Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

Vorab: Danke für Verfassungsbeschwerde!
Die Begründung für „4. Das Recht auf körperl. Unversehrtheit“ ist aus meiner Sicht jedoch schwach. Die als einziger Grund angeführte Maskenpflicht besteht heute schon, und wird ggf. nicht einmal als Eingriff in die körperl. Unv. angesehen. Zumal der Vergleich zwischen einem passiven Bahnreisenden, mit teilw. schwer arbeitenden Berufgruppen nicht adäquat ist. Auf potentielle Eingriffe, wie eine Impfflicht wird nicht eingegangen. Hier wäre mir persönlich eine etwas abstraktere Begründung lieber gewesen.
Den Text dieser Verfassungsbeschwerde zu lesen, ist ein Genuss des Verstandes und der Sinne. Wieder wird wird das volkstümliche Vorurteil von der „unverständlichen Juristensprache“ ad absurdum geführt. Ganz im Gegenteil: Der Text darf als Essenz des Pandemiegeschehens in Deutschland gelesen werden, frei von ideologischem Aktivismus und Guvernantentum. Und siehe: Was Wissenschaftler und Ärzte zum Infektionsschutz beizutragen haben, wird mit Quellenangaben und glasklarer Argumentation verständlich und nachvollziebar. Alle Aussagen zur Art des epidemiologischen Monitorings treffen doch zu. Es handelt sich um unumstößliche Tatsachen und dem RKI muss sehr wohl vorgeworfen werden, dass es sich mit einer unwissenschaftlichen Terminologie von den „Neuerkrankten“ und den „Genesenen“ und seiner chaotischen Teststrategie zum Feigenblatt für gewolltes panisch alternativloses Regierungshandeln gemacht hat, das Grundrechte einschränkt. Es bleibt dabei: Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist eine fadenscheinig begründete Attacke gegen den Souverän und das Grundgesetz. Ich glaube, dass uns das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe davor bewahren wird. Eine andere Frage stellt sich zwangsläufig und die lautet: Weshalb handeln deutsche Politiker, weshalb die Parteien insbesondere Bündnis90/Grüne so wie geschehen? Haben sie alle den Verstand verloren?
Sehr geehrter Herr Gebauer, liebe Achse Lehser,
ihnen und Ihren Mitstreitern tausend Dank für Ihren Einsatz, denn Sie sind die wirklichen Verfassungsschützer. Ich konnte mit einigen Getreuen die Maskenpflicht in den Innenstädten des Kreises Euskirchen/ NRW erfolgreich bekämpfen. Dafür brauchte es ein Telefonat beim Landrat, der mit den bereits vorangegangen Eilanträgen und Beschlüssen der Aachener Verwaltungsgerichtes ( für die Stadt Düren) konfrontiert wurde. Lapidar wurde nach über 2 Monaten der verfassungswiedrigen und willkürlichen Maskenverordnung dies mit einer Mail zurückgenommen. Die Verbotsschilder mußten in allen Städten abgeschraubt werden. Kein juristischer Wiederspruch, keine Krisenkonferenz. Schlimm ist nur, dass aufgrund mangelnder Berichterstattung in der lokalen Presse die Menschen immer noch mit Angst-Filtertüte durch die Städte geistern und die verhangenen Bußgelder für die Nichtbeachtung eben nicht zurückgezahlt wurden. Eine vom Landrat aus Euskirchen verhangene Ausgangssperre um die Jahreswende konnte ebenfalls von einem einzelnen mutigen Bürger per Eilantrag abgewendet werden. Man kann also etwas erreichen, auch ohne Rechtsschutz und Anwalt. Nun jedoch scheint dieser Weg durch die Bundesnotbremse ( auch Ermächtigungsgsetz) genannt für die einzelnen Bundesländer und Kreise nicht mehr möglich? Herr Gebauer schreiben Sie uns falls wir uns hier irren und wir trotzdem lokal die Gerichte anrufen können. Ansonsten ist Ihr Kampf mit den aufrechten Demokraten und Richtern an Ihrer Seite für uns alle entscheidend. Nochmals tauesend Dank nach Düsseldorf!
Beste Grüße aus der Eifel
Zwei Kritikpunkte: 1. Die Fortgeltung der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis derzeit Ende Juni 2021 wird nicht angegriffen. 2. Die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass die Impfkampagne zur Entlastung der Intensivstationen beitragen kann. Die Notzulassung der Impfstoffe, die sittenwidrige Verharmlosung der Nebenwirkungen und das Wirksamkeitsversprechen ins Blaue hinein werden nicht thematisiert. Der Vortrag der Beschwerdeführer steht einem Impfzwang, bzw. einer Nötigung zum Impfen durch Einschränkungen, nicht entgegen.
@ Armin Kuhn
Wenn die Executive die Rolle der Legislative übernimmt und die Durchführung der Gesetze an eine nichgewählte Institution wie dem RKI überträgt und es nur noch interessant ist, wer „Kanzlerkandidat“ wird, gibt es keine Regierung mehr. Bleibt dann nur noch die Judikative, bzw. das BVG. Man sollte am BVG den Antrag stellen sich selbst zugunsten des RKI und des EuGH abzuschaffen. Vielleicht ist man ja dann doch dafür, dass man dagegen ist.
Danke an die Achse für die Information über diese Verfassungsbeschwerde.
Es ist unfassbar, was in Deutschland passiert. Allerdings war diese Gefahr schon immer in unserer staatlichen Ordnung angelegt.
Wie vielleicht eine Krebserkrankung im Menschen schon Jahrzehnte vor Ausbruch schlummert.
In Kenntnis der Strukturen unserer staatlichen Organisation und durch die leider offenbar vorhandenen unglücklichen Wesenszüge zu vieler Deutscher wird ein friedliches Umsteuern Tag für Tag schwerer. Trotz der in außergewöhnlich hohen Maße bestehenden Intelligenz und Fachkompetenz der Menschen.
Die Ersteren verzweifeln in ihrer aufgenommenen Angst, die letzteren an ihrer klaren Erkenntnis, wohin das führen wird.
Ich bin inzwischen überzeugt, dass die Handelnden in der Bundesregierung Verbrecher sind, die einem menschenverachtenden, abgrundtief bösen Plan folgen.
Mit der seit Jahren verfolgten politischen Besetzung vieler Richterstellen des Bundesverfassungsgerichtes, zuletzt mit der nahezu unbemerkten Besetzung des Präsidentenpostens, wenn auch „Gleicher unter Gleichen“, ist der Schlusstein gesetzt worden.
So wurde womöglich die letzte Instanz , die noch hätte Halt sagen können, gleichgeschaltet.
Ich habe noch einen Rest an Hoffnung; bildlich ist diese jedoch ein kleines, noch flackerndes Flämmchen, das man leicht auspusten kann.
Merkel hat schon den Mund hierfür gespitzt; ihre armseligen Helfer und Mitläufer raten ihr zu, zu pusten.
Ich frage mich, wieso soll eine mögliche Überlastung der Intensivstationen überhaupt der sakrosankte Gradmesser für die Aussetzung von Verfassungsrechten sein? Da Intensivbetten auch ohne besonderes Infektionsgeschehen, bereits aus Gründen der Rentabilität, i.d.R. an der Belastungsgrenze belegt sind und eine grosszügige Reservehaltung aus Kostengründen nicht umgesetzt wird, ist auch dieser „Wert“ steuerbar. Eine Verringerung der Kapazität (wie seit Jahren betrieben) macht somit auch diesen „Gradmesser“ höchst variabel und letztlich durch die Regierung steuerbar. Die Belegung der Intensivbetten gibt, wie die unsinnige Inzidenzregelung, keinen verlässlichen Hinweis auf eine Gefahr von nationaler Tragweite. Für eine einigermassen handhabbare Bewertung könnte allenfalls ein (sehr hoher) Letalitätswert dienen. Ich denke aber, selbst damit würde Schindluder getrieben. Die Schiene auf der wir gerade Fahrt aufnehmen (Leben, Klima und was sonst noch retten) führt geradewegs auf 1984 zu.