Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

Obs für einen einstweiligen Rechtschutz ausreicht, wird man abwarten müssen. Die Beschwerde als solche, denke ich, wird in großen Teilen durchgehen, nur erfahren wir das erst im nächsten Jahr. Die in der Beschwerdeschrift vorgetragenen Argumente und Meinungen sind bei Verfassungsrechtlern, so weit ich das erkennen kann, vorherrschend und in den Senaten entscheiden immer noch die „richtigen“ Juristen (insbesondere die vom „3. Senat“, also den wissenschaftlichen Mitarbeitern) – und die werden wohl kaum auf die Idee kommen, alles, was sie mal gelernt haben, über Bord zu kippen, weil Frau Merkel das so will. Der Bundestag ist mit diesem Gesetz eindeutig zu weit gegangen. An einen willkürlich bestimmten „Grenzwert“, der zudem noch manipulierbar ist und eindeutig mit der Anzahl der Tests korreliert (was nicht einmal die Regierung in Frage stellt oder das RKI) tiefgehende Grundrechtseingriffe (insbesondere das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen) gegenüber einer Bevölkerung automatisch anzuordnen, ist schlicht unverhältnismäßig – und zwar auf den ersten Blick, zumal die Bevölkerung zu 99,9% gesund ist (insbesondere bei einer Inzidenz von 100 und selbst dann, wenn man unterstellt, dass alle „positiv Getesteten“ auch „infiziert“ sind und alle Infizierten auch Verbreiter wären das 1 Promille aller Bürger). Das könnte allerdings zumindest ein Anlass sein für das BVerfG zumindest in Teilen das Gesetz auszusetzen einstweilen, weil bei der Ausgangssperre die Verfassungswidrigkeit greifbar ist (der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist gänzlich missachtet) und es somit auf die Schwere oder Irreversibilität des Eingriffs nicht mehr ankommen könnte.
„Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext.“ Wurde hier Exekutive mit Legislative verwechselt? Im Staatsrecht und in der Organisation der staatlichen Institutionen ist die Gewaltenteilung sowieso schwach ausgeprägt, um nicht zu sagen, eine Fassade. Die Legislative ist aufgrund handfester Mechanismen im Griff der Exekutive, ebenso die Judikative. Man muss den Staatsapparat als Einheit sehen (die Parteiorganisationen gehören dazu, siehe Parteiengesetz, Parteienfinanzierung, Privilegien von Abgeordneten), geeint durch eine risikolose, leistungslose Existenz, die von anderen Menschen zwangsweise finanziert werden muss. Es ist naiv zu glauben, dass es im Apparat große Unterscheide zwischen oben und unten geben würde: Der Bauch bestimmt das Bewusstsein, und daher das Handeln und das Bla-Bla. ++ Die Verfassungsbeschwerde ist mutig und ehrenwert. Ich habe allerdings wenig Vertrauen in das BVerfG. ++ Der User (@ Jürgen Gimbel) hat es meiner Meinung nach gut formuliert: „Allerdings war diese Gefahr schon immer in unserer staatlichen Ordnung angelegt. Wie vielleicht eine Krebserkrankung im Menschen schon Jahrzehnte vor Ausbruch schlummert.“
Die Merkelssoldaten im sofalschgenannten Verfassungsgericht werden nicht mal Zeit finden, die 51 Seiten zu lesen; sie schmeißen einfach alles in den Papierkorb.
Marcus Hohn – Ihr erfolgreicher Masken-Widerstand in der Eifel ist doll!
Die Klage ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Der oberste Verfassungsrichter wurde nicht ohne Grund von Merkel in Karlsruhe installiert. Warum der Rechtsstaat nicht mehr funktioniert, wenn die Herrschenden ihre Rechtsbindung aufkündigen, lesen sie bei Heinrich von Kleist. Der Pferdehändler Michael Kohlhaas könnte aktueller nicht sein.
Brauchen wir überhaupt noch eine eigene Rechtsprechung für unsere Bumsrepublik?
Täglich kommen doch neue Menschen hier her, die ihre eigenen Gesetze gleich mitbringen und unsere nur noch benötigen, um sich das Recht einzuklagen, sie hier in Freiheit auszuleben (faz: anatolische-selbstjustiz-in-deutschland-er-ist-das-gesetz)
Diese Form der Selbstjustiz hat durchaus Vorteile! Wenn es da Zoff gibt, wendet man sich einfach an den Friedensrichter im Friseurladen um die Ecke, der regelt das ganz ohne Polizei und teure Anwälte.
Und wenn der ein Machtwort spricht, dann gehorchen selbst die
Angehörigen arabischer Großclans, die das Begehen von Straftaten zu einer eigenen Kunstform erhoben haben und aus ihrer Verachtung für unsere Werte keinen Hehl machen.
So kämen endlich auch arme Leute zu ihrem Recht! Geld brauchte man in diesem System nur, um sich freizukaufen wenn man eben doch mal Mist gebaut hat. Und was das angeht, ist der Unterschied zu unserem System sooo groß nun auch wieder nicht.
Wie gut private Rechtsprechung funktioniert, das sehen wir doch
auch an unserer „Ihr Kinderlein, der Priester kommet!“- Kirche!
Die belastet unsere Justiz ja auch nicht unnötig mit der Aufarbeitung ihrer Freveltaten an wehrlosen Kindern.
Zigtausende von Mißbrauchsopfern dieser durch und durch verderbten Kirche. Und die Täter sind bekannt!
Sitzt von denen auch nur ein einziger im Knast?
So weit kommt das noch!
Eine Privatisierung der Justiz würde auch unsere Polizei entlasten! Die würde dann nicht mehr so oft verprügelt und könnte sich endlich um die wirklichen Bedrohungen des Landes kümmern. Zum Beispiel wenn einem gewissenlosen Corona-Leugner auf der Demo mal die Maske verrutscht. Da braucht es mindestens drei todesmutige Staatsbüttel, die ihm den feuchten Feudel mit dem Knie gleich wieder zurück ins Gesicht drücken.
Viel Erfolg! Allerdings dürften auch die Karlsruher Verfassungsrichter wissen, daß der Inzidenzwert auf dem PCR-Test basiert und dieser nicht standardisiert ist. Da kann es schon mal vorkommen, daß man in dem einen Freistaat mit einem ct-Wert von knapp 30 als genesen gilt, während man im anderen Freistaat mit sehr weit über 30 als infiziert, ja sogar als nachweislich erkrankt gilt und das alles völlig symptomfrei. Wir werden also sehen, ob im Sinne des deutschen Volkes oder doch eher im Sinne der BK gehandelt wird. Übrigens, Florian Post und Marcus Held waren die einzigen Sozialdemokraten, die in der SPD-Fraktion gegen das Gesetz gestimmt haben. Damit dürften sie in ihrer Fraktion als Querulatatoren (das ist gebaerbocktes Neudeutsch, ähnlich dem Desinfikationsmittel – man sollte vielleicht schon mal üben) gelten. Bei der Union haben 21 Abgeordnete dagegen gestimmt (darunter auch Peter Ramsauer und vier Abgeordnete der sachsen-anhaltinischen CDU – das scheinen tatsächlich die Frühaufsteher zu sein), vielleicht kommt von denen ja auch noch etwas in der Richtung. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Meinung von Arnold Vaatz, der hier ja öfters mal schreibt. Er hatte seine Stimme nicht abgegeben. Bei den Grünen fiel auf, daß die Fraktion sich komplett der Stimme enthielt. Bei einem Gesetz, welches so weitreichende Folgen haben kann, sollte jeder Politiker das Verantwortungsbewustsein besitzen, sich zu positionieren. Wenn eine komplette Fraktion sich vor dieser Verantwortung scheut, dann frage ich mich, wie die mal regieren wollen. Aber ich schweife ab…