Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

@ Thomas Meyer – Ich stimme ihnen völlig zu wenn sie schreiben:
„Ich frage mich, wieso soll eine mögliche Überlastung der Intensivstationen überhaupt der sakrosankte Gradmesser für die Aussetzung von Verfassungsrechten sein?“ – Das ist eine rhetorische Frage, denn es wurden bereits die Gesetze beschlossen, nach der die freien Kapazitäten in stille Reserven umgewandelt wurden – nur bleiben diese dem DIVI unsichtbar. Gut aufbereitete Argumentation von SamuelEckert (auf allen Kanälen) . Weiter schreiben Sie: „Die Schiene auf der wir gerade Fahrt aufnehmen (Leben, Klima und was sonst noch retten) führt geradewegs auf 1984 zu.“ – in der Tat, das ist gespenstig!
…und??? Wieviele Verfassungsbeschwerden hat es seit Beginn des Corona-Irrsinns bereits gegeben? Wieviele tausend wohlbegründete Beschwerden haben berufene Fachleute seit Monaten eingereicht? Allein von der Ende letzten Jahres eingereichten, sachlich kompetenten, über 190 Seiten langen Verfassungsbeschwerde des Strafrichters am Berliner Landgericht, Pieter Schleiter, hat man seitdem nichts mehr gehört. Man schaue spaßeshalber einmal auf die Webseite des BVerfG, unter „Verfahren/Ausgewählte Neueingänge“. Da ist NICHTS, aber auch gar NICHTS RELEVANTES zu den aktuellen Verfassungsproblematiken zu sehen. Daraus schließe ich, dass diese Anträge entweder als offensichtlich unzulässig oder als „nach bisheriger Rechtssprechung des BVerfG nicht erfolgversprechend“ verworfen wurden. So einfach geht das!
Ich gehe davon aus, daß das BVerfG mit einer seichten Seitenbewegung „Korrekturen“ in Aufgabe stellen wird, die Merkels Position wahren und für alle VerwaltungsGverf. die Weichen stellen (Baukastenurteile wie bei den SGs) . Das wird auch der Kernsinn des Gesetzes sein, daß die SEDler hier die Machbarkeit in dieser rot versifften Rest – BRD ausloten. Die Außenwirkung an die Kräfte von Jalta wird sein, daß Deutschland Demokratie nachhaltig nicht kann und man eine „Lösung der Deutschlandfrage“ in den Hinterzimmern um den Globus langsam zu einem permanenten Minutenwalzer – Nebenthema machen wird. Alle werden Corona irgendwie in ihrer Tradition bewerkstelligen und die Deutschen in der ihren. Und genau das wird Sozialfragen und die Mündigkeit oder Unmündigkeit der Deutschen zum Thema machen. Um zu erspüren, was gefragt ist sollte das VerfG nach London und Washington schauen und nicht auf den Zweitakt unserer 6V -Künstlerin.
M.E. wäre der Fokus noch deutlicher auf den skandalösen Abbau der Intensivbetten zu richten: In „meinem“ Landkreis Mainz-Bingen sind von 53 Intensivbetten (Juni 2020) noch gerade mal 10 (aktuell) übrig. Hier werden drei Covid19-Patienten behandelt, keiner beatmet. Durch die Schließung der örtlichen Corona-Spezialklinik in Ingelheim wird ein Engpass herbeigeführt. Ein weiterer Aspekt: Durch die nun für 10 Mio Schüler 2 x pro Woche verpflichtenden Tests, durch Tests in Zentren und am Arbeitsplatz werden beliebig manipulierbare Inzidenzwerte herbeiphantasiert. Was passiert eigentlich, wenn Kreise und Städte einfach nicht oder nur noch sehr lax testen? Dann kann das RKI doch nur noch das Ende von Corona in der entsprechenden Körperschaft verkünden…,
Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern.
Ich musste ihn einfach kopieren, diesen Satz des Autors…….
Dieser eine Satz reicht, um dem Ungläubigsten klar zu machen, was hier mit uns geschieht.
Sehr geehrter Herr Carlos A. Gebauer, ich schätze Ihre und Ihrer Mitstreiter Mühe und Engagement über alle Maßen. Trotzdem möchte ich Sie fragen: an wen haben Sie Ihre Klage adressiert? Karlsruhe ist nicht mehr zuständig. Ich hoffe, Sie haben Sie direkt zu Händen der Abrissbirne ins Kanzleramt geschickt, dort fällt die Entscheidung. Das ist auch dann geschehen, wenn Sie Antwort aus Karlsruhe bekommen, der Schein wird natürlich gewahrt.
Nur noch gelegentlich dienstlich in Deutschland, fällt es mir schwer, mir ein Bild über die Stimmungslage zu machen. Im geschäftlichen Umgang ist man bei politischen Themen eher zurückhaltend. Diese Woche, in NRW und RP, war das nicht der Fall. Meine Gesprächspartner gaben unaufgefordert und unabhängig voneinander ihrer Zufriedenheit darüber Ausdruck, dass die einschränkenden Massnahmen endlich zentral beschlossen und verfügt würden. Dieser föderalistische Flickenteppich funktioniere eben nicht, und es werde Zeit, dass endlich hart durchgegriffen werde. Der Begriff „Reichskanzlerin“ ist nicht gefallen, hätte an der Grundaussage jedoch nichts geändert, ihr aber linguistisch den letzten Schliff gegeben. Ich weiss nicht, ob das die allgemeine Stimmungslage wirklich widerspiegelt. Jedenfalls habe ich das leicht deprimierende Gefühl, dass die Leute die Brisanz dieses Gesetzes gar nicht erkennen und die Verfassungsklage eher ablehnen.