Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

Florian Post war einer der schärfsten Wortführer in der Fraktionssitzung, nach der Andrea Nahles 2019 zurücktrat. Vor kurzem wurde er nicht wieder als Kandidat auf der Landesliste der SPD aufgestellt – so ein Zufall. Er wird sein Mandat also verlieren und ist jetzt das, war eigentlich jeder MdB sein sollte: allen Wählern gegenüber verantwortlich und nicht seiner Parteidisziplin.
Wie wird eigentlich eigeschätzt, dass Herr Harbarth dem Bundesverfassungsgericht vorsitzt? Könnte diese Personalie von Nachteil für die Klage sein?
@Lutz Herzer – Hallo Herr Herzer, für mich macht es keinen Sinn 51 Seiten juristischen Text zu lesen. Ihre Anmerkungen zur „Fortgeltung der epidemischen Lage … “ und zu „Vortrag der Beschwerdeführer steht einem Impfzwang, bzw. einer Nötigung zum Impfen durch Einschränkungen, nicht entgegen“ wirft natürlich Fragen auf. Ich hoffe sehr, dass Herr Gebauer dazu noch einige Erklärungen liefern kann. beste Grüße
Es freut mich zu lesen, das auch ein SPD MdB sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt. Es gibt doch noch überall aufrechte Leute, die sich nicht mit großzügigen Diäten zum Stimmvieh degradieren lassen. Ist das einer der ersten Tropfen, die nicht nur auf den heißen Stein fallen, sondern der Anfang eines Regens sind?
Das Bundesverfassungsgericht ist politisch besetzt. Merkel hatte 16 Jahre um es entsprechend zu besetzen. Ich glaube nicht, dass da was bei rauskommt. Immerhin ein SPDler trägt den Antrag mit, aber der sieht sich dann auch demnächst einem Parteiausschlussverfahren ausgesetzt.
Na, da bin ich mal gespannt auf Karlsruhe. Die sind ja zumindest neutral, nicht so wie die in Polen…
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Harbarth verteidigt das Corona-Management der Regierung. Die Entscheidungen würden unter Zeitdruck gefällt, Fehler seien verständlich.
Jeder Versuch, diesem menschenverachtenden Gesetz entgegenzutreten ist zu begrüßen, auch wenn ich mit Hinblick auf den Vorsitzenden des BVerfG so meine Zweifel habe. Wer in dieser Hinsicht auch noch Unterstützer werden möchte, den weise ich nochmals auf die Verfassungsbeschwerde von Frau M. Grimmenstein und neuerdings auch die Beschwerde vom Freiheitsverbund hin. In beiden Fällen ist eine kostenlose Teilnahme durch Zusendung einer Vollmacht für den Anwalt problemlos möglich. Schütten wir sie zu!