Die Unionsfraktion hat erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit der geplanten Regelungen für den Austausch alter Heizungen.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – „Das Heizungsverbot der Ampel wird immer bizarrer, je mehr von den Plänen bekannt wird“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Damit bezog er sich unter anderem auf Ausnahmen für Über-80-Jährige: Die Frage sei, warum etwas für einen Endsiebziger zumutbar sein solle, das für einen 80-Jährigen unzumutbar sei.
Unberücksichtigt blieben hier die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Frage, ob ein Hauseigentümer krank oder pflegebedürftig sei. „Eine solch starre Grenze nur nach dem Geburtsjahr kann daher eine Altersdiskriminierung zulasten der Jüngeren darstellen, die sowohl das Grundgesetz als auch das Europarecht grundsätzlich“, sagte der CDU-Politiker den Funke-Zeitungen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition entfällt für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen der Heizung auf erneuerbare Energien.
Geht ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie wieder durch ein herkömmliches Modell ersetzt werden. Wird das Haus vererbt oder verkauft, soll dagegen das neue Recht greifen – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Die Pläne für ein Verbot klassischer Gas- und Ölheizungen sind bislang nur ein Kabinettsentwurf, worauf die Hamburger Morgenpost hinweist. Der Entwurf „soll Ende April von der Bundesregierung abgesegnet werden. Danach wandert das Papier zu Beratungen in den Bundestag. Hier können noch Änderungen vorgenommen oder Passagen gestrichen werden. Daher ist noch nichts in Stein gemeißelt – und betroffene Verbraucher in Deutschland können auf Änderungen hoffen.“
Quelle: dts Nachrichtenagentur