Die Amtsführung Péter Magyars weist zunehmend totalitäre Züge auf. Man stelle sich vor, der Bundestag würde mit Zweidrittelmehrheit eine Änderung des Grundgesetzes verabschieden, die unter anderem diesen Satz enthalten würde: „Am Tag nach dem Inkrafttreten dieser Änderung des Grundgesetzes endet das Amt des Bundespräsidenten.“ Unmöglich? In Deutschland auf jeden Fall, denn selbst, wenn diese absurde Grundgesetzänderung (was hat Absetzung eines speziellen Amtsinhabers in einem allgemeingültigen Gesetzeswerk zu suchen?) tatsächlich verabschiedet würde, würde das Bundesverfassungsgericht die Regelung umgehend kassieren.
In Ungarn jedoch ist erst dieser Tage genau das geschehen. Das ungarische Parlament verabschiedete mit der Zweidrittelmehrheit der Tisza-Partei eine Grundgesetzänderung, die unter anderem diesen Satz enthält: „Am Tag nach dem Inkrafttreten der siebzehnten Änderung des Grundgesetzes endet das Amt des Präsidenten der Republik.“
Trotz naheliegender Verfassungswidrigkeit gelang es durch die Parlamentsentscheidung, Staatspräsident Sulyok aus dem Amt zu drängen. Dessen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, waren begrenzt. Falls er das Gesetz nicht binnen fünf Tagen unterschrieben hätte, drohte ihm ein Amtsenthebungsverfahren unter eben dieser Begründung. Er hätte zwar das Verfassungsgericht anrufen können, um die Neuregelung überprüfen zu lassen, doch das steht selbst im Kreuzfeuer des Ministerpräsidenten und darf auch nur eine formale und keine inhaltliche Prüfung vornehmen. Zweifellos wird Sulyok irgendwann (das kann Jahre dauern) vor europäischen Gerichten rechtbekommen, aber solange ist er nicht mehr im Amt.
Ein Schlag gegen die Gewaltenteilung
Selbst Menschenrechtsorganisationen, die wiederholt die Orbán-Regierung kritisiert haben, wie das Helsinki-Komitee oder Amnesty International wenden ein, dass auch Sulyok ein Recht auf ein faires Verfahren habe, was wiederum nur durch das offizielle Amtsenthebungsverfahren gewährleistet sei.
Die Verfassungsjuristen der Central European Association for Comparative Law (CEAC) zerlegen die „Lex Sulyok“ ausführlich und zeigen auf, wie das ordentliche Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) gezielt umgangen wurde. Sie vergleichen die Methode direkt mit den unsauberen Mustern der Orbán-Regierung.
Doch der Verfolgungseifer des Ministerpräsidenten beschränkt sich nicht auf angeblich Orbán-nahe Politiker (Sulyok ist nicht einmal Fidesz-Mitglied) und Juristen, jetzt sollen auch Geschäftsleute und Firmen dingfest gemacht und nach Möglichkeit abgestraft werden, die in Beziehung zur Orbán-Regierung standen. Zu diesem Zweck wird eine Behörde namens Nemzeti Vagyonvisszaszerzési és Vagyonvédelmi Hivatal (NVVH) installiert, die nach dem Gesetzentwurf nicht nur eine Verwaltungs- oder Prüfbehörde sein, sondern Befugnisse erhalten soll, die in demokratischen Rechtsstaaten auf verschiedene Institutionen verteilt sind. Sie soll nicht nur Ermittlungen anstellen können, sondern auch Vermögenswerte konfiszieren und sogar Anklage erheben, was eine klassische Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist.
Das unabhängige ungarische Helsinki-Komitee kritisiert das Vorhaben hinsichtlich zu großer Ermessensspielräume und fehlender unabhängiger richterlicher Kontrolle über die veranlassten Maßnahmen. Eine Behörde, die Prüfung, Ermittlungsbefugnisse, Vermögensrückholung und mögliche Klagefunktionen bündelt, unterminiert letztlich die Gewaltenteilung und öffnet Willkürakten Tür und Tor.
Zwangsabschaltung staatlicher Sender und Sanktionen gegen Kritiker
Ein weiterer Willkürakt Magyars war die erzwungene Abschaltung des staatlichen TV-Senders M1 und Radio Kossuth, wobei die Sender im Stile autoritärer Systeme öffentliche Selbstkritik üben mussten. Hiesige Medien fanden dieses Vorgehen offenbar ebenso wenig kritikwürdig wie die EU. Dabei ist zwangsweise Selbstkritik alles andere als Teil einer normalen Medienreform oder eine unabhängige Untersuchung einzelner journalistischer Fehler. Es ist eine kollektive moralische Verurteilung einer Institution durch eine neue politische Mehrheit.
Aber auch im Umgang mit Regierungskritikern werden die Methoden rabiater. So wurde der Influencer István Szakács früh am Morgen von sieben Polizisten aus dem Bett geholt, mit Handschellen abgeführt und vorläufig festgenommen, nachdem er in einem Facebook-Video Péter Magyar davor gewarnt hatte, Viktor Orbán verhaften zu lassen – andernfalls würden 500.000 Ungarn kommen, um ihn zu befreien.“ Das ist keine besonders subtile Äußerung, aber wohl kaum eine terroristische Bedrohung, die ein derartiges Vorgehen der Behörden rechtfertigen würde.
Am 21. Juli 2026 durchsuchte die Staatsanwaltschaft des Komitats Komitat Bács-Kiskun angeblich im Rahmen von Korruptionsermittlungen ohne Vorankündigung das Rechenzentrum, in dem die Server der Fidesz-Partei gehostet werden. Ziel war laut Fidesz die Beschlagnahmung des gesamten Kommunikationssystems der Partei sowie ihrer Datenbanken (E-Mails, interne Systeme etc.). Dadurch waren zeitweise die E-Mail-Dienste und die offizielle Website der Partei nicht erreichbar. Es kann ausgeschlossen werden, dass die Staatsanwaltschaft ohne Kenntnis und Zustimmung der Magyar-Regierung gehandelt hat. Dafür spricht auch, dass der Generalstaatsanwalt Gábor Bálint Nagy, der ohnehin im Fadenkreuz der Regierung stand, am nächsten Tag zurücktrat. Die Säuberungswelle läuft und wird zunehmend übergriffiger.
Keine Verbesserung der Lebensumstände
Und wie hat sich der Machtwechsel auf die Lebensverhältnisse in Ungarn ausgewirkt? Die Kraftstoffpreise sind seit April um knapp 10 Prozent gestiegen (u. a. durch Wegfall von Subventionen). Die Gaspreise sind für Normalverbraucher weitgehend konstant geblieben, jedoch oberhalb des Verbrauchslimits und im Gewerbebereich deutlich gestiegen. Die Lebensmittelpreise haben sich auf nach wie vor hohem Niveau stabilisiert.
Die von Magyar im Wahlkampf versprochene Verdoppelung des Kindergeldes liegt aus Kostengründen auf Eis und wird durch eine Einmalzahlung für Bedürftige zum Schulstart nur schwach kompensiert. Der unter der Vorgängerregierung eingeführte Drei-Prozent-Kredit für Wohnungserstkäufer (Otthon-Start-Programm) liegt auf Eis und wird vermutlich abgeschafft, was die Lebensplanung junger Familien drastisch verändert. Auch die günstigen Renovierungskredite u. a. für energetische Sanierung sind ausgelaufen, wer also sein Haus renovieren möchte, kann mit keinerlei Förderung mehr rechnen. Sogar für die Solar- und Speicherförderung gibt es einen Antragsstopp. Das alles führt nicht nur zur Frustration bei Bau- und Sanierungswilligen, sondern schadet auch dem Bau- und Ausbaugewerbe. Es bleiben Versprechungen für das nächste Jahr, deren Einlösung in den Sternen steht. Dass sich inzwischen die ersten Investoren erwägen, sich von Ungarn abzuwenden, sei nur ergänzend erwähnt.
Fazit: Von den Versprechungen von Péter Magyar im Wahlkampf ist wenig geblieben, wenn man vom radikalen Vorgehen gegen die Vorgängerregierung und deren Unterstützer absieht, das inzwischen teilweise durchaus totalitäre Züge aufweist. Weder die Lebensverhältnisse noch das politische Klima im Land haben sich zum Besseren gewendet. Aber die Wahl Péter Magyars und seiner Tisza-Partei war eine demokratische Entscheidung des ungarischen Wählers, die zu akzeptieren ist. Wie man sich bettet, so liegt man.
Wenn man das liest, hat das was von „Machtergreifung“. Um Dinge einigermaßen in gesunder Balance zu halten, braucht jeder Pol mindestens einen etwa gleichstarken Gegenpol. Ying und Yang, Ost gegen West, Regierung gegen Opposition… Ach halt, letzteres tut’s ja gar nicht, weil die Regierung immer den staatlichen Machtapparat zur Verfügung hat und die Opposition nicht. So etwas wie ein Verfassungsschutz macht schon Sinn. Insbesondere in Demokratien die es bleiben wollen. Eine zusätzliche Gegenkraft, die dann losgelassen wird, wenn die Regierung sich über Freiheit und Demokratie hinwegsetzt und diese abzuschaffen droht. Es gibt verschiedene Ansätze, wie man eine solche Gegenkraft platziert. Entweder als Volksmiliz, die sich gegen den Staatsapparat selbst wehren kann wenn der über die Stränge schlägt, oder eben als zusätzliche Behörde. Diese darf dann aber nicht Teil der Exekutivgewalt sein, weil sie sonst ja keine potentielle Gegenkraft ist. Theoretisch müsste man diese Gegenkraft dann an die Judikative hängen, um den gewünschten Effekt zu bekommen. Offenkundige Verfassungsbrüche könnte die Judikative dann selbstständig abwehren. Aber mir ist kein Land in der Welt bekannt, was das so handhabt. Das Modell Volksmiliz ist dagegen in vielen Ländern etabliert. Und mitnichten nur in sozialistischen oder kommunistischen, wie man an der Schweiz wunderbar sehen kann. Da verhindert das Gegengewicht im Volk dass sich der Regierungsapparat gegen das Volk selbst ermächtigt. Eigentlich sollte jede echte Demokratie so etwas haben. Dann kann auch keiner die Demokratie mal so eben abschalten, wie wohl gerade in Ungarn. Oder derzeit in Deutschland…
Wer hat’s gewollt? DIE UNGARN SELBST!
… eine Änderung des Grundgesetzes verabschieden, die unter anderem diesen Satz enthalten würde: „Am Tag nach dem Inkrafttreten dieser Änderung des Grundgesetzes endet das Amt des Bundespräsidenten.“
Wirklich absurd. Aber nicht nur annähernd so absurd, wie der Satz in unserem GG: „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“
Ganz abgesehen davon wäre es für Deutschland nicht das Schlechteste, das Amt des Bundespräsidenten mit sofortiger Wirkung enden zu lassen, da es mittlerweile zu einem parteipolitischen Kampfmittel verkommen ist.
Und unabhängig davon denke ich, daß die Ungarn ihre letzte Wahl noch bitter bereuen werden. Denn auch in Ungarn gilt: Wie gewählt wird, so wird geliefert. :-(
Genau wie in Deutschland: Grundgesetz mißbraucht und Wahlversprechen gebrochen. Am Deutschen Wesen soll die Welt genesen oder draufgehen. Das jetzige Verfassungsgericht hätte den Satz zum Präsidenten ebenso durchgewunken, wie sie die sogenannten Treibhausgase als Ursache festschreibt.
Was gibt es da zu debattieren, die Ungarn wollten es so. Vielleicht haben die Ungarn auch das letzte Mal gewählt oder wie bei Erdo oder uns werden Gegenkandidaten einfach nicht mehr zugelassen, so daß nur noch die Pleite-Hanswurste zur Wahl stehen.
Erstens: Ich halte in Deutschland gar nichts für unmöglich. Auch nicht, dass der „Unsere Demokratie“-Parteienblock (alles ex AfD) das Grundgesetz dahingehend ändert, dass nur noch seine Parteien zur Wahl antreten dürfen. Für welchen groben Unfug wurde das Grundgesetz nicht schon geändert und das politisch besetzte BVerfG urteilt sogar in diesem Sinne? /// Zweitens zu „Zwangsabschaltung staatlicher Sender und Sanktionen gegen Kritiker“: Ist in Schland gar nicht mehr nötig, denn es gibt als Mainstream-Medien nur noch solche, die tiefrotgrüne Propaganda machen. Schland ist damit schon einen Schritt weiter als Ungarn. Kritische Medien wurden von der Linksfaschistin Faeser sogar schon verboten. Insoweit zuckte der Rechtsstaat nochmal. /// Drittens zu „Keine Verbesserung der Lebensumstände“. Die Lebensumstände haben sich unter dem Nicht-EU-hörigen Orban verbessert. Dann ist es zwangsläufig, dass sie sich unter dem EU-nahen Magyar verschlechtern. Oder haben sich in Schland die Lebensverhältnisse unter der EU verbessert? /// Viertens: Herr Haubold sollte sich vielleicht näher mit dem Begriff sozialistischer Unrechtsstaat beschäftigen. Dann kann er Entwicklungen besser erkennen und antizipieren.