Ein langer Corona-Prozess endet vorerst: Die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt und anschließend aus der Haft entlassen.
Gestern Mittag kam die 67-jährige Ärztin nun auf freien Fuß. Das Gericht hatte sie u.a. wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem verliert sie ihre Approbation für drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate gefordert. Der Vollzug der Strafe wurde überraschend – vorerst – ausgesetzt. 15 Monate lang saß die Ärztin in Untersuchungshaft. Achgut.com hatte mehrfach über den Prozess in einem Hochsicherheits-Gerichtssaal gegen die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel berichtet. Nachzulesen sind die Berichte hier und hier.
Gut gelaunt schritt Dr. Bianca Witzschel gestern um die Mittagszeit durch den Hintereingang der JVA Dresden (am Hammerweg) in die Freiheit. Im Gebäude befindet sich der Hochsicherheits-Saal, in dem gegen sie seit November 2023 an insgesamt 27 Tagen verhandelt wurde, und in dem sonst nur Schwerkriminelle und Terroristen angeklagt bzw. verurteilt werden. Augenzeugen berichteten, dass es im Gerichtssaal während der Verlesung des Urteils zu tumultartigen Szenen gekommen sein soll, so dass der Vorsitzende Richter durch Polizeikräfte zeitweise räumen ließ.
Dass dieser Prozess nicht mit einem Freispruch enden würde, wundert den Autor nicht. Wer sich mit rechtspsychologischer Brille im Gerichtssaal umsah, konnte sie sehen (aber auch hören und spüren), die Verurteilungsbereitschaft des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring. Zu suggestiv waren nach meinem Geschmack die Zeugenbefragungen, zu einseitig die Beweisaufnahme.
Die RKI-Files beispielsweise, die im Verlaufe des Prozesses erst geschwärzt und dann ungeschwärzt veröffentlicht wurden, spielten so gut wie gar keine Rolle. Spätestens dann hätte der Prozess abgebrochen und die Angeklagte freigesprochen werden müssen.
Parallelwelten in der sächsischen Justiz?
Vor Gericht vernommene Zeugen gaben an, dass die Moritzburger Ärztin sich bei ihnen Zeit für Anamnese-Gespräche genommen hatte, bevor sie Masken- bzw. Impfunfähigkeits-Bescheinigungen ausstellte. Die Staatsanwaltschaft dagegen behauptete, Dr. Witzschel hätte alle Bescheinigungen blanko ausgestellt. Der Vernehmung mehrerer Zeugen hat der Autor beigewohnt. Siehe Bericht.
Kurisoserweise bestätigte auch ein Personenschützer des Landeskriminalamtes Sachsen die Version der Ärztin. Auch er hatte sich von ihr ein Maskenattest ausstellen lassen und war in einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden angeklagt worden. Nur: Er wurde freigesprochen. Zur Begründung hieß es in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte ja 20 Minuten untersucht worden wäre und es dem Angeklagten nicht nachzuweisen wäre, ein Attest eingereicht zu haben, das nicht seinem Zustand entspreche.
Das ist nun wirklich komisch. Der Personenschützer kommt frei, die Zeugen im Witzschel-Prozess sagen inhaltlich in etwa das Gleiche und der Prozess gegen die Ärztin wird aber nicht eingestellt. Wie nennt man so etwas? Zweierlei juristisches Maß?
Stand das Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel bereits fest? Diese rhetorische Frage darf erlaubt sein. Denn in dem Mammutprozess, der die sächsischen Steuerzahler zweifellos noch teuer zu stehen kommt, gab es einige, ich nenne es mal, Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel die Haftbeschwerde der Verteidigung, die ihre Mandantin aus der – nach ihrer Meinung – unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft (sie begann am 28. Februar 2023) herausbekommen wollte. Der Antrag wurde vom Landgericht Dresden per Beschluss vom 6. März 2024 abgelehnt. Die vier Seiten lange Begründung liegt dem Autor vor. Obwohl das Verfahren noch lief, machte das Gericht keinen Hehl daraus, wie es urteilen würde.
Die gerichtliche Begründung liest sich für den Autor wie eine Erweiterung der Anklage. Auf Seite 2, Punkt III steht: „Die bisherige Hauptverhandlung … deutet auf die Bestätigung der Vorwürfe hin“. Und Seite 3, Punkt IV: „Die Angeklagte hat im Falle ihrer Verurteilung angesichts der Vielzahl der ihr zur Last gelegten Taten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu rechnen“. Man rufe sich noch einmal den gestrigen Tag in Erinnerung: Das Gericht setzte den Vollzug der Freiheitsstrafe aus. So gefährlich scheint Dr. Bianca Witzschel plötzlich nicht mehr zu sein. Und auch die angebliche Fluchtgefahr, die im o.g. Beschluss vom Gericht als Argument vorgebracht wurde, weshalb die Untersuchungshaft nicht aufgehoben werden könne (Seite 3 und 4, Punkt IV), spielte plötzlich keine Rolle mehr. Versteht diese Kehrtwende jemand?
Ein Richter, zwei Urteile
Es lohnt sich ein Blick auf das Verhalten des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring in zwei verschiedenen Strafverfahren. In einem Fall verurteilte er einen Dreifach-Vergewaltiger auf Bewährung. Wie die Kollegen von BILD berichten, war das Opfer nicht verhandlungsfähig, traumatisiert und psychisch schwerst belastet.
Im anderen Fall verurteilt der Richter die Ärztin Dr. Bianca Witzschel zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis, obwohl es hier keine Geschädigten gibt. Kein einziger Patient, der von der Moritzburgerin ein Attest erhielt, hatte danach gesundheitliche Einschränkungen oder wollte sein Geld zurück.
Der Autor hatte heute ausführlichen Kontakt mit der Verteidungung von Dr. Bianca Witzschel. Ihre Anwälte werden gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und studiert Psychologie.

Ich kann hier gar nicht schreiben, was ich zu diesem Urteil eigentlich sagen möchte.
Wer noch Belege für einen politisierte Justiz brauchte – hier hat er sie.
Abschließend ist wichtig, darauf hinzuweisen, daß im Rahmen der Ermittlungen gegen Witzschel mehrere hundert Wohnungen von Personen durchsucht wurden, die von Witzschel Atteste aufgestellt bekommen hatten. Dabei handelt es sich um schwerpunktmäßig Razzien mit mehreren hundert Polizisten in allen Bundesländern. Unbescholtene Bürger sind wegen 30 Euro kriminalisiert worden und mit Hausdurchsuchung belästigt worden.
Danke, werter Herr Kloss, dass Sie erneut den Blick auf diesen Prozess und den Umgang mit dieser ehrenwerten menschlichen, verantwortungsbewussten Ärztin gelenkt haben! – Frau Dr. Bianca Witzschel wird sicher nicht vergessen werden – sie hat so vielen Menschen geholfen, sie vor Krankheit, Verzweiflung und Tod bewahrt. (Allerdings hat Dankbarkeit oft ein kurzes Verfallsdatum)
Auf keinen Fall vergessen werden sollte der Name des Richters: Jürgen Scheuring!
Er hat es verdient, unserem Langzeitgedächtnis erhalten zu bleiben, damit er irgendwann zur Rechenschaft gezogen wird, denn er hat keinen seriösen Prozess geführt.
Beinah hätte ich gefragt, ob seine Oma vielleicht Hilde B. geheißen hat – aber das verstehen nur Sie, liebe ältere Ossis!
Wie sich wohl die Schöffen geäußert haben – wenn überhaupt?
Wer Frau Dr. Witzschel helfen möchte – „Weißer Kranich“ – Genaueres ist leicht zu ergooglen.
Das Urteil ist nachvollziehbar. Ein politischer Prozess, ein politscher Richter, der sich im nachhinein wahrscheinlich ärgert, dass er auf das Corona Narrativ reingefallen ist Ausbaden muss das jetzt Dr. Bianca Witzschel.
Sehr geehrter Lutz Herrmann, nochmals: Wenn eine Ärztin sich schriftlich gutachterlich abweichend von anderen Meinungen oder als Einzige zu einem medizinischen Sachverhalt äußert, ist das noch lange keine Dokumentenfälschung, selbst dann nicht, wenn ein anderer Arzt nach Untersuchung des gleichen Patienten zu einem anderen Ergebnis kommt. Frau Dr. Witzschel nachzuweisen, dass sie bewusst vorsätzlich wider besseres Wissen nicht bestehende Sachverhalte bescheinigt hat, dürfte angesichts der allgemein bekannten Gesundheitsschädlichkeit nicht sachgemäß nur für 75 min angewendeter Staubschutzmasken und allgemein bekannter nutzloser, aber mit Nebenwirkungen behafteter experimenteller Injektionen schwer sein. Nur durch Ignorieren der letztgenannten Tatsachen konnte der Richter eine Ausstellung „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ konstruieren.
Wieso unerklärbares Urteil? Im Mittelalter hätte man Ketzer wider die rein Lehre noch verbrannt. Hier kann man doch durchaus Fortschritte erkennen: Jan Hus und Bruno Giordano, wurden noch verbrannt., Nikolaus Kopernikus hat aus Angst seine Lehren erst posthum veröffentlicht, Galileo Galilei wurde noch ins Kloster gesperrt – und Bianca Witzschel saß nun nur noch 15 Monate in Haft. Da ist doch durchaus Fortschritt zu erkennen. Wenn die Entwicklung in dieser Geschwindigkeit in diese Richtung weitergeht, dann haben wir in 2.000 Jahren in Deutschland tatsächlich Meinungsfreiheit, eine unabhängige Justiz, Gewaltenteilung und Demokratie. Man sollte hier seinen Optimismus nicht aufgeben, das Gute sehen und eine positive Entwicklung anerkennen.