Ein langer Corona-Prozess endet vorerst: Die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt und anschließend aus der Haft entlassen.
Gestern Mittag kam die 67-jährige Ärztin nun auf freien Fuß. Das Gericht hatte sie u.a. wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem verliert sie ihre Approbation für drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate gefordert. Der Vollzug der Strafe wurde überraschend – vorerst – ausgesetzt. 15 Monate lang saß die Ärztin in Untersuchungshaft. Achgut.com hatte mehrfach über den Prozess in einem Hochsicherheits-Gerichtssaal gegen die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel berichtet. Nachzulesen sind die Berichte hier und hier.
Gut gelaunt schritt Dr. Bianca Witzschel gestern um die Mittagszeit durch den Hintereingang der JVA Dresden (am Hammerweg) in die Freiheit. Im Gebäude befindet sich der Hochsicherheits-Saal, in dem gegen sie seit November 2023 an insgesamt 27 Tagen verhandelt wurde, und in dem sonst nur Schwerkriminelle und Terroristen angeklagt bzw. verurteilt werden. Augenzeugen berichteten, dass es im Gerichtssaal während der Verlesung des Urteils zu tumultartigen Szenen gekommen sein soll, so dass der Vorsitzende Richter durch Polizeikräfte zeitweise räumen ließ.
Dass dieser Prozess nicht mit einem Freispruch enden würde, wundert den Autor nicht. Wer sich mit rechtspsychologischer Brille im Gerichtssaal umsah, konnte sie sehen (aber auch hören und spüren), die Verurteilungsbereitschaft des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring. Zu suggestiv waren nach meinem Geschmack die Zeugenbefragungen, zu einseitig die Beweisaufnahme.
Die RKI-Files beispielsweise, die im Verlaufe des Prozesses erst geschwärzt und dann ungeschwärzt veröffentlicht wurden, spielten so gut wie gar keine Rolle. Spätestens dann hätte der Prozess abgebrochen und die Angeklagte freigesprochen werden müssen.
Parallelwelten in der sächsischen Justiz?
Vor Gericht vernommene Zeugen gaben an, dass die Moritzburger Ärztin sich bei ihnen Zeit für Anamnese-Gespräche genommen hatte, bevor sie Masken- bzw. Impfunfähigkeits-Bescheinigungen ausstellte. Die Staatsanwaltschaft dagegen behauptete, Dr. Witzschel hätte alle Bescheinigungen blanko ausgestellt. Der Vernehmung mehrerer Zeugen hat der Autor beigewohnt. Siehe Bericht.
Kurisoserweise bestätigte auch ein Personenschützer des Landeskriminalamtes Sachsen die Version der Ärztin. Auch er hatte sich von ihr ein Maskenattest ausstellen lassen und war in einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden angeklagt worden. Nur: Er wurde freigesprochen. Zur Begründung hieß es in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte ja 20 Minuten untersucht worden wäre und es dem Angeklagten nicht nachzuweisen wäre, ein Attest eingereicht zu haben, das nicht seinem Zustand entspreche.
Das ist nun wirklich komisch. Der Personenschützer kommt frei, die Zeugen im Witzschel-Prozess sagen inhaltlich in etwa das Gleiche und der Prozess gegen die Ärztin wird aber nicht eingestellt. Wie nennt man so etwas? Zweierlei juristisches Maß?
Stand das Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel bereits fest? Diese rhetorische Frage darf erlaubt sein. Denn in dem Mammutprozess, der die sächsischen Steuerzahler zweifellos noch teuer zu stehen kommt, gab es einige, ich nenne es mal, Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel die Haftbeschwerde der Verteidigung, die ihre Mandantin aus der – nach ihrer Meinung – unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft (sie begann am 28. Februar 2023) herausbekommen wollte. Der Antrag wurde vom Landgericht Dresden per Beschluss vom 6. März 2024 abgelehnt. Die vier Seiten lange Begründung liegt dem Autor vor. Obwohl das Verfahren noch lief, machte das Gericht keinen Hehl daraus, wie es urteilen würde.
Die gerichtliche Begründung liest sich für den Autor wie eine Erweiterung der Anklage. Auf Seite 2, Punkt III steht: „Die bisherige Hauptverhandlung … deutet auf die Bestätigung der Vorwürfe hin“. Und Seite 3, Punkt IV: „Die Angeklagte hat im Falle ihrer Verurteilung angesichts der Vielzahl der ihr zur Last gelegten Taten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu rechnen“. Man rufe sich noch einmal den gestrigen Tag in Erinnerung: Das Gericht setzte den Vollzug der Freiheitsstrafe aus. So gefährlich scheint Dr. Bianca Witzschel plötzlich nicht mehr zu sein. Und auch die angebliche Fluchtgefahr, die im o.g. Beschluss vom Gericht als Argument vorgebracht wurde, weshalb die Untersuchungshaft nicht aufgehoben werden könne (Seite 3 und 4, Punkt IV), spielte plötzlich keine Rolle mehr. Versteht diese Kehrtwende jemand?
Ein Richter, zwei Urteile
Es lohnt sich ein Blick auf das Verhalten des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring in zwei verschiedenen Strafverfahren. In einem Fall verurteilte er einen Dreifach-Vergewaltiger auf Bewährung. Wie die Kollegen von BILD berichten, war das Opfer nicht verhandlungsfähig, traumatisiert und psychisch schwerst belastet.
Im anderen Fall verurteilt der Richter die Ärztin Dr. Bianca Witzschel zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis, obwohl es hier keine Geschädigten gibt. Kein einziger Patient, der von der Moritzburgerin ein Attest erhielt, hatte danach gesundheitliche Einschränkungen oder wollte sein Geld zurück.
Der Autor hatte heute ausführlichen Kontakt mit der Verteidungung von Dr. Bianca Witzschel. Ihre Anwälte werden gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und studiert Psychologie.

In 35-jähriger hautärztlicher Tätigkeit habe ich mitunter auch Gutachten verfasst, die dem Auftraggeber Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt usw. nicht gepasst haben, woraufhin flugs ein anderer Gutachter mit einem passenderen Gutachten beauftragt wurde. Eine aus vorliegender Vorgeschichte und Untersuchung folgendae andere Beurteilung stellt lediglich eine abweichende fachliche Meinung dar. Solch ein Gutachten ist auch eine Bescheinigung über Untauglichkeit eine Maske zu tragen oder Gegenanzeigen gegen eine medizinische Behandlung. Diese von vornherein mit dem Makel einer angeblichen Fälschung zu versehen, ist allein in ihrer politischen Unerwünschtheit begründet. Wie soll ein Arzt noch objektiv medizinisch begutachten können angesichts der Befürchtung, wegen Fälschung angezeigt zu werden, wenn das Gutachten der politischen Führung nicht passt? Nicht nur dieses Urteil gegen Frau Dr. Witzschel, sondern auch die Rolle der Anzeige erstattenden sächsischen Landesärztekammer halte ich für eine Schande für den Rechtsstaat und die ärztliche Standesvertretung, schämt Euch! Wer sich dem Protest gegen dieses Schandurteil anschließen möchte, kann dies tun unter freiheit(minus)für(minus)bianca(dot)de. Wie wäre es mit einem Deal? Statt der „Kretschmer in den Knast“-Forderung der Freien Sachsen sorgt Kretschmer in der ihm als MP verbleibenden Zeit mit seiner „Bullen brennenden“ Justizministerin für eine ersatzlose Einstellung sämtlicher gegen Coronakritiker laufenden Verfahren bzw. amnestiert bereits Verurteilte. Sollte es dazu eines Amnestiegesetzes bedürfen, muss die Regierungskoalition dieses in den Landtag einbringen und dieser es dann eiligst beschließen.
Politische Gefälligkeitsurteile sind in totalitären Systemen und für totalitär gepolte Regierungen völlig normal.
Ich halte es mit der Bibel: Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen.
In den Evangelien gibt es das Gleichnis vom ungerechten Richter, der eine klagenden Frau nur deshalb Recht gibt, weil er nicht ständig von ihr genervt werden will.
Die eigentliche Straftat war die Durchsetzung äußerst mangelhaft getesteter Impfstoffe.
Nach den nächsten LT-Wahlen könnte die Luft für den „Richter“ dünner werden.
Hoffentlich.
Manche Leute behaupten, der Richter habe sich damit für den noch einzurichtenden Bundesvolks-Gerichtshof empfohlen. Solche schicklichen Juristen braucht das Land! Ich befürchte aber, dass der Lack ab ist und der Flucht der guten Tat den guten Mann verfolgen wird.
Als „gelernter DDR Bürger“ hatte man von Kretsches Justiz nichts anderes erwartet und ist trotzdem fassungslos. Warum machen die das? Weil Sie es können!
Man sollte sein Missfallen trotzdem oder gerade deshalb öffentlich aüßern.
Von den freien Sachsen (Vorsicht räääächz!) wurde nach der Urteilsverkündung eine Erklärung (freiheit-für-bianca) zur Unterzeichnung veröffentlicht.
R. Matzen: ich gebe Ihnen hier völlig recht. Ich habe mich 3x impfen lassen und bereue es heute. Im zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung hatte ich eine Glaskörperablösung von einem Auge, das bis heute auch nicht wieder geheilt wurde. Man wird es nicht zugeben, dass es hier Komplikationen gegeben hat, aber ich weiß, was ich weiß…
Mein Bruder hatte eine Hirnvenenthrombose und würde sich heute auch nicht mehr impfen lassen.
Immerhin verfügen mittlerweile Bürgerräte die Kompetenz, solche Fragen aufklären!
Was will man von einem Land mit dieser Demokratie und solcher Büchner Justizh… schon anderes erwarten? Wie vermeldet wurde, wusste der Bundeskanzler von dem größten Sprengstoffanschlag, Terrorismus seit dem zweiten Weltkrieg, der Sprengung der Nordstream. Halb so wild, wird unter den Teppich gekehrt. Aber wehe du rettest Menschenleben aus vllt. einem Motivationsirrtum wie es Kohl gemacht hat, heraus. Dann kommen die Richter fremder Mächte und verurteilen dich. Und der Ehrenpräsident der Bundesärztekammer, Chef des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery ist ganz schnell abgetaucht. Er sagte „Tyrannei der Ungeimpften“. Ich habe den Eindruck das die Führerschule der Deutschen Ärzteschaft (NSDÄB) wieder aktiv und seitens der Justiz begleitet wird. Klar, sind ja fast die gleichen Drathzieher und Einrichtungen die es mit zu verantworten haben. Menschheitsverbrecher.