Ein langer Corona-Prozess endet vorerst: Die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt und anschließend aus der Haft entlassen.
Gestern Mittag kam die 67-jährige Ärztin nun auf freien Fuß. Das Gericht hatte sie u.a. wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem verliert sie ihre Approbation für drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate gefordert. Der Vollzug der Strafe wurde überraschend – vorerst – ausgesetzt. 15 Monate lang saß die Ärztin in Untersuchungshaft. Achgut.com hatte mehrfach über den Prozess in einem Hochsicherheits-Gerichtssaal gegen die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel berichtet. Nachzulesen sind die Berichte hier und hier.
Gut gelaunt schritt Dr. Bianca Witzschel gestern um die Mittagszeit durch den Hintereingang der JVA Dresden (am Hammerweg) in die Freiheit. Im Gebäude befindet sich der Hochsicherheits-Saal, in dem gegen sie seit November 2023 an insgesamt 27 Tagen verhandelt wurde, und in dem sonst nur Schwerkriminelle und Terroristen angeklagt bzw. verurteilt werden. Augenzeugen berichteten, dass es im Gerichtssaal während der Verlesung des Urteils zu tumultartigen Szenen gekommen sein soll, so dass der Vorsitzende Richter durch Polizeikräfte zeitweise räumen ließ.
Dass dieser Prozess nicht mit einem Freispruch enden würde, wundert den Autor nicht. Wer sich mit rechtspsychologischer Brille im Gerichtssaal umsah, konnte sie sehen (aber auch hören und spüren), die Verurteilungsbereitschaft des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring. Zu suggestiv waren nach meinem Geschmack die Zeugenbefragungen, zu einseitig die Beweisaufnahme.
Die RKI-Files beispielsweise, die im Verlaufe des Prozesses erst geschwärzt und dann ungeschwärzt veröffentlicht wurden, spielten so gut wie gar keine Rolle. Spätestens dann hätte der Prozess abgebrochen und die Angeklagte freigesprochen werden müssen.
Parallelwelten in der sächsischen Justiz?
Vor Gericht vernommene Zeugen gaben an, dass die Moritzburger Ärztin sich bei ihnen Zeit für Anamnese-Gespräche genommen hatte, bevor sie Masken- bzw. Impfunfähigkeits-Bescheinigungen ausstellte. Die Staatsanwaltschaft dagegen behauptete, Dr. Witzschel hätte alle Bescheinigungen blanko ausgestellt. Der Vernehmung mehrerer Zeugen hat der Autor beigewohnt. Siehe Bericht.
Kurisoserweise bestätigte auch ein Personenschützer des Landeskriminalamtes Sachsen die Version der Ärztin. Auch er hatte sich von ihr ein Maskenattest ausstellen lassen und war in einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden angeklagt worden. Nur: Er wurde freigesprochen. Zur Begründung hieß es in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte ja 20 Minuten untersucht worden wäre und es dem Angeklagten nicht nachzuweisen wäre, ein Attest eingereicht zu haben, das nicht seinem Zustand entspreche.
Das ist nun wirklich komisch. Der Personenschützer kommt frei, die Zeugen im Witzschel-Prozess sagen inhaltlich in etwa das Gleiche und der Prozess gegen die Ärztin wird aber nicht eingestellt. Wie nennt man so etwas? Zweierlei juristisches Maß?
Stand das Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel bereits fest? Diese rhetorische Frage darf erlaubt sein. Denn in dem Mammutprozess, der die sächsischen Steuerzahler zweifellos noch teuer zu stehen kommt, gab es einige, ich nenne es mal, Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel die Haftbeschwerde der Verteidigung, die ihre Mandantin aus der – nach ihrer Meinung – unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft (sie begann am 28. Februar 2023) herausbekommen wollte. Der Antrag wurde vom Landgericht Dresden per Beschluss vom 6. März 2024 abgelehnt. Die vier Seiten lange Begründung liegt dem Autor vor. Obwohl das Verfahren noch lief, machte das Gericht keinen Hehl daraus, wie es urteilen würde.
Die gerichtliche Begründung liest sich für den Autor wie eine Erweiterung der Anklage. Auf Seite 2, Punkt III steht: „Die bisherige Hauptverhandlung … deutet auf die Bestätigung der Vorwürfe hin“. Und Seite 3, Punkt IV: „Die Angeklagte hat im Falle ihrer Verurteilung angesichts der Vielzahl der ihr zur Last gelegten Taten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu rechnen“. Man rufe sich noch einmal den gestrigen Tag in Erinnerung: Das Gericht setzte den Vollzug der Freiheitsstrafe aus. So gefährlich scheint Dr. Bianca Witzschel plötzlich nicht mehr zu sein. Und auch die angebliche Fluchtgefahr, die im o.g. Beschluss vom Gericht als Argument vorgebracht wurde, weshalb die Untersuchungshaft nicht aufgehoben werden könne (Seite 3 und 4, Punkt IV), spielte plötzlich keine Rolle mehr. Versteht diese Kehrtwende jemand?
Ein Richter, zwei Urteile
Es lohnt sich ein Blick auf das Verhalten des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring in zwei verschiedenen Strafverfahren. In einem Fall verurteilte er einen Dreifach-Vergewaltiger auf Bewährung. Wie die Kollegen von BILD berichten, war das Opfer nicht verhandlungsfähig, traumatisiert und psychisch schwerst belastet.
Im anderen Fall verurteilt der Richter die Ärztin Dr. Bianca Witzschel zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis, obwohl es hier keine Geschädigten gibt. Kein einziger Patient, der von der Moritzburgerin ein Attest erhielt, hatte danach gesundheitliche Einschränkungen oder wollte sein Geld zurück.
Der Autor hatte heute ausführlichen Kontakt mit der Verteidungung von Dr. Bianca Witzschel. Ihre Anwälte werden gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und studiert Psychologie.

Man kann nur hoffen, dass dieses höchst fragwürdige Urteil in der Revision kassiert wird, und die Ärztin eine entsprechende Rehabilitierung (und Haftentschädigung) bekommt!
Von „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ kann überhaupt keine Rede sein. Das ist eine Anmassung des Richters Scheuring. Die Ärztin hat sich an ihren medizinischen Fachkenntnissen orientiert und damit war sie im Recht, nicht das Bundesgesundheitsministerium und nicht der Deutsche Bundestag, die jede medizinische Evidenz vom Tisch gewischt und willkürlich Millionen von Menschen unter die Masken gezwungen haben. Bis dahin war es Geltendes Recht, dass man nicht zum Nichtragen von FFP2-Masken ein Attest brauchte, sondern im Gegenteil zum Tragen ein solches Attest erforderlich war, weil das in jedem Fall eine gesundheitliche Belastung darstellt. Wo ist hier die Korrektur der Dritten Staatsgewalt, wo der Schutz der Bürger vor einer übergriffigen Exekutive und Legislative? Wer solche Richter*innen hat, kann auch gleich eine wohlprogrammierte KI verwenden, ist billiger und geht auch wesentlich schneller.
Allein dieses Zitat „Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts“, sagte Scheuring.„ zeigt doch, daß jegliche faktenbasierte Diskussion über dieses “Urteil„ vollkommen sinnlos ist, es ging hier nicht um Wahrheit, Recht und Gerechtigkeit. Wir wissen es – SIE wissen es, aber der Rest von etwa 85% interessiert sich leider nicht dafür.
Unerklärbar? Nicht euer Ernst. 4 Jahre und 3 Monate geschlafen, oder was? Diese Frau hat sich der Häresie schuldig gemacht. Diese Frau hat das Sakramentum Larvae besudelt. Diese Frau hat den Zorn der Dii Pseudoscientiae entfacht, indem sie die Opfergaben vom Altar raubte. Diese Frau hat sich der Priesterschaft der Testes Coronae widersetzt. Diese Frau war dem Orakel von Drosti ungehorsam. Von wegen unerklärbar. Jedes Delikt für sich ein Kapitalverbrechen. Der Frau ist angesichts dieser Gräuel Milde widerfahren.
Absurdistan in Reinkultur !
Deutschland stand unter Kriegsrecht, das Militär hat alle wichtigen staatlichen Stellen, auch das RKI in der Plandemie besetzt. Der Richter Jürgen Scheuring hätte wohl auch eine standrechtliche Erschiessung gefordert die aber so nicht vorgesehen war. Siehe N. Häring „Stadt und Polizeipräsidium Ulm schließen Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung der FFP2-Maskenpflicht aus.“ Deutsche Medizinische Ethik, der Bürger wird für die aktuellen Politiker noch als Nutzmensch zur Ausschlachtung benötigt. Die Unregierung plant den Organhandel ohne Zustimmung(Homburg). Und die Zöglinge des Eugeniker MP planen die weltweit einmalige Überwachung. Eine Timber Meldung „Dr. Patrick Breyer warnt: Mit der Chatkontrolle stehen wir am Rande eines so extremen Überwachungsregimes, wie es nirgendwo sonst in der freien Welt existiert. Jeder Messenger soll quasi zur Überwachungs-Wanze werden…Darum jetzt aktiv werden! Jetzt kommt es mehr denn je auf den zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen die Chatkontrolle an. Regierung anrufen, und sagen, dass sie gegen die Chatkontrolle stimmen muss. Zuständig ist Dr. Katharina Erdmenger vom Bereich Innenpolitik 2“
Das Regime verteidigt jeden Quadratmilimeter der Lüge mit Zähnen und Klauen, obwohl es längst nackt dasteht.