Am Arbeitsgericht Dortmund wurde am Donnerstag die Klage von Ahmad O. gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen dessen zweiter Kündigung verhandelt. Der 30-Jährige, dessen Staatsbürgerschaft nicht bekannt ist, war Zweiter Vorsitzender der im Mai 2024 wegen Antisemitismus und Terror-Unterstützung verbotenen Palästina Solidarität Duisburg (PSDU). Gleichzeitig arbeitete er als IT-Spezialist im nordrhein-westfälischen Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA). Nach dem PSDU-Verbot trat er schnell als einer der Kläger dagegen in Erscheinung. Auf Veranstaltungen trat er unverändert mit dem ehemaligen PSDU-Vorsitzenden Leon W. auf, auch wenn diese nicht mehr im Namen des verbotenen Vereins durchgeführt wurden.
Im Oktober 2024 wurde Ahmad O. mit seiner Teilnahme beim „Palästina Kongress" in Wien auch international aktiv. Vorgestellt wurde er dort als „palästinensischer politischer Aktivist" aus Deutschland. In gebrochenem Deutsch beschimpfte er Landesinnenminister Herbert Reul (CDU), der die PSDU ja nur verboten habe, weil er selbst in einen „Korruptionsskandal" verwickelt gewesen sei. Aufgrund solcher und anderer Aktivitäten war spätestens Ende 2024 aber auch offensichtlich, dass sich Ahmad O. weiterhin für den verbotenen Verein und dessen Ziele einsetzt. Womit das Land NRW kaum noch andere Möglichkeiten hatte, als ihm zu kündigen.
Als die Kündigung im Dezember 2024 erfolgte, wurde sie mit der fehlenden Distanzierung zur PSDU begründet sowie damit, dass er seine Zugriffsmöglichkeiten auf die IT des Landes „nicht mehr mit der hinreichenden Zuverlässigkeit und Neutralität nutzen" könnte. Ahmad O. aber klagte sofort beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung. Damit hatte er auch Erfolg, denn im April 2025 kam das Arbeitsgericht Dortmund zu dem Ergebnis, dass seine Kündigung, unter anderem wegen der fehlenden Einbeziehung des Personalrats, rechtsunwirksam sei. Daraufhin begann das Spiel von Neuem: Das Land NRW kündigte ihm im Juli 2025 erneut. Und er klagte erneut dagegen. Zur Begründung trug der 30-Jährige dabei unter anderem vor, die Kündigung sei „sozial ungerechtfertigt".
Respektloses und rüpelhaftes Verhalten
Bereits am späten Donnerstagvormittag demonstrierten rund zwei Dutzend Unterstützer unter dem Motto „Volle Solidarität mit Ahmad" und mit Palästina-Flaggen im Regen vor dem Gerichtsgebäude. Dabei trat auch Ahmad O. selbst als Redner in Erscheinung. Später begleiteten ihn die Demonstranten in den viel zu kleinen Saal, der bis auf den letzten Platz gefüllt war. Die meisten seiner Unterstützer trugen Palästinenser-Tücher. Eine Frau trug einen langen Rock, der mit Abbildungen von Melonen gemustert war. Auffällig war, dass es sich bei den meisten Demonstranten um in die Jahre gekommene Deutsche gehandelt hat.
Kaum war die Sitzung eröffnet, fiel Ahmad O.s Anwalt Roland Meister durch respektloses und rüpelhaftes Verhalten auf. So kritisierte er die letzten Lohnabrechnungen seines Mandanten als „Vorgehen, das einer Landesregierung und eines Landes nicht würdig" sei. Dann bezeichnete er die Auseinandersetzungen um die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free" als „Hauptargument für das Land, den Genozid zu verschweigen". Schnell musste die Richterin Meister daran erinnern, wo er sich befindet: „Wir sind hier in einem Arbeitsgerichtsverfahren." Der Anwalt aber machte weiter und bezeichnete seinen Mandanten als „unbequeme Person, der man gekündigt hat". Ahmad O. saß, in ein großes Palästinenser-Tuch gehüllt, neben ihm. Auf dem Tisch vor ihm stand eine Thermoskanne, die mit einem großen Aufkleber versehen war, auf dem die Umrisse Israels zu sehen waren, allerdings gefüllt mit den palästinensischen Farben. Ein Aktenordner auf dem Tisch war mit demselben Aufkleber versehen.
Auf Nachfrage der Kammervorsitzenden sagte einer der Anwälte des Landes, man habe Gespräche geführt, bei denen sich jedoch herausgestellt habe, dass „die wechselseitigen Vorstellungen zu weit auseinander lagen". Als der Jurist dies näher erläutern wollte, fiel ihm Roland Meister mehrfach ins Wort. „Würden Sie mich ausreden lassen?", beschwerte sich der Anwalt gereizt. „Es passt einfach nicht zusammen, dass jemand, der das Land beschimpft und beleidigt, gleichzeitig für das Land tätig ist", sagte der Jurist und verwies darauf, dass Ahmad O. bei der Veranstaltung in Wien gesagt habe, das PSDU-Verbot basiere „auf Lügen und Schwachsinn". Seine Kollegin verwies darauf, dass der Aktivist bei seinen Aktivitäten in sozialen Netzwerken noch immer das umgekehrte rote Dreieck nutze, das als Symbol der Terror-Organisation Hamas bekannt ist. „Herr O., Sie machen weiter! Und es ist unzumutbar für das Land, jemand zu beschäftigen, der solche Zeichen benutzt", sagte sie.
In der Tradition der sogenannten Berufsverbote?
Roland Meister, der abseits seiner Anwaltstätigkeit in der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) aktiv ist, wies dies jedoch zurück. Ebenso wie sein Mandant behauptete auch Meister, das umgedrehte rote Dreieck sei „ein antifaschistisches Symbol". Ahmad O. benutze das Zeichen, „weil er ja auch gegen rechte Kräfte wie die AfD sehr aktiv ist", behauptete Meister. „Er ist ein Antifaschist, der den Genozid kritisiert." Gleichzeitig ließen er sowie sein Mandant keinen Zweifel daran, die Klage gegen das PSDU-Verbot weiter betreiben zu wollen. Immer wieder verfiel Meister in politische Argumentationen. Dabei bemühte er unter anderem Aussagen von UN-Mitarbeitern, die die deutsche Israel-Politik kritisiert hatten.
Die Kündigung von Ahmad O. sah der Anwalt in der Tradition der sogenannten Berufsverbote, da es für seinen Mandanten nun kaum noch möglich sei, einen neuen Arbeitgeber zu finden: „Er ist ja durch die Landesregierung und den Inlandsgeheimdienst auf die schwarze Liste gesetzt worden", sagte Roland Meister auf die Frage der Kammervorsitzenden, ob sich Ahmad O. bereits für eine neue Tätigkeit beworben habe. Auch der Richterin fiel Ahmad O.s Anwalt immer wieder ins Wort. Als Meister dem Land jedoch erneut „Gesinnungsjustiz" vorwarf und dessen juristische Vertreter als „Fürsprecher dieser Politik" bezeichnete, rief das deren Empörung hervor: „Das ist beleidigend und eine Verletzung unserer Berufsehre", sagte eine Anwältin des Landes.
Als sich die Verhandlung nach rund einer Stunde ihrem Ende zuneigte, machte die Richterin den letzten Versuch einer gütlichen Einigung und schlug vor, das Arbeitsverhältnis zwischen Ahmad O. und dem Land NRW zum 31. März aufzulösen. Aber noch bevor sie ihre Ausführungen beenden konnte, schüttelte der Aktivist seinen Kopf: „Wir werden weitermachen", rief er vieldeutig in den Saal. Damit endete die öffentliche Verhandlung. Das Urteil werde im weiteren Verlauf des Tages im Internet bekannt gegeben, hieß es von Seiten des Gerichts.
Vor dem Arbeitsgericht wurde auch nach Verhandlungsende weiter für Ahmad O. demonstriert. An MLPD-Flaggen sowie Fahnen der Gewerkschaft IG Metall war zu erkennen, dass sich zwischenzeitlich auch weitere Demonstranten dazu gesellt hatten. Und die konnten sich schon wenige Stunden später über das von ihnen geforderte Urteil freuen: „Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des beklagten Landes vom 11. Juli 2025 nicht aufgelöst ist. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land", hieß es auf der Internet-Seite des Dortmunder Arbeitsgerichts lapidar. Zur Rechtskraft des Urteils wurde nichts mitgeteilt. Auch zu dessen Begründung wurde nichts gesagt.
Lesen Sie dazu auch: Ahmad O. will seinen Job beim Staat zurück

Was ist aus diesem Land nur geworden? Ich habe zwar eine Antwort, behalte die aber besser unter dem Bademantel! Wer sagte einst: gebt mir xxxJahre Jahre Zeit und ihr werdet „etwas“ nicht wiedererkennen?! Das wiederkennen erscheint kaum möglich. Im übrigen bin ich der Meinung, die Justiz war bekanntlich immer die Hure der Politik (aus den Aphorismen des Charles Maurice de Talleyrand).
Der in der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) aktive Anwalt Roland Meister bezeichnet das Symbol der Hamas als ein „antifaschistisches Symbol“. „Er ist ein Antifaschist, der den Genozid kritisiert.“
So gesehen könnte man auch die Hakenkreuzflagge als ein „antifaschistisches Symbol“ interpretieren.
Goebbels war schon im Recht, als er die Kommunisten (Internationalsozialisten) als denselben Menschenschlag bezeichnete wie die Nationalsozialisten.
Die Hamas orientiert sich offen am Nationalsozialismus. Der antifaschistische Herr Rechtsanwalt Roland Meister bewirbt nationalsozialistisches Gedankengut.
Österreich: Art. 1 § 3g VbtG Nationalsozialistische Wiederbetätigung
Die ohnehin linksgrünen Richter:innen wollten eben ohne Nachrufe wie „Ich weiß, wo Du wohnst“ ins Wochenende gehen. That’s the german Rechtsstaat, stupid„.
Ohne Kenntnis der Begründung ist es auch für einen arbeitsrechtlich Kundigen eine Würdigung naturgemäss sehr schwierig. Als langjährig mit der Materie befasster Personaler weiss man allerdings um die massiven Probleme des AG vor dem Arbeitsgericht, sogar in noch deutlich klareren Fällen als hier. Die am Arbeitsgericht Tätigen sind ähnlich wie in anderen Gerichtsbarkeiten zu geschätzt 90 % „ links“ orientiert, in etlichen Regionen sind es annähernd 100 %. Auf gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten und das KSchG sollte schon deshalb pingelichst geachtet werden, denn danach wird sofort „ gefahndet“. Im konkreten Fall dürfte der gerichtlich durchaus gerne verwendete Aspekt der feinsinnigen Trennung von „ Gesinnung“ und konkreter negativer Auswirkung, messbar und bewiesen, auf das Arbeitsergebnis eine Rolle gespielt haben. Mit Befürchtungen, so realistisch sie auch sein mögen, ist angesichts der klaren ideopolitischen Orientierung kein Blumentopf zu gewinnen. Von den diversen Kündigungsarten gehört die hier wohl eignungsbedingt Ausgesprochene zu den schwierigsten, weil die nachzuweisende Verbindung zur vertraglichen Pflichterfüllung problematisch ist. Jeder Mangel führt zur ( gewünschten )Aufhebung der Kündigung. Für AG gestalten sich betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich leichter, mit dem personalpolitischen Nachteil , dass es nicht selten die „ Falschen“ trifft. Deshalb auch die aus ausserbetrieblichen, anderen Gründen problematischen Anreize für bestimmte Gruppen. Mein Rat an den AG als Praktiker ist klar. Weitere, allerdings besser vorbereitete , Kündigungen. Mitunter wird bei der 5. oder 6. die Frist verpasst.
Es ist schon erstaunlich was der Steuerzahler alles ertragen und bezahlen muss.Es ist an der Zeit eines grundlegenden Wechsel in der Politik.Wenn die alten Parteien es nicht können, macht den Weg frei für die neuen Parteien, die es können.
Man will es sich eben mit dem weltweit größten Markt nicht verderben, da geht schon was. Wo die Deutschen hier doch die pole position innehaben, aus Gründen. Da interessiert Israel nicht. Da muss man schon mal auch einen „Missliebigen“ auf die payrole nehmen. deutschlandfunkkultur:/ns-geschichte-wie-die-nazis-den-islam-vereinnahmen-wollten-1 … .
Deutsche Justiz, ein Grossteil links, der Rest mindestens feige, da haben Terroristen leichtes Spiel.
Da lachen die RAF-Freunde im Gerichtssaal. „Deutschland verrecke“ läuft.
Geht weiter fleissig arbeiten, zahlt feste Steuern, damit die Gauner gut davon leben können. Ich nicht.