Henryk M. Broder / 22.12.2018 / 10:00 / 36 / Seite ausdrucken

Und die Rechnung bitte an…

Sie erinnern sich bestimmt noch an unsere lustige Auseinandersetzung mit dem Bundespräsidialamt um die Gästeliste beim großen Staatsempfang für den türkischen Präsidenten. Hier, hier und hier.

Aber das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Unser Anwalt Joachim Steinhöfel, bekannt aus Film und Fernsehen, der sich der Sache angenommen hatte, arbeitet gut, viel und gerne, aber natürlich nicht für umme. Da aufgrund der unkooperativen Haltung des Bundespräsidialamtes sein Einsatz unvermeidlich geworden war, schickte Steinhöfel seine Rechnung an eben das Amt. Und erhielt umgehend den folgenden Bescheid:

1. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt das Bundespräsidialamt

2. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

3. Die zu erstattenden Aufwendungen werden antragsgemäß 1.019,83 Euro festgesetzt.

Das ist doch mal eine gute Nachricht. Offenbar gibt es im Bundespräsidialamt noch Mitarbeiter, die unter "Schadensbegrenzung" etwas Anderes verstehen als den Austausch defekter Nachtsichtgeräte beim Wachpersonal.

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Leserpost

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Chris Burnus / 22.12.2018

Danke Herr Broder , wenn Achgut einen sehrguten Anwalt wie Joachim Steinhöfel hat. Dann würde mich als Bürger und Gebührenzahler mal interessieren, warum die Rundfunkanstalten ( GEZ) keine Rechnungen mehr rausschicken ?Vergist man rechzeitig die 52,50 € zu überweisen, dann flattert einem ein sogenannter Feststellungsbescheid ins Haus mit 8 € Säumniszuschlag. Nun hat aber das LG Tübingen die Rundfunkanstalten aber als Unternehmen eingestuft und nicht als Behörde, demnach könnten diese gar keine Säumniszuschläge ( 8 € )in der aberwitzigen Höhe verhängen , sondern nur Mahngebühren. Laut Gesetz betragen Sämniszuschläge nur 1 % pro Monat und / Höhe der Forderung , also 0,52 € pro/Monat. Das pervide an der Sache auf der Rückseite des Bescheides steht bei Rechtsbehelfbelehrung eine Post und eine Emailadresse. Die Emailadresse ist aber ungültig !  Wie kann mann bei 8 Millarden GEZ Gebühreneinnahme nicht in der Lage sein eine Emailadresse einzupflegen? Einsprüche laufen ins Leere , genau wie auf das Kontaktformular das funktioniert auch nicht. Seitdem Karlsruher Urteil 2018 ist die Arroganz der GEZ um min. 100 %  gestiegen. Ich bat per Telefonanruf in Berlin Ihre Redation um klärende Hilfe, ich bekomme leider keinerlei Antwort von der GEZ . Bitte um Hilfe !

Stephan Jankowiak / 22.12.2018

Herrn Steinhövel sei das Honorar gegönnt, ohne wenn und aber. Aber nach dem Motto “Nix ist einfacher als fremdes Geld auszugeben ” haut das BPA unser aller Geld (zumindest von denen, die Steuern zahlen) raus. Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn das BPA juristisch korrekt im Vorfeld gehandelt und Herrn Broders Anfrage ordnungsgemäß beantwortet hätte. Aber anderen die Kohle aus der Tasche ziehen, daß ist ja ein wesentliches Anliegen von Steinmeiers Franz und seinen SPDisten.

Torsten Lange / 22.12.2018

“Jetzt muss das Präsidialamt nur noch die Kosten für die anwaltliche Zurechtweisung übernehmen, und dann sind Frank-Walter Steinmeier und ich wieder ziemlich beste Freunde.” (Broder) Steinmeier und sein Präsidialamt sind doch gerissener als ich dachte!

Marcel Seiler / 22.12.2018

Danke, Herr Broder. Wenn Sie jetzt noch Recht und Gesetz bei der illegalen Grenzöffnung, der illegalen Eurorettung, dem illegalen Dieselskandal, der illegalen Verleumdung (“Hetzvideo”) durch die Bundeskanzlerin, den illegalen “Kirchenasylen”, den Lügen bei Asylverfahren, der Verhinderung der Meinungsfreiheit durch Antifa-Terror-“Gegen”-Demos und so herstellen könnten… Herr Broder, sind sind immerhin auf dem richtigen Weg!

Wolfgang Feldhus / 22.12.2018

Herr Broder, sie sind ein Sauhund,  ein hinterfotziger ! Das ist das größte Lob in Bayern.

Frank Stricker / 22.12.2018

Tja , Frank-Walter der Einseitige ist halt lernfähig. Wie auch gestern bei der Aktion “Tschö Steinkohle” , hat er zur Freude seiner Berater Herbert Grönemeyer zitiert , statt seiner sonstigen Lieblingsband “Feine Sahne Fischfilet”.

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