Entgegen offizieller Darstellungen wurde der umstrittene Migrationspakt der Vereinten Nationen in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das geht aus einem Bescheid des Auswärtigen Amtes zu einem Antrag des „Tagesspiegels“ nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Der „globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ war im Dezember 2018 in Marokko mit den Stimmen der Bundesrepublik sowie 151 weiteren UN-Mitgliedstaaten angenommen worden. Mehrere EU-Mitglieder enthielten sich, weil sie eine Einschränkung der staatlichen Souveränität durch rechtlich bindende Verpflichtungen befürchteten.
Die Bundesregierung hatte im Vorfeld die Transparenz des gesamten Verfahrens betont. „Die Verhandlungen konnten von der interessierten Öffentlichkeit vor Ort verfolgt werden“, schrieb die Bundesregierung im Februar in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion. Nähere Informationen zu Ablauf der Sitzungen wollte das Auswärtige Amt jedoch zunächst nicht herausgeben.
Erst nach dem IFG-Antrag des Tagesspiegels legte das Auswärtige Amt die internen Delegationsberichte offen, allerdings nicht vollständig, sondern teilweise geschwärzt. Der Tagesspiegel legte nach eigenen Angaben Widerspruch gegen die Schwärzungen ein. Aus dem nun vorliegenden Widerspruchsbescheid des Auswärtigen Amtes gehe hervor, dass die Verhandlungsrunden in New York City nur „teilweise öffentlich“ waren, weshalb die Passagen weiter unkenntlich bleiben müssten. Es habe außerdem „vor- und nachgeschaltete nicht-öffentliche Sitzungen“ gegeben.
Eine unbeschränkte Veröffentlichung könne dazu führen, dass die Bundesrepublik „ihren Ruf als verlässlicher und vertrauensvoller Partner einbüßt“, zitiert der Tagesspiegel den Bescheid des Auswärtigen Amtes. Man habe sich allerdings bemüht, die Dokumente über den Verhandlungsverlauf nur „minimalinvasiv“ zu schwärzen.