Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, kritisiert in einem Brief an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz.
Alsalem warnt vor Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und Mädchen und befürchtet, dass das Gesetz diese nicht genug vor männlicher Gewalt schützt. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen und Schutzmaßnahmen zu implementieren, um Missbrauch zu verhindern.
Alsalem hat Berichte von sexueller Gewalt durch Personen, die sich als Transgender identifizieren, erhalten und betont, dass solche Vorfälle zunehmen könnten. Sie kritisiert, dass Transgender-Personen uneingeschränkten Zugang zu geschützten Frauenräumen wie Toiletten und Umkleidekabinen bekommen könnten, was zusätzlichen Stress und Traumata bei weiblichen Gewaltopfern verursachen könnte.
Sie äußerte sich ebenfalls kritisch gegenüber medizinischen Maßnahmen zur Geschlechtsumwandlung, besonders bei Minderjährigen, und verlangt eine volle Aufklärung über die irreversiblen Folgen. Die Möglichkeit, Jugendliche ab 14 Jahren ohne elterliches Einverständnis über ihr Geschlecht entscheiden zu lassen, lehnt sie ab. Zudem warnt sie vor potenziellen Geldbußen gegen diejenigen, die das biologische Geschlecht einer Person offenlegen, und die negativen Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen.
In der offiziellen Antwort des Bundesaußenministeriums heißt es, dass das Gesetz auf menschenrechtlichen Standards basiere und dass geschlechtsspezifische Räume sicher bleiben sollen. Es wird auch auf die Unterstützung des Gesetzes durch den Deutschen Frauenrat verwiesen.
Nach dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz können Personen ab dem 1. November Änderungen ihres Geschlechts- und Namenseintrags einfach durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt durchführen lassen, ohne ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten.
(Quelle: Welt)