Manfred Knake / 12.07.2020 / 15:00 / Foto: Pixabay / 19 / Seite ausdrucken

Staat und Windwirtschaft gemeinsam gegen Vogelschutz

Unbemerkt von der Öffentlichkeit wird weiter am Abbau von artenschutzrechtlichen Vorgaben für die Windenergiewirtschaft gearbeitet. Es geht wieder einmal um die Abstände von Windkraftanlagen zu Vogellebensräumen und das damit verbundene Tötungsrisiko für Vögel. Bis 2015 wurde von den Umweltministern der Länder versucht, die Veröffentlichung des mehrfach überarbeiteten „Helgoländer Papiers“ (oder auch „Neues Helgoländer Papier“, Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brut­plätzen ausgewählter Vogelarten, Stand April 2015) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) zu verhindern.

Die treibende Kräfte der Verhinderungsversuche kamen u.a. auch aus Niedersachsen, vom damaligen Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis90/Die Grünen). Wenzel ist an der „Bürgerwindgesellschaft Windkraft Diemarden GmbH & Co. KG“ im Landkreis Göttingen beteiligt. Erst als die Presse über die Verhinderungsversuche berichtete, gelangte das „Helgoländer Papier“ in die Öffentlichkeit. Der Wattenrat berichtete 2015 hier.

Das „Helgoländer Papier“ als fachliche Arbeitshilfe hatte bereits Auswirkungen auf die Rechtsprechung zugunsten des Artenschutzes, am bekanntesten wurde dadurch die Greifvogelart Rotmilan; erheblich gefährdet durch Windkraftanlagen ist inzwischen sogar der Mäusebussard.

Die Windenergiewirtschaft arbeitet indes beharrlich weiter zusammen mit der Umweltministerkonferenz (UMK) am Abbau der artenschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen, um genehmigungshemmende Abstände von Windkraftanlagen zu Vogellebensräumen weiter zu verringern. Die Umweltministerkonferenz hatte im Mai 2020 einen verstärkten Ausbau der Windenergie mit dieser Ausarbeitung beschlossen: „Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergieanlagen“.  

Neubewertung des Vogelschutzes beim Ausbau der Windenergie

Darin legt die UMK die artenschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen so aus, dass sie der Windenergiewirtschaft entgegenkommen. Und das ist noch nicht alles: Der Entwurf für einen „Rahmen zur Bemessung von Signifikanzschwellen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf tötungsgefährdete Vogelarten an Windenergieanlagen“ soll bis zum 15. Juli 2020 der „Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz“ (LANA), dem „Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende“ und der „Fachagentur Windenergie“ zur Beratung vorgelegt werden (siehe TOP 4 des Protokolls), 

„...die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss… Hier gilt es umgehend Hemmnisse, die dem Ausbau entgegenstehen, zu beseitigen“

Das Bundesamt für Naturschutz und die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten wurden durch die UMK nicht beteiligt. Es ist zu befürchten, dass die Weichen für die Neubewertung des Vogelschutzes beim Ausbau der Windenergie in den Ländern neu gestellt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass damit die Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen laut „Helgoländer Papier“ und der Umfang der notwendigen Datenerhebungen zulasten das Artenschutzes verändert werden. Das „Helgoländer“ Papier“ droht damit zu Makulatur zu werden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Wattenrat.de

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Klaus Biskaborn / 12.07.2020

Mal ehrlich, wer hätte etwas anderes erwartet. Das Land schaltet Kernkraft und Kohleenergiegewinnung ab und steht vor einem Dilemma, wie den benötigten Strom erzeugen. Gleichzeitig generiert man neue Verbraucher in Größenordnungen, E-Autos sollen millionenfach auf die Straße kommen und müssen geladen werden und nun will man groß ins Thema Wasserstoff einsteigen, dazu braucht man bekanntlich große Energiemengen, woher nehmen und nicht stehlen. Also erstmal Windkraftanlagen an jede nur denkbare Stelle setzen. Vögel interessieren dabei nicht. Allerdings, gleichzeitig erstellt unsere umwerfende Umweltministerin, Schulze, Artenberichte bei denen auch das Vorkommen von Vögeln eine Rolle spielt. Dann lamentiert sie doch tatsächlich wenn die Artenvielfalt rückläufig ist. Perversion des Denkens könnte man sagen.

Daniel Oehler / 12.07.2020

Vögel, Fledermäuse und Insekten müssen in Deutschland ihr Leben für die angeblich “gute” grüne Sache lassen. Was gab es für ein Geschrei wegen ein paar Juchtenkäfern im Umfeld des neunen Bahnhöfles im größten Dorf Deutschlands, also Stuttgart. Aber für die sakrosankten Windräder werden fliegenden Tiere zu Hunderttausenden geopfert. Die politische Ökoszene in Berlin ist so naturfreundlich wie die Grünen pazifistisch sind, nämlich so sehr wie freilaufende Katzen Mäusefleischabstinenzler sind.

Hans-Peter Dollhopf / 12.07.2020

Von wegen, Strom aus Luft* sei vegan! * “Kann Spuren von Mäusebussarden, Fledermäusen und Marienkäfern enthalten”

Hansgeorg Voigt / 12.07.2020

Als ob die Errichtung von Windkraftanlagen irgendetwas mit Natur- und Artenschutz zu tun hätte. Wichtig ist einzig die Energieerzeugung und vor allem die Gewinnmaximierung für die Betreibergesellschaften. Durch die Abnahme-  und Preisgarantie werden die Kosten auf jedem Fall mehr als gedeckt. Eine Versorgungssicherheit mit Strom entsteht nicht. Kein Wind, kein Strom. Und immer noch versuchen Naturschutzverbände Windkraftanlagen zu verhindern. Der geistige Zirkelschluß, den Ausbau der Windkraft mit der Vernichtung von Lebensräumen in Verbindung zu bringen, ist weder den Grünen noch den Naturschutzverbänden gelungen.

Peter Holschke / 12.07.2020

Wie alle Ideologen machen die grünen Kommunisten das Gegenteile dessen, was sie propagieren. Negation, Nichtung, Vernichtung.

Dr. Wolf Mengel / 12.07.2020

Nicht nur Vögel dürfen für das hohe Ziel sterben, auch (geschützte)  Insekten und Fledermäuse müssen dran glauben, da die Windparks den Wald als Aufstellfläche erreicht haben. Die Rotoren der Windparks drehen mit 400 Kmh und haben eine Kreisinhalts (Tötungs)  - Fläche von 17.671 m²  (20 Anlagen 353.520 m² ).  Seit Landesregierungen (Hessen)  ein wichtiges Hemmnis auf dem Weg zum Fortschritt -  den Trinkwasserschutz - abschafften, stehen nun auch Menschen auf der Jagdliste. Wasserschutzgebiete sind in drei Zonen geteilt. Zone I, das Entnahmegebiet, Zone II ein Filtergebiet und Zone III , das große Einzugs- und Sammelgebiet. Zone III wurde abgeschafft und an deren Stelle Riesenwindräder in die Wasserschutzzone gestellt. Ein jedes hat 5,6 Tonnen Öl als Betriebsmittel (Getriebe, Hydraulik) an Bord. (VESTAS 150 5,6 MW)  Hat die Anlage ein Leck, läuft also dieses Öl aus,  wird es zu Altöl, einem Wassergift.  Die Verbraucher wissen meist von ihrem Glück gar nichts, Windkraftunfälle sind immer noch nicht meldepflichtig: Vom Wasserschutzgebiet zum Wassergefahrengebiet.  What’s next?

Andreas Rochow / 12.07.2020

Ach sein Sie doch nicht so pessimistisch, verehrter Manfred Knake! Auch eine Gesetzesänderung muss erst noch das Parlament passieren. Das ist im demokratischen Rechtsstaat so üblich. Und auf unsere Parlamentarier können wir uns doch verlassen. Zwinkersmiley

Bernhard Maxara / 12.07.2020

Esel und Ochsen in ihrem Lauf hält auch der eigne Sozialismus nicht auf…

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