Im November 2017 verlängerte die EU die Zulassung für das beliebte Pflanzenschutzmittel Glyphosat bis 2022. Maßgeblich war die Zustimmung des damaligen deutschen Agrarministers Christian Schmidt (CSU) gewesen. Mit seinem Votum im Brüsseler Berufungsausschuss sorgte er für Irritationen innerhalb der Großen Koalition, denn viele andere deutsche Politiker versuchen sich in der Glyphosat-Debatte mit Verbots- und Ausstiegsforderungen zu profilieren.
Mit einem nationalen Totalverbot vor 2022 rechnet kaum jemand, denn die einzelnen EU-Mitgliedsländer – oder auch Regionen – können nur in absoluten Ausnahmefällen ein Verbot von zugelassenen Wirkstoffen verhängen. In Österreich wurde zwar kürzlich ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, doch die Europäische Kommission wird es höchstwahrscheinlich wieder kassieren (Achgut.com berichtete). Anstatt ein generelles Glyphosatverbot anzustreben, will die Bundesregierung den Einsatz mit einer „systematischen Minderungsstrategie“ deutlich einschränken und die Anwendung so schnell wie möglich „grundsätzlich“ beenden – ein Ziel, das auch im aktuell geltenden Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten ist.
Vergangene Woche bestätigte Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) im „Tagesspiegel“-Interview, dass die Bundesregierung zurzeit an einer Minderungsstrategie für Glyphosat arbeitet. Mit einer Weiterzulassung nach 2022 rechne sie ohnehin nicht. Laut einem aktuellen Bericht, der ebenfalls im Tagesspiegel erschienen ist, hat das Bundesumweltministerium Klöckners Bekenntnis zum Glyphosat-Aus begrüßt. Nun brauche man für die Zeit vor 2022 einen „überzeugenden Ausstiegspfad mit Einschränkungen bei Flächen und Anwendungen“.
Die Forderung nach einem konkreten Ausstiegsplan kommt paradoxerweise zu einer Zeit, in der die angebliche Schädlichkeit von Glyphosat zunehmend in Zweifel gezogen wird. Am Montag hat ein Bundesgericht in San Francisco eine Strafe gegen den Glyphosat-Hersteller Bayer von 80,3 Millionen auf 25,3 Millionen US-Dollar reduziert. Es sei nicht erwiesen, dass Bayer ein bekanntes oder offensichtliches Gesundheitsrisiko bewusst vertuscht habe. Der Leverkusener Konzern war von einem Amerikaner verklagt worden, der Glyphosat für seine Krebserkrankung verantwortlich macht. Bayer will nun in Berufung gehen und für einen kompletten Freispruch streiten.
Im Juni war bereits eine Studie der Universität für Bodenkultur (Boku) in Wien zu dem Schluss gekommen, dass für glyphosathältige Pflanzenschutzmittel „kein erhöhtes Risiko für diesen Wirkstoff im Vergleich zu anderen zugelassenen Herbiziden“ abgeleitet werden könne. Es gebe auch „keine gesicherten Belege dafür, dass Glyphosat die Artenvielfalt stärker beeinflusst als andere Maßnahmen zur Unkrautregulation.“ Rückstandsdaten von Lebensmittelproben hätten gezeigt, dass von den untersuchten Produkten „keine Gefahr für die menschliche Gesundheit “ ausgehe.
Über das Für und Wider eines Glyphosat-Verbots wird vor allem seit 2015 leidenschaftlich diskutiert. Damals stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) das Pflanzenschutzmittel als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen ein. Zu beachten ist allerdings, dass die IARC Glyphosat in die selbe Gefährlichkeitsstufe wie Wurst eingeordnet hat. Auch durch hohen Konsum von Wurst oder Schinken steigt die Krebsgefahr. Dutzende andere Forschungsinstitute und Regulierungsbehörden in aller Welt vertreten die Ansicht, dass von Glyphosat bei sachgemäßer Handhabung überhaupt keine Gefahr für den Menschen ausgeht.