Als sogenannte „qualifizierte Einrichtung“ darf die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen die Verbraucherrechte verstoßen. Eigenen Angaben zufolge mahnt die DUH jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Das generiert Einnahmen von knapp 2,2 Millionen Euro im Jahr – circa ein Viertel des Haushalts des Vereins.
Ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart hat gegen die Abmahnpraxis der DUH geklagt. Das Unternehmen, das erfolgreich von der DUH verklagt wurde, stellt die Klagebefugnis des Vereins in Frage. Außerdem werfen die Kläger der DUH vor, mit der Abmahnerei Geld für sachfremde Zwecke einzutreiben.
Laut Angaben von „Spiegel Online“ droht die Klage der Autohausbetreiber zu scheitern. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) sähen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Eintragung der DUH als klageberechtigte Organisation in Zweifel zu ziehen. Nach vorläufiger Einschätzung spreche auch nichts für rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Urteil soll laut „tagesspiegel.de“ am 4. Juli verkündet werden.