Von Peter Hemmelrath.
Die Berufung der aufgrund eines migrationskritischen Facebook-Kommentars wegen Volksverhetzung zu fast 8.000 Euro Geldstrafe verurteilten Rentnerin Doris van Geul wurde am Mittwoch zurückgewiesen. Ihr Verteidiger Mutlu Günal kündigte Revision gegen das „Fehlurteil" an.
Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch die Berufung von Doris van Geul gegen ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung als unbegründet verworfen. Wie mehrfach berichtet, wurde die heute 75-jährige Rentnerin am 6. Dezember 2024 vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, also zu einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 7.950 Euro, verurteilt, weil sie im Oktober 2023 in einem Facebook-Kommentar geschrieben hatte: „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger."
Der Kommentarbereich, in dem van Geul ihre Meinung kundgetan hatte, war auf einen Artikel bezogen, in dem der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgebildet war und mit der Aussage „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken" zitiert wurde. Wer die Anzeige gestellt hatte, wurde der Rentnerin bis heute nicht mitgeteilt.
Die ungewöhnlich hohe Strafe wurde vom Amtsgericht auch damit begründet, dass van Geul damals noch einen Strafbefehl wegen „übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens" in Raten abzuzahlen hatte. Grund war, dass sie auf Facebook eine Zitate-Sammlung von Grünen-Politikern zur Migrationspolitik geteilt hatte. Die Zitate-Sammlung wurde, nachdem sie auf Facebook gebracht wurde, von unzähligen Nutzern des sozialen Netzwerks geteilt und damit weiter verbreitet. Später stellte sich jedoch heraus, dass einige der Zitate frei erfunden waren. Von der Staatsanwaltschaft wurde der Vorgang als „das Verbreiten erheblicher Ressentiments gegen Zugewanderte" gewertet.
Die mit weniger als einer Stunde ungewöhnlich kurze Verhandlung am Mittwoch begann mit einer Erklärung von Doris van Geul. Sie habe in ihrem Facebook-Kommentar „in keinster Weise" alle Asylbewerber als Faulenzer oder Kriminelle darstellen wollen, hieß es. Allerdings treffe diese Darstellung auf einige davon zu. „Und von denen dürfte es in Deutschland wohl ein paar geben. Ich verstehe nicht, warum dieser Sinnzusammenhang nicht berücksichtigt wird. Wenn unter den Zuwanderern auch Fachkräfte sind, die sich hier einbringen, dann begrüße ich das ausdrücklich", stellte sie klar. „Warum werde ich dafür verurteilt? Warum darf ich das nicht sagen?", wollte sie zum Ende ihrer Erklärung wissen.
Ihr Verteidiger Mutlu Günal fokussierte sich in seinem Plädoyer darauf, dass das Amtsgericht in seinem erstinstanzlichen Urteil die ersten beiden Sätze von van Geuls Facebook-Kommentar als legitime Meinungsäußerung gesehen, ihren letzten Satz jedoch als pauschal auf alle Asylbewerber bezogen und damit als Volksverhetzung eingestuft hatte. „Wie kommt man denn darauf? Warum trennt man diesen Satz von oben ab?", wollte Günal wissen. „Kann es sein, dass mit dem letzten Satz nicht alle Asylbewerber gemeint sind? Das oben soll in Ordnung sein und das unten nicht? Entweder alles oder nichts!" Am Ende seines rund zehnminütigen Plädoyers forderte Mutlu Günal einen Freispruch für Doris van Geul.
Die Staatsanwaltschaft beantragte erwartungsgemäß die Zurückweisung der Berufung: „Der Tatbestand der Volksverhetzung ist hier erfüllt, und zwar eindeutig. Was im letzten Satz kommt, stachelt zum Hass auf und ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören", führte deren Vertreter aus. Im Gegensatz zum Plädoyer im erstinstanzlichen Verfahren verzichtete der Staatsanwalt dieses Mal jedoch darauf, van Geul „fortgesetzte Politikkritik" vorzuwerfen.
Die Kammer, die nur wenige Minuten zu ihrer Beratung benötigte, schloss sich schnell der Sichtweise der Staatsanwaltschaft an und verwarf van Geuls Berufung: „Wir meinen, dass die Deutung, dass die Angeklagte alle Asylbewerber meint und als Faulenzer, Schmarotzer, Messerkünstler und Vergewaltiger beschimpft, eindeutig ist", sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Vaupel zur Begründung. „Und wir gehen mit dem Amtsgericht mit, dass mit dem letzten Satz zum Hass aufgestachelt wird."
Ähnlich wie bereits beim erstinstanzlichen Urteil gegen Doris van Geul geriet auch die Urteilsbegründung von Kerstin Vaupel zu einer Vermischung eigener politischer Sichtweisen zur Migrationspolitik und juristischen Argumenten. So sprach die Richterin schnell von „Vorbehalten gegen Migranten, die geeignet sind, in Ausländerfeindlichkeit und Hass umzuschlagen". Damit sei auch das Merkmal der Störung des öffentlichen Friedens gegeben, argumentierte Vaupel und begründete das mit „Ausschreitungen gegen Asylbewerber oder deren Unterkünfte".
Beispiele für die von ihr behaupteten Ausschreitungen nannte die Richterin aber nicht. Gleichzeitig fiel auf, dass Vaupel auf von Migranten ausgehende Kriminalität mit keinem einzigen Wort einging. Auch zu van Geuls Erklärung sowie zu Günals Argumentation in seinem Plädoyer sagte sie nichts. Vor dem Hintergrund der auffällig kurzen Beratungszeit blieb damit die Frage zurück, ob sich die Kammer damit überhaupt beschäftigt hatte.
„Natürlich bin ich enttäuscht. Ich finde das Urteil ungerecht", sagte Doris van Geul nach der Urteilsverkündung. „Man hat mir wieder Aussagen unterstellt, die ich so nicht gemacht und auch nicht gemeint habe. Aber es muss weitergehen. Ich möchte weiter kämpfen." Auf die Frage, wie sie es sehe, dass die Richterin ausgeführt habe, ihr Facebook-Kommentar sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, sagte van Geul: „Das fand ich unverschämt."
„Wir werden gegen dieses Fehlurteil Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen", kündigte Mutlu Günal an. „Wir werden noch ein Gericht finden, das uns hört und Frau van Geul freispricht. Dazu waren weder das Amtsgericht noch das Landgericht in der Lage, womit jetzt zwei Fehlurteile in der Welt sind. Diese werden aber keinen Bestand haben."
Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

„..verzichtete der Staatsanwalt dieses Mal jedoch darauf, van Geul “fortgesetzte Politikkritik„ vorzuwerfen.“ Wie bitte? Will der Staatsanwalt nun behaupten, man dürfe Politik nicht mehr kritisieren, oder wenn überhaupt, nur einmal vielleicht? Scheint ein ausgewiesener Vertreter „unserer Demokratie“ zu sein.
Ich sage nur Grundgesetz Artikel 5. Die freie Meinungsäußerung und die Verbreitung der selben ist grundgesetzlich geschützt und kann auch mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht abgeschafft werden. Natürlich darf man bei der Meinungsäußerung nicht beleidigend oder volksverhetzend werden. ABER: Wenn jemand einfach die Wahrheit sagt, so kann dies niemals Volksverhetzung sein. In einer „liberalen Demokratie“ schon gar nicht, denn die Verbreitung der Wahrheit ist die Grundlage einer jeden Demokratie. Nur wenn der Bürger weiß, war wirklich vor sich geht, kann er auch richtig und in seinem eigenen Interesse wählen.
…Volksverhetzung??… gibt es das Volk der Asylbewerber ??
@Norbert Hamann: Helmut Schmidt hat sich 2004 ein bisschen geirrt, es soll heissen „Pseudointellektuellen“. Als Beispiel kann eine ehemalige Küchengehilfin dienen.
@Leo Hohensee: Das haben Sie aber sehr früh erkannt… ;-)
Wir brauchen mehr „Nahtsie-Ommas gegen räääächts“!
Der Mensch an sich ist fähig zu lernen. Deshalb sage ich hier klar und deutlich: Messerkünstler und Vergewaltiger sind keine Faulenzer und Schmarotzer.