Gegeben ein Schadstoff, wo ist nun die Grenze, ab der unserer Gesundheit Schaden droht? Leider appelliert man hier nur selten an die Fakten, es dominieren vorgefasste Meinungen und die Politik. Wie sonst ist etwa zu erklären, dass während der Dioxin-Panik Anfang 2010 Millionen von Frühstückseiern aus dem Verkehr gezogen wurden, weil sie angeblich mit mehr als 3 Billionstel Gramm (3 Pikogramm) an Dioxin belastet waren (bei den meisten stimmte das noch nicht einmal), während zur gleichen Zeit völlig legal und in großen Mengen deutsche Flußaale und Ostseefische auf den Märkten angeboten, gekauft und dann zu Hause auch gegessen wurden, die eine mehr als zehnfach so hohe Dosis Dioxin pro Kilogramm enthielten?
Ähnliche nur politisch zu erklärende Unterschiede findet man auch regional. Wird etwa in einer Kölner Schule eine Raumluftkonzentration polychlorierter Biphenyle von 8 μg/m3 gemessen, müssen die Behörden bauordnungsrechtlich einschreiten und die Schule wegen konkreter Gesundheitsgefahr sanieren. „Steht diese Schule dagegen in München, so sind dort Sanierungsmaßnahmen zur Abwehr einer möglichen Gefahr von Leben und Gesundheit nicht angezeigt.“ (Risikokommission)
Die gleichen Widersprüche auch bei Grenzwerten für Acrylamid und Dioxin. Aufgrund des Seveso-Unfalles wurden diese sehr niedrig, nahe der Erfassungsgrenze der Analytik festgelegt und betragen derzeit bei Müllverbrennungs- und verwertungsanlagen 1 Nanogramm (1 Milliardstel Gramm) pro Kilogramm im Boden und 0,1 Nanogramm in der Abluft, mit der Konsequenz, dass inzwischen eine Müllverbrennungsanlage sauberer ist als ein Dieselmotor oder eine Kohleheizung. Und warum sollen zur Abwehr von Krebsgefahr durch Acrylamid für Backwaren tausendfach höhere Richtwerte gelten als für das Trinkwasser?
Rational nicht zu begründen
Oder man nehme die aktuellen Aufreger Feinstaub und NO2. Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Generell übersteigt die Stickstoffdioxidkonzentration in geschlossenen Räumen die EU-Grenzwerte um das Zehn-bis Zwanzigfache – und bei einem Gasherd oder einem Adventskranz in der Wohnung noch viel mehr.
Ähnlich drastisch sind die Unterschiede in der Feinstaubbelastung, die den Menschen zugemutet werden darf. Der europaweite Tagesgrenzwert beträgt hier 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Aber an vielen industriellen Arbeitsplätzen liegt die Belastung ganz legal um ein Vielfaches darüber.
Alle diese Unterschiede sind rational nicht zu begründen, diese Grenzwerte sind keine Verstandes-, sondern eine Verhandlungssache. Wenn etwa Mobilfunkgegner in einer Stadt besonders heftig opponieren, werden die Vorschriften für Sendemasten dort eben verschärft. Und die Fronten bei diesen Verhandlungen sind klar. Die Anbieter beziehungsweise Risikoverursacher hätten die Grenzwerte gerne möglichst hoch; das reduziert die Kosten. Die Aktivisten hätten gerne Grenzwerte von Null.
Der große Grenzwertkrieg
Wenig beachtet von der Öffentlichkeit tobt hier ein großer Grenzwertkrieg. So können etwa derzeit in einem Liter deutschen Trinkwassers ganz legal enthalten sein: Je 0,0001 mg Acrylamid und Pflanzenschutzmittel, je 0,001 mg Benzol und Quecksilber, und je 0,01 mg Blei, Arsen, Uran, Selen und Bromat, von den weiter höheren legalen Mengen Aluminium, Eisen, Kalium, Magnesium, Natrium und Calcium gar nicht zu reden. Besonders die erlaubte Uranbelastung von 0,01 mg = 10 Mikrogramm ist vielen ein Dorn im Auge.
„E-Mail-Aktion: Fordern sie einen Grenzwert von 2 Mikrogramm!“ proklamiert Foodwatch im Netz: „Auch bei Uranbelastungen deutlich unter 10 Mikrogramm pro Liter können die Nieren von Säuglingen und Kleinkindern massiv geschädigt werden. Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA von März 2009. Foodwatch fordert deshalb einen Grenzwert von 2 Mikrogramm Uran pro Liter. Die EFSA-Analyse stützt die These, dass bei einer Belastung von diesem Wert auch Säuglinge und Kleinkinder wirksam geschützt sind.“
Aber in der EFSA-Studie ist von den behaupteten Gefahren kaum etwas zu finden. Laut EFSA schwankt die Uranbelastung durch Trinkwasser zwischen 0,05 und 0,28 Mikrogramm pro Tag und Kilogramm Körpergewicht, je nachdem, wie viel man trinkt und wie viel „legales“ Uran im Trinkwasser enthalten ist. Für Kinder, die relativ zum Körpergewicht mehr Wasser zu sich nehmen, sind die Werte höher, zwischen 0,18 und 1,42 Mikrogramm pro Tag und Kilogramm. Aber dieser rechte Grenzwert, den die EFSA tatsächlich für bedenklich hält, wird nur dann erreicht, wenn Mütter neben dem Wasser aus dem Hahn für das Fläschchen auch noch alle möglichen weiteren uranhaltigen Substanzen in der Beikost verfüttern; für den normalen Säugling ist er völlig illusorisch.
Da aber über die Trinkwasserverordnung im Parlament beschlossen wird, gibt es demnächst vielleicht einen Grenzwert von 2 Mikrogramm. Und ab der übernächsten Wahl vielleicht 1 Mikrogramm, je nachdem, wer gerade regiert.
Wissenschaftlich nicht belastbar
Mit ähnlichen Scheinargumenten, das heißt Berufung auf abwegige Szenarien und untypische Extremverhalten, greift zum Beispiel Greenpeace die derzeit in der EU gültigen, ohnehin schon mehr als strengen Höchstwerte für Pflanzenschutzmittel an und versucht nachzuweisen, „dass zahlreiche dieser Höchstmengen auch nach Maßstäben der EU nicht sicher sind.“ Rund 600 der von der EU erlassenen Höchstmengen überschritten die sogenannte Akute Referenzdosis (ARfD) für Kinder und müssten daher als potentiell gesundheitsschädigend angesehen werden. „Besonders betroffen sind Äpfel, Birnen und Trauben, bei denen fast 10 Prozent aller festgelegten zulässigen Pestizidhöchstmengen potentiell gesundheitsschädigend für Kinder sind.“ Insgesamt wiesen 121 der 443 untersuchten Pestizidwirkstoffe einen oder mehr Höchstwerte auf, die als potentiell gesundheitsschädigend betrachtet werden müssten.
Greenpeace hatte „eine Bewertung der potenziellen chronischen und akuten Gesundheitsrisiken durchgeführt, die mit dem Verzehr großer Portionen bzw. mit dem regelmäßigen Verzehr kleiner Portionen belasteter Lebensmittel einhergehen,“ wobei „die Berechnungen ergaben, dass bei rund 570 der von der EU erlassenen Höchstmengen die Akute Referenzdosis (ARfD) für Kinder zum Teile massiv überschritten wird, wenn diese erlaubte Höchstmenge ausgeschöpft wird.“
Aber nur dann, wenn das Kind einen ganzen Tag nur Äpfel isst. „Die erforderlichen wissenschaftlich üblichen Methoden der Expositionsabschätzung zur Ermittlung des chronischen und akuten Risikos wurden nicht angewendet,“ kritisiert das Berliner Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). „Aus Sicht des BfR sind somit die Aussagen des Greenpeace-Berichts zu möglichen Gesundheitsrisiken wissenschaftlich nicht belastbar.“
„Die von Greenpeace gewählte Bewertungsmethodik und die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Bewertungen von Höchstgehalten und Daten aus Überwachungsproben in Hinblick auf Mehrfachrückstände sind nicht geeignet, um Aussagen über ein mögliches Risiko für den Menschen abzuleiten. Aus den Ergebnissen ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf, insbesondere aufgrund des Vorhandenseins von Mehrfachrückständen, ersichtlich. […] Die vom BfR durchgeführte Bewertung zeigt, dass sich die von Greenpeace als kritisch in Hinblick auf ein mögliches akutes Risiko eingestuften Rückstands-Höchstgehalte im Ergebnis der wissenschaftlichen Bewertung mit einer Ausnahme als unkritisch erweisen.“
Grenzwerte als Geldmaschine
Einen weiteren höchst unfairen Grenzwertkrieg führt die internationale Umweltallianz seit Jahrzehnten gegen den bekannten Kunststoff PVC. Insbesondere könnten die in PVC verarbeiteten Weichmacher bei Kindern Krebs erzeugen. Die in Kunststoff enthaltenen Weichmacher würden zum Beispiel durch Lutschen herausgelöst. Da werden dann Badeenten zu Giftmonstern und Schnuller zu Babykillern. Werden dann aber die etwa von Greenpeace behaupteten Schadstoffmengen von unabhängigen Instituten kontrolliert, kommen bis zu 500fach kleinere Konzentrationen heraus als von Greenpeace behauptet.
Neben vermeintlichen Umweltschützern gibt es noch weitere starke Kräfte, die hart daran arbeiten, gewisse Grenzwerte möglichst klein zu halten und damit Angst und vielfach sogar Panik zu erzeugen. Das sind die Ärzte und die Pharma-Industrie. So hat etwa die Weltgesundheitsorganisation entschieden, dass Blutdruckwerte höher als 140/90 als Indikator einer Krankheit und damit als behandlungsbedürftig einzustufen sind. Es wäre ein Wunder, wären nicht auch Vertreter der Pharma-Industrie an dieser Entscheidung beteiligt gewesen. Allein mit seinem Blutdrucksenker Diovan machte der Schweizer Pharmakonzern Novartis einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro jährlich. Bei Grenzwerten von 145/95 wäre dieser Umsatz vielleicht nur halb so groß gewesen.
Inzwischen hat man in den USA die Grenzwerte auf 130/80 abgesenkt. „The number of adults with high blood pressure, or hypertension, will rise to 103 million from 72 million under the previous standard,“ schreibt Gina Kolata (2017) in der New York Times. Die Firma Novartis, wie auch viele andere Pharmaproduzenten, wird das freuen.
In Deutschland sind die Deutsche Hochdruckliga und die Bundesvereinigung der deutschen Apothekerverbände für die Festlegung der Grenzwerte zuständig. In gemeinsamen Verhandlungen hat man sich vorerst der Weltgesundheitsorganisation angeschlossen. Aber wer kann verhindern, dass die beiden Interessengruppen eines Tages beschließen, dass 2 + 2 dann doch besser 5 ergibt und mit einem Federstrich ihr Klientel vergrößern?
Auf die Wohltaten der Pharma-Industrie komplett verzichten
Die gleichen monetären Interessen sind auch bei der Diagnose der Zuckerkrankheit zu erkennen. Derzeit soll es ja in Deutschland zwischen 5 und 15 Millionen Diabeteskranke geben, je nachdem, wo man die Grenze zieht. Dabei gilt ein Diabetes mellitus als gesichert, wenn der Glukosegehalt im Blut einen Wert von 200 mg/dl übersteigt. Aber warum nicht 180 oder 220? Auch hier nimmt das Heer der Behandlungsbedürftigen mit jedem Anheben der Schwelle ab und mit jedem Absenken der Schwelle zu. In den USA zum Beispiel gilt man schon ab 125 mg/dl als zuckerkrank.
Der Kasseler Statistikprofessor Hilmar Drygas, selbst an Diabetes leidend, hält das alles gleichermaßen für Unfug und geht sogar so weit, diese Dysfunktion als Rechenaufgabe und nicht als eine Krankheit zu bezeichnen: Wenn man nur das Richtige und zu den richtigen Zeiten esse, so Drygas, könnte man auf die Wohltaten der Pharma-Industrie komplett verzichten.
Dann wieder gibt es Ärzte, die warnen vor zu viel Cholesterin im Blut. Das gilt inzwischen als Risikofaktor Nr. 1 für Arterienverkalkung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen aller Art. Die deutsche Lipid-Liga, an der auch die Pharma-Industrie beteiligt ist, propagierte hier lange einen Grenzwert von 250 mg/dl. Aber auch hier kann man natürlich fragen: Warum nicht 230 oder 270? Und auch hier erhält man dieselbe Antwort: Weil bei 270 die Ärzte und die Pharmaindustrie weniger verdienen. Inzwischen ist man bei 220. Und man darf prognostizieren, dass in einigen Jahren ein Grenzwert von 210 für angemessen gelten wird. In den USA ist man bereits soweit; hier gilt ein Cholesteringehalt über 200 mg/dl als grenzwertig („boderline high“), ab 230 und ganz sicher ab 240 ist man krank.
Trauernde Witwen werden Opfer von Depressionen
In der angelsächsischen Literatur wird diese Krankmacherei unter dem Namen "disease mongering" diskutiert. Das australischen Autorenduo Ray Moynihan (Journalist) und David Henry (Arzt) haben diesem Thema ein ganzes Buch gewidmet. Unter anderem schildern sie darin, wie aus trauernden Witwen Opfer von Depressionen und aus eher schüchternen Menschen Sozialophoben werden, oder wie der amerikanische Pharma-Riese Merck, der gerade ein Haarwachstumsmittel erfunden hatte, hart daran arbeitete, Haarverlust bei Männern als Krankheit durchzusetzen.
Damit hätte man allein in Deutschland 20 Millionen Kunden mehr. Oder ein anscheinend wohlgemeintes, in Wahrheit aber von einem Arzneimittelkonzern gesponsertes medizinisches Erziehungsprogramm klärt die Australier über das sogenannte Reizdarmsyndrom auf. Das äußert sich durch Krämpfe im Bauch, Völlegefühl oder Probleme beim Stuhlgang und verschwindet meist nach einiger Zeit von selbst (beziehungsweise wenn man dem Patienten ein Placebo gibt). Aber wozu ein Placebo, wenn man auch richtige Arzneimittel verkaufen kann?
Und dann gibt es natürlich immer wieder auch andere Personen oder Firmen, abseits der Ärzte und der Pharmaindustrie, die auf einer Panik-Flamme ihr höchst privaten Suppen kochen und ein großes monetäres Interesse daran haben, dass diese Panikflamme nicht erlischt. Etwa die Asbest-Sanierer. Vor allem in den 90er Jahren haben die sich mit völlig überzogenen Anti-Asbest-Maßnahmen mehr als nur eine goldene Nase verdient.
Eine der unsinnigsten Geldvernichtungsaktionen
Der Eingreifwert für eine Asbestsanierung ist eine Belastung von 1000 Fasern pro Kubikmeter Luft (zum Vergleich: die sogenannte MAK-Liste hält eine Belastung von 250.000 Fasern pro Kubikmeter Luft für ungefährlich). Wenn wir einem Menschen, der dieser Belastung ein Jahrzehnt lang unterliegt, ein Risiko von eins zuordnen, dann hätte Tod durch Blitzschlag den Risikowert drei, ein tödlicher Fahrradunfall 75, ein ebensolcher Fußgängerunfall 290, ein Flugzeugabsturz 730 und der Tod durch Lungenkrebs 8800.
Das Krebs-Risiko von Kindern, deren Eltern rauchen, ist durch Passivrauchen etwa hundertmal höher als die Krebsgefahr durch Asbest in einem Schulgebäude. Die durch die Medien ausgelöste Asbest-Panik war eine der unsinnigsten Geldvernichtungsaktionen der Nachkriegsgeschichte in Deutschland, aber auch in anderen reichen Industrienationen, und die einzigen, denen die Asbestsanierung wirklich geholfen hat, waren die Asbestsanierer selbst.
Die Zeitschrift Science hat für die USA errechnet, dass dort höchstens 1 Mensch von 10 Millionen jährlich durch erhöhte Asbestbelastung in den Schulen stirbt. Dagegen kommen unter 10 Millionen Schülern mehr als 300 jährlich als Fußgänger durch Verkehrsunfälle um. Science schließt daraus, dass die durch die Asbestsanierung der Schulgebäude erzwungenen Zwangsferien weit mehr Schülern das Leben gekostet haben als durch Asbest auch unter schlimmsten Annahmen jemals hätten sterben müssen.
Dies ist Teil 2 eines zweiteiligen Beitrags.
Teil 1 finden Sie hier.
Dieser Beitrag erschien auch im PT-Magazin.
Quellen:
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Jörg Blech (2004): Die Krankheitserfinder. Wie wir zu Patienten gemacht werden. Frankfurt (Fischer).
S. Campbell und G. Currie: "Against Beck: In defence of risk analysis," Philosophy of Social Sciences 36, 2006, 149 – 172.
Herbert Cerutti: "Ausgehaucht," NZZ Folio 9/1998.
Diehl, J.F. (2003): "Von Delaney zu de minimis – die Illusion des Nullrisikos," Deutsche Lebensmittel-Rundschau 99, 359 – 365.
Deutsche Forschungsgemeinschaft, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe: MAK- und BAT-Werte-Liste: maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und biologische Arbeitsstofftoleranzwerte. Weinheim 1992 (Wiley-VCH).
Hilmar Drygas (2009): "STATISTICAL ANALYSIS OF DIABETES MELLITUS," Discussiones Mathematicae, Probability and Statistics 29 (2009) 69 – 90.
European Food Safety Authority (EFSA): "Uranium in foodstuffs, in particular mineral water," The EFSA-Journal 2009, 1018, 1 – 59.
Greenpeace: Die unsicheren Pestizidhöchstmengen der EU, Bericht von 2008.
G. Kolata (2017): „Under new guidelines, millions more Americans will need to lower blood pressure,“ New York Times vom 13. November.
R. Moynihan, und D. Henry (2005): Selling Sickness: How the World's Biggest Pharmaceutical Companies Are Turning Us All into Patients, New York (Nation Books).
B. T. Mossmann, J. Bignon, M. Corn, A. Seaton, J.G. B. Gee (1990): “Asbestos: Scientific developments and implications for public policy,” Science 247, 294-301.
Umweltbundesamt: Rund um das Trinkwasser, Bonn 2011.