Clemens Wergin
Das Völkerrecht ist ja nicht irgendein göttliches Recht, das vom Himmel gefallen ist und nun eine eherne Richtschnur bietet. Es ist ein Recht, das entstanden ist aus der Philosophie des gerechten Krieges und dem Gewohnheitsrecht der Völker. Es ist ein Vertrag unter den Staaten, die damit ihre Verhältnisse untereinander regeln. Der Filter, mit dem ich darauf blicke ist relativ einfach zu beschreiben: Bei allen notwendigen zivilisatorischen Einhegungen muss dieses Recht die Handlungsfähigkeit von Staaten und Gesellschaften zur Selbstverteidigung sicherstellen gerade auch gegen jene illegalen nichtstaatlichen Akteure, deren oberstes Ziel es ist Staatlichkeit und gesellschaftliche Verfasstheit zu zerstören. Das Völkerrecht ist kein l’art pour l’art, seine vornehmste Aufgabe ist Staatlichkeit zu schützen und die Rechte der Bürger, die in staatlich verfassten Gesellschaften leben.
http://flatworld.welt.de/2011/05/12/bin-laden-volkerrecht-und-die-handlungsfahigkeit-von-staaten/