Am Mittwoch war wahrhaftig kein guter Tag für die sog. „Faktenchecker“. Und zwar auf beiden Seiten des Atlantiks. Bei uns verbot das Oberlandesgericht Karlsruhe der umstrittenen Organisaton „Correctiv“ per einstweiliger Verfügung den „Faktencheck“ einer Meinung als rechtswidrig. Auf der anderen Seite des Ozeans wagte Twitter eine Attacke auf seinen Großkunden Donald J. Trump. Die Kritik an Trumps Reaktion ist begründet, allerdings stehen ihm rechtlich Möglichkeiten offen, die hierzulande völlig übersehen wurden.
„Der Online-Dienst Twitter hat erstmals Kurznachrichten von US-Präsident Donald Trump mit Warnhinweisen versehen und einem Faktencheck unterzogen. Trumps Tweets über eine vermeintliche Betrugsgefahr bei Briefwahlen ‚enthalten potenziell irreführende Informationen über Wahlprozesse‘, teilte Twitter mit. Daher seien sie gekennzeichnet und um zusätzlichen Kontext zu Briefwahlen ergänzt worden,“ berichtete tagesschau.de.
Die Reaktion von Trump auf diese Maßnahme kam prompt. Er tweetete am 27.05.2020:
„Republicans feel that Social Media Platforms totally silence conservatives voices. We will strongly regulate, or close them down, before we can ever allow this to happen.“
Die Drohung, ein Unternehmen, dass seine politische Äußerung in Zweifel zieht, schließen zu wollen ist ebenso töricht wie auch in den USA unmöglich und verfassungswidrig. Es dokumentiert auch ein äußerst fragwürdiges Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit. Dass die sozialen Medien auch in den USA allerdings eine deutliche politische Schlagseite haben, hat selbst Facebook-Chef Mark Zuckerberg im Kongress eingeräumt.
„First, I understand where that concern is coming from because Facebook and the tech industry are located in Silicon Valley, which is an extremely left-leaning place.“
Das entscheidende Problem mit dem redigierenden Eingriff von Twitter liegt aber in einem ganz anderen Bereich, der in der hiesigen Berichterstattung nicht thematisiert wurde. Und zwar in Section 230 des Communications Decency Act. Diese richtungsweisende Vorschrift der Gesetzgebung für das Internet in den USA stellt die sozialen Medien weitestgehend von jeder Haftung für Inhalte Dritter frei.
„No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.“
Wenn sie sich aber wie Verlagshäuser publizistisch einmischen, redigieren, bewerten oder kommentieren, so wie Twitter das jetzt erstmals gemacht hat, verlassen sie diesen privilegierten Bereich der stark beschränkten Haftung und laufen Gefahr, wie normale Verleger (publisher) behandelt zu werden. Dies würde zu drastisch erhöhten Haftungsrisiken führen. Damit droht Trump. Und das ist rechtlich begründet und daher ernst zu nehmen. Mark Zuckerberg hat diese Gefahr sofort erkannt und sich umgehend distanziert:
“Ich glaube einfach fest daran, dass Facebook nicht der Schiedsrichter über die Wahrheit bei allem sein sollte, was die Leute online sagen.”
Er könnte seiner Äußerung hierzulande besondere Glaubwürdigkeit verleihen, wenn er die sinnlose Zusammenarbeit von Facebook mit „Correctiv“ umgehend beendet. Und mal ehrlich: Wer will denn schon mit einem Faktenchecker arbeiten, dem von einem Oberlandesgericht rechtswidrige Faktenchecks ins Stammbuch geschrieben wurden?
Update 1
Zwei Stunden nach dem erstmaligen Erscheinen dieses Artikels auf meiner Website gestern abend ist genau das geschehen, was oben als mögliche Option beschrieben wurde:
„The executive order that Mr. Trump signed on Thursday strips liability protection in certain cases for companies like Twitter, Google and Facebook for the content on their sites, meaning they could face legal jeopardy if they allowed false and defamatory posts.”
Update 2
Anders als in Deutschland haben Gerichte in den USA, soeben erst ein Berufungsgericht in Washington D.C., gegen Nutzer entschieden, die gegen die großen Internetkonzerne wegen deren Eingriffen in die Meinungsfreiheit klagen. Dort heißt es, Facebook, Twitter & Co. seien keine staatlichen Akteure, weshalb man sich ihnen gegenüber nicht auf den ersten Verfassungszusatz (Freedom of Speech) berufen könne. In Deutschland ist das möglich, hier unterliegen die Konzerne als Quasi-Monopolisten (so OLG Dresden u.a.) einer mittelbaren Grundrechtsbindung. Die Anordnung von Trump könnte somit den durchaus positiven Effekt haben, das auch Nutzer in den USA sich mit Aussicht auf Erfolg gegen Grundrechtseingriffe von Facebook, Twitter usw. vor Gericht werden wehren können. Vor diesem Hintergrund sollte nicht vergessen werden, dass auch Trump sich schon vor Gericht verantworten musste, weil er Twitter-Nutzer unzulässig blockiert hatte.
Zur Abrundung ein Blick auf das Twitter-Profil von Yoel Roth, dem Chef der “Site Integrity” von Twitter, der die “Gemeinschaftsstandards” verfasst und durchsetzt. Roth nannte Trump und seine Mitarbeiter “ACTUAL NAZIS,” den Mehrheitsführer im US-Senat Mitch McConnell einen “Furzsack” (bag of farts) und bezeichnete alle Trump-Unterstützer als Rassisten. Das darf er ja so sehen und das darf er auch sagen. Ob das allerdings ein überzeugender Beleg für die gebotene Neutralität der Plattform ist, darf man bezweifeln. Aber was solls, Twitter-Chef Dorsey hat ja schon 2017 in einem Podcast offentlich erklärt, “Ich glaube nicht, dass wir es uns erlauben können, weiter neutral zu sein.”
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Beitragsbild: Pixabay

Wer politisch korrekt seine Xenophobie ausleben will hat mit den USA nun einmal das richtige Opfer gefunden.
Es wird fast nur noch nach dem Motto "Feind ist, wer anders denkt" agiert.
@Ridley Banks: Das Star-Spangled Banner auf dem Kopf ist eine Aussage, keine Blödheit. Dies nur zu Ihrer Information; ich werte die Aussage nicht. Ich darf hier nicht verlinken, aber googlen Sie "american flag upside down meaning".
Danke Herr Steinhöfel für diesen Artikel, der auch für mich Laien verständlich ist. Unsere Qualitätsjournos kommen nicht damit klar, dass es tatsächlich noch Staatsoberhäupter gibt, denen ihr Land, die Demokratie und Meinungsfreiheit wirklich etwas bedeuten. Außer Trump-Bashing kriegen die nichts auf die Reihe. Ich hoffe sehr, dass die mit ihren Prognosen zur nächsten Wahl wieder genauso "richtig" liegen wie vor 4 Jahren. Hieß doch bis zum Schluss: Kopf-an-Kopfrennen. Wie bei Boris Johnson in UK. Die müssten doch eigentlich mal was daraus lernen. Aber dann sollen sie sich mal wieder zum Affen machen. Ich freue mich drauf! Und hoffe auf eine Wiederwahl von Trump.
DHL, DPD, Hermes, UPS etc. sind „Provider“ einer Diensleistung, ebenso wie Speditionen – national und international. Sie karren Waren aller Art durch die Lande. Sind Paketdienste verantwortlich für den Inhalt der Pakete? Sind Speditionen haftbar, wenn sie einer selbst ernannten Aufsicht nicht genehme Güter transportieren? Maßen sich Paketdienste und Speditionen an zu entscheiden, wer bei ihnen was transportieren lassen darf und wer nicht? Facebook und Twitter & Konsorten sind Transporteure von Meinungen, Mitteilungen und gelegentlich auch Wissen. Nicht mehr und nicht weniger. Jedes Eingriffsrecht muss ihnen genommen werden.
@Schönfelder "die Öffis sind zu einem steuerfinanzierten Propagandamedium VERKOMMEN." stimmt nicht ganz, es ist leider noch viel schlimmer, die ÖR finanzieren sich in erster Linie aus Abgaben, d.h. an den Kontrollorganen des Steuerhaushaltes vorbei. Erst in zweiter Linie scheinen sie sich zusätzlich dann auch noch aus aus dem Steuertopf zu bedienen. Die Finanzierung der Beiträge der Harz IV Empfänger erfolgt meines Wissens nicht kostenlosen durch die ÖR direkt, sondern aus dem Steuertopf (falls ich hier falsch liege erbitte ich eine Korrektur)
Sehr geehrte Frau Schönfelder, danke für Ihren Kommentar. Eine Frage hätte ich: wie können Sie meine Meinung respektieren, wenn Sie andrerseits betonen, dass sie diese weitestgehend gar nicht lesen? Ich bemühe mich, mich ausschließlich auf auf das Argument zu konzentrieren und NICHT die Person. wer meine Kommentare liest ist mir egal. Sie sind als Antwort auf das ARGUMENT eines Autors meist den Artikelschreiber verfasst . Wenn Sie irgend etwas nicht verstehen, werden Sie doch konkret, dann helfe ich Ihnen gerne. Ansonsten bin ich ein lernbereiter Mensch und freue mich auf BEGRÜNDETE Kritik dessen was ich schreibe.