Am Mittwoch hat US-Präsident Trump eine Exekutivanordnung unterzeichnet, die sich gegen Israel-Kritiker richten soll. Das geltende Bundesgesetz erlaubt es dem Bildungsministerium, Einrichtungen zu sanktionieren, die Menschen aufgrund von „Rasse, Hautfarbe oder Nationalität“ diskriminieren. Das Kriterium „Religion“ findet in dem Gesetz keine Erwähnung. Die Exekutivanordnung soll nun klarmachen, dass auch Antisemitismus unter diese Vorschriften fällt. Sie impliziert also, dass das Judentum als „Rasse“ oder „Nationalität“ betrachtet werden kann.
Viele Medien mutmaßen, dass Trumps Anordnung vor allem die antiisraelische Bewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) treffen soll. Deren Anhänger fordern, Israel mit Boykotten, Investitionsstopps und Sanktionen wirtschaftlich zu ruinieren. Viele zweifeln auch offen das grundsätzliche Existenzrecht Israels an. Die Bewegung ist auch an Colleges und Universitäten aktiv. Künftig könnten Bildungseinrichtungen ihre öffentliche Finanzierung verlieren, wenn sie nicht energisch genug gegen BDS vorgehen.
Die Reaktionen auf Trumps Vorstoß sind äußerst gemischt. Palästinensische Gruppen, aber auch die linksliberale pro-israelische Organisation „J Street“, bezeichneten den Schritt als Einschränkung von Meinungsfreiheit und politischem Aktivismus. Offizielle Stellen sollten Kritik an Israel nicht mit Antisemitismus gleichsetzen.
Andere Kritiker wie die Journalistinnen Molly Jong-Fast und Erin Biba, oder die Schauspielerin Mayim Bialik sind der Meinung, dass die Exekutivanordnung ihnen das Amerikanischsein abspricht. Der Autor Kurt Eichenwald verweist darauf, dass auch der Ku-Klux-Klan-Anführer David Duke und der White-Supremacy-Aktivist Richard Spencer meinen, das Judentum sei keine Religion, sondern eine Nationalität – allerdings, weil sie sich eine „judenreine“ USA wünschten. Viele kritische Kommentatoren zogen auch Vergleiche mit der Sowjetunion, wo Juden unter der Rubrik „Nationalität“ einen entsprechenden Eintrag im Pass bekamen, und dem Dritten Reich, wo Juden nicht als „echte Deutsche“ galten.
Befürworter der Anordnung weisen darauf hin, dass Trump nur eine politische Leitlinie seines Vorgängers Barack Obama neu formuliert und rechtlich kodifiziert habe. Das amerikanische Bildunsministerium hatte im Oktober 2010 das Bundesgesetz ähnlich wie Trump interpretiert. Es schütze auch Juden, Sikhs und Muslime vor einem „feindlichen Umfeld“ an Bildungseinrichtungen. Die jüdischen Organisationen „Anti-Defamation League“ und „Simon-Wiesenthal-Center“ begrüßen nach Angaben der „F.A.Z.“ Trumps Verordnung.