Stefan Homburg, Gastautor / 05.03.2022 / 06:15 / Foto: S.Homburg / 193 / Seite ausdrucken

Trotz Krieg: Die Impfpflicht naht

Mit Einbringung der Drucksache 20/899 in den Deutschen Bundestag ist das Projekt einer allgemeinen Impfpflicht scharfgestellt worden; die Vorlage soll schon am 17. März 2022 im Parlament behandelt werden. Worum geht es, und was ist davon zu halten?

Zum Inhalt der Drucksache: Rechtstechnisch wird die Impfpflicht im Wege einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingeführt. Die über 200 unterzeichnenden Abgeordneten wollen, dass ab Oktober alle Volljährigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Dieser wird grundsätzlich durch drei Impfungen mit einem der zugelassenen Impfstoffe erworben. Allerdings gibt es zahlreiche Kautelen, die hier nicht annähernd erschöpfend wiedergegeben werden können. Der Impfpflicht entrinnen Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel sowie Personen, die eine medizinische Kontraindikation nachweisen.

Der Entwurf enthält Bestimmungen zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Nachweises und ermächtigt die Bundesregierung, sowohl die Anzahl der erforderlichen Impfungen als auch die Impfintervalle durch Rechtsverordnung zu ändern. Dieser letztere Punkt ist aus zwei Gründen wichtig: Erstens hat die Bundesregierung weit mehr Dosen Impfstoff bestellt als für lediglich drei Impfungen nötig. Zweitens verlieren die Impfungen im Zeitverlauf unstreitig an Wirkung, und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens liegt ihre Verabreichung in vielen Fällen bereits ein bis zwei Jahre zurück. Es besteht wenig Zweifel, dass das Gesetzgebungsvorhaben auf ein Zwangsabonnement mit halb- oder vierteljährlichen Nachimpfungen abzielt. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden, wobei jedes Versäumnis, den Impfausweis nach Anforderung durch die Behörde vorzulegen, einen erneuten Verstoß begründet. Für die meisten Bürger dürfte das ruinös sein.

Beurteilung

Die Injektion einer Substanz verletzt fraglos das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 GG, bisweilen auch das Recht auf Leben. Diese Eingriffe wiegen umso schwerer, als bisher kein einziger der vorgesehenen Impfstoffe endgültig zugelassen ist; alle werden auf Grundlage einer vorläufigen Zulassung verabreicht. Unter normalen Umständen würde schon der Hinweis auf das bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Flugzeugabschuss in Terrorfällen die Diskussion beenden: Das Gericht hatte dem Gesetzgeber kategorisch untersagt, einige Menschen zu opfern, um andere zu retten. Selbst bei gutwilliger Lesart ist aber genau das der Kern einer Impfpflicht, denn dass die Impfung in manchen Fällen zum Tod geführt hat, bestreitet niemand; fraglich ist allein die Anzahl der Todesfälle, die selten zu einer Meldung und noch seltener zur Obduktion führen.

Da die Zeiten aber nicht normal sind, ist es wohl besser, das Abschlussurteil zu vernachlässigen und die Grundrechtseinschränkungen dem üblichen Prüfschema zu unterziehen: Grundrechte dürfen gesetzlich nur eingeschränkt werden, wenn die Maßnahmen ein legitimes Ziel verfolgen und sie darüber hinaus geeignet, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig sind.

Was ist eigentlich das Ziel?

Laut Entwurf soll die Impfpflicht einer „Überlastung des Gesundheitssystems“ begegnen. Wer sich mit Fakten beschäftigt, dem verschlägt es an dieser Stelle die Sprache. Laut Bundesgesundheitsministerium waren die deutschen Krankenhäuser während der Coronakrise bereits vor Verfügbarkeit eines Impfstoffs nicht nur nicht überlastet, sondern im Gegenteil beispiellos unterbelegt. Eine drohende Überlastung ließ sich auch in Schweden und jenen Ländern nicht feststellen, die im Unterschied zu Deutschland keinen Lockdown oder Maskenzwang angeordnet hatten, sondern mit der Coronawelle so locker umgingen, wie es die Lehrbücher und WHO-Leitlinien bis 2019 vorsahen. 

Analysiert man die Daten des Deutschen Intensivregisters (DIVI), so erkennt man in den Gesamtbelegungen praktisch keine Spuren der Coronawellen. Verwundern kann das kaum, zumal Deutschland pro Einwohner über eine außergewöhnlich hohe Ausstattung mit Intensivbetten verfügt. Auch bei den vom Robert-Koch-Institut (RKI) protokollierten leichten und schweren Atemwegserkrankungen, die durch viele verschiedene Viren ausgelöst werden, sieht man von Corona so gut wie nichts: Die Influenza verschwand 2020, Corona kam, RS-, Adeno- und Rhinoviren blieben. Im Ergebnis verstarben Alte und Vorerkrankte, während die meisten nur Erkältungssymptome zeigten. Das mittlere Alter der an oder mit Corona Verstorbenen betrug 83 Jahre, das mittlere Sterbealter der Gesamtbevölkerung 81 Jahre. Bei der Coronakrise handelt es sich schlicht und einfach um Fehlalarm. Dass der Entwurf mit der längst widerlegten Chimäre überlasteter Intensivstationen aufwartet, ist ärgerlich und peinlich.

Impfpflicht erforderlich?

Laut Gesetzentwurf beträgt die Quote vollständig Geimpfter bei Volljährigen 84,6 Prozent und unter Berücksichtigung der RKI-Schätzung einer statistischen Untererfassung sogar bis zu 90 Prozent. Selbst wenn der Entwurf ein legitimes Ziel verfolgen würde, ist es unerfindlich, warum diese enormen Quoten nicht ausreichen und Rettung nur von einer Steigerung der Impfquote bis auf 100 Prozent kommen kann.

In einem Nebenstrang drohen die Abgeordneten uns Wählern mit abermaligem Lockdown, falls wir bei der Impfung nicht gefügig sind. Sachlich kann dieses Argument nicht verfangen, da etwa England, das seinen „FreedomDay“ im Juli 2021 beging, mit niedrigerer Impfquote als Deutschland und ohne Lockdown gut durch den Winter kam. 

Kein Fremdschutz!

Wer einen anderen Menschen vorsätzlich verletzt, wird bestraft; wer sich selbst verletzt, etwa durch „Ritzen“ oder sonstige Lebensgewohnheiten, bleibt straffrei. Diese wichtige Abgrenzung illustriert den Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die niemanden zu seinem Glück zwingen will oder gar dem Staat die Aufgabe überantwortet, dieses Glück zu definieren. Folglich kann eine Impfpflicht nicht mit Eigenschutz begründet werden, sondern nur mit Fremdschutz.

Der Gesetzentwurf behauptet, eine Drittimpfung mindere „das Risiko einer Ansteckung mit den aktuell vorherrschenden Virusvarianten“ und verweist zum Beleg auf den RKI-Wochenbericht vom 3. März 2022. Die dortige Auswertung beruht jedoch auf unvollständigen Daten und ist aufgrund ihrer groben Altersklassifikation unbrauchbar. Wesentlich bessere Daten liefert die britische Gesundheitsbehörde für England, und diese zeigen schon seit Wochen unwiderleglich eine Pandemie der Geboosterten: In allen Altersklassen ab 18 Jahren stecken sich Geboosterte wesentlich öfter an als Ungeimpfte, was im Klartext bedeutet, dass die Impfung keinen Fremdschutz beinhaltet, sondern ganz im Gegenteil eine Fremdgefährdung. Schon im Sommer 2021 hatten übrigens Mitarbeiter des US-amerikanischen CDC, das unserem RKI entspricht, anlässlich einer Studie an Gefängnisinsassen herausgefunden, dass die neuartigen Impfungen keinen Schutz vor Ansteckung bieten.

Pikant ist an dieser Stelle, dass selbst die Impfhersteller in den von ihnen gefertigten Zulassungsstudien nie einen Fremdschutz behauptet hatten. Diese Legende wurde von Marketingagenturen erfunden und auch durch unsere Gesundheitsbehörden verbreitet, die später davon abrückten. Bis August 2021 verhieß das staatliche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Website: „COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus“. Im September revidierte das Institut diese steile These wie folgt: „COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus“. Nachdem auch das zweifelhaft geworden war, heißt es inzwischen nichtssagend: „COVID-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung“. Deutlicher kann eine Distanzierung von der ursprünglichen Behauptung kaum ausfallen.

Hätten die Abgeordneten, statt selektiv einen einzigen Wochenbericht mit untauglichen Daten zu zitieren, auf die Informationsseiten des RKI geblickt, hätten sie dort unter anderem den folgenden Satz gefunden: „In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“

Und die Nebenwirkungen?

Jede lege artis betriebene verfassungsrechtliche Beurteilung schließt mit einer Abwägung der Vor- und Nachteile des Gesetzes. Neben Kosten, Verwaltungsaufwand und gesellschaftlicher Spaltung schlagen auf der Nachteilsseite vor allem die Gesundheitsschäden zu Buche, die bei jeder Impfung vorhanden sind, gleichgültig ob man sie Nebenwirkungen oder Reaktionen nennt. Infolge der weltweiten Kampagne gibt es zu Impfschäden eine Fülle von Daten, die allesamt höchst beunruhigend sind, egal ob man nationale Berichte des PEI betrachtet, europäische der EMA oder weltweite der WHO. Wie die vorstehend dreifach verlinkte Quelle „Transparenztest“ zeigt, die amtliche Daten in lesbare Grafiken umsetzt, stellen Anzahl und Schwere der Impfschäden, berechnet pro verabreichter Dosis, alles in den Schatten, was man bei früheren Impfstoffen gesehen hat. Und nicht von ungefähr: Frühere Zulassungen erfolgten im Anschluss an sorgfältige Prüfungen, die zehn oder zwanzig Jahre in Anspruch nahmen. Nur bei den Coronaimpfstoffen dient, um einen treffenden Ausdruck von Bundeskanzler Olaf Scholz aufzugreifen, das Gros der Bevölkerung als Versuchskaninchen.

Schlussfolgerung

Mit der allgemeinen Impfpflicht verfolgt der Gesetzgeber kein legitimes Ziel, sondern ein illusionäres. Selbst zur Erreichung des illusionären Ziels ist die Impfpflicht wegen der hohen Impfquote der Volljährigen nicht erforderlich, und geeignet ist sie erst recht nicht, da die Daten eher Fremdgefährdung als Fremdschutz nahelegen. Die Nebenwirkungen schließlich sind so massiv, dass ein Verbot der neuartigen und nicht endgültig zugelassenen Impfstoffe erwägenswert scheint. Insgesamt markiert der Entwurf einen Tiefpunkt der deutschen Parlamentsgeschichte, indem er zeigt, wie weit die politische Klasse der Realität inzwischen entrückt ist.

Foto: S.Homburg

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Leserpost

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Dr. Robert Lederer / 05.03.2022

Herr Unger, Sie erwähnen die schwedische Studie, Eingriff in die DNA. Am 25.2.2022 wurde eine weitere Studie veröffentlicht, über die der corona-blog berichtete: Neue Studie zur Karzinogenität des Biontech Stoffes (Impfstoff ist eine Lüge, 2009 wurde das Arzneimittelgesetz geändert, um die gentechnische Therapie einen Impfstoff nennen zu können: Vorsitzender des Gesundheitsausschusses damals: Jens Spahn). Auf corona-blog auch eine Betrachtung zur 2. vom Gericht erzwungenen Lieferung der Biontech Pfizer Zulassungsunterlagen, unerwünschte Nebenwirkungen (von uns aus gesehen: unerwünscht). Was ich in dem ausgezeichneten Buch von Thomas Röper Inside Corona besonders interessant fand: was Herdenimmunität ist, wurde von der WHO verändert (nicht nur der Begriff der Pandemie…): im Oktober 2020; vorher lautete der BEgriff der Herdenimmunität: “wenn eine Bevölkerung entweder durch eine Impfung oder eine durch frühere Infektionen entwickelte Immunität immun ist”. Im Oktober 2020 wurde die durch Infektionen erworbene Immunität nicht mehr erwähnt. Die ganze Corona-Sache ein Anschlag auf die Völker, wurde nach Röper seit 2016 vorbereitet.

HDieckmann / 05.03.2022

Durch die Einführung der Impfpflicht wird Deutschland endgültig zu einem Unrechtsstaat. Die Mächtigen, - Politiker, Wissenschaftler, Mediziner, Juristen, Journalisten - haben die Menschen mit einer Serie von Lügen in Angst und Schrecken versetzt.  Das Ergebnis dieser Angst sind unmündige Bürger und ein immer totalitärer auftretender Staat. Meinungsfreiheit, Demokratie und Rechtsstaat sind nicht mehr gewährleistet. Nach unserem Grundgesetz haben jetzt alle Deutschen das Recht und die Pflicht zum Widerstand gegen alle, die es unternehmen diesen Unrechtsstaat zu schaffen.

Rainer Niersberger / 05.03.2022

Ich weiss nicht, ob der Autor, so wie andere es nun aus diversen “Beschluessen” herauslesen wollen, erwartet hat, daß das kriminelle Regime hierzulande aufgrund des Angriffs auf die Ukraine von seinem Plan Abstand nehmen, sich vom Saulus zum Paulus wandeln und die weitere Transformation unterlassen wuerde. Das waere gelinde gesagt sehr naiv. Abgesehen von der massiven Fragwuerdigkeit dieser akt. Beschlüsse ( ganz vorne die 100 Mrd) selbst, gibt es keinerlei Anlass, an eine Rückkehr von Demokratie, Recht und Freiheit zu glauben. Das waere auch mehr als erstaunlich, wenn totalitaere Machthaber die rechtswidrig erlangte Macht dem Souverän zurückgeben.  Im Gegenteil, wie die aktuelle Politik der weiteren Verelendung beweist, denn natuerlich waere es an der Zeit, die staatlichen Abgaben auf Energie und Gütern des täglichen Verbrauchers drastisch zu reduzieren. Wenn nicht jetzt, wann dann. Aber den Transformatoren passt diese Entwicklung, die uebrigens mit Putin nur sehr eingeschränkt zu tun hat, perfekt ins Bild. Sie haben nun sogar ein weiteres Narrativ. Allgemein hat uns Putin mit seinem Angriff keinen Gefallen getan, denn in seinem Schatten und mit dieser Begruendung nehmen Entwicklungen wieder Fahrt auf, die vorher zumindest leicht broeckelten. Natuerlich scharen sich die Veraengstigten nun wieder um das Regime und natuerlich nutzt die EU die Lage fuer ihre Erweiterungsplaene. Ich vermute, dass Putin diese Wirkung eher nicht wollte, aber dann haette er den Ausgang einer zarten Antiblockentwicklung und des Widerstandes in einigen Gesellschaften abwarten oder gar unterstützen muessen. Er hat “uns”  einen echten Baerendienst erwiesen, indem er die (westlichen) Eliten in ihren Zielen noch gestärkt hat, von der Ablenkungs /Relativierungsoption ganz zu schweigen.

S. Gollor / 05.03.2022

Das Ziel der Regierenden dürfte klar sein: nur wenn per Gesetz Impfzwang zur Impfpflicht wird, kann - zumindest im Rechtsstaat - ein im November 2019 geändertes Gesetz Anwendung zur Finanzierung der verbrannten Milliarden gebracht werden! Hier der Auszug aus der Pressemitteilung des BMAS mit Änderung des “.... SGB XIV wird das Soziale Entschädigungsrecht (SER) transparent und klar strukturiert. Derzeit ist das SER vor allem im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt, das aus den 1950er-Jahren stammt und ursprünglich für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege geschaffen wurde. Das BVG gilt in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen, die nach Nebengesetzen Ansprüche haben. Nebengesetze sind (....) , das Infektionsschutzgesetz und das Zivildienstgesetz….. “ Im weiteren Text findet man dann “durch Schutzimpfungen Geschädigte”. Im Klartext: die Impfpflicht als Voraussetzung für etwas, das früher “Lastenausgleich” genannt wurde, Zwangshypotheken etc. bedeutete und insbesondere Klein- und Mittelstand verarmte, um Altervorsorge etc.  brachte. Von einer Klientel heute, die auf Kosten der Erwerbstätigen ausbildungfremd, arbeitsunfähig oder - scheu, bildungsfern die Leistungen der Bürger vorsätzlich, ideologisch, moralisch oder auch vorsätzlich verbrennt, statt für die Misswirtschaft zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und deshalb muss eigentlich JEDER auf die Straße, Geimpfte und Ungeimpfte!

Michael Hinz / 05.03.2022

@ G. Böhm -”...Wenn dies nicht möglich ist, gibt es auch keinen Rechtsstaat, dann ist die Zwangsimpfung ein reiner diktatorischer Willkürakt.” Sie bringen es exakt auf den Punkt. Der #Doppelstaat# ist zurück mit all seinem Schrecken: Der ‘Totale Krieg’ (Clausewitz) wird vom Maßnahmenstaat ausgerufen und vom Normenstaat ex post schein-legimiert. (Dieser totale Krieg gegen alle ist Politik als unblutiger Krieg in einer neuen hybriden Form.)  Man vertue sich hier nicht in den Ecken: Unrecht ist nicht steigerbar. Auch die sogenannte Maskenpflicht, Lockdowns und Betretungs- sowie Berufsverbote waren/sind willkürlich und illegal und wurden mit (aberwitzigen) Schutzbehauptungen durchgesetzt. Nur sehr wenige haben das verstanden im Land der Dichter und Denker. Der neuerliche Staatstreich von oben findet seinen Abschluß erst dann, wenn die letzte kritische Stimme verstummt ist und alle enteignet sind.

rolf schwarz / 05.03.2022

Die Einführung einer Impfpflicht zu diesen relativ unwirksamen und nachweislich krankmachenden Produkten wäre das endgültige Ende der freiheitlichen Demokratie. Die Gesellschaft fände sich wieder im Faschismus, perfektioniert durch Instrumentarien der totalen Überwachung. Wir können das nur abwenden, wenn jeder versteht, welche gesundheitlichen Schäden bereits verursacht wurden. Und wenn darüberhinaus allen klar wird, dass sich diese Eingriffsszenarien dann im Sinne des sogenannten Klimaschutzes auch umgehend auf alle Lebensbereiche ausweiten werden.

Sigrid Leonhard / 05.03.2022

“Verstöße gegen die Impfpflicht können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden, wobei jedes Versäumnis, den Impfausweis nach Anforderung durch die Behörde vorzulegen, einen erneuten Verstoß begründet. Für die meisten Bürger dürfte das ruinös sein.” Was für Verbrecher!!!!

Kostas Aslanidis / 05.03.2022

Die Zwangsimpfung, die Repressalien, Einsperrungen, Quarantaenen, Entlassungen, Maskentragen, den Kindern die Jugend und das Leben rauben, Menschen beleidigen und diffamieren, Arbeitsverlust, die Alten einsam verrecken lassen, da tobt der Krieg seit 2 Jahren. Jeder der fuer die Zwangsimpfung stimmt, ist ein Missanthrop. Ich weiss selber was fuer mich gut ist, auf die sogenannten Wissenschaftler lege ich keinen Wert. Alles was Politiker, Presse, Wissenschaftler behaupten, ist das Gegenteil das richtige. Sie Luegen alle mit Absicht. Impfen, Nein Danke.

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