Stefan Homburg, Gastautor / 05.03.2022 / 06:15 / Foto: S.Homburg / 193 / Seite ausdrucken

Trotz Krieg: Die Impfpflicht naht

Mit Einbringung der Drucksache 20/899 in den Deutschen Bundestag ist das Projekt einer allgemeinen Impfpflicht scharfgestellt worden; die Vorlage soll schon am 17. März 2022 im Parlament behandelt werden. Worum geht es, und was ist davon zu halten?

Zum Inhalt der Drucksache: Rechtstechnisch wird die Impfpflicht im Wege einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingeführt. Die über 200 unterzeichnenden Abgeordneten wollen, dass ab Oktober alle Volljährigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Dieser wird grundsätzlich durch drei Impfungen mit einem der zugelassenen Impfstoffe erworben. Allerdings gibt es zahlreiche Kautelen, die hier nicht annähernd erschöpfend wiedergegeben werden können. Der Impfpflicht entrinnen Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel sowie Personen, die eine medizinische Kontraindikation nachweisen.

Der Entwurf enthält Bestimmungen zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Nachweises und ermächtigt die Bundesregierung, sowohl die Anzahl der erforderlichen Impfungen als auch die Impfintervalle durch Rechtsverordnung zu ändern. Dieser letztere Punkt ist aus zwei Gründen wichtig: Erstens hat die Bundesregierung weit mehr Dosen Impfstoff bestellt als für lediglich drei Impfungen nötig. Zweitens verlieren die Impfungen im Zeitverlauf unstreitig an Wirkung, und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens liegt ihre Verabreichung in vielen Fällen bereits ein bis zwei Jahre zurück. Es besteht wenig Zweifel, dass das Gesetzgebungsvorhaben auf ein Zwangsabonnement mit halb- oder vierteljährlichen Nachimpfungen abzielt. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden, wobei jedes Versäumnis, den Impfausweis nach Anforderung durch die Behörde vorzulegen, einen erneuten Verstoß begründet. Für die meisten Bürger dürfte das ruinös sein.

Beurteilung

Die Injektion einer Substanz verletzt fraglos das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 GG, bisweilen auch das Recht auf Leben. Diese Eingriffe wiegen umso schwerer, als bisher kein einziger der vorgesehenen Impfstoffe endgültig zugelassen ist; alle werden auf Grundlage einer vorläufigen Zulassung verabreicht. Unter normalen Umständen würde schon der Hinweis auf das bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Flugzeugabschuss in Terrorfällen die Diskussion beenden: Das Gericht hatte dem Gesetzgeber kategorisch untersagt, einige Menschen zu opfern, um andere zu retten. Selbst bei gutwilliger Lesart ist aber genau das der Kern einer Impfpflicht, denn dass die Impfung in manchen Fällen zum Tod geführt hat, bestreitet niemand; fraglich ist allein die Anzahl der Todesfälle, die selten zu einer Meldung und noch seltener zur Obduktion führen.

Da die Zeiten aber nicht normal sind, ist es wohl besser, das Abschlussurteil zu vernachlässigen und die Grundrechtseinschränkungen dem üblichen Prüfschema zu unterziehen: Grundrechte dürfen gesetzlich nur eingeschränkt werden, wenn die Maßnahmen ein legitimes Ziel verfolgen und sie darüber hinaus geeignet, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig sind.

Was ist eigentlich das Ziel?

Laut Entwurf soll die Impfpflicht einer „Überlastung des Gesundheitssystems“ begegnen. Wer sich mit Fakten beschäftigt, dem verschlägt es an dieser Stelle die Sprache. Laut Bundesgesundheitsministerium waren die deutschen Krankenhäuser während der Coronakrise bereits vor Verfügbarkeit eines Impfstoffs nicht nur nicht überlastet, sondern im Gegenteil beispiellos unterbelegt. Eine drohende Überlastung ließ sich auch in Schweden und jenen Ländern nicht feststellen, die im Unterschied zu Deutschland keinen Lockdown oder Maskenzwang angeordnet hatten, sondern mit der Coronawelle so locker umgingen, wie es die Lehrbücher und WHO-Leitlinien bis 2019 vorsahen. 

Analysiert man die Daten des Deutschen Intensivregisters (DIVI), so erkennt man in den Gesamtbelegungen praktisch keine Spuren der Coronawellen. Verwundern kann das kaum, zumal Deutschland pro Einwohner über eine außergewöhnlich hohe Ausstattung mit Intensivbetten verfügt. Auch bei den vom Robert-Koch-Institut (RKI) protokollierten leichten und schweren Atemwegserkrankungen, die durch viele verschiedene Viren ausgelöst werden, sieht man von Corona so gut wie nichts: Die Influenza verschwand 2020, Corona kam, RS-, Adeno- und Rhinoviren blieben. Im Ergebnis verstarben Alte und Vorerkrankte, während die meisten nur Erkältungssymptome zeigten. Das mittlere Alter der an oder mit Corona Verstorbenen betrug 83 Jahre, das mittlere Sterbealter der Gesamtbevölkerung 81 Jahre. Bei der Coronakrise handelt es sich schlicht und einfach um Fehlalarm. Dass der Entwurf mit der längst widerlegten Chimäre überlasteter Intensivstationen aufwartet, ist ärgerlich und peinlich.

Impfpflicht erforderlich?

Laut Gesetzentwurf beträgt die Quote vollständig Geimpfter bei Volljährigen 84,6 Prozent und unter Berücksichtigung der RKI-Schätzung einer statistischen Untererfassung sogar bis zu 90 Prozent. Selbst wenn der Entwurf ein legitimes Ziel verfolgen würde, ist es unerfindlich, warum diese enormen Quoten nicht ausreichen und Rettung nur von einer Steigerung der Impfquote bis auf 100 Prozent kommen kann.

In einem Nebenstrang drohen die Abgeordneten uns Wählern mit abermaligem Lockdown, falls wir bei der Impfung nicht gefügig sind. Sachlich kann dieses Argument nicht verfangen, da etwa England, das seinen „FreedomDay“ im Juli 2021 beging, mit niedrigerer Impfquote als Deutschland und ohne Lockdown gut durch den Winter kam. 

Kein Fremdschutz!

Wer einen anderen Menschen vorsätzlich verletzt, wird bestraft; wer sich selbst verletzt, etwa durch „Ritzen“ oder sonstige Lebensgewohnheiten, bleibt straffrei. Diese wichtige Abgrenzung illustriert den Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die niemanden zu seinem Glück zwingen will oder gar dem Staat die Aufgabe überantwortet, dieses Glück zu definieren. Folglich kann eine Impfpflicht nicht mit Eigenschutz begründet werden, sondern nur mit Fremdschutz.

Der Gesetzentwurf behauptet, eine Drittimpfung mindere „das Risiko einer Ansteckung mit den aktuell vorherrschenden Virusvarianten“ und verweist zum Beleg auf den RKI-Wochenbericht vom 3. März 2022. Die dortige Auswertung beruht jedoch auf unvollständigen Daten und ist aufgrund ihrer groben Altersklassifikation unbrauchbar. Wesentlich bessere Daten liefert die britische Gesundheitsbehörde für England, und diese zeigen schon seit Wochen unwiderleglich eine Pandemie der Geboosterten: In allen Altersklassen ab 18 Jahren stecken sich Geboosterte wesentlich öfter an als Ungeimpfte, was im Klartext bedeutet, dass die Impfung keinen Fremdschutz beinhaltet, sondern ganz im Gegenteil eine Fremdgefährdung. Schon im Sommer 2021 hatten übrigens Mitarbeiter des US-amerikanischen CDC, das unserem RKI entspricht, anlässlich einer Studie an Gefängnisinsassen herausgefunden, dass die neuartigen Impfungen keinen Schutz vor Ansteckung bieten.

Pikant ist an dieser Stelle, dass selbst die Impfhersteller in den von ihnen gefertigten Zulassungsstudien nie einen Fremdschutz behauptet hatten. Diese Legende wurde von Marketingagenturen erfunden und auch durch unsere Gesundheitsbehörden verbreitet, die später davon abrückten. Bis August 2021 verhieß das staatliche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Website: „COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus“. Im September revidierte das Institut diese steile These wie folgt: „COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus“. Nachdem auch das zweifelhaft geworden war, heißt es inzwischen nichtssagend: „COVID-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung“. Deutlicher kann eine Distanzierung von der ursprünglichen Behauptung kaum ausfallen.

Hätten die Abgeordneten, statt selektiv einen einzigen Wochenbericht mit untauglichen Daten zu zitieren, auf die Informationsseiten des RKI geblickt, hätten sie dort unter anderem den folgenden Satz gefunden: „In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“

Und die Nebenwirkungen?

Jede lege artis betriebene verfassungsrechtliche Beurteilung schließt mit einer Abwägung der Vor- und Nachteile des Gesetzes. Neben Kosten, Verwaltungsaufwand und gesellschaftlicher Spaltung schlagen auf der Nachteilsseite vor allem die Gesundheitsschäden zu Buche, die bei jeder Impfung vorhanden sind, gleichgültig ob man sie Nebenwirkungen oder Reaktionen nennt. Infolge der weltweiten Kampagne gibt es zu Impfschäden eine Fülle von Daten, die allesamt höchst beunruhigend sind, egal ob man nationale Berichte des PEI betrachtet, europäische der EMA oder weltweite der WHO. Wie die vorstehend dreifach verlinkte Quelle „Transparenztest“ zeigt, die amtliche Daten in lesbare Grafiken umsetzt, stellen Anzahl und Schwere der Impfschäden, berechnet pro verabreichter Dosis, alles in den Schatten, was man bei früheren Impfstoffen gesehen hat. Und nicht von ungefähr: Frühere Zulassungen erfolgten im Anschluss an sorgfältige Prüfungen, die zehn oder zwanzig Jahre in Anspruch nahmen. Nur bei den Coronaimpfstoffen dient, um einen treffenden Ausdruck von Bundeskanzler Olaf Scholz aufzugreifen, das Gros der Bevölkerung als Versuchskaninchen.

Schlussfolgerung

Mit der allgemeinen Impfpflicht verfolgt der Gesetzgeber kein legitimes Ziel, sondern ein illusionäres. Selbst zur Erreichung des illusionären Ziels ist die Impfpflicht wegen der hohen Impfquote der Volljährigen nicht erforderlich, und geeignet ist sie erst recht nicht, da die Daten eher Fremdgefährdung als Fremdschutz nahelegen. Die Nebenwirkungen schließlich sind so massiv, dass ein Verbot der neuartigen und nicht endgültig zugelassenen Impfstoffe erwägenswert scheint. Insgesamt markiert der Entwurf einen Tiefpunkt der deutschen Parlamentsgeschichte, indem er zeigt, wie weit die politische Klasse der Realität inzwischen entrückt ist.

Foto: S.Homburg

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B. Kurz / 05.03.2022

Gerom Kleine / 05.03.2022   ... wir brauchen ein Forum, eine Anlaufstelle wo der hilflose Einzelne Beratung und juristische Hilfe findet.  So ganz hilflos ist der Einzelne nicht Herr Kleine. Sehen Sie sich mal unter “Neue Medien Portal” die ständig wachsende Zahl an Adressen und Portalen an. Dort finden Sie bei den “Anwälten für Aufklärung” oder “Ärzten für Aufklärung” viele Hinweise und Tipps bis hin zu Dokumenten. Übrigens ist die “Achse des Guten” dort auch gelistet. MfG

Peter Groepper / 05.03.2022

@Gerom Kleine / 05.03.2022 “Liebe Kommentatoren, anstatt über dieses drohende Unrecht zu jammern, wären langsam aber sicher konkrete Gegenmaßnahmen angesagt. Wir brauchen ein Forum, eine Anlaufstelle wo der hilflose Einzelne Beratung und juristische Hilfe findet. Wer sich nicht impfen lassen will, gehört ja nicht nur einer Minderheit dieses dummen Volkes an. Er ist dazu in dieser Minderheit auch noch sehr allein, wenn es keine solche Anlaufstellen gibt. Es müsste doch genug kompetente Leser (Juristen etc.)  der Achse geben, die hier was organisieren könnten. Und die Achse könnte in ihren Artikeln auf diese Formen des Widerstands hinweisen.” Sehr gute Idee!!! Bin leider weder Jurist noch begnadeter Organisator. Aber eine Geld-Spende wäre es mir wert.

G. Böhm / 05.03.2022

@ Heidi Falkenberg: Es wäre tatsächlich eine gute Tat, den Schatz Ihres Anti-Impf-Ordners der interessierten Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Nur fürchte ich, Ihr Schatz wird nicht ausreichen. Wer überhaupt hat die Übersicht über die vielen tausend Seiten von Texten, Studien & Urteilen zu diesem Thema. Vor einigen Wochen war hier zu lesen, aus jenem kritischen Netzwerk heraus, daß die Sache auf der Straße entschieden werden müsse. Kein Richter ist unabhängig und die wenigsten sind ihrem Berufsethos in Zeiten des moralischen Verfalles der gesamten Gesellschaft noch verpflichtet. Zu Ihrem Unterfangen benötigen Sie nicht nur eisernen Willen und Durchhaltevermögen, sondern eine entsprechende Kriegskasse. Wir wissen bereits, daß Gerichte die Streitwerte nach Gutdünken festlegen, also sinngemäß für Behörden 20 € und für den privaten Einzelkläger 20.000 - 200.000 €. Falls Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen beabsichtigen, dann prüfen Sie wohl, die meisten sind nur Scharlatane, die das RVG sehr kreativ anzuwenden wissen, denn nicht das Urteil oder Ihr Recht ist der Preis, sondern das Klingeln im Geldbeutel. Aber nur zu, die Sache ist es wert. (Vor einigen Tagen haben mich wieder einmal Vollzugsbedienstete vom örtlichen Polizeirevier besucht, um mich in die JVA DD zu verbringen, natürlich nur, wenn ich 15 € Verwarnungsgeld aus 2019 lt. Beugehaftbefehl nicht entrichte. Auf Frage, warum ich dies machte, habe ich die positive Seite der Sache dargelegt. Mit einem Einsatz von nur 15 € + 3,50 € Bearbeitungsgebühr war ich Arbeitgeber für eine Reihe von VerWa-Angestellten und die Polizisten konnten mehrere Ausfahrten unternehmen, um mich aufzufinden, und waren zu dem erfolgreich.)

Ludwig Luhmann / 05.03.2022

@T. Schneegaß / 05.03.2022 “Die weltweit agierende Verbrecherbande um WEF/WHO, mit den besonders eifrigen Ablegern in D, belügen und betrügen die Menschheit in Sachen PLANdemie in einem bisher nie gekannten Ausmaß und mit einer bisher nie gekannten Chuzpe. Aber das Allertollste ist: in Sachen Ukraine-Krieg sagen haargenau die gleichen Verbrecher der Menschheit die Wahrheit, und zwar die absolute. Ich bin mir sicher, diese Auffälligkeit können uns Nazis, Querdenker, Trottel und Trolle nur Geimpfte und Putinhasser mit ihrer Fähigkeit, logisch zu denken, erklären. Ich bitte darum, Danke!”—- Was Putinkriecher einfach nicht zusammenbringen: Putler kämpft gegen Nazis in der Ukraine und Scholz et al. kämpfen gegen Nazis in Deutschland. Beide sind Mitglieder des WEF. Und beide unterstützen mit ihren Aktioenn ganz eindeutig den Great Reset, indem sie Chaos und Zerstörung stiften. Außerdem: Putler droht implizit mit dem Atomkrieg. Auch das wird von den Putleristen geleugnet oder ignoriert. Hitler, Stalin und Mao wäre stolz auf jeden Putleristen!

Ludwig Luhmann / 05.03.2022

@Franz Michael / 05.03.2022 - “@Samuel Habach. Ein Bekannter ging Montag diese Woche zur italienisch, staatlichen Post und wollte einen Päckchen abgeben. Die Räumlichkeiten konnte er mit Maske betreten. Als die Beamtin das Päckchen annahm und in ihrer EDV erfasste, verlangte diese EDV die Impf-ID mittels QR Code. Da der Bekannte ungeimpft ist, musste er mit dem Päckchen wieder gehen und eine andere Person beauftragen. Fakt ist, die italienische Post hat in ihrer EDV die personenbezogene Verknüpfung Paket und Impf-ID in der Software schon umgesetzt. Fast das gesamte Bruttosozialprodukt (>75%) in Italien wird durch die Mafia geregelt. (...)—- Mario Draghi ist aktives Mitglied in Klaus Schwabs World Economic Forum. Wann immer man aggressive und unterdrückerische Maßnahmen erkennt, sollte man herausfinden, ob dahinter nicht ein Mitglied des WEF steckt. Sehr oft steckt das WEF (UNO/WHO) dahinter, was bedeutet, dass der Great Reset vorwärts getrieben wird. Olaf Scholz und viele bedeutende Abgeordnete der letzten Jahrzehnte waren oder sind Mitglieder in dieser Sekte. Klaus Schwab ist sozusagen der L. Ron Hubbard des WEF!

Silas Loy / 05.03.2022

Diese Mandatsträger sind unzurechnungsfähig und gemeingefährlich. Es genügt schon, allein Frau Strack-Zimmermann (FDP) zuzuhören, dann wird erschreckend deutlich, wie verpeilt diese Figuren sind. Die glauben das wirklich! Und die haben auch immer noch nicht verstanden, dass diese Spritzen lebensgefährlich sein können. Wo sind die Eliten? Warum immer die Deutschen?

Karla Kuhn / 05.03.2022

T. Schneegaß,  “....dass alle Geimpften, also auch er selbst….”  Glauben Sie, daß ALLE POLITTYPEN oder ALLE , die sonst noch an der WEF BLASE kleben mit der GIFTBRÜHE gespritzt wurden ?  ICH NICHT !! Ich vermute, die haben ein PLACEBO erhalten. Denn WELCHE PERSON, die noch ELTERN und /oder GROßELTERN hat, möchte diese mit einer IMPFPFLICHT, durch eine GIFTIGE SUBSTANZ einem RUSSISCHEN ROULETTE ausliefern ? Ergo vermute ich, daß auch die Angehörigen vermutlich nur ein PLACEBO erhalten/haben. Wer weiß, ob sich nicht auch gutsituierte “Impfgegner” FREIKAUFEN KÖNNTEN ?? WER soll das kontrollieren ?  Ein PIEKS und die echte Ampulle verschwindet ungeöffnet ??  Nachdem in KURZER Zeit es offenbar ein paar CSU (oder CDU?) Abgeordneten möglich war, sich MILLIONONFACH an den Maskengeschäften zu bereichern, TRAUE ich das JEDEM zu , der bereit ist diese GESTZESWIDRIGE IMPFPFLICHT auch DURCHZUFÜHREN. !! WIE war das in den KZ, wo die ach so ethisch/moralischen Ärzte ala Mengele gerade zu krankhaft die perfidesten Menschenversuche durchgeführt haben??  Teils sogar noch weit nach 1945 in BEIDEN DEUTSCHEN STAATEN!! Die MORAl und das GEWISSEN scheint bei vielen Zeitgenossen nur so dünn zu sein wie ein HAUCH und offenbar jeder Zeit bereit zu sein, auch noch den schmutzigsten Anordnungen Folge zu leisten. Dieser bisherige CORONAIRRSINN hat mich gelehrt, daß man nur ganz wenigen Menschen trauen kann UND DIE SOLLTE MAN FESTHALTEN ! Übrigens, DER NÜRNBERGER KODEX 1947 SPRICHT GLASKLAR gegen MENSCHENVERSUCHE und nichts anderes ist diese toxische Gen-Therapie, die ENORME “IMPFDURCHBRÜCHE”,NW und TODESFÄLLE zu verantworten hat ! GEPLANT ??  DANKE Prof. Homburgfür den guten Artikel.

Michael Guhlmann / 05.03.2022

@ Johannes Schuster Was macht Sie so sicher, Herr Schuster, daß das jetzt ablaufende, erkennbar gegen uns Deutsche gerichtete Programm von Deutschen erfunden wurde und befohlen wird?

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