Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter aus mehreren Parteien will noch in dieser Legislaturperiode über einen AfD-Verbotsantrag abstimmen lassen, obwohl die Chancen gering sind.
In einer Pressemitteilung der Initiatoren eines Antrags zur Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD wirkt es, als sei alles beschlossen: Der Antrag soll in der nächsten Bundestagssitzung besprochen werden. Doch die Bundestagsverwaltung bestätigt dies noch nicht, da die Entscheidung über die Tagesordnung erst am kommenden Dienstag getroffen wird, berichtet das ZDF.
Der Antrag hat Unterstützung von 124 Abgeordneten aus CDU, SPD, Grünen und Linken, was jedoch noch keine Mehrheit darstellt bei 722 Abgeordneten. Auch innerhalb der unterstützenden Fraktionen gibt es Bedenken. Prominente Politiker wie Friedrich Merz und Alexander Dobrindt lehnen den Antrag ab, um der AfD keine Opferrolle zu verschaffen. Kanzler Scholz warnt ebenfalls vor den Risiken eines misslingenden Verbotsverfahrens, das viele Jahre dauern könnte.
In Deutschland sind die Hürden für Parteiverbote hoch; zuständig wäre das Bundesverfassungsgericht nach intensiver Prüfung. Ein AfD-Verbotsantrag muss gut begründet sein, wie frühere erfolglose Versuche gegen die NPD zeigen. Obwohl sich viele Juristen inzwischen für ein Verfahren aussprechen, bleibt dessen Erfolgsaussicht umstritten. Marco Wanderwitz, der Anführer der Gruppe, hält den Antrag für notwendig wegen der angeblichen Gefahr, die von der AfD ausginge. Da Wanderwitz nicht mehr für den nächsten Bundestag kandidiert, ist er unter Zeitdruck.
Verschiedene Personen und Organisationen wie Bundestagsvizepräsidenten Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und das vom Bundestag finanzierte Institut für Menschenrechte sprechen sich in deutlicher Sprache für ein AfD-Verbot so aus und wollen den Antrag ebenfalls noch in dieser Legislaturperiode gestellt haben. Neben dem Antrag der Gruppe um Wanderwitz liegt noch ein weiterer Antrag, der von Grünen-Abgeordneten um Renate Künast unterstützt wird, vor. Dieser sieht ein mehrstufiges Vorgehen zu einem AfD-Verbot vor.