Joachim Nikolaus Steinhöfel / 17.01.2020 / 06:20 / Foto: Jotquadrat / 69 / Seite ausdrucken

Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung

Achgut com. berichtete in den letzten Wochen mehrfach über das Thema Rundfunkgebühren, etwa in Neujahresgrüße an den „Beitragsservice” oder Beitragsservice unter „Hochdruck”.

Viele Beitragszahler haben sich an den „Beitragsservice“ gewandt und auf ihr Recht hingewiesen, den Rundfunkbeitrag in bar zu entrichten: „Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel).

Der „Beitragsservice“ reagiert darauf mit massenhaft versandten Formschreiben (Faksimile siehe hier), die man nur als dreist, irreführend und impertinent bezeichnen kann. Warum das so ist und wie der Beitragszahler darauf reagieren kann, wird im Folgenden erläutert.

Es ist Rechtsunsinn, wenn der „Beitragsservice“ sich auf den Rundfunkstaatsvertrag beruft, wonach die Gebühren „bargeldlos zu zahlen“ seien. Das Bundesbankgesetz hat hier Vorrang, der Gesetzestext ist eindeutig.

Der „Beitragsservice“ beruft sich in seinem Formschreiben dann auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 13.06.2017, 2 A 1351/16), wonach er keine Barzahlung anbieten müsste. Knapp zwei Jahre später, siehe oben, hat das übergeordnete Bundesverwaltungsgericht anders entschieden. 

Maßgebliche Entscheidung ist die des Bundesverwaltungsgerichts

Welche Entscheidung ist nun relevant? Die eines untergeordneten Gerichts, dass 2017 entschieden hat, als es die abweichende Haltung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2019 noch gar nicht kennen konnte? Oder die des Bundesverwaltungsgerichts, das die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen aufheben und ändern würde? Zwar liegt die neuere Sache beim EuGH, das ändert aber nichts daran, dass die aktuell allein maßgebliche Entscheidung die des Bundesverwaltungsgerichts ist.

Man kann mit großer Sicherheit davon ausgehen, so ist das in der Justiz gang und gäbe, dass das OVG Nordrhein-Westfalen heute gar nicht mehr so entscheiden würde wie 2017, sondern so wie das Bundesverwaltungsgericht. Untere Instanzen halten sich an die Rechtsprechung der übergeordneten Instanzen. Und wenn sie das nicht tun, wird ihre Entscheidung dort kassiert.

Der „Beitragsservice“ weiß natürlich, dass die Entscheidung aus 2017 damit jede Bedeutung verloren hat. Vor diesem Hintergrund ist das Formschreiben eine Frechtheit, der Beitragszahler wird praktisch belogen.

Was für ein Niveau ist das, wenn diese Einrichtung meint, sie könne a) sich über die Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes massenhaft hinwegsetzen und b) die Gebührenzahler so dreist täuschen und belügen?

Sie können zum Beispiel so auf diese Formschreiben reagieren:

 

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Wie Sie bereits wissen, möchte ich künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte informieren Sie mich, wie dies geschehen kann.

Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel). Sie kennen diese Entscheidung, weil sie gegen Sie erging. Ihr Hinweis auf eine veraltete Entscheidung eines Instanzgerichts, die heute vom Revisionsgericht aufgehoben würde, ist vor diesem Hintergrund eine Unverschämtheit. Dies gilt auch für Ihr Formschreiben.

Ich verwahre mich gegen weitere vergleichbare Korrespondenz. Bitte sehen Sie von jeglichen weiteren Schreiben an mich ab sofort ab, soweit diese nicht lediglich die oben erbetene Information enthalten, wie ich in bar zahlen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

Dieser Beitag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Blog.

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Karla Kuhn / 17.01.2020

“Was für ein Niveau ist das, wenn diese Einrichtung meint, sie könne a) sich über die Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes massenhaft hinwegsetzen und b) die Gebührenzahler so dreist täuschen und belügen?”  DAS ist für mich genauso ein mieses Niveau, wir diese Zwangszahlungen. Daß  SO etwas in einer   Demokratie überhaupt möglich sein kann, zeigt mir, daß wir uns wahrscheinlich zwar langsam aber sicher davon verabschieden. Gut , daß es Menschen wie Sie gibt Herr Steinhöfel, die diesen Typen endlich mal zeigen WO der Hammer hängt.  Vor allem bei den miesen Programmen, die zum Teil nur noch “Bevormundungsprogramme”  sind, die ko…. mich an !  Die ewigen Gesundheits -und Zoosendungen laufen anscheinend in Dauerschleife, genau wie die- für mich Werbesendungen - für Kreuz und Flußfahrten, die auch noch heuchlerisch sind, weil gerade durch diese “Traumschiff MONSTER”  die Umwelt verpestet. wird. Peter Lantzsch, die Pfändungsgrenze wurde 2019 neu berechnet, alle Beträge über 3.613,08 sind voll pfändbar, der Freibetrag ohne eine unterhaltspflichtige Person liegt bei 1.179,99. Sehr gut beschrieben unter schuldnerberatung.diskret.de/ pfaendungsrechner. Sie schreiben, “Ob das nun gut oder schlecht ist….”  Da kommt wieder die Kausalität ins Spiel, ohne UNGERECHTIGKEIT, braucht sich niemand einen Kopf zu machen darüber. Dieser Zwangsbeitrag ist ungerecht und nicht nur der, die 72 Millionen Krankendaten, bei denen WIR überhaupt KEIN Mitspracherecht haben können OHNE Widerspruch an Forschung und INDUSTRIE ( das ist überhaupt eine bodenlose Dreistigkeit)  ganz einfach “verhökert ” werden. WAS ZAHLEN DIESE BEIDEN DAFÜR ??  Es ist nicht mehr feierlich was abgeht, für mich wird die Tendenz RICHTUNG DDR immer deutlicher !!

Anders Dairie / 17.01.2020

Seit 4 jahren werden auch Behinderte mit einem GDB 90 % mit Beiträgen belegt, die zuvor davon frei waren.  Also eigentlich Bestandsschutz hatten. Man muss quasi blind und taub werden zwecks Befreiung.  Die Gebühren-Schneider greifen maximal zu, e s gibt dieseits keinen moralischen Grund mehr zur Freiwilligkeit. Wer die Öffies meidet, sollte die Barzahlung vornehmen, wie beim Theater. oder Kinobesuch.  die Fax-Nr.  ist 01806 - 999 555 01 “An die Geschäftsleitung” der ARD/ZDF/D-Radio.

REINHARD KARST / 17.01.2020

Mein Brief an den Beitragsservice von heute: Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Dezember 2019 ist im SWR1 Herr Prof. Dr. Gniffke in der „Leute“ Sendung zu Gast. Er wurde als neue Intendant des SWR interviewt. Zur Frage der Berechtigung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks äußerst sich Herr Gniffke folgendermaßen: „Also der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in meiner Wahrnehmung so wichtig wie noch nie. In der Flut von zahllosen digitalen Informationsangeboten, suchen die Menschen Orientierung und das sollen sie bei uns finden. Wir sind wirklich im Moment dafür da, den demokratischen Diskurs zu befeuern, und den Zusammenhalt zu befördern. Wir sind dafür da, um den Menschen am Ende Orientierung, Geborgenheit, ja und auch den täglichen Informationsbedarf zu geben. Das ist, glaub ich, unsere Aufgabe.“ Herr Prof. Gniffke verlässt hiermit den Rahmen, der den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten gesetzlich vorgeschrieben ist. Er kündigt den Vertrag mit den Beitragszahlern, indem er einen neuen Auftrag definiert. Bis zur Klärung, welches nun genau die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ist, sehe ich meinerseits von einer Überweisung der Gebühren ab. Bitte unterrichten Sie mich, ab welchem Zeitpunkt die ö-r-Medien wieder den gesetzlichen Auftrag erfüllen werden. Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Kampfrath / 17.01.2020

Die “Neujahrsgrüße an den Beitragsservice” sind ein gutes Mittel, seinen Unmut über die Zwangsgebühren zu äußern. Ich hoffe, dass noch sehr viele davon Gebrauch machen werden. Ich habe sofort nach diesem Artikel beim Beitragsservice den Bankeinzug gekündigt und die Barzalung der Gebühren gefordert. Schon nach zwei Wochen kam die dreiste Antwort, ich solle die Gebühren künftig nach Aufforderung überweisen. Vielen Dank für Herrn Steinhöfels hilfreichen Artikel, durch den ich dem Beitragsservice eine perfekte Erwiderung schreiben kann

Eduard Schunak / 17.01.2020

@Jochen Brühl Danke für diese tiefer gehenden Ratschläge. Genau das habe ich mich gefragt, was zu tun sei, wenn die mit zusätzlichen Gebühren kommen. Ich fürchte, da sind wir Laien juristisch überfordert. Mit Ihren Hinweisen, die ich hoffentlich korrekt verstanden habe, hat man zumindest eine kleine Hilfe. Und wenn‘ schief geht: sch…. drauf! Man hat gekämpft! Und das zählt. Mir soll ab 2020 keiner mehr mit Gejammer über diese GEZ kommen, der nicht auch gekämpft hat! Diese Zwangsabgabe für Propaganda und geistigen Müll, den man nicht konsumiert, muss fallen!

Gunter Baumgärtner / 17.01.2020

Einige Leser schreiben, dass der ÖR auch nach bestätigtem Eingang der Kündigung noch abgebucht hat. Laut bezahlen.net ratgeber/einzugsermaechtigung-kuendigen/ : “haben Sie das Recht, diese Zahlungen innerhalb von 8 Wochen durch Ihre Bank zurückbuchen zu lassen. Sie sollten dafür sicher sein, dass die Kündigung fristgemäß eingegangen ist. Eine Kündigungsbestätigung ist darum unerlässlich.” Bitte unbedingt machen.

Hans-Peter Dollhopf / 17.01.2020

Der Betrugsservice der Satire(TM)-Anstalt “WDR” ist gegenüber uns ausgebeuteten Zwangs"arbeitern” deshalb dreist, irreführend und impertinent, weil genau so Satire sein muss, Zitat: “Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden.” (wikip.) In dem Fall sind die am Pranger die Erpressten. Das Formschreiben selbst ist ebenfalls ein Satirebeitrag und Satire muss alles, und das stilecht dreist, irreführend und impertinent, dürfen. Einst, und lang ist’s her, da war Satire “eine Kritik von unten (Bürgerempfinden) gegen oben (Repräsentanz der Macht) vorzugsweise in den Feldern Politik, Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur” (wikip.). Aber wir leben ja in den Epochen von Postmoderne und Großer Transformation. Dadurch ist der Rahmen verrutscht und Satire ist heute hauptsächlich eine Verarsche von oben herab in die Masse hinein! Doch weil Satire nichtsdestotrotz eine Kunstform ist und weil die Kunstfreiheit ein Grundrecht, praktizieren die Lachzwanganstalten ihre Möglichkeit, die Genötigten auch nach Gutdünken kräftig zu verhöhnen. So lasst nun darum uns auch “witzisch” werden, dass es kracht.

Sylvia Weber / 17.01.2020

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, vielen herzlichen Dank für Ihre wertvollen Hinweise, wie man der GEZ “Sand ins Getriebe” streuen kann. Ich freue mich schon auf Ihre nächsten Informationen. Bisher habe ich alles so gemacht, wie empfohlen. In “Eigeninitiative” habe ich nun heute der GEZ eine Teilzahlung in Form einer 2-Euro-Münze zugeschickt und um Eingangsbestätigung sowie Mitteilung des Kontostandes gebeten. Ich bin gespannt auf die Antwort. Spaß muss (auch) sein.

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