Meine Anfrage aus dem Sommer 2006 hatte der WDR im April 2007 immer noch nicht beantwortet. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), die ich deswegen im Rahmen ihrer Ombudsfunktion, die sie für das Informationsfreiheitsgesetz innehat, eingeschaltet hatte, bat daraufhin den WDR offiziell um Stellungnahme. Es entwickelte sich ein ausgiebiger Schriftverkehr, der sich bis in den Sommer 2008 hinzog. Gegenüber der Landesbeauftragten behauptete der WDR zunächst, keine „informationspflichtige Stelle“ im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes zu sein. Die Datenschutzbeauftragte wies den WDR aber mehrmals darauf hin, dass er mir nach dem Gesetz Auskunft erteilen müsse. Erst im März 2008 teilte mir der WDR endlich mit, dass er mir die Auskunft nicht erteilen wolle. Ein Argument des WDR: Meine Anfrage betreffe „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“: „Würden die Angaben veröffentlicht, würde insoweit ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, als Geschäftspartner im Rahmen andauernder oder zukünftiger Auftragsverhältnisse ihre Geschäftsbeziehungen zum WDR einstellen“ würden. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-recherche-als-odyssee-wie-ich-einmal-vom-wdr-auskunft-haben-wollte-12631030.html