Politische Entscheidungen landen immer häufiger vor Gericht. Gut für die Politiker, die die Richter fürs Verfassungsgericht auswählen dürfen. Dann können unliebsame demokratische Entscheidungen vielleicht auch per Bundesrichter-Macht ausgehebelt werden.
Der Versuch der SPD, zwei deutlich nach links tendierende Juristinnen ins Bundesverfassungsgericht zu bringen, macht deutlich, was man schon länger beobachten kann: Brisante Themen werden vielleicht noch in freier Aussprache im Parlament erörtert und dort, wie auch immer, jedenfalls den Mehrheitsverhältnissen entsprechend entschieden, doch sie können von Verfassungsgerichten, die nicht demokratisch gewählt wurden, wieder kassiert werden.
Doch das oberste deutsche Gericht, das Verfassungsgericht, ist keineswegs von politischen Einflüssen frei: Die Parteien schlagen die Kandidaten vor und es ist anzunehmen, dass es angesichts der mittlerweile ziemlich verluderten politischen Sitten nicht Kandidaten sind, von denen man weiß, dass sie fähig sind, unabhängig zu urteilen, sondern solche, die parteilich sind – so wie die beiden von der SPD vorgeschlagenen. So sichern sich politische Positionen eine Rechtsprechung zu ihren Gunsten – und der Bürger soll glauben, dass das, was das oberste Gericht besiegelt, unbestreitbar ist. Dadurch nimmt die Bedeutung von Wahlen und demokratischer Repräsentation stetig ab.
Nun ist eines mindestens seit dem Einzug der Grünen in den Bundestag nicht mehr neu: Man beruft sich auf Gattungsfragen, wenn man keine politischen Mehrheiten für das hat, was man für wahr und richtig hält. Beliebt: Das Klima oder gar die Welt retten zu wollen. Damit stellt man sich über die Mühen der politischen Ebene. Dass mittlerweile auch „Klima“ in den Rang eines Verfassungsguts gehoben wurde, ist jedoch widersinnig – denn weder ist klar, ob man Klima zu schützen vermag, noch, auf welche Weise das geschehen soll. CO2? Ein Hoax.
Der Politikwissenschaftler Philipp Manow stellt in seinem Buch „Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihre Freunde“ eine beunruhigende Korrelation fest. Die Häufigkeit des Begriffs „liberale Demokratie“ – ein Begriff, der erst seit 1990 in Europa kursiert – gehe einher mit der Vermehrung von Verfassungsgerichten. Was heißt: Nur Demokratie reicht offenbar nicht. „Ein Verfassungsgericht, mit der Aufgabe, die Demokratie zu schützen, vor den Anti-Demokraten, ändert damit zugleich diese Demokratie, und nicht notwendigerweise zum Demokratischen.“
Besonders starke Demokratie-Entmachtung in der EU
Besonders deutlich wird die Entmachtung des Politischen durch die EU – Demokratie lebt von der Alternanz, vom Machtwechsel, den aber gibt es in der EU nicht. Wenn dann der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat, ist es vorbei mit nationalstaatlicher Souveränität und es spielt keine Rolle mehr, was und wie das Parlament entscheidet. Es wird nicht mehr darauf geschaut, welche Interessen sich durchsetzen können und welche nicht, ob es überhaupt noch Parlamente sind, die zu den Orten der kollektiven Entscheidungsfindung in einem Land werden.
Eine Demokratie braucht kein Kindermädchen, die Verrechtlichung der Politik schadet ihr. Und am wenigsten braucht sie einen Verfassungsschutz als „Schutzbehörde mit dem Instrument des Parteienverbots“. Gewiss, es muss ein Eigeninteresse der Mehrheit der Wähler an der Demokratie geben. Bislang aber gibt es nirgendwo „Selbstentmächtigungsmehrheiten“, dazu ist die Idee demokratischer Selbstherrschaft viel zu attraktiv.
Doch in Deutschland fragen sich die „UnsereDemokratie“-Parteien mit wachsender, aus Panik geborener Entschlossenheit: Was tun gegen die AfD, die Wählerstimmen gewinnt, trotz allerlei Kampagnen gegen sie, wie etwa durch die von „Correctiv“ erfundene angebliche „Deportationskonferenz“ in Potsdam. Oder jüngst durch das offenbar in manipulativer Absicht geführte und beständig durch Sprechchöre gestörte „Sommerinterview“ mit Alice Weidel bei der ARD.
Die politische Auseinandersetzung mit der enorm erstarkten Konkurrenz zu den „Altparteien“ findet nicht statt, man dürfe ihr „keine Plattform“ bieten, heißt es, man sucht stattdessen nach Wegen, sie mittels „Kampf gegen Rechts“ zu diffamieren und möchte sie verbieten. Das Gerede von der „wehrhaften Demokratie“, von einer Demokratierettung durch Demokratieverkürzung, sorgt dafür, dass politische Diskurse zu schnell auf die rechtliche Schiene geschoben werden. Und da kommt die Wahl der beiden linken Juristen ins Verfassungsgericht gerade recht.
Dem Verzicht auf die politische Auseinandersetzung entspricht die Entmachtung der Politik durch ihre Verrechtlichung und die Hervorhebung von „Werten“ anstelle von Regeln und Institutionen. Moralisieren ersetzt Politik.
Ein Lacher zum Schluss. Schlagzeile in der „Zeit“ nach dem Brexit: „Was tun, wenn die Falschen gewinnen?“
Cora Stephan ist Publizistin und Schriftstellerin. Viele ihrer Romane und Sachbücher wurden Bestseller. Ihr aktueller Roman heißt „Über alle Gräben hinweg. Roman einer Freundschaft“.
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„Dem Amte wohl bekannt“ (Heinrich von Kleist„
So lange der totale Transferstaat funktioniert, haben die Politiker weitestgehende Narrenfreiheit in Deutschland. Das hat nun leider dahin geführt, dass wir ausschließlich von Narren regiert werden! Wohin das unweigerlich führen wird und bereits geführt hat, wurde von Bruegel in seinem Blindensturz bereits vor einigen Jahrhunderten eindrucksvoll veranschaulicht.
Eine der Kandidatinnen für das BVerfG, Frau Kaufhold, hat ja schon sinngemäss gesagt, dass es wichtige Entscheidungen geben kann, zu denen sich ein Parlament mit seinen Rücksichten auf die Wähler nicht durchringen kann, und das dann Gerichte bestimmte Standards zum Wohle der Allgemeinheit setzen müssten. In der Realität werden sich dann schon die Üblichen Verdächtigen als Kläger finden, die mit solchen Richter*innen besetzte Gerichte anrufen. Damit schliesst sich der Kreis und die Parlamente sind höchstrichterlich kaltgestellt. Das sogenannte Klimaurteil des BVerfG und auch das neue Urteil in gleicher Sache des Gerichtshofs in Den Haag haben das schon eindrucksvoll vorgeführt.
„Bislang aber gibt es nirgendwo “Selbstentmächtigungsmehrheiten„, dazu ist die Idee demokratischer Selbstherrschaft viel zu attraktiv.“ Jene 80 %, welche Unseredemokraten und damit die Abtretung nationaler Souveränität an EU-Filzokraten, die Selbstentmündigung und die nationale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Selbstabschaffung wieder und wieder wählen, stellen in Ihren Augen keine permanent bestimmende „Selbstentmächtigungsmehrheit“ dar? Und eine „Idee demokratischer Selbstherrschaft“ hatte man in der BRD noch nie wirklich – wenn man sie mit der Schweiz vergleicht.
Die Autorin spricht ein Riesenproblem an: Gerichte ermächtigen sich immer mehr zu politischen Entscheidungen. Das hebelt die Demokratie aus, macht Wahlen zum Witz und entmündigt die Wähler. Ein Grund ist der Niedergang der Demokratie, die Unfähigkeit der politischen Klasse, wichtige politische Fragen in politischen Institutionen, insbesondere den Parlamenten, befriedigend zu diskutieren und zu entscheiden. Die Gerichte füllen das so entstandene Machtvakuum.
Kleine Korrektur : Es ist weniger eine Verrechtlichung, sondern eine Verrichterlichung, ein alles andere als nur marginal Unterschied. Und selbst die Verrechtlichung bedarf einer gewissen Praezisierung insoweit, als es sich nur um ein positives Recht handelt , welches die Machthaber selbst setzen . Dieses „ Recht“ genuegt, vorsichtig formuliert, nicht einmal ansatzweise den Ansprüchen , die das klassische Recht ausmacht , in etlichen Faellen nicht einmal hoeherrangigem Recht wie dem GG. Hier kommen dann die Richter ins Spiel oder das, was Büchner von der Justiz hielt. Aehnliches gilt natuerlich auch fuer andere oeffentliche Bereiche wie die Verwaltung, die Bildung und Wissenschaft bis hin zum politmedialen Komplex .In keinem geht es um die eigentlichen Inhalte und den Auftrag , sondern nur noch um bestimmte Personen als Instrumente der Machthaber und deren Ziele. Bei den beiden Damen geht es nicht um Recht , konkret Verfassungsrecht, sondern um Macht. Ein durchaus nicht ganz unwichtiger Unterschied. Zu lösen ist das Problem natuerlich nur ueber und durch Macht, mehr Macht, und deren konsequente Durchsetzung. Womit wir bei der Antwort auf die Frage waeren, warum die Taeter nicht gestoppt werden. Sie sind nicht! rechtlich oder politisch zu stoppen. Das waren diese und aehnliche Figuren noch nie und so wird es bleiben.
Unser gesamter Staat ist durch eine jahrzehntelang katastrophal betriebene Politik in fast allen Bereichen völlig aus den Fugen geraten und anstatt radikal umzusteuern, werden neue gigantische Schulden angehäuft, die man dreist als Sondervermögen bezeichnet, was von den Medien bejubelt und von der Justiz nicht beanstandet wird. Die dafür verantwortlichen Parteien haben nun nichts besseres zu tun, als Mittel und Wege zu finden, die davon ohne große eigene Leistung profitierende AfD verbieten zu lassen und dazu benötigt man eben ein „folgsames“ Bundesverfassungsgericht, das seit dem Antritt von Jutta Limbach (SPD) erheblich an Kompetenz eingebüßt und die „Unabhängigkeit“ praktisch aufgegeben hat. Ich könnte ganze Romane über die erschreckenden und teilweise bewussten Fehlleistungen der staatlichen Institutionen, die bis zu als „Bußgeldbescheiden“ (ja, Mehrzahl) verkleideten Mordanschlägen reichen, aber es hat alles keinen Zweck, die ziehen ihr Ding bis zum bitteren Ende durch , denn davon verstehen sie etwas, wie wir es dreimal seit 1914 erlebt haben.