Politische Entscheidungen landen immer häufiger vor Gericht. Gut für die Politiker, die die Richter fürs Verfassungsgericht auswählen dürfen. Dann können unliebsame demokratische Entscheidungen vielleicht auch per Bundesrichter-Macht ausgehebelt werden.
Der Versuch der SPD, zwei deutlich nach links tendierende Juristinnen ins Bundesverfassungsgericht zu bringen, macht deutlich, was man schon länger beobachten kann: Brisante Themen werden vielleicht noch in freier Aussprache im Parlament erörtert und dort, wie auch immer, jedenfalls den Mehrheitsverhältnissen entsprechend entschieden, doch sie können von Verfassungsgerichten, die nicht demokratisch gewählt wurden, wieder kassiert werden.
Doch das oberste deutsche Gericht, das Verfassungsgericht, ist keineswegs von politischen Einflüssen frei: Die Parteien schlagen die Kandidaten vor und es ist anzunehmen, dass es angesichts der mittlerweile ziemlich verluderten politischen Sitten nicht Kandidaten sind, von denen man weiß, dass sie fähig sind, unabhängig zu urteilen, sondern solche, die parteilich sind – so wie die beiden von der SPD vorgeschlagenen. So sichern sich politische Positionen eine Rechtsprechung zu ihren Gunsten – und der Bürger soll glauben, dass das, was das oberste Gericht besiegelt, unbestreitbar ist. Dadurch nimmt die Bedeutung von Wahlen und demokratischer Repräsentation stetig ab.
Nun ist eines mindestens seit dem Einzug der Grünen in den Bundestag nicht mehr neu: Man beruft sich auf Gattungsfragen, wenn man keine politischen Mehrheiten für das hat, was man für wahr und richtig hält. Beliebt: Das Klima oder gar die Welt retten zu wollen. Damit stellt man sich über die Mühen der politischen Ebene. Dass mittlerweile auch „Klima“ in den Rang eines Verfassungsguts gehoben wurde, ist jedoch widersinnig – denn weder ist klar, ob man Klima zu schützen vermag, noch, auf welche Weise das geschehen soll. CO2? Ein Hoax.
Der Politikwissenschaftler Philipp Manow stellt in seinem Buch „Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihre Freunde“ eine beunruhigende Korrelation fest. Die Häufigkeit des Begriffs „liberale Demokratie“ – ein Begriff, der erst seit 1990 in Europa kursiert – gehe einher mit der Vermehrung von Verfassungsgerichten. Was heißt: Nur Demokratie reicht offenbar nicht. „Ein Verfassungsgericht, mit der Aufgabe, die Demokratie zu schützen, vor den Anti-Demokraten, ändert damit zugleich diese Demokratie, und nicht notwendigerweise zum Demokratischen.“
Besonders starke Demokratie-Entmachtung in der EU
Besonders deutlich wird die Entmachtung des Politischen durch die EU – Demokratie lebt von der Alternanz, vom Machtwechsel, den aber gibt es in der EU nicht. Wenn dann der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat, ist es vorbei mit nationalstaatlicher Souveränität und es spielt keine Rolle mehr, was und wie das Parlament entscheidet. Es wird nicht mehr darauf geschaut, welche Interessen sich durchsetzen können und welche nicht, ob es überhaupt noch Parlamente sind, die zu den Orten der kollektiven Entscheidungsfindung in einem Land werden.
Eine Demokratie braucht kein Kindermädchen, die Verrechtlichung der Politik schadet ihr. Und am wenigsten braucht sie einen Verfassungsschutz als „Schutzbehörde mit dem Instrument des Parteienverbots“. Gewiss, es muss ein Eigeninteresse der Mehrheit der Wähler an der Demokratie geben. Bislang aber gibt es nirgendwo „Selbstentmächtigungsmehrheiten“, dazu ist die Idee demokratischer Selbstherrschaft viel zu attraktiv.
Doch in Deutschland fragen sich die „UnsereDemokratie“-Parteien mit wachsender, aus Panik geborener Entschlossenheit: Was tun gegen die AfD, die Wählerstimmen gewinnt, trotz allerlei Kampagnen gegen sie, wie etwa durch die von „Correctiv“ erfundene angebliche „Deportationskonferenz“ in Potsdam. Oder jüngst durch das offenbar in manipulativer Absicht geführte und beständig durch Sprechchöre gestörte „Sommerinterview“ mit Alice Weidel bei der ARD.
Die politische Auseinandersetzung mit der enorm erstarkten Konkurrenz zu den „Altparteien“ findet nicht statt, man dürfe ihr „keine Plattform“ bieten, heißt es, man sucht stattdessen nach Wegen, sie mittels „Kampf gegen Rechts“ zu diffamieren und möchte sie verbieten. Das Gerede von der „wehrhaften Demokratie“, von einer Demokratierettung durch Demokratieverkürzung, sorgt dafür, dass politische Diskurse zu schnell auf die rechtliche Schiene geschoben werden. Und da kommt die Wahl der beiden linken Juristen ins Verfassungsgericht gerade recht.
Dem Verzicht auf die politische Auseinandersetzung entspricht die Entmachtung der Politik durch ihre Verrechtlichung und die Hervorhebung von „Werten“ anstelle von Regeln und Institutionen. Moralisieren ersetzt Politik.
Ein Lacher zum Schluss. Schlagzeile in der „Zeit“ nach dem Brexit: „Was tun, wenn die Falschen gewinnen?“
Cora Stephan ist Publizistin und Schriftstellerin. Viele ihrer Romane und Sachbücher wurden Bestseller. Ihr aktueller Roman heißt „Über alle Gräben hinweg. Roman einer Freundschaft“.
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Sauladen durch und durch
Es heißt ja nicht: Was tun, wenn die Falschen gewinnen. Es heißt, was tun, wenn die Linken nicht gewinnen. Denn die machen immer alles richtig, nur versteht es der Wähler nicht.
Erstaunlich: Die SED (aus KPD und SPD) gehört zu den Richtigen. Die nicht zu verbieten, wofür es ja viele gute Gründe gab, war ein Kardinalfehler. Aber Sozialismus ist nur strafbar, wenn ein National davor steht. Und: brasilianischer oder mexikanischer Sozialismus geht komischerweise auch. Scheint nicht national zu sein. Eine dumme, verlogene Diskussion, die so nur in Deutschland stattfindet, dem „masochistischstem aller Völker“. (Tucker Carlson). Carlsons Interview mit Bild Starreporter Ronzheimer ist wirklich sehenswert, (Exklusiv: Paul Ronzheimer meets Tucker Carlson, youtube)
Mir ist keine Verfassungsordnung in Gegenwart und Geschichte bekannt, wo die Möglichkeit eines vollständigen Systemwechsels verankert ist/war. Und somit ist die hier erwähnte „Selbstentmächtigung“ des Souveräns (das sind wir!) nur theoretisch und indirekt möglich.
Theoretisch ist es eine interessante Frage, ob es legitim wäre, sich das Volk gegen seine eigene Herrschaft entscheiden zu lassen, wenn es ihrer müde ist.
Indirekt aber ist das Volk längst entmächtigt – oder man muss schreiben, es HAT sich entmächtigt, indem es immer wieder jene zu Volksvertretern wählt, die es betrügen, verkaufen, abschaffen, ausnehmen, entmündigen, verdoofen und verhöhnen.
Antwort auf diese Titelfrage nach Brecht: Die Regierung wählt ein anderes Volk.
Wie sie das Problem der nach Verbot immer noch vorhandenen AfD Wähler und Anhänger zu lösen gedenkt, hat die Dame Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz ja unmißverständlich beschrieben.: halt einfach beseitigen! Stalinistisch-Maoistisch-PolPotistisch eben, wie die großen Vorbilder. Die Dame hat das nicht einmal verklausuliert.
In einer Demokratie bestimmt der Bürger, wozu die von ihm zu beherrschende Gewaltenteilung eines ihrer Grundprinzipien ist, weil diese den dazugehörigen Rechtsstaat bietet. Somit ist das wesentlichste Element der Schutz der Bürger. Wenn also der Bürger schuldlos bekämpft, geschädigt und umgebracht wird von der eigenen Führung ist kein Funken Demokratie mehr vorhanden. Dann werden Verfassungsgerichte wie sämtliche Gerichte in den Dienst der Tyrannen gestellt, damit Verbrechen in Tarnung des Rechts vor den Bürgern versteckt werden können. Vielleicht hat die BRD diese höchstrichterliche Instanz, die Weisungsbefugnis der Staatsanwälte und den Dienst des Verfassungschutz ausschließlich für diesen Zweck vorgesehen oder vorsehen müssen.