Politische Entscheidungen landen immer häufiger vor Gericht. Gut für die Politiker, die die Richter fürs Verfassungsgericht auswählen dürfen. Dann können unliebsame demokratische Entscheidungen vielleicht auch per Bundesrichter-Macht ausgehebelt werden.
Der Versuch der SPD, zwei deutlich nach links tendierende Juristinnen ins Bundesverfassungsgericht zu bringen, macht deutlich, was man schon länger beobachten kann: Brisante Themen werden vielleicht noch in freier Aussprache im Parlament erörtert und dort, wie auch immer, jedenfalls den Mehrheitsverhältnissen entsprechend entschieden, doch sie können von Verfassungsgerichten, die nicht demokratisch gewählt wurden, wieder kassiert werden.
Doch das oberste deutsche Gericht, das Verfassungsgericht, ist keineswegs von politischen Einflüssen frei: Die Parteien schlagen die Kandidaten vor und es ist anzunehmen, dass es angesichts der mittlerweile ziemlich verluderten politischen Sitten nicht Kandidaten sind, von denen man weiß, dass sie fähig sind, unabhängig zu urteilen, sondern solche, die parteilich sind – so wie die beiden von der SPD vorgeschlagenen. So sichern sich politische Positionen eine Rechtsprechung zu ihren Gunsten – und der Bürger soll glauben, dass das, was das oberste Gericht besiegelt, unbestreitbar ist. Dadurch nimmt die Bedeutung von Wahlen und demokratischer Repräsentation stetig ab.
Nun ist eines mindestens seit dem Einzug der Grünen in den Bundestag nicht mehr neu: Man beruft sich auf Gattungsfragen, wenn man keine politischen Mehrheiten für das hat, was man für wahr und richtig hält. Beliebt: Das Klima oder gar die Welt retten zu wollen. Damit stellt man sich über die Mühen der politischen Ebene. Dass mittlerweile auch „Klima“ in den Rang eines Verfassungsguts gehoben wurde, ist jedoch widersinnig – denn weder ist klar, ob man Klima zu schützen vermag, noch, auf welche Weise das geschehen soll. CO2? Ein Hoax.
Der Politikwissenschaftler Philipp Manow stellt in seinem Buch „Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihre Freunde“ eine beunruhigende Korrelation fest. Die Häufigkeit des Begriffs „liberale Demokratie“ – ein Begriff, der erst seit 1990 in Europa kursiert – gehe einher mit der Vermehrung von Verfassungsgerichten. Was heißt: Nur Demokratie reicht offenbar nicht. „Ein Verfassungsgericht, mit der Aufgabe, die Demokratie zu schützen, vor den Anti-Demokraten, ändert damit zugleich diese Demokratie, und nicht notwendigerweise zum Demokratischen.“
Besonders starke Demokratie-Entmachtung in der EU
Besonders deutlich wird die Entmachtung des Politischen durch die EU – Demokratie lebt von der Alternanz, vom Machtwechsel, den aber gibt es in der EU nicht. Wenn dann der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat, ist es vorbei mit nationalstaatlicher Souveränität und es spielt keine Rolle mehr, was und wie das Parlament entscheidet. Es wird nicht mehr darauf geschaut, welche Interessen sich durchsetzen können und welche nicht, ob es überhaupt noch Parlamente sind, die zu den Orten der kollektiven Entscheidungsfindung in einem Land werden.
Eine Demokratie braucht kein Kindermädchen, die Verrechtlichung der Politik schadet ihr. Und am wenigsten braucht sie einen Verfassungsschutz als „Schutzbehörde mit dem Instrument des Parteienverbots“. Gewiss, es muss ein Eigeninteresse der Mehrheit der Wähler an der Demokratie geben. Bislang aber gibt es nirgendwo „Selbstentmächtigungsmehrheiten“, dazu ist die Idee demokratischer Selbstherrschaft viel zu attraktiv.
Doch in Deutschland fragen sich die „UnsereDemokratie“-Parteien mit wachsender, aus Panik geborener Entschlossenheit: Was tun gegen die AfD, die Wählerstimmen gewinnt, trotz allerlei Kampagnen gegen sie, wie etwa durch die von „Correctiv“ erfundene angebliche „Deportationskonferenz“ in Potsdam. Oder jüngst durch das offenbar in manipulativer Absicht geführte und beständig durch Sprechchöre gestörte „Sommerinterview“ mit Alice Weidel bei der ARD.
Die politische Auseinandersetzung mit der enorm erstarkten Konkurrenz zu den „Altparteien“ findet nicht statt, man dürfe ihr „keine Plattform“ bieten, heißt es, man sucht stattdessen nach Wegen, sie mittels „Kampf gegen Rechts“ zu diffamieren und möchte sie verbieten. Das Gerede von der „wehrhaften Demokratie“, von einer Demokratierettung durch Demokratieverkürzung, sorgt dafür, dass politische Diskurse zu schnell auf die rechtliche Schiene geschoben werden. Und da kommt die Wahl der beiden linken Juristen ins Verfassungsgericht gerade recht.
Dem Verzicht auf die politische Auseinandersetzung entspricht die Entmachtung der Politik durch ihre Verrechtlichung und die Hervorhebung von „Werten“ anstelle von Regeln und Institutionen. Moralisieren ersetzt Politik.
Ein Lacher zum Schluss. Schlagzeile in der „Zeit“ nach dem Brexit: „Was tun, wenn die Falschen gewinnen?“
Cora Stephan ist Publizistin und Schriftstellerin. Viele ihrer Romane und Sachbücher wurden Bestseller. Ihr aktueller Roman heißt „Über alle Gräben hinweg. Roman einer Freundschaft“.
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Den Parlamenten übergeordnete Gerichtshöfe, der neueste Trick den Wählerwillen auszuhebeln.
So einfach geht das im Fall von Malu Dreyer: „Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerde jedoch für unzulässig. Die AfD habe eine Verletzung eines in diesem Rahmen rügefähigen Rechts nicht ausreichend dargelegt, hieß es zur Begründung.“ Fertisch… und in Zukunft mit „Brosi“: Noch fertischer…
Ich muss noch einmal einhaken. Die beiden Damen, Entschuldigung, die beiden Doktoren jur. Der Marsch durch die Institutionen der 68‚er? Bildungssystem?
Die beiden Professor *Iinnen sind doch wohl das Wunschergebnis der Josef Fischers, Jürgen Trittins, Hans-Christian Ströbeles, Jutta Ditfurths (ausgetreten) ,… dieses Marsches? Die beiden Vorschläge der Genossen für das Bundesverfassungsgericht sind 70‘er Jahrgänge. Volle Dröhnung der 68‚er Ideologie? Ergebnis? Gehirngewaschen, gleichgeschaltet, unfähig zur Selbstreflexion,…?
@ Tom Walter. „Ich frage gerne immer wieder mal in die Runde, inwiefern der EuGH legitimiert ist und ganz konkret, mit welchem mit dem GG vereinbaren Akt die Bundesrepublik ihre rechtliche Souveränität abgegeben hat?“ Da kann ich ihnen helfen. Lesen Sie sich bitte durch: (1) GG Artikel 20, insbesondere Satz 2. (2) GG Artikel 23. Ein monströser, aufgeblähter, total schwammiger Artikel. Insbesondere steht beiläufig im 1-ten Abschnitt: „Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.“ ++ Also ich bin der Meinung, Artikel 20 steht im Widerspruch zu Artikel 23. Künftig können EU-Institutionen – etwa das EU-Parlament – über wichtige deutsche Angelegenheiten entscheiden. ++ Selbstverständlich gibt es im Dummland KEIN Referendum über solche fundamentalen Änderungen der Verfassung bzw. des Staates – falls Sie das gemeint haben sollten.
DAS ENDE DER WENDE – Schaut man sich unter Ossis um, dienen auch sie Politfiguren, die machen wie einst Menschen dumm mit Hilfe ihrer Medienhuren. – Will hier nicht um Prozente streiten, wählt auch im Osten eine Mehrheit jene, die Deutschlands Tod bereiten, in schwarzrotgrüner Hörigkeit. – Der Status, der ist deutlich schlimmer, schaut man nach Süden und nach Westen, sind die Volksmassen noch viel dümmer, Widerstand gibt’s in Form von Resten. – Sind die Regale noch gefüllt und die Sklaven noch immer satt, auf Fressen, Spiele, Sex gedrillt, merken nicht, längst ist Deutschland platt. – Erst der Mangel an den Dingen und noch mehr Mangel an Verstand wird viele Deutsche dazu zwingen zu sehen, was läuft schief im Land. – Gar Schlimmes muss ich deshalb ahnen, stellt sich die Frage mir am Ende: War das Fehlen der Bananen der eigentliche Grund der Wende? – Was haben sie letztlich gewonnen? Im neudeutschen Gesinnungsstaat sind Illusionen längst zeronnen durch bürgerlichen Volksverrat.
Was können WIR tun, um den Undemokraten zu zeigen, dass wir eine echte Demokratie wollen, die auf politischem Diskurs und nicht auf Ausgrenzung fußt. Wahlen sollten helfen, doch Thüringen, Sachsen und die jüngst erfolgte Bundestagswahl haben gezeigt, dass Volkes Wille nicht zählt, wo er die Interessen des Parteien-Kartells tangiert. Wenn dann auch noch das höchste Richteramt für parteipololitische Zwecke missbraucht wird, bedeutet das doch wohl das Ende der Demokratie, die den Vätern und Müttern des Grundgesetzes vorschwebte. Oder?
Meiner Ansicht nach ist das gehirngewaschene Bildungssystem das Grundübel. Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf! Nie als Richter gearbeitet, was sie wohl
ihren Studenten beibringt? Woke-Klima-Kulturmarxistisches Recht etwa? Die Ergebnisse sind an deutschen „Gerichten“ zu bestaunen und es werden immer
mehr. Der andere Richtervorschlag der Genossen ist ja auch nicht ohne! „Elitäres Denken und Misstrauen gegen Bürger und Wähler: Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold traut eher Zentralbanken und Gerichten zu, die Weichen für die Klimapolitik zu stellen. Was bedeutet das für unsere Demokratie?“(Freie Welt). Bürger, Wähler?
Nützliche Idioten?