Politische Entscheidungen landen immer häufiger vor Gericht. Gut für die Politiker, die die Richter fürs Verfassungsgericht auswählen dürfen. Dann können unliebsame demokratische Entscheidungen vielleicht auch per Bundesrichter-Macht ausgehebelt werden.
Der Versuch der SPD, zwei deutlich nach links tendierende Juristinnen ins Bundesverfassungsgericht zu bringen, macht deutlich, was man schon länger beobachten kann: Brisante Themen werden vielleicht noch in freier Aussprache im Parlament erörtert und dort, wie auch immer, jedenfalls den Mehrheitsverhältnissen entsprechend entschieden, doch sie können von Verfassungsgerichten, die nicht demokratisch gewählt wurden, wieder kassiert werden.
Doch das oberste deutsche Gericht, das Verfassungsgericht, ist keineswegs von politischen Einflüssen frei: Die Parteien schlagen die Kandidaten vor und es ist anzunehmen, dass es angesichts der mittlerweile ziemlich verluderten politischen Sitten nicht Kandidaten sind, von denen man weiß, dass sie fähig sind, unabhängig zu urteilen, sondern solche, die parteilich sind – so wie die beiden von der SPD vorgeschlagenen. So sichern sich politische Positionen eine Rechtsprechung zu ihren Gunsten – und der Bürger soll glauben, dass das, was das oberste Gericht besiegelt, unbestreitbar ist. Dadurch nimmt die Bedeutung von Wahlen und demokratischer Repräsentation stetig ab.
Nun ist eines mindestens seit dem Einzug der Grünen in den Bundestag nicht mehr neu: Man beruft sich auf Gattungsfragen, wenn man keine politischen Mehrheiten für das hat, was man für wahr und richtig hält. Beliebt: Das Klima oder gar die Welt retten zu wollen. Damit stellt man sich über die Mühen der politischen Ebene. Dass mittlerweile auch „Klima“ in den Rang eines Verfassungsguts gehoben wurde, ist jedoch widersinnig – denn weder ist klar, ob man Klima zu schützen vermag, noch, auf welche Weise das geschehen soll. CO2? Ein Hoax.
Der Politikwissenschaftler Philipp Manow stellt in seinem Buch „Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihre Freunde“ eine beunruhigende Korrelation fest. Die Häufigkeit des Begriffs „liberale Demokratie“ – ein Begriff, der erst seit 1990 in Europa kursiert – gehe einher mit der Vermehrung von Verfassungsgerichten. Was heißt: Nur Demokratie reicht offenbar nicht. „Ein Verfassungsgericht, mit der Aufgabe, die Demokratie zu schützen, vor den Anti-Demokraten, ändert damit zugleich diese Demokratie, und nicht notwendigerweise zum Demokratischen.“
Besonders starke Demokratie-Entmachtung in der EU
Besonders deutlich wird die Entmachtung des Politischen durch die EU – Demokratie lebt von der Alternanz, vom Machtwechsel, den aber gibt es in der EU nicht. Wenn dann der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat, ist es vorbei mit nationalstaatlicher Souveränität und es spielt keine Rolle mehr, was und wie das Parlament entscheidet. Es wird nicht mehr darauf geschaut, welche Interessen sich durchsetzen können und welche nicht, ob es überhaupt noch Parlamente sind, die zu den Orten der kollektiven Entscheidungsfindung in einem Land werden.
Eine Demokratie braucht kein Kindermädchen, die Verrechtlichung der Politik schadet ihr. Und am wenigsten braucht sie einen Verfassungsschutz als „Schutzbehörde mit dem Instrument des Parteienverbots“. Gewiss, es muss ein Eigeninteresse der Mehrheit der Wähler an der Demokratie geben. Bislang aber gibt es nirgendwo „Selbstentmächtigungsmehrheiten“, dazu ist die Idee demokratischer Selbstherrschaft viel zu attraktiv.
Doch in Deutschland fragen sich die „UnsereDemokratie“-Parteien mit wachsender, aus Panik geborener Entschlossenheit: Was tun gegen die AfD, die Wählerstimmen gewinnt, trotz allerlei Kampagnen gegen sie, wie etwa durch die von „Correctiv“ erfundene angebliche „Deportationskonferenz“ in Potsdam. Oder jüngst durch das offenbar in manipulativer Absicht geführte und beständig durch Sprechchöre gestörte „Sommerinterview“ mit Alice Weidel bei der ARD.
Die politische Auseinandersetzung mit der enorm erstarkten Konkurrenz zu den „Altparteien“ findet nicht statt, man dürfe ihr „keine Plattform“ bieten, heißt es, man sucht stattdessen nach Wegen, sie mittels „Kampf gegen Rechts“ zu diffamieren und möchte sie verbieten. Das Gerede von der „wehrhaften Demokratie“, von einer Demokratierettung durch Demokratieverkürzung, sorgt dafür, dass politische Diskurse zu schnell auf die rechtliche Schiene geschoben werden. Und da kommt die Wahl der beiden linken Juristen ins Verfassungsgericht gerade recht.
Dem Verzicht auf die politische Auseinandersetzung entspricht die Entmachtung der Politik durch ihre Verrechtlichung und die Hervorhebung von „Werten“ anstelle von Regeln und Institutionen. Moralisieren ersetzt Politik.
Ein Lacher zum Schluss. Schlagzeile in der „Zeit“ nach dem Brexit: „Was tun, wenn die Falschen gewinnen?“
Cora Stephan ist Publizistin und Schriftstellerin. Viele ihrer Romane und Sachbücher wurden Bestseller. Ihr aktueller Roman heißt „Über alle Gräben hinweg. Roman einer Freundschaft“.
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„Bislang aber gibt es nirgendwo „Selbstentmächtigungsmehrheiten“, dazu ist die Idee demokratischer Selbstherrschaft viel zu attraktiv.“ Jene 80 %, welche Unseredemokraten und damit die Abtretung nationaler Souveränität an EU-Filzokraten, die Selbstentmündigung und die nationale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Selbstabschaffung wieder und wieder wählen, stellen in Ihren Augen keine permanent bestimmende „Selbstentmächtigungsmehrheit“ dar? Und eine „Idee demokratischer Selbstherrschaft“ hatte man in der BRD noch nie wirklich – wenn man sie mit der Schweiz vergleicht.
Eine der Kandidatinnen für das BVerfG, Frau Kaufhold, hat ja schon sinngemäss gesagt, dass es wichtige Entscheidungen geben kann, zu denen sich ein Parlament mit seinen Rücksichten auf die Wähler nicht durchringen kann, und das dann Gerichte bestimmte Standards zum Wohle der Allgemeinheit setzen müssten. In der Realität werden sich dann schon die Üblichen Verdächtigen als Kläger finden, die mit solchen Richter*innen besetzte Gerichte anrufen. Damit schliesst sich der Kreis und die Parlamente sind höchstrichterlich kaltgestellt. Das sogenannte Klimaurteil des BVerfG und auch das neue Urteil in gleicher Sache des Gerichtshofs in Den Haag haben das schon eindrucksvoll vorgeführt.
So lange der totale Transferstaat funktioniert, haben die Politiker weitestgehende Narrenfreiheit in Deutschland. Das hat nun leider dahin geführt, dass wir ausschließlich von Narren regiert werden! Wohin das unweigerlich führen wird und bereits geführt hat, wurde von Bruegel in seinem Blindensturz bereits vor einigen Jahrhunderten eindrucksvoll veranschaulicht.
"Dem Amte wohl bekannt" (Heinrich von Kleist"
Eigentlich hat sich nichts geändert, es ist den Kapital- und Regimemedien in Verbindung mit den Nicht/Doch Regirungsorganisationen nur früher besser gelungen, den Wähler zur Wahl des gleichen zu bringen. Alle sich dagegen bildenden Parteien sind bei erfolg ( Piraten) schnell unterwandert worden, was bezahlten Kräften gegenüber den sich in ihrer geringen Freizeit einbringenden Normalbürgern leicht fällt. Verteufelte Parteien können schwerer Unterwandert werden, obeohl es bei der AfD auch massiv versucht wird. Entschieden haben aber schon immer die paar wenigen, die sich einen Dreck um die Bevölkerung scheeren. Im güstigen Fall ist es eine reine Arbeitskräftebewirtschaftung, im ungüstigen, wie derzeit, werden auch noch Interessen fremder Staaten gegen die Bevölkerung umgesetzt.
Wenn dann die AfD verboten worden ist: Was macht man dann mit den 12 Millionen verbotenen Menschen? Besinnt sich dann das Regime auf die dunkle Zeit zurück, als schon mal Millionen von Menschen in Deutschland verboten waren?
#keine Plattform bieten# und die Sprache durch das Sagbare begrenzen. Es darf nur mit dem Vokabular, das der rotgrüne Sprach-TÜV zuläßt, in der politischen Auseinandersetzung gesprochen werden. Damit ist dann keine Auseinandersetzung mehr möglich. Das sind die Machttechniken derer sich die Rotgrünen bedienen. Es soll demokratisch aussehen, aber sie wollen alle Fäden in der Hand halten. Genosse Ulbricht wird's zufrieden sein.