Der Syrer Mwafak al-S. entsetzte Deutschland mit seiner brutalen Tat in Bad Oeynhausen im Sommer 2024, als er einen jungen Mann aus nichtigem Anlass totschlug.
Im Prozess um den brutalen Tod von Philipos Tsanis im Sommer 2024 wurde der Angeklagte Mwafak al-S., ein syrischer Migrant, zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt, wie bild.de meldete. Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen versuchtem Totschlag und Diebstahl schuldig und folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung forderte lediglich eine Verwarnung.
Tsanis war zusammen mit einem Bekannten auf dem Rückweg von der Abiturfeier seiner Schwester im Kurpark von Bad Oeynhausen von einer Gruppe junger Männer angegriffen und brutal zusammengeschlagen worden (Achgut hatte berichtet). Vorher hatte es eine verbale Auseinandersetzung und Beleidigungen gegeben. Der Haupttäter trat auf Kopf und Körper des Opfers ein und „nahm seinen Tod billigend in Kauf“, wie es im Urteil heisst. Tsanis verstarb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der Täter kam 2016 als minderjähriger Migrant aus Syrien nach Deutschland und war bereits polizeibekannt.
Bei einer Jugendstrafe ist das Höchststrafmaß 5 Jahre, in besonders schweren Fällen kann es bis zu 10 Jahren betragen. Der Täter, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, hätte auch schon nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können. Das Jugendstrafrecht gilt von 14 bis 17 Jahre, es kann aber auch auf Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) angewendet werden, wenn diese noch nicht die Reife eines Erwachsenen erreicht haben. Ab 21 Jahren gilt zwingend das allgemeine Strafrecht. Das Urteil kann angefochten werden.