In der moralischen Nachverwaltung eines Verbrechens könnte selbst das Messer noch als Allegorie interkultureller Unbefangenheit erscheinen: Es kannte weder Herkunft noch Alter noch Geschlecht. Es tat, was Messer tun, wenn Menschen ihnen ihren Willen leihen. Ohne Ansehen der Person. Erst danach begann die Gewalt der Sprache: von Missverständnissen, Einzelfällen, verletzten Gefühlen, religionspolitischen Sonderlagen und dem Vokabular der Vielfalt.
Henry Nowak hatte weder Texte über Religion bestellt noch Kolloquien zur Vielfalt noch Generaldebatten über Immigration, Integration und religiöse Irritation. Er wollte leben. Gerade deshalb zwingt der Mord an ihm zu dieser Debatte. Die Wirkungskraft des Faktischen nimmt keine Rücksicht darauf, welche Fragen eine Gesellschaft aus Angst vor sich selbst vertagt.
Zu den merkwürdigen Schwächen des modernen Westens gehört, dass er alles gleichermaßen ernst als Religion nimmt, was sich religiös gebart: Symbole, Riten, Gewänder, Speisegebote, Verhaltensnormen und Ehrbegriffe – alles wird unter denselben milden Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit gestellt. Hierin keimt auch der Irrtum. Die europäische Religionsfreiheit ist eine Frucht der christlich geprägten Konfessionsgeschichte Europas, die im Spannungsfeld zwischen Krieg, Klinge und Krone aus der Taufe gehoben wurde. Diese Religionsfreiheit ist das Produkt der bitteren Einsicht, dass der Staat nicht über das Heil der Seele verfügen darf. Von Augsburg 1555 bis Westfalen 1648 war Religionsfrieden nie die poetische Feier religiöser Buntheit, sondern eine Notarchitektur nach dem Blute. Sie meinte, historisch gesprochen, zunächst nicht die Selbstentäußerung des Staates vor jeder sakralen Geste. Sie meinte die Entwaffnung des religiösen Bürgerkrieges durch die Ordnung des Rechts.
Somit wurde die neuzeitliche Religionsfreiheit nicht aus Vertrauen in die Harmlosigkeit der Religion gestiftet, sondern weil das Gemeinwesen an ihr zu zerbrechen drohte. Religionsfreiheit ist die Form, in der die Religion politisch überleben durfte, nachdem ihr der Zugriff auf Strafe, Krieg und öffentliche Souveränität entzogen ward. Sie ist der Friedensvertrag nach der Katastrophe. Deshalb wird die Religionsfreiheit bei ihrer Ausdehnung auf jene Sakralordnungen so gefährlich, die diese politische Entwaffnung nicht oder nur unvollständig durchlaufen haben.
Warum soll bei Verbrechen das Sakrale als entlastende Kategorie erscheinen?
Der heutige europäische Staat behandelt jede sakrale Geste so, als habe sie diesen langen Weg der Läuterung aus Konfessionskriegen, Säkularisierung und dem Tauziehen um das Gewaltmonopol bereits hinter sich. Er sieht eine Religion und übersieht die in ihr fortwirkende Rechtsordnung. Er sieht ein Bekenntnis und übersieht den politischen Überschuss. Er sieht ein Symbol und übersieht dessen Drohwert. Er gewährt Freiheit, wo er zuerst Unterwerfung unter das allgemeine Recht verlangen müsste statt sich selbst zu unterwerfen.
Gerade Sikh-Abgeordnete in Großbritannien haben darauf bestanden, dass die Tatwaffe kein Kirpan gewesen sei, sondern eine konventionelle Angriffswaffe, und dass keine religiösen Mordmotive in Betracht kämen. Aber genau diese notwendige Klarstellung zeigt das Problem: Eine Ordnung, die überhaupt erst erklären muss, wann eine Klinge noch Glaubenszeichen und wann sie bereits Drohmittel ist, trägt den Konflikt zwischen privater Glaubensfreiheit und öffentlicher Sicherheit nicht mehr am Rand, sondern im Innern ihrer enthöhlten und entkernten Elementarbegriffe.
Im britischen Criminal Justice Act taucht die Formel der religious reasons tatsächlich als mögliche Verteidigung beim Tragen bestimmter Klingen auf. Warum soll gerade dort, wo der Staat am elementarsten sein muss – bei der öffentlichen Sicherheit –, das Sakrale überhaupt als entlastende Kategorie erscheinen? Selbst die Sprache der Menschenrechte kennt diese Differenz: Der Glaube ist frei; seine äußere Ausübung kann dort begrenzt werden, wo öffentliche Sicherheit, Ordnung und die Rechte anderer berührt sind.
Vielleicht ist das die entscheidende Selbsttäuschung des Westens: Er glaubt, jegliche Religion sei schon deshalb privat, weil er seine eigene Religion ins Innere verwiesen hat. Er hält fremde Sakralordnungen für Varianten jener domestizierten Konfessionen, mit denen er historisch Frieden geschlossen hat. Aber nicht jede Religion, die in den liberalen Staat immigriert, erscheint bereits als Religion im liberalen Sinn. Religionsfreiheit war aber nie die Lizenz, neben dem Staat eine Gegenordnung zu errichten und das staatliche Gewaltmonopol zu unterlaufen. Sie war kein Freibrief für Sonderrecht, keine Kapitulation vor vormodernen Ehrordnungen, keine Ermächtigung zur Ausbildung parallelgesellschaftlicher Straf- und Gewaltvorstellungen. Sie schützte das Gewissen, nicht die Gewalt; das Amen, nicht den Ausnahmezustand.
Nun aber trifft diese Freiheit auf religiöse und kulturelle Formationen, die sich nicht immer bruchlos in jene Kategorien fügen, aus denen der europäische Liberalismus seine eigenen Begriffe gewann. Wo der Westen heute „Religion“ sagt, kann tatsächlich auch Sozialordnung gemeint sein. Wo er „Tradition“ sieht, kann eine Ehrordnung fortwirken. Wo er „Bekenntnis“ hört, kann Gefolgschaftsanspruch mitschwingen. Sie haben Augen und sehen nicht; sie haben Ohren und hören nicht. Das Haus des Widerspruchs erkennt die Wirklichkeit erst, wenn sie blutet (Hesekiel 12,2).
Der Tote ist das stumme Zeugnis, vor dem alle Beschwichtigung verstummt
Das ist die unbewachte Stelle einer Gesellschaft, die aus Furcht, intolerant zu erscheinen, die Unterscheidung selbst verlernt. Die Unterscheidung wäre einfach: Glaube ja, Sonderrecht nein. Kultus ja, religiöses Waffenprivileg nein. Bekenntnis ja, Einschüchterungsmilieu nein. Gerade darin liegt die Würde der Religionsfreiheit. Sie ist keine Sentimentalität, sondern eine Form. Und wie jede Form lebt sie von Grenzen. Ohne Grenze wird sie nicht großzügiger, sondern substanzlos. Ohne Grenze verwandelt sich Freiheit in Milieuschutz, Milieuschutz in Sonderstatus und Sonderstatus in die stille Abdankung des Staates vor einer Ordnung, die seine Mäßigung nicht als Tugend, sondern als Schwäche deutet. Vielleicht beginnt die Erosion einer Ordnung nicht damit, dass sie fremde Geltungsansprüche unterschätzt. Vielleicht beginnt sie damit, dass sie ihre eigenen Begriffe nicht mehr versteht. Religion, Kultur, Recht, Gewalt, Toleranz – alles steht noch aufgerichtet wie der Koloss eines späten Reiches, dessen Haupt glänzt und dessen Füße aus Ton sind. Und vielleicht verrät gerade der gesellschaftliche Ton, wie tönern die Grundlagen geworden sind – rau und rissig. Eine Zivilisation zerbricht selten zuerst an ihren Gegnern.
Nur der Tote bleibt als letzter Realist. An ihm endet die Pazifizierung und Schonung. An ihm scheitert die Sprache, die alles verwalten will und nichts mehr beim Namen nennt.
Henry Nowak ist kein Argument, sondern ein Mensch. Gerade deshalb darf sein Tod nicht in jener Polsterung aus Empfindlichkeit, Zuständigkeitsverschiebung und moralischer Erpressbarkeit verschwinden, mit der der Westen seine Niederlagen auskleidet. Wer aus Furcht vor Härte nicht mehr unterscheidet, wird am Ende nicht menschlicher. Er wird nur unfähiger, das Humane zu verteidigen. Der Tote ist deshalb nicht nur das Opfer einer Tat. Er ist der Augenblick, in dem die Wirklichkeit die falschen Begriffe durchschlägt. An ihm endet die Grammatik der Beschwichtigung. Der Körper widerspricht der Theorie. Das Blut dementiert die Berichterstattung. Was zuvor als Vielfalt, Sensibilität, religiöse Besonderheit oder interkulturelle Komplexitätsrhetorik erschien, wird plötzlich wieder körperhaft-elementar: Ein Mensch wollte leben; ein anderer setzte diesem Willen ein Ende; der Staat muss erklären, warum er so oft schneller Empfindlichkeiten schützt als Wirklichkeit anerkennt.
Vielleicht ist das Opfer die letzte Instanz einer spätliberalen, selbstentwaffneten Ordnung. Nicht, weil es noch handeln könnte, sondern weil es nicht mehr in den Handel der Begriffe eintritt. Es steht außerhalb des tagespolitischen Grundrauschens. Der Tote lügt nicht. Er ist das stumme Zeugnis, vor dem alle Beschwichtigung verstummt. Und vielleicht beginnt das Gericht nicht mit der Rede der Lebenden, sondern mit dem Schweigen derer, die nicht mehr zurückkehren.
Daniel Yakubovich studierte Architektur an der Universität der Künste Berlin und ist beruflich mit öffentlichen Kulturbauten befasst. Auf pensarium.de, wo dieser Beitrag zuerst erschien, schreibt er über Architektur, Erinnerungskultur, Religion und die Formen politischer Ordnung.
a) Die westliche Vorstellung von Religion ist ein privater Glaube und ein privates Bekenntnis. Diese Religion ist im Grundgesetz (Art. 4) geschützt. Der Islam und andere orientalische Religionen sind nur im inneresten Kern Religionen in diesem Sinn; der Rest ist Kodizifierung einer (oft archaischen) sozialen Ordnung. Solche sozialen Ordnungen, auch wenn sie sich selbst als „religiös“ deklarieren, können hier keinen rechtlichen Schutz beanspruchen. Vielmehr müssen Einwanderer zur Assimilierung verpflichtet werden.
b) Zudem sind solche orientalischen sozialen Ordnungen modernen Industrie- und Wissengsgesellschaften nicht angemessen. Sie stehen oft im Gegensatz zu unseren grund- und strafrechtlichen Normen. Auch deshalb können sie in Europa keine Geltung haben, egal ob sie im religiösen Gewand daherkommen oder nicht,
Ich empfehle eine rechtliche Klarstellung, dass gesellschaftliche religiöse Vorstellungen durch Art. 4 Grundgesetz nicht geschützt sind.
Ich kann jedem nur raten, sich das Video der letzten Lebensminuten von Henry Nowak anzusehen (leicht zu finden auf Youtube), als er niedergestochen und schwer verletzt und nach Luft ringend auf dem Boden liegt und dann, obwohl er das Opfer war, von der Polizei Handschellen angelegt bekommt. Während die Familie des Täters das Messer verschwinden ließ. Nowaks Eltern wollen sich dafür einsetzen, dass Sikhs ihre Messer nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen wollen, ich hoffe sehr, dass sie damit Erfolg haben. Denn auch wenn so ein Messer hier nicht die Tatwaffe war – es gibt keinen Grund, warum jemand in einer säkulären Gesellschaft „aus zeremoniellen Gründen“ so ein Messer offen tragen sollte.
Die Sakralisierung und Kultivierung des Profanen bzw jeder Ideologie , siehe dazu die „ Klimareligion“ und der ( Aber)Glaube der westlichen Massen gehört genauso zur Dekadenz und Transformation , zur Umwertung oder Verdrehung wie der Prozess der Desakralisierung, der Dekultivierung und Profanisierung von ( christlicher)Religion und westlicher Kultur. Entzauberung und Despiritualisierung gehören zur Postmoderne wie die Materialisierung, die utilitaristische oder transhumanistische Bewertung . Dass eine Ideologie wie der Islam, den usprünglichen spirituellen Teil dürfen wir vernachlässigen, sich ausbreitet und durchsetzt ist alles andere als ein Wunder. Ebenso wie die materialistische „ Ersatzreligion“ des Sozialismus. Die psychischen Folgen sind offensichtlich. Auf der „ juristischen “ Seite darf man den Prozesss beim „ BVerfG“ beobachten, das inzwischen alles der islamischen „ Religion“ zuordnet und damit absichert. Obwohl es , historisch belegt, nicht um eine Religion und schon gar nicht um den Kernbereich der Ausübung geht. Alle archaischen Sitten und Bräuche sind vom GG „ geschützt“. Da wäre das AT und seine Vorgaben mindestens genauso schützenswert. Man darf Absicht vermuten. Was das Messer des einen ist der Dolch des anderen. Für die Nachfahren der Germanen und ihre Gottheiten suchen wir noch. Das Taschenmesser ist jedenfalls verboten. Die Natives dürfen auch nach Herzenslust jagen, was die allerdings deutlich „wirksamere“ Flinte hergibt. Und Fallenstellen. Zwecks schlechtem Gewissen und Wiedergutmachung. Es gälte, im Wertewesten einiges wieder neurologisch geradezurücken. Zu „ Normalisieren“. Nur wie ?
„Warum soll bei Verbrechen das Sakrale als entlastende Kategorie erscheinen?“
Es sollte eher als Strafschärfungsgrund gewertet werden!
Wer in Gottes Namen Verbrechen begeht, der hält Gott für einen Verbrecher.
Fuhr im Hochsommer bei großer Hitze mit dem Taxi in England, der Fahrer zeigte mir Stolz seine 1,5 l leere Wasserflasche, war Muslim, tränke nur bis dann und wieder ab dann, in Göteborg, Stockholm oder auch Nordengland kann das eine lange Zeitspanne sein. Alkohol im Blut oder Dehydrierung, die Erklärung hilft keinem nach einem schweren Unfall. Ist wenig spektakulär.
Noch gefährlicher und ursächlicher für all das ist Dummheit, laut Sokrates weil der Mensch ist nicht weiß, wer oder was er ist und hier für eine kurze Zeitlang machen soll. Sein Rat: erkenne, wer du bist, erkenne dein Selbst.
Ein Artikel wie eine Rede vor Publikum. Selbst an Henry Nowaks Begräbnis könnte man diesen Text verlesen. Bravo!
Die Freiheit der Religionsausübung ist Teil der Weltanschauungsfreiheit, die gegen übergriffige Religionsgemeinschaften verteidigt werden muss. Henry Nowak war polnischer und britischer Staatsbürger, dem womöglich das Wissen um den (britischen) Commonwealth of Nations fehlte. Bürger aus einem Commonwealth Staat konnten/können in das UK kommen, wo ihre Besonderheiten von einheimischen Ursprungsbriten anerkannt sind und beachtet werden. Unbekannt ist (zumindest mir), wie Henry Nowak in einen zunächst verbalen Streit mit dem Sikh Vickrum Singh Digwa geriet. Bezüglich der rituellen Messer der Sikh im UK verhält es sich in Deutschland nicht viel anders mit traditionell getragenen Messern bei Trachtenträgern (insbesondere in Bayern), Jägern, Handwerkern auf der Walz sowie Pfadfindern. Mit den ins Land gelassenen Messermördern wollte/will man in Deutschland die Wegnahme/ein Verbot der Messer zuvor genannter Gruppen ‚begründen‘ anstatt das Problem zu lösen.