Total-Überwachung: Straftäter besser geschützt als Dieselfahrer

Die Bundesregierung will Dieselfahrverbote mit automatischen Kennzeichenkontrollen kontrollieren. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht schon im April 2008 geurteilt, dass die gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen, wenn sie anlasslos, flächendeckend und unverhältnismässig sind. 

Bei dem Verfahren werden alle vorbeifahrenden Fahrzeuge (inklusive Fahrer und Beifahrer) gefilmt, eine spezielle Software erkennt das Kennzeichen und gleicht dies mit einer Datenbank ab. Im Fall des Urteils gegen die Länder Schleswig-Holstein und Hessen sollte es immerhin um Straftaten gehen. Datensätze, die nicht in der Datenbank hinterlegt sind, sollen im Anschluß unmittelbar wieder gelöscht werden.Wörtlich heißt es

“Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.” (Bundesverfassungsgericht 11. März 2008)

Anlasslos sind diese Aufzeichnungen im Fall der Kontrolle von Dieselfahrverboten bei allen PKW, die einen Ottomotor besitzen und keinen Dieselmotor. Genau genommen trifft dies auch auf die Fahrzeuge mit Dieselmotor zu, die die Abgasnormen V oder IV erfüllen. Für ihre Aufnahme besteht kein Rechtsgrund, weil sie ja keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen. Das ist bei Geschwindigkeitskontrollen anderes. Hier werden im Vorhinein nur Autos fotografiert oder gefilmt, die die zulässige Geschwindigkeit überschreiten oder den Abstand nicht eingehalten haben. Alle anderen Wagen bleiben ungeschoren.

Bevor die Fahrzeuge überhaupt aufgenommen werden, müssten die Dieselkontrolleure also die Emissionen messen, die die jeweiligen Wagen ausstoßen. Soweit mir bekannt, ist das unmöglich. Es würde aber insbesondere die Eigentümer der so hoch gelobten Wagen der Euro-V-Norm, wenn diese eine so genannte Hardware-Nachrüstung erfahren haben und nun als besonders sauber gelten. Dort sind – wenn ausreichend Platz im Wagen ist – zusätzliche Kataylsatoren und vergleichbare Anlagen eingebaut worden. Doch die brauchen mindestens eine Abgastemperatur von 150 bis 200 Grad, um überhaupt zu wirken. Man müsste also zusätzlich noch die Emissionen erhitzen, wenn der Diesel gerade gestartet ist oder im Kurzstreckenbetrieb operiert.  

Es geht nicht um eine schwere Straftat

Das passiert denjenigen, die eine Software-Nachrüstung erfahren haben, nicht. Mit dem Motormanagement lässt sich die Kraftstoffeinspritzung so steuern, dass in diesem Geschwindigkeits- und Drehzahlfenster bei niedrigeren Abgastemperaturen niedrigere NOX-Werte erreicht werden. Und in bester Heidi-Klum-Manier können die Ordnungshüter am Ende der Show erklären: Ich habe heute leider kein Foto für Dich. 

Aber das ist blanke Theorie, denn die individuellen Emissionen jedes  Autos können heute im Vorbeifahren sicher noch nicht gemessen werden. Bleibt also nur die Kontrolle per Schadstoffklasse. Dafür müssen aber eben ALLE Autos erfasst werden und nicht nur die “Sünder”. Kontrolliert wird aber nicht, ob jemand eine schwere Straftat begangen hat. Es geht um eine schlichte Ordnungswidrigkeit, die wohl kaum einen solchen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht rechtfertigt.  

Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht bereits geurteilt, dass alle Maßnahmen, auch Fahrverbote, verhältnismässig sein, ein anderes Wort für angemessen. Dass die Sperrung der A40, der Hauptschlagader des Ruhrgebietes, dieses Kriterium erfüllt, dürfte spätestens letztinstanzlich kassiert werden. 

“So hat die US-Umweltbehörde in einem Bericht vom April 2018 bekräftigt, dass sie keinerlei Hinweise erkennen kann, dass sich Stickstoffdioxide (NO2) unterhalb eines Jahresmittelwerts von 100 Mikrogramm auf die Gesundheit auswirken. Eine Expertengruppe des britischen Gesundheitsministeriums hat in einem Gutachten vom August 2018 in Zweifel gezogen, dass NOx eine Auswirkung auf die Sterblichkeit hat.” Dies hat der AvD unlängst berichtet. Beide Institutionen können wohl kaum als Pressure Groups der Automobilindustrie gelten. 

Wenn von der Überschreitung der zu niedrigen EU-Grenzwerte also nicht gesundheitsgefährdend ist, kann eine so rabiate Maßnahme wie die Sperrung einer ganzen Autobahn kaum verhältnismässig sein.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Lukicz sagte gegenüber dem Deutschlandfunk: 

“Ich glaube, dass die Luftqualität sich in den deutschen Städten – das darf man nicht vergessen – massiv verbessert hat. Die Grenzwerte sind sehr ambitioniert. Hinzu kommt, dass wir in Deutschland besonders nah an der Straße messen, auch deswegen wir vor allem in Deutschland diese Werte haben, obwohl ja die gleichen Autos in ganz Europa fahren. Insofern ist festzuhalten, dass der NOX-Wert in den letzten Jahrzehnten um zwei Drittel gesunken ist. Der Grenzwert ist noch ein Stück ambitionierter. Und jetzt sagen alle Experten, dass durch den Flottenaustausch sich in den nächsten Jahren auch dieses Problem lösen lassen wird. Die Frage ist nur, was macht man jetzt in diesen zwei, drei, vier Jahren, die es noch brauchen wird, um in den genannten Städten unterhalb dieses Grenzwertes zu kommen. Da halte ich Fahrverbote für unverhältnismäßig in der Abwägung.” 

Wien misst in Fußgängerzonen

Insgesamt sind die Schadstoffbelastungen in den letzten 20 Jahren real um 60 Prozent gesunken, auch die für NoX. Nur nicht so schnell wie die Grenzwerte vorgeben, die aber weit jenseits der Gesundheitsgefährdung liegen. Mittlerweile kommen auch Zweifel an den Meßmethoden auf, die nicht den europaweiten Vorschriften entsprechen. Der deutsche Gesetz- oder Richtliniengeber interpretiert die offensichtlich anders als der Rest der EU. Die Messstellen stehen näher am Straßenrand oder gar an oft befahrenen Kreuzungen. Wien mißt dagegen in Fußgängerzonen. Und auch die Ergebnisse erscheinen zweifelhaft. Im Herbst wurden in Oldenburg die Grenzwerte gerissen. Während die Straße wegen eines Marathons gesperrt waren.  

Wie angemessen kann also eigentlich eine Überwachung eines Verbotes sein, das nicht verhältnismäßig ist? Diese Frage beschönigt das Problem? Wie achtet eine Regierung Verfassung und Menschenrechte, die sie wegen einer Ordnungswidrigkeit ignoriert. Die Rechnung der Regierung geht doch auf. Bis auf dem langen Weg der Instanzen eine gerichtliche Klärung erfolgt, sind Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, vergangen und man selbst genießt den wohlverdienten Ruhestand. 

Für den mündigen Bürger stellt sich die wiederholt die Frage: Warum soll er sich an Recht und Gesetz halten, wenn es die Obrigkeit nicht tut. Der freiheitliche Rechtsstaat ist mittlerweile in seinen Grundfesten erschüttert.  

Foto: United States Bureau of Prisons capone via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Gabriele Kremmel / 11.12.2018

Wie praktisch, dann kann man ja gleich auch die flächendeckende Maut einführen, wo die lückenlose Überwachung schon einmal installiert ist. Und man hat das ultimative Werkzeug, lückenlose Bewegungsprofile zu erstellen. Jetzt noch fix das Bargeld abgeschafft, und fertig ist der totale Überwachungsstaat. Wer glaubt, es geht um die Einhaltung ambitionierter Klimaziele, irrt.

Hartwig Hübner / 11.12.2018

Seit Anfang 2018, also diesen Jahres, macht Belgien, das zutiefst gespaltene Land (Franzosen und Holländer leben in einer Parallelgesellschaft, seit langem, und jetzt noch die Probleme mit den Muslimen, 3. Parallelgesellschaft), das vor: elektronische Überwachung der Autofahrer. Bis zum Jahr 2025 will man per Zwang circa 34 Prozent des heutigen belgischen Fuhrparks von den Straßen wegbringen. Alles im Namen der Umwelt. Der Mensch hat sich der Umwelt unterzuordnen. Das hat die Todeskultur so entschieden, bzw. deren Vertreter. Die Anforderungen an die Automotoren werden von Jahr zu Jahr, bis 2025, angehoben. Die dafür notwendige Ausrüstung (Kameras, Informationstechnik) wird erweitert, auf fast 200 Kameras, landesweit. Dieses Ziel sollte 2019 erreicht sein, spätestens. Die Brüsseler EU sorgt also sehr fein dafür, dass die EUSSR keine Zukunft haben kann. Menschen, die mich (!!) nicht achten und respektieren wollen, die ich nie gewählt habe, die ich daher auch nicht respektieren kann und will, terrorisieren mich. Von Brüssel bis Mekka. Irgendwann ist damit Finito. Logisch.

Michael Hinz / 11.12.2018

Zitat aus dem heute veröffentlichten Interview mit dem ärztlichen Direktor a. D. einer Lungenklinik Prof. Dieter Köhler: “Eine kleine Forschergruppe versuchte statistisch nachzuweisen, dass Stickoxid gefährlich ist. Sie waren sehr aktiv in der WHO, dann haben Sie riesige Forschungsmittel bekommen, rund 200 Millionen Euro, etwa im Jahr 2000 ging das los. Dann haben die sich sehr aufgebläht und viel geforscht, finden immer kleinste Unterschiede bei allen möglichen Krankheiten, von Hirntumor über Brustkarzinome bis Unfruchtbarkeit - und immer soll es um Stickoxid gehen. Das kann aber gar nicht sein, wo soll so ein Supergift denn herkommen. Es gibt nicht im entferntesten eine plausible biologische Hyphothese, wie denn die vielen Krankheiten überhaupt durch den vergleichsweise harmlosen Feinstaub oder den Stickoxiden entstehen soll.” Das komplette und sehr lesenswerte Interview steht heute im Essener Lokalteil einer dort überregional erscheinenden Tageszeitung.

Kurt Fels / 11.12.2018

Die neue Parteivorsitzende hat sich im Frühjahr ja ebenfalls für Dieselfahrverbote ausgesprochen. Dazu die passende Sentenz: Vom Land der Autobauer zum Land der Karrenbauer.

Hans-Peter Hammer / 11.12.2018

Die Dieselüberwachung ist doch nur die willkommene Gelegenheit die seit längerem gewünschte totale Überwachung durchzusetzen! Mit der PKW-Maut hat das nicht geklappt, nun versucht man es halt über den “Dieselskandal”! Oder glaubt wirklich jemand das nicht nach kurzer Zeit die Ausweitung, und nochmalige Ausweitung gefordert und durchgeführt werden wird!? “Warum soll er [ der Bürger] sich an Recht und Gesetz halten, wenn es die Obrigkeit nicht tut?” Weil ER garantiert erwischt und bestraft wird, während die “Obrigkeit” (sind wir schon wieder so weit!?) sich nichtmal um gegen sie gefällte Gerichtsurteile schert (und damit durchkommt)! Man denke an Herrmanns Kommentar zum Urteil zum “Bayern-Trojaner”: “Das ist die Meinung des Gerichts!” (Ungesagt, aber gemeint: Aber nicht unsere (des bayerischen Innenministeriums) und geht uns am A…. vorbei!) Ähnlich auch (ehemals) Schwesigs Ministerium für Alle außer Männer zum Sozialgerichtsurteil bezüglich Zuwendungen für Behinderte! Habe nur ich den Eindruck das sich die Obrigkeit im Kaiserreich mehr an Recht, Gesetz und Urteile gebunden sah als unsere heutige “demokratische” “Obrigkeit”?

Karla Kuhn / 11.12.2018

“Angriff auf die Pressefreiheit”  “Ermittlungen gegen Journalisten wegen Cum-Ex-Enthüllungen” heute t-online.  Soviel zu diesem Satz: “Für den mündigen Bürger stellt sich die wiederholt die Frage: Warum soll er sich an Recht und Gesetz halten, wenn es die Obrigkeit nicht tut. Der freiheitliche Rechtsstaat ist mittlerweile in seinen Grundfesten erschüttert. ”

Andreas Mertens / 11.12.2018

Es geht doch längst nicht mehr um Realität, darum ob Stickoxide Schaden verursachen oder nicht. Es geht um den Glauben. Wie bei allen Religionen gilt das Dogma, gilt was der Hohepriester als unumstößliche un alleinig zulässige Wahrheit postuliert. Alle die dies in Zweifel ziehen sind, Häretiker, Zweifler, Leugner und müssen in aller Schärfe gerichtet werden. Öffentlich, auf dem Markplatz (der NGO-Eitelkeiten). Dort muss der Leugner brennen .. politisch korrekt ... auf dem Scheiterhaufen des Gutemenschentum ... nefeuert mit Holzpellets aus regenerativem Anbau. Und wenn es den Hohepriestern der Öko-Religionen nutzt, dann brennent das informationelle Selbstbestimmungsrecht gleich mit!

Peter Kern / 11.12.2018

“Der freiheitliche Rechtsstaat ist mittlerweile in seinen Grundfesten erschüttert.” Der Satz ist gut, den merke ich mir. Finde ich subtil sarkastisch. Wenn man aus dem Stand alle Rechtsbrüche der letzten Regierungen aufzählt bei der Euro-Rettung angefangen, dann würde man bei realistischer Betrachtung zu einem etwas härteren Urteil kommen. Was mir allerdings viel mehr sorgen macht sind die Gerichte oder die Justiz im allgemeinen, die schwer politisch eingefärbte Urteile spricht. Hieraus könnte tatsächlich das Ende des funktionierenden Staatswesens seinen Anfang nehmen.

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