Rammstein-Sänger erwirkt einstweilige Verfügung gegen den NDR. Einem Podcast des Senders mangele es am „erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen“, urteilte das Landgericht Hamburg.
Der Sänger der Band Rammstein, Till Lindemann, hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die zweite Folge des NDR-Podcasts „Rammstein – Row Zero“ erwirkt (Az. 324 O 307/24), meldet faz.net. Demnach werde es dem NDR untersagt, den Verdacht zu erwecken, Lindemann hätte sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Einverständnis vorgenommen. Dieser Verdacht sei rechtswidrig verbreitet worden, denn es mangele am „erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen“, zitiert der Evangelische Pressedienst eine Gerichtssprecherin. Zudem dürfe in der Podcast-Folge nicht weiter der falsche Eindruck erweckt werden, Lindemann habe angekündigt, er werde gegen jeden Vorwurf, der gegen ihn erhoben werde, rechtlich vorgehen. Beim Landgericht Hamburg seien noch weitere Verfahren gegen die erste, dritte und vierte Folge von „Rammstein – Row Zero“ anhängig.