Stephan Kramer, der Präsident des thüringischen Verfassungsschutzes, äußert Kritik daran, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz keinen negativen Bericht zur AfD vor der Bundestagswahl veröffentlichen will.
Er hält dies für problematisch, da „der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes eine umfassende Information der Öffentlichkeit umfasst“, meldet Welt. Kramer bemängelt, dass das Bundesamt aus Neutralitätsgründen den Bericht so kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar zurückhält und dadurch den Wahlkampf nicht beeinflussen will. Nach verschiedenen Medieninformation soll dieser Bericht die AfD als eine gesichert rechtsextremistische Partei eingestufen. Gesicherte Informationen zum Inhalt des Berichtes gibt es nicht, ebensowenig über die Begründungen einer etwaigen Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Bei den beiden Landesämtern für Verfassungsschutz in Thüringen und Sachsen waren die bekannten Begründungen für die Einstufungen der AfD dürftig (Siehe auch Artikel auf Achgut hier und hier).
Laut Kramer habe die AfD auf ihrem Bundesparteitag in Riesa am vergangenen Wochenende ihre verfassungsfeindliche Haltung deutlich gezeigt. Was genau an den Beschlüssen des AfD-Parteitages verfassungsfeindlich sein soll, sagte er nicht. Nach dem Rücktritt des Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, der jetzt für die CDU für den Bundestag kandidiert, ist diese Position momentan vakant. Ein Eingreifen in den Bundestagswahlkampf durch die Behörde zu Lasten einer Konkurrenzpartei hätte gerade in diesem Fall wo sein (ehemaliger) Chef selbst ein Bundestagsmandat anstrebt, einen besonderen Geruch von Korruption.