Der Beitrag "Corona-Befragung mit Gunter Frank und Tom Lausen" hat große Aufmersamkeit erregt. Wir dokumentieren hier einen Widerspruch von Tilmann Betsch und Nikil Mukerji – ebenfalls Sachverständige der Thüringer Enquete-Komission – und anschließend eine Stellungnahme von Gunter Frank und Tom Lausen dazu.
Hier zunächst der Beitrag von Tilmann Betsch und Nikil Mukerji, um dessen Veröffentlichung sie Achgut.com gebeten haben, ein Wunsch dem wir hiermit nachkommen.
*******
Widerspruch zu „Corona-Befragung mit Gunter Frank und Tom Lausen“
Von Tilmann Betsch und Nikil Mukerji
In einem Beitrag auf achgut.com schildern Tom Lausen und Gunter Frank ihre Eindrücke aus der letzten Sitzung der Thüringer Corona-Enquetekommission. Auch wir sind Sachverständige dieser Kommission und möchten der Darstellung unserer Kollegen in wesentlichen Punkten widersprechen. Den dadurch entstandenen Eindruck halten wir für unglücklich und für die Arbeit der Kommission nicht förderlich.
Folgende Punkte möchten wir zu bedenken geben:
Frank und Lausen berichten aus dem nicht-öffentlichen Teil der dritten Sitzung. Insbesondere wurden konkrete Aussagen aus dem Diskussionsverlauf wiedergegeben und das Abstimmungsverhalten der Sachverständigen, die nicht von der AfD bestellt wurden, benannt. Dies verletzt die Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages (vgl. §78) und erschwert damit die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Vertraulichkeit des nicht-öffentlichen Teils hat einen guten Grund: Alle Mitglieder müssen sich darauf verlassen können, dass man in geschütztem Rahmen diskutiert – und dass eigene Aussagen, kritische Rückfragen und Hypothesen nicht aus dem Zusammenhang gerissen oder instrumentalisiert werden.
Deshalb gehen wir hier nicht auf Einzelheiten ein. Festhalten müssen wir jedoch: Die Aussagen von Frank und Lausen geben Inhalt und Verlauf der Diskussion aus unserer Sicht nicht zutreffend wieder und vermitteln ein verzerrtes Bild der Kommissionsarbeit. Zudem unterstellen sie uns eine tendenziöse Haltung und mangelnde Offenheit gegenüber Argumenten – was wir als Sachverständige ohne Parteibindung entschieden zurückweisen. Der Vertrauensverlust durch Berichte aus nicht-öffentlichen Beratungen wie auch die gegen uns gerichteten Unterstellungen sind der Arbeit der Kommission abträglich. Wir regen daher an, auf solche Vorgehensweisen künftig zu verzichten.
Zutreffend ist, dass wir – wie andere Sachverständige auch – in Pausengesprächen das Gespräch mit Frank und Lausen gesucht haben. Dort wie auch in der Debatte haben wir unseren methodischen Standpunkt erläutert. Was die Kollegen als „haarsträubend“ bezeichnen, ist bewährte Praxis wissenschaftlichen Arbeitens, der wir uns nicht nur in unserer Berufsrolle verpflichtet fühlen, sondern auch als Bürger, die auf einen evidenzbasierten Diskurs als Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens setzen.
Mehr Daten ≠ mehr Erkenntnis
Ohne auf die vertrauliche Diskussion einzugehen, wollen wir den fachlichen Dissens mit den Kollegen Frank und Lausen skizzieren und aus unserer Sicht kommentieren. Sie vertreten offenbar die Position „je mehr Daten, desto besser“ und plädieren für die Beischaffung und Bereitstellung einer großen Zahl von Einzeldaten aus verschiedensten Bereichen und in größtmöglicher Vollständigkeit. Ihr Ziel ist, eine Datenbasis bereitzustellen, die aus ihrer Sicht “unabdingbar ist, um Vorgänge und Ergebnisse zu beurteilen, mit dem Ziel, daraus die richtigen Lehren zu ziehen“.
Im Lichte des Auftrags der Kommission mag das plausibel erscheinen. Doch eine größere Datenbasis fördert den Erkenntnisprozess nicht automatisch – sie kann ihn sogar erschweren. In den empirischen Wissenschaften gilt dies als grundlegende Einsicht. Ohne klar formulierte Fragestellung bergen große Datenmengen die Gefahr, Zufallsmuster hervorzubringen, die mehr Verwirrung als Klarheit stiften.
Ein Beispiel: Würde man bei allen Patienten unterschiedslos sämtliche Laborwerte erfassen, träten nahezu zwangsläufig statistisch auffällige Korrelationen auf – etwa zwischen Vitamin-D-Spiegeln und Fieber oder zwischen Harnsäurewerten und Husten. Solche Befunde sind zufallsbedingt, ihre Wahrscheinlichkeit steigt mit der Menge der Daten.
Solche Fehlschlüsse lassen sich nur vermeiden, wenn man der wissenschaftlichen Methode konsequent folgt: Am Anfang steht eine klar formulierte Hypothese. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Daten benötigt werden und wie sie sinnvoll auszuwerten sind.
Welche Hypothesen und Fragen an Daten zu stellen sind, ergibt sich in der Enquetekommission aus ihrem Auftrag. Anders als die parallel eingesetzte Untersuchungskommission, die Rechtsfragen klärt und Beweise zu konkreten Abläufen erhebt, fragen wir nach den Lehren für künftige Krisen. Dabei geht es nicht um Einzelmaßnahmen, sondern um strategische Fragen. Wo für deren Beantwortung zusätzliche Daten erforderlich sind, werden wir dies immer unterstützen – sofern sie methodisch sinnvoll ausgewählt und auswertbar sind.
Appell für kollegiale Zusammenarbeit
Mit Frank und Lausen teilen wir – wie mit allen Mitgliedern der Kommission – das Ziel einer konstruktiven, kollegialen Zusammenarbeit. Diese besteht jedoch nicht darin, jedem Antrag zuzustimmen, sondern darin, Vorschläge kritisch zu prüfen und nur dann anzunehmen, wenn sie die Zielsetzungen der Kommission unterstützen und methodisch überzeugen. Selbstverständlich werden wir jeden Antrag, der diese Kriterien erfüllt und von dem wir uns einen Erkenntnisgewinn versprechen, unterstützen – unabhängig von seiner politischen Herkunft.
Wir stimmen unseren Kollegen zu, dass starre Brandmauern der Arbeit der Kommission nicht dienlich sind. Ebenso kritisch sehen wir es jedoch, wenn ohne Belege pauschale Ablehnungen vermutet werden. Unsere Bedenken haben wir gegenüber Herrn Lausen – auch im öffentlichen Teil der Sitzung – offen vorgetragen. Dass dies im Beitrag unerwähnt bleibt, bedauern wir. Eine Absicht unterstellen wir nicht. Wir möchten jedoch betonen: Ein offener und kollegialer Austausch setzt voraus, dass die Bedenken anderer Mitglieder wohlwollend aufgenommen und nicht vorschnell als kategorische Ablehnung
gedeutet werden.
*******
Im Interesse einer transparenten Debatte gibt Achgut.com hier nun Gunter Frank und Tom Lausen die Gelegenheit zu obigem Widerspruch Stellung zu nehmen. Hier ihre Stellungnahme:
*******
Verhinderung statt Aufklärung – ein deutsches Muster
Eine Erwiderung von Tom Lausen und Gunter Frank auf die Versuche, Datenzugang und Aufklärung in der Thüringer Enquetekommission zu behindern
Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags regelt klar, wie mit Inhalten nichtöffentlicher Sitzungen umzugehen ist. Nach § 78 Abs. 2 dürfen sowohl Beratungsgegenstand als auch Beratungsergebnis der Presse und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Geschützt sind ausschließlich die Äußerungen einzelner Sitzungsteilnehmer und das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter. Der Zweck dieser Regelung liegt darin, die freie Willensbildung des Einzelnen zu schützen – nicht darin, Mehrheitsverhältnisse oder politische Ergebnisse zu verschleiern. Die Vorschrift soll Transparenz ermöglichen, ohne individuelle Beiträge preiszugeben. Wer aus dieser Regel eine generelle Schweigepflicht über den Verlauf oder das Resultat einer Beratung konstruiert, missversteht Sinn und Zweck der Vorschrift und entzieht parlamentarischer Arbeit ihre notwendige Transparenz.
Betsch und Mukerji behaupten nun, wir (Gunter Frank und Tom Lausen) hätten gegen § 78 Abs. 2 Geschäftsordnung (GO) ThürLT verstoßen, weil aus unseren Äußerungen „konkrete Aussagen aus dem Diskussionsverlauf wiedergegeben und das Abstimmungsverhalten der Sachverständigen, die nicht von der AfD bestellt wurden“, benannt wurden.
Diese Behauptung ist eine Falschbehauptung von Betsch und Mukerji, und sie verkennt zusätzlich auch den Sinn der Vorschrift aus der Geschäftsordnung.
Wir haben das Ergebnis der Abstimmung über unsere Datenanforderungsanträge wiedergegeben, ohne Namen oder persönliche Äußerungen zu nennen. Damit ist die Geschäftsordnung eingehalten.
In unserem Artikel schilderten wir den Beratungsgegenstand und das Ergebnis in einer Weise, die § 78 Abs. 2 GO ThürLT ausdrücklich erlaubt. Wir schrieben: „Alle Sachanträge außerhalb der AfD wurden einstimmig angenommen, während unsere beiden Anträge abgelehnt wurden. […] Es half nichts, alle lehnten ab.“
Damit beschrieben wir das Ergebnis der Abstimmung, nicht das Verhalten einzelner Personen oder Gruppen. Die Formulierung „alle lehnten ab“ fasst das Resultat eines kollektiven Vorgangs zusammen, ohne individuelle Haltungen offenzulegen. Es wird weder eine Person noch eine bestimmte Gruppe genannt. Im Gegenteil – die Aussage lässt sogar offen, ob auch Mitglieder der AfD gegen die eigenen Anträge gestimmt haben könnten. Sie erlaubt also keine Zuordnung, sondern benennt ausschließlich das Gesamtergebnis, wie es sich aus dem Verfahren ergab.
Betsch und Mukerji jedoch vollführen einen bemerkenswerten Taschenspielertrick: Unsere neutralen Ergebnisdarstellung „alle lehnten ab“ ergänzen sie mit dem Zusatz „die nicht von der AfD bestellt wurden“. Mit diesem Zusatz könnte man nun ableiten, dass alle Sachverständigen, die von der AfD vorgeschlagen wurden, zugestimmt und alle anderen abgelehnt hätten. Doch dieser entscheidende Zusatz stammt nicht von uns, sondern ist ihre eigene Erfindung. Mit unserer Originalaussage ist dieser konkrete Rückschluss nicht möglich, und das wissen Betsch und Mukerji ganz genau. Mit diesem Kunstgriff verwandeln sie eine sachlich zulässige Beschreibung des Abstimmungsergebnisses in eine angebliche Offenlegung individueller Willensbildung – und konstruieren so aus erlaubter Transparenz einen vermeintlichen Regelverstoß.
Die Geschäftsordnung schützt übrigens nicht vor rechnerischen Rückschlüssen aus Mehrheitsentscheidungen, sondern nur die freie Willensbildung des Einzelnen – also persönliche Wortmeldungen oder individuelle Abstimmungen.
Noch schwerer wiegt, dass Betsch und Mukerji sich anmaßen, selbst den gegen uns konstruierten, angeblichen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags als Tatsachenbehauptung festzustellen. Dazu haben sie keinerlei Befugnis. Die Bewertung solcher Fragen obliegt ausschließlich den parlamentarischen Organen – dem Ausschussvorsitz, dem Präsidium oder dem Ältestenrat.
Indem sie dennoch öffentlich ein solches „Urteil“ fällen und ohne Mandat und ohne Zuständigkeit in diesen Bereich eingreifen, stellen sie sich über die parlamentarische Ordnung selbst.
Hinzu kommt, dass Betsch und Mukerji nicht als Sachverständige der Enquete-Kommission „Corona“ dafür berufen sind, persönliche Maßregelungen auszusprechen – und schon gar nicht öffentlich.
Sachverständige haben keine disziplinarische oder aufsichtsrechtliche Befugnis. Ihre Aufgabe ist es, zur sachlichen Aufklärung beizutragen, nicht aber, das Verhalten anderer Mitglieder zu bewerten oder öffentlich zu rügen. Indem sie diese Grenze überschreiten, handeln sie außerhalb ihres Mandats und verletzen die hierarchische Ordnung, auf der die Arbeit der Enquetekommission in Thüringen beruht.
Mit ihrem Widerspruch haben Betsch und Mukerji auch ein großes Problem im Zusammenhang mit der Neutralitätspflicht eröffnet, die für Sachverständige in einer Enquetekommission gilt. Ihre Aufgabe ist eine sachliche, unparteiische Mitwirkung – nicht die öffentliche Bewertung oder Abwertung anderer Mitglieder. Statt zur Aufklärung beizutragen, bedienen sie sich einer Sprache, die in diesem Fall auf unsere persönliche Diskreditierung zielt.
Hinzu kommt: Wir zitierten ausschließlich unsere eigenen Worte aus der Sitzung, darunter die Metapher der „Brandmauer“. Diese stammt von Gunter Frank selbst und durfte selbstverständlich wiedergegeben werden, da § 78 Abs. 2 nur die Äußerungen anderer schützt, nicht die eigenen.
Die ganze Argumentation von Betsch und Mukerji beruht leider nicht auf dem, was tatsächlich gesagt wurde, sondern auf einer fiktiven Umdrehung des Gesagten, die ihnen erlaubt, sich selbst in die Rolle der moralischen Aufsicht zu versetzen.
Diese Passage markiert den eigentlichen Tiefpunkt der Stellungnahme. Unter der Überschrift „Mehr Daten ≠ mehr Erkenntnis“ unterstellen Betsch und Mukerji uns, wir hätten eine naive, methodisch unreflektierte „Daten-sammel-um-jeden-Preis“-Haltung vertreten. Diese Darstellung ist nicht nur falsch, sondern auch grob irreführend und in ihrer Argumentationsweise selbst unwissenschaftlich. Wir haben in unseren Anträgen ausdrücklich die Bereitstellung jener Datengrundlagen gefordert, die notwendig sind, um die Entscheidungen während der Corona-Krise nachvollziehbar und überprüfbar zu machen – ein zentraler Auftrag der Kommission.
Indem Betsch und Mukerji unsere Anträge so umdeuten, als wollten wir wahllos Laborwerte und Zufallsdaten anhäufen, konstruieren sie ein Zerrbild, das wissenschaftliche Sorgfalt verspottet. Ihr Vergleich mit Vitamin-D-Spiegeln und Husten illustriert nicht etwa ein methodisches Problem, sondern die Absurdität ihres eigenen Gegenarguments. Anstatt sich mit der Frage zu befassen, welche Daten zur Aufklärung der Pandemiepolitik erforderlich sind, flüchten sie sich in ein Beispiel, das jede fachliche Relevanz vermissen lässt.
So wird aus einem Aufklärungsantrag eine Scheindebatte über Statistiklehre. In Wahrheit haben hier nicht Frank und Lausen, sondern Betsch und Mukerji den Boden wissenschaftlicher Redlichkeit verlassen. Sie verwenden pseudowissenschaftliche Rhetorik, um berechtigte Nachfragen zu diskreditieren – und belegen damit unfreiwillig, wie dringend Aufklärung in der Thüringer Corona-Politik tatsächlich nötig ist.
Hinzu kommt ein weiterer, schwerwiegender Punkt: Betsch und Mukerji überschreiten mit ihren Äußerungen eindeutig die Rolle von Sachverständigen erneut. In mehreren Passagen ihrer Stellungnahme versuchen sie, den methodischen Rahmen der Kommission selbst festzulegen – also zu bestimmen, was als „wissenschaftlich“ gilt, welche Fragen gestellt werden dürfen und welche Daten als „zulässig“ oder „sinnvoll“ anzusehen seien. Damit maßen sie sich eine Rahmensetzungskompetenz an, die allein dem Landtag beziehungsweise der Kommission als parlamentarischem Gremium insgesamt zusteht.
Was hier als fachliche Einordnung getarnt ist, läuft in Wahrheit auf eine inhaltliche Steuerung der gesamten Arbeit hinaus. Wenn Sachverständige sich nicht auf ihre Aufgabe – die sachliche Beratung – beschränken, sondern beginnen, den Untersuchungsauftrag politisch und methodisch einzuengen, ist das keine Wissenschaft, sondern bleibt Mandatsüberschreitung. In der Konsequenz bedeutet das: Wer vorgibt, was untersucht werden darf und was nicht, kontrolliert das Ergebnis, noch bevor die Untersuchung begonnen hat. Genau das aber ist das Gegenteil von Aufklärung. Wer den Zugang zu Daten einschränkt, entscheidet sich bewusst gegen Erkenntnis und dafür, dass wesentliche Zusammenhänge im Dunkeln bleiben.
Mit ihren Publikationen Science matters! und Die 10 Gebote des gesunden Menschenverstands positionieren sich beide öffentlich als Verteidiger „richtiger“ Wissenschaft. Diese Haltung übertragen sie nun offenbar in die Kommission und beanspruchen dabei, obwohl sie nur zwei von 24 gleichberechtigten Enquete-Kommissionsmitgliedern sind, eine Deutungshoheit, die ihnen bei der gesellschaftlich hochbedeutenden Coronaaufarbeitung ebenfalls nicht zusteht. Statt den Erkenntnisprozess zu fördern, bestimmen sie, was als wissenschaftlich gilt – und was nicht. So verschiebt sich ihre Rolle vom beratenden Experten zum Deutungshüter.
Besonders widersprüchlich wirkt der abschließende Appell von Betsch und Mukerji zu „kollegialer Zusammenarbeit“ und „vertrauensvoller Kommunikation“. Während sie selbst öffentlich und ohne Befugnis den Vorwurf eines angeblichen Regelverstoßes erheben und uns eine verzerrte Darstellung unterstellen, mahnen sie im selben Atemzug gegenseitigen Respekt an. Dieses Verhalten ist nicht Ausdruck von Kollegialität, sondern von Doppelmoral. Wer andere öffentlich diffamiert und zugleich den moralischen Anspruch erhebt, das Klima der Zusammenarbeit zu wahren, zerstört genau das Vertrauen, auf das er sich beruft. So wird der Ruf nach Kollegialität zum politischen Instrument – nicht zur Befriedung, sondern zur Disziplinierung von Kritik.
Gerade weil die Kommission den Auftrag hat, Lehren aus einer Zeit tiefgreifender Eingriffe in Grundrechte und Gesundheitspolitik zu ziehen, ist eine offene, datenbasierte und unbeeinflusste Analyse unabdingbar. Wer Aufklärung blockiert, schützt nicht die Wissenschaft – sondern die Narrative, die sie prüfen soll.
Mit unserem Artikel werden wir die beiden gewiss nicht als Freunde gewinnen. Doch darum geht es nicht. Es geht um Wahrhaftigkeit, wissenschaftliche Redlichkeit und den Auftrag dieser Kommission: Aufklärung im Interesse der Öffentlichkeit. Wer diesen Auftrag ernst nimmt, kann nicht zugleich versuchen, Aufklärung zu verhindern oder Andersdenkende öffentlich zu diskreditieren.
Der Unterschied von uns zu Betsch und Mukerji ist grundlegend: Sie nennen uns namentlich, unterstellen einen Regelverstoß und werfen uns „Verzerrung“ sowie „mangelnde Kollegialität“ vor – konkrete, rufschädigende Anschuldigungen. Wir hingegen kritisieren ein Verhalten in der Sache, nicht die Integrität einzelner Personen. Unser Ziel ist nicht persönliche Abrechnung, sondern die Wiederherstellung einer offenen, sachorientierten Arbeitsweise.
Wir haben keine Befugnis, über die Mitarbeit anderer Sachverständiger zu befinden. Gleichwohl halten wir es im Interesse der Kommissionsarbeit für erforderlich, dass alle Beteiligten zu jener Haltung zurückfinden, die wissenschaftliches Arbeiten auszeichnet – zur Vernunft, zur Offenheit gegenüber Daten und zur Bereitschaft, unbequeme Fragen zuzulassen. Sollte dies nicht möglich sein, stellt sich die Frage, wie eine gemeinsame Arbeit auf dieser Grundlage gelingen kann. Wir werden über die Entwicklungen berichten.
*********
Mehr Daten ? Mehr Erkenntnisse? Aus den Daten des RKI, speziell Covid- und Atemwegserkrankungs Sentinel war von Anfang an zu erkennen, dass es keine Pandemie gab.
Wer darauf hinwies wurde medial niedergemacht und als Covidiot beschimpft.
„Am Anfang steht eine klar formulierte Hypothese. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Daten benötigt werden und wie sie sinnvoll auszuwerten sind.“ – Datenerhebung nach dem Wünsch Dir Was-Prinzip. Oder einfach PEI-Mathematik, und noch viele andere neue „wissenschaftliche“ Disziplinen, die der Triebfeder von Sektenführern gleichen. Am 8. Oktober war ja „Die lange Nacht des Impfens“. Allein der Titel der Kampagne erinnert mich an „Die Nacht der lebenden Toten“…
„Am Anfang steht eine klar formulierte Hypothese.“---Die gibt es ja auch, die Aufklärung über die Verhältnismässigkeit der Massnahmen. Man kann natürlich auch eine belanglose Haypothese formulieren wenn man an Aufarbeitung nicht interessiert ist. Good job, Frank und Lausen. Dran bleiben.
Wieder nichts als Meckern der Corona-Hörigen über vermeintlich formale Fehler der rationalen Analysten! Wo bleibt die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Kritik von Gunter Frank und Tom Lausen an den Maßnahmen? Unfassbar, welche Betonköpfe dort in der Runde zusammenzukommen. Die Zeit für eine echte Aufarbeitung ist so lange nicht reif, wie die für das Corona-Narrativ Verantwortlichen noch an den Hebeln der Macht sitzen.
Mit welcher Expertise treten die Herren Tilmann Betsch und Nikil Mukerji auf? Ein Philosoph und ein Sozialpsychologe. Da sind doch Herr Frank und Herr Lausen dichter und wissenschaftlicher an der Sache dran.
Tilmann Betsch und Nikil Mukerji- Sie haben mitgemacht.
TILMANN BETSCH UND NIKIL MUKERJI – Als ich las, dass mit Daten die beiden haben ein Problem, da roch ich gleich den Braten, die sind denen wohl unbequem. / Doch wer sogar vor Daten warnt und deren Verschweigen verlangt, der eigentlich nur damit tarnt, dass es ihm vor der Wahrheit bangt. / Die Wahrheit, die er längst schon weiß, soll nicht verkündet werden: Covidlügen waren der Scheiß, nie gab es größeren auf Erden.