Die AfD-Opposition hat behauptet, dass die CDU-SPD-BSW-Landesregierung ihr versprochenes 100-Tage-Programm nicht erfüllt hätte. So etwas macht eine Oppositionspartei eben. Doch die Landesregierung zieht deshalb vor Gericht. Ein neuer Politikstil oder nur eine peinliche Provinzposse?
Der Freistaat Thüringen könnte für sich durchaus in Anspruch nehmen, eine Region für politische Innovationen zu sein. Erstmals in der Bundesrepublik führte hier die umbenannte SED eine Landesregierung an. Nur im – laut Eigenwerbung – „grünen Herzen Deutschlands“ geschah es, dass die Wahl eines Ministerpräsidenten nach der Ansage einer Kanzlerin „rückgängig gemacht“ wurde, und auch eine Landesregierung aus CDU, SPD und der Wagenknecht-Abspaltung von den SED-Erben gibt es nur hier.
Diese Regierungskonstellation unter dem CDU-Ministerpräsidenten Mario Voigt hätte Angela Merkel sicher „alternativlos“ genannt, denn im letzten September wählten die Thüringer bekanntlich einen Landtag, der keine andere Mehrheit ohne AfD zuließ. Das heißt, eine Mehrheit haben die Regierungsparteien gar nicht, sondern nur die Hälfte der Sitze. Im Ernstfall braucht die Regierung mindestens eine Leihstimme von der Linken.
Mit der bösen AfD hinter der Brandmauer darf bekanntlich niemand nicht in Berührung kommen. Schon gar nicht in Thüringen, denn da soll sie besonders böse sein, weil es dort den als ganz besonders böse geltenden Björn Höcke gibt. Außerdem hat die Brandmauer-Politik gegen die AfD in Thüringen bekanntlich bereits dazu geführt, dass die Partei inzwischen mit großem Abstand zur CDU die stärkste Kraft im Landtag ist. Wer auch mit ihr kooperierte, wäre der Juniorpartner.
Die falschen roten Kreuze
Also wurstelt sich die Brombeer-Koalition nun durchs politische Tagwerk und hofft auf Besserung. Wie jede Regierung möchte sie dabei den Anschein erwecken, sie wäre trotz aller Krisen im Lande erfolgreich. Als sie antrat, verkündete sie in einem 100-Tage-Programm, was sie alles anpacken würde in den ersten Monaten ihrer Regierungszeit. Am Ende zog sie selbst erwartungsgemäß eine gute Bilanz.
Die AfD-Opposition zog die gegenteilige Bilanz, was ebenfalls erwartbar war. Aber eine Grafik in der Fraktionszeitung hat die Thüringer Landesregierung so sehr empört, dass die jetzt beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen die AfD-Fraktion eingereicht hat. Eine Regierung zieht gegen die parlamentarische Opposition vor Gericht? Da muss die AfD aber ganz schlimme Behauptungen aufgestellt haben.
In der kleinen, grafischen Übersicht mit dem Titel „Nichts als leere Versprechungen“ soll die AfD-Fraktion nach Medienberichten 20 Maßnahmen aus dem 100-Tage-Programm der Brombeer-Regierung mit einem roten Kreuz als jeweils nicht erfüllt markiert haben. Und damit soll sich nun – nach dem Willen der Landesregierung – die Justiz beschäftigen.
Große Teile des steuerzahlenden Publikums in Thüringen dürften sich bei dieser Nachricht gefragt haben, welches Theater hier aufgeführt wird? Können das Regierung und Opposition nicht im Landtag ausfechten? Oder kann die Regierung nicht einfach überzeugendere Argumente in die öffentliche Debatte werfen? Spielt die Truppe um Mario Voigt jetzt die beleidigte Brombeere fürs Sommerloch?
Stimmung im Land mit Falschaussagen kaputt machen?
Man könnte die sensiblen Vertreter der Landesregierung natürlich auch so verstehen, dass sie selbst nicht glauben, dass die Thüringer Bürger von allein irgendeinen Erfolg der Regierungsarbeit bemerken könnten. Vielleicht verrät eine offizielle Medienmitteilung, worum es der Landesregierung bei dieser Klage geht. Stefan Gruhner, Chef der Thüringer Staatskanzlei, erklärt darin:
„Wir haben diese Klage nicht leichtfertig eingereicht. Aber wir können es nicht hinnehmen, dass durch bewusst falsche Tatsachenbehauptungen das Vertrauen in staatliches Handeln untergraben wird. Die Aussagen der AfD sind objektiv widerlegbar und keine Meinungsäußerungen. Wer die Wahrheit verdreht, schadet nicht nur der politischen Kultur, sondern auch dem gesellschaftlichen Klima in unserem Land. Die AfD vergiftet seit Jahren den politischen Diskurs im Land. Wir werden es der AfD nicht durchgehen lassen, die Stimmung im Land mit Falschaussagen kaputt zu machen.
Wer sich in diesem Zusammenhang auf die Meinungsfreiheit beruft, sollte sich der Verantwortung bewusst sein, die mit diesem Grundrecht einhergeht – es schützt den freien Diskurs, nicht aber die Verbreitung objektiv widerlegbarer Falschbehauptungen. Die in der Publikation vom Mai dieses Jahres getätigten Äußerungen sind daher ein weiterer Versuch, unsere Demokratie verächtlich zu machen.
Die Landesregierung steht für den politischen Dialog und harte Auseinandersetzungen in der Sache. Aber wir werden bei der systematischen Delegitimierung staatlicher Strukturen nicht tatenlos zusehen. Es ist unsere demokratische Pflicht, einer solchen Strategie entschieden entgegenzutreten. Das tun wir nicht nur im Namen der amtierenden Landesregierung, sondern mit Blick auf die Stabilität unserer demokratischen Gesellschaft insgesamt.“
Ja, Sie fragen sich jetzt sicher schon seit einigen Absätzen, mit welchen Abscheulichkeiten die AfD sich hier an die „systematische Delegitimierung staatlicher Strukturen“ gemacht hat, der die Landesregierung nun „mit Blick auf die Stabilität unserer demokratischen Gesellschaft insgesamt“ und mit Hilfe der Justiz in den Arm fallen muss. Welche guten Taten der Landesregierung hat diese hinterhältige Opposition denn nun geleugnet?
Gipfel- und Gremienleugner?
Auch das verrät uns die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung:
„In dem Beitrag ihrer Fraktionszeitung hatte die AfD-Fraktion behauptet, mehrere zentrale Vorhaben des 100-Tage-Programms seien nicht umgesetzt worden. Diese Aussagen sind nachweislich falsch. Die Landesregierung hatte der Fraktion im Juni eine entsprechende Unterlassungserklärung übersandt, die jedoch nicht unterzeichnet wurde. Infolgedessen wurde nun Klage eingereicht.
Zu den fälschlich als nicht umgesetzt dargestellten Maßnahmen gehören:
• Durchführung eines Gesundheitsgipfels: Tatsächlich fand dieser am 27.03.2025 in Weimar statt.
• Einsetzung einer Kommission zur Sicherheit im Alter: Diese wurde am 01.04.2025 offiziell eingesetzt.
• Pakt für "Wachstum und Arbeitsplätze": Am 18.03.2025 wurde der Pakt gemeinsam mit Wirtschafts-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden geschlossen.
• Wiederaufnahme des Branchendialogs Automobilindustrie: Der Dialog wurde mit der Auftaktveranstaltung am 24.03.2025 wieder aufgenommen.
• Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission: Die Kommission nahm ihre Arbeit am 17.03.2025 auf.
• Einführung einer Familien-App: Diese wurde am 01.04.2025 vorgestellt und ist inzwischen im Einsatz.“
Das ist doch wirklich ungeheuerlich, oder? Wie kann man nur leugnen wollen, dass die Landesregierung in der Lage ist, Kommissionen einzusetzen und Gipfel zu veranstalten. Und dabei setzen doch die Thüringer sicher all ihre Hoffnungen vor allem darauf, dass die Landesregierung Kommissionen einsetzt und Gipfel veranstaltet. Gerade angesichts der vielen guten Erfahrungen, die die Bürger mit den praktischen Ergebnissen von Kommissionen und Gipfeln sammeln durften. Da steht die „Stabilität unserer demokratischen Gesellschaft“ natürlich auf dem Spiel.
Wie schwach muss sich eine Regierung fühlen, die Klagen vor Gericht braucht, um in der Öffentlichkeit diese Aussagen zu korrigieren. Oder fürchtet sie die Frage danach, was denn die Gipfel und Kommissionen praktisch bringen werden? So sehr es sich mancher Amtsinhaber wünschen würde: Weder die Kommissionen noch die Gipfel nehmen einer Regierung am Ende die Verantwortung für schwierige politische Entscheidungen ab.
Aber statt sich dies zu vergegenwärtigen, hat sich Thüringens Brombeer-Regierung für ein wenig souveränes Sommertheater entschieden. Schade um die raren Kapazitäten der Thüringer Justiz.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.
Beitragsbild: Superbass CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Eine dubiose Regierung liefert auch dubiose Politik ab…
Allerdings weiß man heutzutage, das politische Verprechungen ein Verfallsdatum schon noch am Wahltsg haben. Und natürlich will sich keine Regierung sich an der Reifung durch die eigene Fäulnis messen lassen. Schließlich beherrscht man das Instrument der Wählertäuschung. Die geneigten Medien liefern, wie stets bestellt. Nur die Opposition könnte da noch ein Störfaktor sein, der mit Wahrheit das Volk informieren könnte. Gut, dass die Gewaltenteilung so langsam auch unter politische Kontrolle und Mitgestalltung gestellt werden kann…..
Es ist nur noch unwürdig und abstoßend.
Das kommt von das! Wenn ein unbedarfter und ungeübter kleiner Politukus meint, als Wagenlenker einer Triga die Zügel in der Hand zu haben, bei der zwei Pferde ständig nach links ausbrechen, so irrt sich der (von wegen Zügel in der Hand und so). Also werden schon vor dem ersten Wagenrennen Überlegungen angestellt, wie man unter diesen Umständen gegen die blauen Rennpferde gewinnen kann. Runde Tische und Stuhlkreise sollen, folgt man den Gerüchten, enorm hilfreich sein. Sollten die Wagenlenker von der blauen Partei nun die Lenker und Pferde der Brombeeren „in den Schmutz“ ziehen, rufen sie doch lieber den Kaiser an, auf dass er über den Blauen den Daumen senke und somit ihren Konkurrenten ausschaltet. Hat im Alten Rom schon geklappt, wieso nicht im Neuen Thüringen!
@Franz Klar: In Berlin hat das Verwaltungsgericht mit dem Start des SPD/AL-Senats 1989 die Rolle des „Scharfgerichts“ übernommen, während die anderen Gerichte die Polizei anwiesen, Strafanzeigen von Bürger gefälligst in den Papierkörben zu entsorgen.
„Bitter sind weiter Plagiate in einem programmatischen Aufsatz namens “Die Volkspartei der Mitte„ über die CDU. Mario Voigt schreckte nicht einmal davor zurück, ausgerechnet aus dem Buch “Die verlogene Gesellschaft„ (sic!) eines Parteikollegen zu plagiieren.“ Quelle: 200 Plagiatsfragmente: Wie der Thüringer CDU-Spitzenkandidat Prof. Dr. Mario Voigt über 15 Jahre hinweg immer wieder seine Leser täuschte / Die Gemeinheiten gegen den Herrn Ministerpräsidenten von Thüringen nehmen ja gar kein Ende? Als Meister-Plagiator plagiiert er hoffentlich nicht den Betroffenheitsapostel Robert Habeck, der jede Gemeinheit gegen ihn mit einer Klage beantwortet hat? / Gesundheitsgipfels, Kommission zur Sicherheit im Alter, Pakt für „Wachstum und Arbeitsplätze, Branchendialog, Familien-App – das sind alles sehr wichtige Sachen, die aber mit der Arbeit eines Politikers sehr wenig zu tun haben. Thematisch ist das Blabla, wenn ich gerade nicht weiter weiß, bilde ich einen Arbeitskreis. Das sind Vorbereitungen, die eigentlich von der Sekretärin an einem Nachmittag erledigt werden? Und was genau ist eine “Haushaltsstrukturkommission„? Wie genau wird “Struktur„ definiert? Struktur ist ein typisches Nebelwort, um irgendwas aufzublasen und nach Fachwissen klingen zu lassen. Das Wort hat viele Bedeutungen, die die meisten gewiss nicht kennen. “Kommission„, was hat man sich darunter vorzustellen? Gruppe, Komitee, Kollektiv, Team – warum nicht auf Deutsch? Steht die “Haushaltsgefügegruppe„ im Koalitionsvertrag? Was macht die genau? / Ich hätte da nicht nachgehakt, hätte nicht ein gewisser User in der Vergangenheit gebohrt.
„Wer sich in diesem Zusammenhang auf die Meinungsfreiheit beruft, sollte sich der Verantwortung bewusst sein, die mit diesem Grundrecht einhergeht – es schützt den freien Diskurs, nicht aber die Verbreitung objektiv widerlegbarer Falschbehauptungen.“ Woran erinnert das? „‚There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech.„ Idi Amin
Der Herr Klar hat eine richtige Frage aufgeworfen. Vor Verwaltungsgerichten kann man gegen staatliches Handeln klagen. Wie kann man dort gegen eine Partei, erst recht eine Partei, die nirgendwo in Regierungsverantwortung ist, klagen. Ist die versammelte Thüringer CDU so dumm, das sie das nicht weiss? Oder soll hier ein neues (Un-)recht etabliert werden. Wenn das Verwaltungsgericht noch halbwegs auf dem Boden des Rechtsstaates steht, nimmt es dieKlage mit einer geharnischten Begründung nicht an. Wird ein Augenprüfer für die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik.