Joachim Nikolaus Steinhöfel / 25.02.2020 / 14:00 / 6 / Seite ausdrucken

Thilo Schneider gegen Facebook : LG Aschaffenburg untersagt Löschung 

Thilo Schneider, Autor von Achgut.com, hat am 08.02.2020 auf Facebook einen Link zu einem eigenen Artikel veröffentlicht und dem Link die Worte vorangestellt „Plötzlich Hitler. Neuer Beitrag auf…“, dann folgte der Link zu seinem Text „Die schönste Selbstverstümmelung seit Van Gogh“.

Facebook löschte den Beitrag am 08.02.2020 und sperrte Schneider für 30 Tage. Es wurde lediglich mitgeteilt, er habe gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoßen. Wogegen genau, erfuhr Schneider nicht. Facebook wurde am 17.02.2020 abgemahnt, am 21.02.2020 mangels Reaktion eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Aschaffenburg beantragt. Außergerichtliche Streitbeilegung durch Unterlassungserklärung ist Facebook kategorisch fremd.

Viel deutet darauf hin, dass Facebook automatisiert bestimmte Namen (Tommy Robinson, Martin Sellner, Adolf Hitler) völlig unabhängig davon löscht, in welchem Kontext diese erwähnt werden. Die Absurdität dieser Praxis bedarf keiner weiteren Kommentierung. Es stellt sich allerdings die Frage, wer bei diesem Unternehmen derartige Entscheidungen zu verantworten hat. Wir werden weiter dagegen klagen und diese Praxis und die gerichtlichen Verbote öffentlich machen, vergl. auch Fall 18.

Am 24.02.2020 untersagte das LG Aschaffenburg mit einstweiliger Verfügung die Löschung des Beitrags und die Sperrung von Schneider. In dem Beschluß führt die Kammer u.a. aus:

“Die Löschung und Sperrung…stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in dieses Grundrecht [Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S 1 GG, der Verfasser] des Antragstellers dar…Bei einem derartigen schweren Grundrechtseingriff ist es dem Antragsteller nicht zuzumuten, bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens abzuwarten…”.

Das Landgericht hat, anders als zB die Landgerichte Osnabrück, Köln oder Münster vor ihm, die einstweilige Verfügung nicht erlassen, soweit es um die fehlende Mitteilung ging, gegen welche Regelung der “Gemeinschaftsstandards” Schneider verstoßen haben soll. Dieser Fonds hat auch die Aufgabe, offene Rechtsfragen im Interesse der Allgemeinheit zu klären. Daher werden wir in soweit Rechtsmittel einlegen und versuchen, das Landgericht, sonst das Oberlandesgericht Bamberg, davon zu überzeugen, die Verfügung auch im Übrigen zu erlassen.

Dieser Beitrag ist auch auf der Seite der Initiative  "Meinungsfreiheit im Netz" veröffentlicht 

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Leserpost

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Caroline Neufert / 25.02.2020

BMJ und damit Deutschland mit dem NetzDG wären der richtige Adressat - trauen Sie sich ?

Thomas Weidner / 25.02.2020

Jetzt muss ich einmal eine Lanze für Facebook brechen. Da die Bundeskanzlerin es war, die Zuckerberg zu dieser Zensur verdonnert hat, wäre ausschließlich Merkel der richtige Ansprechpartner bzw. die richtige Beklagte. Speziell möchte ich erwähnen, dass ich schon öfter angeregt habe, der Mossad möge sich endlich mit Zuckerberg intensiv!!! beschäftigen, da Facebook eine richtiggehende Spielwiese für antisemitischen Dreck aus der islamischen Ecke darstellt. Hier erfolgt in keinster Weise eine Zensur - was belegt, dass Merkel offenbar hierfür mit Zuckerberg keine (sanktionsverstärkte?) Absprachen getroffen hat… Also Regierungskritik hat Merkel über Zuckerberg verboten - antisemitische Hetze dagegen nicht. Finde den Fehler.

sybille eden / 25.02.2020

Um den ganzen Ärger zu umgehen würde ich z.B. solche Namen und Reizwörter, von denen ich vermute sie verletzen “Gemeinschaftstandarts” einfach durch Namen ünd Begriffe zu ersetzen, von denen aber jeder weiss, wer oder was gemeint ist . Z.B.  Hitler ist “Addi” oder der Postkartenmaler aus…..u.s.w.  Oder Flüchtlinge/Migranten sind Goldstücke oder Menschengeschenke, also der Fantasie sind ja da keine Grenzen gesetzt Es würde doch viel negativen Stress und Mittel mindern ,oder ?

Michael Stoll / 25.02.2020

Thilo Schneider jetzt auch unter Verdacht als Hassredner und Hetzer! Nazis, überall Nazis !! Wo kommen die nur alle her ? Je intensiver der “Kampf gegen Rechts” geführt wird, desto mehr Nazis werden entdeckt. Gottseidank sind unsere “Staatsorgane” und ihre Helfer so wachsam. Herr Schneider, vielleicht machen Sie mal einen Text über die streng wissenschaftliche Hexenverfolgung im Mittelalter. Die erste Hexe im Ort wurde oft zufällig entdeckt, es gab auch Selbstbezichtigungen. Unter der Folter verrieten diese dann die nächsten Hexen und Hexenmeister. So ging das weiter in einem Klima der Angst ... Die “Säuberungen” unter Stalin und Pol Pot verliefen ähnlich. Die Menschen heute, insbesondere die “Haltungs-Vorzeiger”, sind nicht schlauer als im Mittelalter, im Kommunismus oder im Nationalsozialismus, auch wenn ich das mal gedacht habe.

Mario Kastner / 25.02.2020

Der Name lautet Tommy Robinso, nicht Tony. :)

Joerg Haerter / 25.02.2020

Wer sich auf diese Portale begibt, und eine neutrale, faire Behandlung erwartet, ist zumindest naiv. Wenn ich eine Website veröffentliche, gehört sie mir. Unliebsame Posts kann ich entfernen. Ich weiss, viel Arbeit für Anwälte, die wollen ja auch leben. Wenn man sich manche Urteilsbegründungen ansieht, kann einem nur noch schlecht werden. Wohl dem, der keinen Anwalt braucht! Wie heisst es so schön: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

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