Die Revision von Tarik S. gegen seine Verurteilung zu acht Jahren Haft wegen Bereiterklärung zum Mord wurde am 29. Oktober durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zurückgewiesen. Damit ist das am 13. März durch das Landgericht Duisburg ergangene Urteil nunmehr rechtskräftig. Das teilte der BGH am Montag gegenüber der Presse mit.
Der heute 31-jährige Tarik S. war am 24. Oktober 2023 in Duisburg verhaftet worden. Dem in einer dysfunktionalen Familie mit einem streng religiösen Vater aufgewachsenen Deutsch-Ägypter wurde angelastet, sich gegenüber einem Mittelsmann der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) zu einem Anschlag in Deutschland bereiterklärt zu haben. Als mögliche Ziele wurden unter anderem die LGBTQ-Szene sowie die Islam-Kritiker Michael Stürzenberger und Irfan Peci gehandelt. Auch hieß es, zuletzt habe Tarik S. geplant, mit einem Lkw in eine pro-israelische Kundgebung zu fahren.
Da Tarik S. bereits 2017 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen IS-Mitgliedschaft zu einer fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt worden war, wegen seiner Mitwirkung an in Syrien gedrehten IS-Propagandavideos in der Szene als „Osama, der Deutsche" hohe Bekanntheit hatte und nach seiner Haftentlassung 2021 vom nordrhein-westfälischen Aussteigerprogramm Islamismus (API) betreut wurde, wurden die gegen ihn gerichteten Vorwürfe medial und öffentlich schnell wie Tatsachen behandelt. Hinzu kam, dass sich kurz nach dem Überfall der Terror-Organisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 insbesondere in Nordrhein-Westfalen eine hohe Bedrohungslage für Juden, Israelis und Israel freundlich gesinnte Menschen abgezeichnet hatte. Damit schien der Prozess gegen ihn nur noch eine reine Formsache zu sein.
Vor Gericht zeigte sich jedoch schnell, dass dem nicht so ist. Klar schien aufgrund der Auswertung seiner Datenträger genau betrachtet nur, dass Tarik S. noch immer starke Sympathien für den IS hegt. Ein Chat-Eintrag, in dem er die Terror-Organisation Hamas als „zu liberal" bezeichnet und sich statt derer für den IS ausgesprochen hatte, wurde als Beleg für Judenhass gewertet. Eine forensische Psychiaterin sprach sich zwar nicht explizit für eine Sicherungsverwahrung aus, warnte aber eindringlich davor, dass er sich bei Enttäuschungen und Rückschlägen schnell „auf alte Muster zurückziehe" und damit für die Allgemeinheit auch weiterhin gefährlich sein dürfte.
Welche Mordabsichten waren entscheidend?
Beweise für tatsächliche Anschlagsabsichten jedoch blieben in dem Prozess Mangelware. Einem solchen Beweis am nächsten kam noch eine Chat-Nachricht, die Tarik S. dem angeblichen IS-Mittelsmann geschrieben hatte: „Es geht mir gut. Ich warte nur darauf, endlich wieder mein Zuhause zu verlassen und wieder für Gott zu kämpfen oder zu sterben." In welchem Kontext das geschrieben wurde, blieb jedoch bis zum Ende der Beweiserhebung offen. Damit wurde auch die Ernsthaftigkeit dieser Nachricht nie geklärt.
Gleichzeitig wirkte es, als ob sich der Anklagevorwurf, er habe mit einem Lkw in eine pro-israelische Kundgebung fahren wollen, während der Beweiserhebung zunehmend in Luft auflöse. Als einziger Beweis dafür wurde auf eine Google-Suche von Tarik S. verwiesen, bei der er im Oktober 2023 die Suchbegriffe „Israel Palästina Krieg Demonstrationen NRW" eingegeben hatte. Warum die Ermittler daraus geschlossen hatten, dass er mit einem Lkw in eine solche Kundgebung fahren wollte, wurde aber nie erläutert. Den mehrfachen Hinweisen seines Verteidiger Mutlu Günal, sein Mandant habe gar keinen Führerschein, konnte die Anklage nur mit der Vermutung begegnen, Tarik S. hätte ja beim IS in Syrien fahren lernen können. Aber auch das blieb bis zum Schluss nur eine Vermutung.
Damit war es keine Überraschung, dass dieser Anklagevorwurf bei der Urteilsbegründung keine Rolle mehr gespielt hat. Stattdessen verwies der Kammervorsitzende Mario Plein bei seiner Begründung mehrfach auf eine „Sprachnachricht zu Stürzenberger", die Tarik S. versendet hatte und die seine Absichten hinreichend belegen soll. Damit blieb nach der Urteilsverkündung der Eindruck zurück, dass es nie Planungen für einen Lkw-Anschlag auf eine pro-israelische Kundgebung gegeben hatte, wohl aber gegen Michael Stürzenberger gerichtete Mordabsichten. Inhalt und Kontext dieser Sprachnachricht blieben aber bis heute das Geheimnis der Prozessbeteiligten: Obwohl es bei Terror-Prozessen allgemein üblich ist, beweisrelevante Nachrichten im Saal verlesen zu lassen, wurde das ausgerechnet bei dieser nie gemacht.
Umso überraschender war es, dass der BGH in seiner Pressemitteilung vom Montag zur zurückgewiesenen Revision weder Michael Stürzenberger noch gegen ihn gerichtete Mordabsichten erwähnt hat. Stattdessen stellt der BGH in seiner Mitteilung klar, dass die Verurteilung von Tarik S. „wegen eines geplanten Anschlags auf eine Solidaritätsbekundung mit Israel mittels Lastkraftwagens" erfolgt sei. Und diese Verurteilung sei rechtsfehlerfrei, da der Angeklagte „einem als Sympathisanten des IS eingestuften Chatpartner" gegenüber angekündigt habe, „er sei bereit, als ,Märtyrer' zu sterben, indem er im Rahmen einer in Deutschland stattfindenden Solidaritätsbekundung mit Israel mit einem Lkw in die Menschenmenge fahren wolle".
Kein gutes Zeugnis für den Rechtsstaat
Damit wiederum bleibt der Eindruck zurück, dass es die Mordabsichten von Tarik S. gegen Michael Stürzenberger nicht gegeben hatte, wohl aber die Absicht, Teilnehmer eine pro-israelischen Kundgebung töten zu wollen. Gleichzeitig aber hat die Begründung des BGH denselben Schönheitsfehler wie bereits die des Landgerichts: Denn die Ankündigung, auf die sich der BGH in seinem Beschluss bezieht, wurde im Gerichtssaal so nie vorgelegt. In der öffentlichen Hauptverhandlung wurde immer nur darauf verwiesen, dass Tarik S. seinem mysteriösen Gesprächspartner geschrieben hatte, er sei bereit, „wieder für Gott zu kämpfen oder zu sterben" – mehr nicht. Und wenn dieser Chat-Eintrag tatsächlich mit einer konkreten Ankündigung verbunden war, stellt sich – ebenso wie bereits bei der mysteriösen „Sprachnachricht zu Stürzenberger" – die ganz banale Frage, warum dies im öffentlichen Teil der Beweiserhebung nie vollständig verlesen oder sonstwie erwähnt wurde. Zumindest bei anderen Gerichten waren mögliche Rückschlüsse auf die Arbeit von Geheimdiensten noch nie ein Grund, von solchen Verlesungen abzusehen.
Dass mit Tarik S. im Ergebnis ein antisemitischer IS-Anhänger verurteilt wurde, der vermutlich auch weiterhin gefährlich ist, dürfte nach der rund achtmonatigen Beweisaufnahme von niemandem bezweifelt werden. Damit dürfte die Sichtweise, S. sei ein Justizopfer, ebenso irrig sein wie die an jene, die bereits während des Prozesses auf dessen Ungereimtheiten hingewiesen haben, gerichteten Vorwürfe, sie würden aus ihm ein solches Opfer machen wollen.
Aber in einem Rechtsstaat müssen auch Terror-Verurteilungen sauber und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar begründet werden. Und wenn selbst bei der Rechtskraft einer Verurteilung zu acht Jahren Haft immer noch unklar ist, welchen Anteil die Vorgeschichte des Verurteilten oder seine Gesinnung daran hatten, ob es in Wahrheit eine Sicherungsverwahrung wegen latenter Gefährlichkeit sein soll, ob davon abgelenkt werden sollte, dass ein von der Politik gelobtes Aussteigerprogramm zum wiederholten Male völlig falsch lag oder ob der Verurteilte tatsächlich Terror-Absichten hatte und wenn ja, gegen wen diese gerichtet waren, dann stellt das dem Rechtsstaat kein gutes Zeugnis aus.
Nicht minder schwer wiegt, dass alle möglichen Anschlagsopfer aus den Medien davon erfahren haben: So haben die Menschen, die im Oktober 2023 in Nordrhein-Westfalen pro-israelische Kundgebungen besucht haben, durch die Schlagzeilen der NRW-Medien zur Verhaftung von Tarik S. erfahren, dass er geplant haben soll, sie zu töten. Michael Stürzenberger hat erst durch die Gerichtsberichterstattung von „Achgut" davon erfahren, dass er ein Anschlagsziel von Tarik S. gewesen sein soll. Und alle diese Menschen haben ein Recht auf die Wahrheit; sie haben ein Recht darauf, dass ihnen gesagt wird, ob sie wirklich durch Tarik S. in Gefahr waren. Und wenn die Justiz dessen Verurteilung mal mit diesen Anschlagsabsichten begründet, dann wieder mit jenen, und dabei jedes Mal zur Begründung nur auf „geheime Beweise" verweist, die der Öffentlichkeit so nie vorgelegt wurden, dann ist das ein geradezu katastrophales Ergebnis eines Strafverfahrens. Denn einer der Grundgedanken des Strafprozesses lautet, dass er der Wahrheitsfindung dienen sollte.

Da der radikale Islam ein internationales Problem ist, waren hier bei der Aufklärung mit Sicherheit auch ausländische Dienste beteiligt. Wahrscheinlich wurde deswegen besonders hart dicht gemacht. Das Problem beim radikalen Islam ist ja, dass er schon lange nicht mehr rein islamisch ist. Im Kalten Krieg war der radikale Islam Partner des Westens gegen die Sowjets und hat von der Nähe zu westlichen Diensten profitiert. Sprich: Er hat nicht nur was dazu gelernt, da gibt es mit Sicherheit noch alte Verbindungen. Und falls die jetzt langsam gekappt werden sollten, sagt man dazu lieber gar nichts. Und was Stürzenberger betrifft: Der ist politisch nicht überall gern gesehen. Was dann vermutlich zur Ungleichbehandlung führt.
Im Grunde ist die Motivation, auf die Gerichte & Staatsanwälte immer so viel wert legen, bei einem Mord, Mordversuch oder Mordabsicht völlig irrelevant. Mord ist Mord & geschieht immer aus niederen Beweggründen, auch, wenn es um den Mordversuch an Adolf Hitler geht. Was anderes ist es, wenn man einen Krieg führt. Oder, was in zivilisierten Zeiten anerkannt ist, bleibt der Kindsmord von Müttern, die das Geschrei ihrer Säuglinge nicht mehr ertragen können & zB ein Kissen draufhalten, um das Geschrei zu beenden. Der Kindsmord wird bestraft, aber nicht so hart. Also warum auch immer dieser S. Deutsche oder Juden umbringen wollte, bleibt sich doch völlig gleich. Die Gesellschaft, das Volk, muß vor ihm geschützt werden. Günstiger wäre es gewesen, die Polizei hätte den Mann in flagranti erschossen. Aber dazu war man zu dämlich & ließ es zu, daß S. einen Kollegen mordete.
Der Herr bekommt nach ein paar Jahren dann die nächste Chance, Menschenleben auszulöschen. Irgendwann muss es doch klappen.
Welcher beruflichen Tätigkeit geht der werte „Deutsch-Ägypter“ eigentlich nach? Oder gilt „Gotteskrieger“ hierzulande bereits als Berufsbezeichnung? Und wie lässt sich seine – immerhin offen bekräftigte – Überzeugung mit den rechtlichen Voraussetzungen der deutschen Staatsbürgerschaft vereinbaren? Wenn nicht einmal solche Gefährder ihre deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt bekommen und ausgewiesen werden, lässt sich leicht vorstellen, was für Subjekte sich inzwischen in Deutschland aufhalten und wie fadenscheinig die Andeutungen der Union sind, in grossem Stile abzuschieben.
Der hat fünf Jahre gesessen, für die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Warum wurde er danach nicht direkt abgeschoben!? Ist der Deutscher Staatsbürger? Raus mit sowas! Der ganze Prozess hätte nicht stattgefunden und Steuergeld gespart. Unfassbar!
„Damit dürfte die Sichtweise, S. sei ein Justizopfer, ebenso irrig sein…“ – Nein, Herr Hemmelrath, das ist ein logischer Fehlschluß! Auch ein „antisemitischer IS-Anhänger“ kann ein Justizopfer sein, insbesondere dann, wenn ihm Dinge vorgeworfen werden, die die vor Gericht angeführten Beweise offenbar nicht hergeben. Wenn die höhere Instanz die Revision ablehnt, weil sie Vorwürfe für erwiesen hält, auf die im Urteil gar nicht verwiesen wurde, dann wird es übel. Dann ist der Rechtsstaat tot! Und das betrifft dann nicht bloß Terroristen oder Terrorsympathisanten, sondern jeden Bürger.
An Ägypten grenzt ein Staatenloses Gebiet.Warum werden solche Leute nicht einfach dorthin verfrachtet?Den Anrainern zahlen wir dann ein bisschen damit sie die Grenze überwachen.Amen.