Stefan Frank / 02.01.2020 / 06:15 / Foto: Pethrus / 102 / Seite ausdrucken

Täter, Opfer, Tagesschau – Die Geschichte einer Korrektur

„Ähnlich wie der Riesenbärenklau sind öffentlich-rechtliche Sender invasiv, breiten sich immer mehr aus und sind nur schwer zu bekämpfen“, schrieb ich kürzlich an dieser Stelle. Man kann hinzufügen: Sie sind auch bei Kontakt giftig. Das erfuhr ich vor einiger Zeit, als ich dem NDR eine höfliche E-Mail schickte, in der ich darauf aufmerksam machte, dass sein Stockholm-Korrespondent Kai Schlüter in einem tagesschau.de-Beitrag über das neue schwedische Sexualstrafrecht durch verfehlte Wortwahl gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen hatte.

Schlüters Beitrag handelte davon, dass erstmals ein Schwede wegen „unachtsamer Vergewaltigung“ verurteilt worden sei. Das neue schwedische Sexualstrafrecht – viele Leser werden davon gehört haben – bestimmt, dass vor dem Geschlechtsakt ein rechtsgültiger Vertrag abzuschließen ist, anderenfalls können die Verkehrsteilnehmer wegen Vergewaltigung angeklagt und bestraft werden. Das gilt auch dann, wenn es keinerlei Drohung, Zwang oder Gewalt gab, der juristische Formfehler reicht. Das Gesetz erinnert an die „Anti-Sex-Liga“ in George Orwells Roman 1984.

Nun hat Schweden ja so viele Probleme, dass es auf eines mehr oder weniger auch nicht ankommt. Darum hat mich das neueste Laborexperiment der schwedischen Regierung wenig interessiert. Die Wortwahl aber, mit der Stockholm-Korrespondent Kai Schlüter auf der marktbeherrschenden deutschen Meinungswebsite tagesschau.de darüber berichtete, dass in Schweden „erstmals ein Mann wegen ‚unachtsamer Vergewaltigung’ verurteilt“ worden sei, haute mich um wie eine Überdosis Snus. Da stand

„Das neue Gesetz verschiebt die Beweislast vom Opfer zum Täter. Nicht mehr das Opfer muss sein Verhalten rechtfertigen, sondern der Täter muss erklären, warum er glaubte, die aktive Zustimmung des Opfers erhalten zu haben.“

Steht nicht im Pressekodex was von „Unschuldsvermutung“?

Der Täter muss vor Gericht erklären…? Wer sich also wegen „unachtsamer Vergewaltigung“ vor Gericht verantworten muss, der stünde demnach bereits als „Täter“ fest. Und ebenso klar ist, dass es ein „Opfer“ gibt. Steht nicht im sonst so in Ehren gehaltenen Pressekodex etwas über die „Unschuldsvermutung“? Die Berichterstattung dürfe „nicht vorverurteilen“, heißt es dort:

„Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat.“ 

Zwar hat Schlüter keine konkrete Person als „Täter“ bezeichnet; das macht die Sache aber nicht besser: Für Schlüter, so ist der Text zu lesen, ist jeder, dem eine „unachtsame Vergewaltigung“ vorgeworfen wird, bereits ein „Täter“. Weiter schrieb Schlüter:

„Nach alter Gesetzgebung wären die Täter vermutlich freigesprochen worden.“

Dass sie nach alter Gesetzgebung womöglich gar keine Täter gewesen wären, sondern unschuldig, kommt ihm nicht in den Sinn. Eigentlich ist das nicht schwer zu verstehen. Nun leiden aber die Satrapen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter berufsbedingter Beknacktheit. Zwar hat – um es vorwegzunehmen – der zuständige NDR die genannten Stellen korrigiert, nachdem ich ihn darauf aufmerksam gemacht hatte. Doch in ihrer E-Mail, die ich als Antwort erhielt, zeigte sich Claudia Spiewak, die „Chefredakteurin NDR Hörfunk und Programmleiterin NDR Info“, so pampig und verstockt, wie der Pharao gewesen sein muss, als Moses ihn zum neunten Mal aufforderte, sein Volk ziehen zu lassen. Hier ist die gesamte Antwort:

Stellungnahme zur Programmbeschwerde von Herrn Stefan Frank vom 13.07.2019

Die Redaktion von NDR Info bedankt sich für die Mail von Stefan Frank, der einen Hörfunkbeitrag des Stockholmer Korrespondenten Kai Schlüter kritisiert. Herr Frank schreibt, dass der Korrespondent in Bezug auf ein nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren statt von ‚Kläger’ und ‚Beschuldigten’ von ‚Opfer’ und ‚Täter’ spreche und wirft dem Autor Vorverurteilung vor. 

Kai Schlüter bezieht sich jedoch explizit auf ein beendetes Verfahren, in dem ein Täter verurteilt wurde, der Kontext in dem Beitrag ist eindeutig. Liest man die von Herrn Frank herausgegriffene Stelle losgelöst vom konkreten Fall (der sich eigentlich, anders als von Herrn Frank insinuiert, aus dem Zusammenhang ergibt), wäre es möglicherweise besser gewesen, um Missverständnisse auszuschließen, statt von einem Täter von einem Beschuldigten zu sprechen. Die Redaktion wird dies nun veranlassen. 

Im zweiten von Herrn Frank angeführten Beispiel geht es um sieben Fälle, in denen Beschuldigte wegen unachtsamer Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurden, also als Täter bezeichnet werden können. Gleichwohl hat die Redaktion hier ebenfalls zur Klarstellung ergänzt, dass es sich um jetzt als Täter Verurteilte handelt, die vermutlich nach alter Gesetzgebung freigesprochen worden wären.

Herr Frank wirft dem Autor schließlich vor, ‚rechtsstaatliche Grundsätze vergessen’ zu haben; dem ist nicht so. Eine unklare Formulierung suggeriert keinesfalls, dass Beschuldigte automatisch für Täter gehalten werden. Insofern können wir auch keine generelle ‚Vorverurteilung von Angeklagten in Strafprozessen’ erkennen. Umso wichtiger ist dagegen sachliches Feedback, das für unser redaktionsinternes Qualitätsmanagement außerordentlich hilfreich ist.“

Claudia Spiewak

Chefredakteurin NDR Hörfunk

Programmleiterin NDR Info

Hinweis auf die Regeln des Rechtsstaats als total unsachliches Gemecker

Die Stellungnahme ist außerordentlich wirr. Unter dem Vorwand, dass es sich ja um einen „konkreten Fall“ handele, in dem ein Angeklagter bereits „rechtskräftig verurteilt“ worden sei, tut Spiewak so, als sei es statthaft, nebenbei allgemeine Aussagen zu treffen wie „Das neue Gesetz verschiebt die Beweislast vom Opfer zum Täter“. Die Stelle wurde, wie gesagt, verbessert. Jetzt steht dort:

„Das neue Gesetz verschiebt die Beweislast vom Opfer zum Beschuldigten. Nicht mehr das Opfer muss sein Verhalten rechtfertigen, sondern der Verdächtige muss erklären, warum er glaubte, die aktive Zustimmung des Opfers erhalten zu haben.“

Korrekt wäre freilich, von einem „mutmaßlichen Opfer“ zu sprechen – denn die Wahrheit, ob überhaupt jemand Opfer einer Straftat wurde, muss ja vor Gericht erst ermittelt werden. Und wo ein Opfer ist, muss auch ein Täter sein, so dass der „Täter“ dann doch über die Hintertür wieder reinkommt. Den Satz:

„Nach alter Gesetzgebung wären die Täter vermutlich freigesprochen worden.“ 

korrigierte der NDR wie folgt:

Nach alter Gesetzgebung wären die jetzt als Täter Verurteilten vermutlich freigesprochen worden.“

Der NDR hat die Stellen also berichtigt und durch die Art und Weise der Korrektur gezeigt, dass er so ungefähr verstanden hat, worum es geht und was an der Ausdrucksweise falsch war. Gleichzeitig tut Claudia Spiewak in ihrer E-Mail so, als wüsste sie gar nicht, worum es geht, und als sei es eine Frechheit, sie mit einer solchen Beschwerde zu belästigen. Besondere Freude muss ihr die schnippische Schlussbemerkung gemacht haben: 

Umso wichtiger ist dagegen sachliches Feedback, das für unser redaktionsinternes Qualitätsmanagement außerordentlich hilfreich ist.“

Soll heißen: Frau Spiewak hält die Kritik an dem offenkundigen Verstoß gegen die Regeln des Rechtsstaats für etwas, das außerordentlich nutzlos ist und ihr nur die Zeit stiehlt. 

Schwedens wahres Problem mit Vergewaltigungen

Vielleicht sollte ich ein weiteres Mal zu ihr gehen und sagen, dass es dem Artikel gehörig an Kontext mangelt: Vergewaltigungen in Schweden sind üblicherweise keineswegs „unachtsam“, sondern sehr zielgerichtet. Im August etwa vergewaltigten am Rande des Stockholmer Jugendfestivals We are Sthlm zwei Männer zwei 15-jährige Mädchen und filmten laut Presseberichten ihre Taten. Vergewaltigungen auf diesem Festival besitzen Tradition. Es gibt sie seit einigen Jahren jedes Jahr aufs Neue, so dass sie schon einen eigenen Wikipediaeintrag haben. 2016 gab die Polizei zu, die Verbrechen heruntergespielt zu haben, weil die Tatsache, dass die Täter Afghanen gewesen seien, „von rechten Politikern hätte benutzt werden können“.

Was die Verfolgung und Bestrafung von Vergewaltigern betrifft, haben Schwedens Polizei und Justiz einen denkbar schlechten Ruf. In einem Bericht von Amnesty International heißt es unter Berufung auf Daten von Schwedens Nationalrat für Verbrechensprävention (Brå): „Vergewaltigungen sind in der schwedischen Gesellschaft nach wie vor weit verbreitet, und die Zahl der gemeldeten Vergewaltigungen hat im letzten Jahrzehnt weiter zugenommen.“ 2017 seien bei der schwedischen Polizei 5.236 Strafanzeigen wegen Vergewaltigungen erstattet worden, an denen Personen ab 15 Jahren beteiligt waren. Die vorläufige Statistik für 2018 zeige 5.593 angezeigte Vergewaltigungen. Diese Zahlen gäben aber bei weitem „kein realistisches Bild des Ausmaßes des Problems“: 

„In einer Studie aus dem Jahr 2017 gaben 1,4% der Bevölkerung an, vergewaltigt oder sexuell missbraucht worden zu sein, was ungefähr 112.000 Menschen entspricht. Die überwiegende Mehrheit der Vergewaltigungsopfer wird das Verbrechen niemals der Polizei melden. Von denen, die dies tun, werden nur wenige erleben, dass ihr Fall vor Gericht verhandelt wird. Im Jahr 2017 wurde in 11% der Fälle, an denen Kinder zwischen 15 und 17 Jahren beteiligt waren, und in 6% der Fälle, an denen Erwachsene beteiligt waren, eine Strafverfolgung eingeleitet.“

Landet der Fall vor Gericht, werden die Täter oft freigesprochen. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, sind die Strafen oft lächerlich. So wurde ein 17-Jähriger, der ein 12-jähriges Mädchen in einen Keller lockte und dort vergewaltigte, vom Bezirksgericht Eskilstuna im August 2019 zu 50 Sozialstunden verurteilt.

Laut einer Untersuchung von Schwedens öffentlich-rechtlichem Fernsehen SVT stammen 58 Prozent derer, die in Schweden wegen Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung verurteilt werden, aus dem Ausland. In den Fällen, wo das Opfer den oder die Täter nicht kannte – also etwa Vergewaltigungen wie auf dem genannten Musikfestival –, steigt die Zahl auf 85 Prozent. Vier von zehn verurteilten Vergewaltigern hielten sich zum Tatzeitpunkt seit „weniger als einem Jahr“ in Schweden auf. Die zweithäufigste Tätergruppe nach denen mit schwedischer Staatsangehörigkeit seien Afghanen, berichtet SVT.

Open-Air-Musikfestival Bravalla findet nicht mehr statt

Im Stadtzentrum der Universitätsstadt Uppsala gab es im August 2019 innerhalb von vier Tagen vier Vergewaltigungen oder versuchte Vergewaltigungen. Die Täter wurden nicht ermittelt. Die Polizei riet daraufhin Frauen, lieber nicht allein auf die Straße zu gehen. Frauen gehen nur in Begleitung aus dem Haus – aus welchem Kulturkreis kennt man das? Das ist Schweden unter der „feministischen Regierung“.

In Uppsala fühlen sich in der Innenstadt 80 Prozent der Mädchen nicht sicher. Ein 14-jähriges Mädchen schildert, dass es immer Turnschuhe trage, damit es „schneller weglaufen“ könne. Ein anderes Mädchen beschreibt eine Szene im Bus, wie es sie auch in Deutschland gibt:

„Ich setzte mich auf eine Bank und sofort kamen die Jungs und setzten sich auf beiden Seiten neben mich. Dann kamen weitere Typen und standen vor mir. Sie begannen, mein Haar und meine Beine zu begrapschen und sagten Dinge zu mir, die ich nicht verstand. Ich hatte solche Angst und sagte ihnen oft, sie sollten aufhören, aber sie hörten nicht auf mich ... Alles ist so schrecklich. Das ist so falsch. Ich will mich sicher fühlen können.“

Schwedens ehemals größtes Open-Air-Musikfestival Bravalla findet nicht mehr statt, weil dort 2016 fünf, 2017 dann noch einmal vier Frauen vergewaltigt wurden. (Daraufhin gab es ein „männerfreies Festival“, das aber wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot auch wieder eingestellt werden musste.)

Halten wir fest: Es gibt in Schweden jedes Jahr tausende von Vergewaltigungen (rund 6.000 angezeigte und eine Dunkelziffer, die um ein Vielfaches höher liegt). Die meisten werden nie angezeigt, weil die Opfer sich angesichts der desolaten schwedischen Justiz nichts davon versprechen. Schwedens „feministische Regierung“ verabschiedet als offenkundige Ablenkungsmaßnahme ein Gesetz, das den Begriff der Vergewaltigung so stark ausweitet, dass er mit dem hergebrachten nichts mehr zu tun hat und ins Lächerliche abgleitet. Unterdessen rät die Polizei Frauen, nicht allein auf die Straße zu gehen, um nicht Opfer einer Art von Vergewaltigung zu werden, die grausam, brutal, bestialisch und noch vieles mehr ist, aber gewiss nicht „unachtsam“. 

Man muss den Feindsender BBC verfolgen

Diese Vergewaltigungen auf offener Straße sind genau die Arten von Vergewaltigungen, über die die öffentlich-rechtlichen deutschen Medien nie berichten, weil sie das „Kriterium der Relevanz“ nicht erfüllen, wie Kai Gniffke es einmal ausdrückte. Dafür feiert tagesschau.de das neue schwedische Sexualstrafrecht und erklärt jeden, der gemäß diesem Gesetz angeklagt wird, zum „Täter“. Für den Leser von tagesschau.de muss das so wirken, als wären Frauen in Schweden nicht in erster Linie von sexueller Belästigung und brutaler Vergewaltigung in der Öffentlichkeit bedroht, sondern in erster Linie von den „Unachtsamen“ im eigenen Schlafzimmer. 

Dazu passt, wie tagesschau.de über die seit Jahren andauernde Bombenserie in Schweden berichtet. Bombenanschläge gehören dort ja bekanntlich zum Alltag. Tagesschau.de berichtete im Oktober: „Schweden und Dänemark: Bombenanschläge häufen sich.“ Ein Satz im Text, wonach eine „Shisha-Bar“ explodiert sei, gibt einen versteckten Hinweis auf den explosiven Konkurrenzkampf, der da tobt – aber man muss den Feindsender BBC verfolgen, um zu erfahren, dass es sich bei den Tätern oft um „Einwanderer der zweiten und dritten Generation“ handelt. Auf tagesschau.de heißt es lapidar: „Hinter den Taten werden organisierte Banden vermutet.“

Wie die britische Wochenzeitschrift Spectator berichtet, prägte Schwedens führende linksliberale Tageszeitung Dagens Nyheter vor einigen Jahren im Hinblick auf diejenigen, die auf Schwedens Kriminalitätsproblem hinweisen, den Begriff „Sicherheitsleugner“ und „verglich diese mit verrückten Klimaleugnern“. Sicherheitsleugner sind die Redakteure bei der ARD gewiss nicht. Und wenn es irgendwo Täter gibt, dann wissen sie, wo sie sie suchen müssen beziehungsweise dürfen – und wo nicht.

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Leserpost

netiquette:

Gerd Heinzelmann / 02.01.2020

Wer legt sich schon gerne mit Peter Pan an, wenn er eine Lily hat? Lily?

Karlheinz Patek / 02.01.2020

Interessanter Artikel, wirklich, das blüht uns hier auch, wetten? Ein rechtsgültiger Vertrag, unterschrieben, mit Durchschlag, vor dem Verkehr. Mit 14-tägigem Widerrufsrecht vielleicht? Wenn man da mehrere Verträge gleichzeitig abschliesst, sollte man auf die Reihenfolge auch strikt achten. Ich rate zur Vorsicht, glaube niemand mit einem solchen Vertrag auf der sicheren Seite zu sein. Die Gegenseite (das Wort “Frauen” kommt mir hier nicht über die Tastatur) wird behaupten zu diesem Vertrag gezwungen worden sein. Das sind Sie wieder am Anfang. Also suchen Sie sich einen Zeugen, nein keine ZeugIN, einen Zeugen! der bei Vertragsabschluss dabei ist und achten Sie darauf dass der Leistungsumfang und der Leistungszeitraum (z.B. 5 Min. oder 2 Stunden) exakt festgelegt ist, und halten Sie sich strikt daran, auch wenn die Gegenseite den Vertrag kurzfristig verlängern will. Ist der Zeuge bereit bei der Vertragserfüllung dabei zu sein, überwinden Sie sich und nehmen Sie das Angebot an. Nach Vertagsende, lassen Sie sich bestätigen, mit Zeugen, dass keine weiteren juristisch relevanten Vorkommnisse stattgefunden haben. Sie können die Vertragsformulierung mit Leistungsbeschreibung auch für eine Ausschreibung nutzen, lassen Sie sich also mehrere Angebote zukommen, achten Sie aber darauf dass die Angebotsgeberin keine eigenen Vertragsbedingungen voraussetzt, sondern nur Ihre. Viel Glück.

Karl Dreher / 02.01.2020

“Unachtsame Vergewaltigung” als Straftatbestand, der “Täter” muß seine Unschuld beweisen? Nach unseren bewährten deutschen Strafrechtsregeln gilt Gott sei Dank noch die Unschuldsvermutung: in dubio pro reo = im Zweifel zugunsten des Angeklagten. So wenig erträglich sich das im Einzelfall für die Allgemeinhait anfühlen mag - wer aber erst einmal selbst unschuldig solchermaßen beschuldigt wird, und davor ist man nicht gefeit, wird diesen Rechtsgrundsatz sehr zu schätzen wissen! In Schweden scheint das nun anders zu sein ...

H. Volkmann / 02.01.2020

Jetzt interessiert mich aber wirklich mal, ob es dieses Gesetz und seine Durchführungsbestimmungen in Schweden auch hinsichtlich der sexuellen Aktivitäten ALLER 72 Geschlechter gibt. Und wenn nein, warum nicht. Außerdem verstehe ich nicht, wieso es dem Beschuldigten nicht einfiel zu sagen, dass er/sie/es sich beim Akt und - wichtig- kurz danach gar nicht über seine geschlechtliche Identität mehr klar war (die Gewißheit war ihm/ihr/??? sehr wahrscheinlich vor Gericht vergangen). Wäre da nicht der Vertrag überhaupt ungültig? Also, ihr seht, der Gesetzgeber hat an allerlei zu denken, um diesen Blödsinn rechtssicher zu machen. Die Kommissarinnen schaffen das aber! Wohlan denn, auf in den Kampf der geschlechtslosen Satiriker und Verschißten!

Johannes Schuster / 02.01.2020

@ Sara Gold: Thailänderinnen ?! Sexy, sie können ungeliebte Männer auch vergiften und lächeln, wenn wie heulen wollen - Asien und sein ewiges - trauriges Lächeln. Die weiße Frau macht solange den Psycho, bis sie als “Ficklumpen” endet. Das ist nicht nett - und etwas Weinstein auf dem Glasboden - aber es ist mal die ungeschminkte Wahrheit ohne Silikon, ob das nun schmeckt oder nicht. Wenn der ganze Weg nicht in der moralischen Perversion enden würde - es wäre Stoff für Hollywood. Und dieses metoo und dieser ganze narzisstische Hype, der hat einen Komplementärwert und der wird noch einigen ganz böse serviert werden. Wer will noch eine Frau, die Sex als Machtmittel verwendet und das so unsexy mit juristischen Mitteln. Das ist ein Auslaufmodell und führt irgendwann dazu, daß man Frauen überhaupt nicht mehr achtet. Dann hat die Emanzipation die Sklaverei neu erfunden.

J. Schad / 02.01.2020

Dieser billige Versuch, den durch die muslimische Einwanderung verursachten, katastrophalen Anstieg der Vergewaltigungen in einem verschwurbelt definitorischen Ungefähr von Vergewaltigung verschwinden zu lassen, führt die Schweden nicht nur mit der impliziten Frauenverachtung auf gefährliches Terrain: Sie nähern sich damit (z.B. mit der “unachtsamen Vergewaltigung”) dem üblen Zustand an, dass es Täter gibt, wo keine Opfer sind. Dies findet man sonst nur in üblen ideologischen bzw. religiösen Staaten an. (Der amerikanische Philosoph Sam Harris hat sich darüber ausgelassen in seinem Buch “Das Ende des Glaubens”, S. 162ff.)

Dr. Gerhard Giesemann / 02.01.2020

@Werner Baumschlager: So ist das, wenn denen die Felle davon schwimmen. Was den einen das Zentralkomitee der kath. Kirche ist, ist den anderen das Zentralkomitee der komm. Partei der Wasweißich. Das ging bis hin zum Einsperren der Gläubigen hinter Stacheldraht. Vor allem der Ungläubigen. @Sara Gold: Ich würde mich sogar Araberinnen zuwenden, wenn sie denn kämen, ohne Kerle, klar. Japanerinnen, andere Asiatinnen welcome. Auch andere Mütter haben schöne Töchter - haben wir früher bei der Pharma gesagt, wenn es um Konkurrenzprodukte ging. Wenn Kerle kommen, verweisen wir sie diritissime an die hiesigen Damen. Zum Betütteln, was weiß ich. Weltoffen und generös sind wir schon, aber nicht blöd.

J. Schad / 02.01.2020

@ Belo Zibé: Jetzt, Stunden nachdem ich das Zitat gelesen habe, kann ich Ihnen endlich meinen Dank dafür mitteilen, meinen tausendfachen Dank. Als meine Lachanfälle langsam abebbten, erkannte ich, dass dieses Zitat eine Quelle der Gelassenheit sein kann, die wir unserem Umfeld entgegenzubringen manchmal genötigt sind; es ist auch eine Quelle der unerfüllbaren Selbst-Reflexion, die jedoch immer wieder versucht werden muss. In diesem Sinne ist das Zitat geradezu die Überwindung des buddhistischen Koans durch Des-Transzendenz hin zur alltäglichen Scheiße, in der wir (gemäß Zitat) so oder so stecken. Kurzum: Diese Aussage resp. Erkenntnis ist eine Quelle von Erleuchtung, der wir uns täglich bedienen sollten! - Dies alles erkannt zu haben, darüber habe ich mich gefreut, und als ich mich fertig gefreut hatte, habe ich mich wie Bolle darüber gefreut, dass ich mich noch freuen kann. ... Und? Hätte ich davon erfahren, wenn die Schweden nicht in konsequent paraktizierter Idiotie ihren ehemals respektablen Staat kaputt machen? Nein, wahrscheinlich nicht! Von daher auch mein Dank an die doofen Schweden - die einen wahrlich hohen Preis für meine Erleuchtung zahlen und für die daraus folgende Erkenntnis, dass die Demokratie nur funktioniert, wenn wir es irgendwie schaffen, dass die Dummen und Doofen das Maul halten, und dass die Demokratie untergeht, wenn die Dummen und Doofen “aktiviert” werden. Mal sehen, ob ich das noch irgendwie im Konzept des “mündigen Bürgers” unterbringen kann.

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