Stefan Frank / 29.10.2022 / 08:00 / Foto: Symbolfoto/Pixabay / 90 / Seite ausdrucken

Szenen einer islamischen Ehe

Vor dem Landgericht Oldenburg fand kürzlich der Prozess um mutmaßliche Vergewaltigungen in einer islamischen Ehe statt. Weil das vermeintliche Opfer vor Gericht seine Anschuldigungen nicht wiederholte und Widersprüchliches aussagte, endete er nach zwei Verhandlungstagen mit einem Freispruch. Die Aussagen geben einen Einblick in die islamische Parallelgesellschaft.

Laut der Anklageschrift, die auf Aussagen beruht, die Frau I. bei der Polizei getätigt hat, habe der Angeklagte Mohammed Y. sie zu der Zeit, als sie in einer gemeinsamen Wohnung lebten, zweimal vergewaltigt. Dabei habe er sie gegen den Kopf geschlagen und sie an den Haaren gezogen. Sie habe eine Lippenverletzung davongetragen, ein Schneidezahn sei abgebrochen. Blut sei an ihrem Schlafanzug gewesen. Dass sie dem Geschlechtsverkehr nicht zugestimmt habe, hätte Mohammed Y. spätestens daran erkennen müssen, dass sie „erheblichen Widerstand“ geleistet habe. Sie habe ihn so fest in die Brust gebissen, dass er geblutet habe.

Mohammed Y. ist Anfang 30 und etwa 1,75 Meter groß, hat schwarze Haare, die vor nicht langer Zeit geschnitten wurden, und einen ebenso gepflegten schwarzen Vollbart. Vor Gericht erscheint er in einer dunklen Winterjacke. Obwohl er nach eigenen Angaben recht ordentlich Deutsch spricht („verstehe 90 Prozent“) bekommt er einen Dolmetscher. Zu seiner Biografie sagt Mohammed Y., er sei in „Tulkarem in Israel“ geboren, als „staatenloser Palästinenser“. Er habe eine kleine Tochter, die bei der Mutter wohne. Die Mutter, das ist Frau I. Sie hat Y. beschuldigt, sie zweimal vergewaltigt zu haben und wird bei diesem Prozess als Zeugin auftreten. Mohammed Y. und Frau I. waren nach islamischem Recht verheiratet, nicht aber standesamtlich.

Auf Nachfrage der Richterin gibt Mohammed Y. an, seine Tochter alle zwei Wochen für jeweils drei Tage zu sehen. Er lebe von Hartz IV, habe keine Ausbildung. 2012 sei er als Student nach Deutschland gekommen. Das Studium habe er aber „noch nicht abgeschlossen“, fügt er hinzu. Die Richterin erkundigt sich nach seinem Aufenthaltsstatus. Er habe eine Duldung, antwortet er.

Mohammed Y. sagt erst mal nichts

Die Richterin will wissen, wie sich das Verhältnis zwischen Mohammed Y. und Frau I. entwickelt habe, nachdem diese nach der Vergewaltigung, die sie ihm vorgeworfen habe, aus der gemeinsamen Wohnung in Oldenburg ausgezogen sei. Sie hätten sich weiter gesehen und sogar mehrere Monate wieder in einer gemeinsamen Wohnung in Hannover gelebt, behauptet Mohammed Y.

Die Richterin erkundigt sich nach der Wahrnehmung des Sorgerechts für die gemeinsame Tochter. Wie gelangt die Tochter zu Mohammed Y.? Er hole sie in der Wohnung der Frau I. in Emden ab, sagt er. Ob das so ablaufe, dass Mohammed Y. klingele und Frau I. das Kind an die Tür bringe, fragt die Richterin. Ja, genau so, sagt Mohammed Y. 

Der Richterin entfährt ein kurzes verlegenes Lachen. Sie fragt den Verteidiger, ob sein Mandant sich heute schon zur Sache äußern wolle. Der Anwalt sagt, er sehe Mohammed Y. heute zum ersten Mal, sie hätten noch nie miteinander gesprochen. Darum werde sich sein Mandant erst in der nächsten Verhandlungssitzung äußern. Die Richterin beendet die Sitzung und schärft Mohammed Y. ein, am nächsten Verhandlungstag auf jeden Fall zu erscheinen, damit sie ihn nicht von der Polizei holen lassen müsse. Offenbar hält sie diese Ermahnung aus irgendeinem Grund für notwendig. 

Keine Erinnerung an das Datum der Hochzeit

Zweiter Verhandlungstag. Mohammed Y. wird befragt. Schon die Feststellung der einfachsten biografischen Daten gestaltet sich schwierig. Etwa, wann Mohammed Y. und Frau I. zusammengewohnt haben. Mohammed Y. vermag sich auch nicht daran zu erinnern, wann er Frau I. nach islamischem Recht geheiratet hat. Er gibt verschiedene Daten an, es wirkt, als würde er raten. „Was denn nun?“, fragt die Richterin. Ob er denn wisse, wann er Frau I. kennengelernt habe, forscht die Richterin nach. Mohammed Y. sagt, das sei „Anfang 2019“ gewesen. Die Richterin erinnert ihn daran, dass seine Tochter im Sommer 2019 geboren wurde. „Da müssen Sie sich doch vorher kennengelernt haben.“

Vielleicht sei es „im August oder November“ 2018 gewesen, sagt Mohammed Y. Wie er sie kennengelernt habe? „Auf der Straße.“ Sie sei allein gewesen, sie hätten ihre Beziehung und Heirat verheimlicht. Er glaube, dass sie „Anfang 2021“ zusammengezogen seien und geheiratet hätten. „Das ist ja alles durcheinander“, sagt die Richterin genervt. Wenn Y. nicht etwas erzähle, das Sinn ergebe, werde sie an dieser Stelle mit der Befragung aufhören.

Mohammed Y. bittet um Erlaubnis, sein Handy benutzen zu dürfen, damit es seinem Gedächtnis auf die Sprünge hilft. Beim Scrollen der auf seinem Mobiltelefon gespeicherten Fotos merkt er allerdings, dass auch das nicht ausreicht. Es gebe da „ein Video“, wenn er sich das ansehe, werde er bestimmt wieder wissen, wann sie geheiratet hätten, allerdings „dauert das sieben Minuten“. An dieser Stelle schlägt der Verteidiger vor, „erst einmal“ über andere Dinge zu reden.

„Sie schlägt wie verrückt“

Mohammed Y. erzählt, wie sie zusammen in einer 1-Zimmer-Wohnung gewohnt hätten. Frau I. sei von ihrem früheren Ehemann stark unter Druck gesetzt worden. Sie habe keine Sozialleistungen erhalten, er, Mohammed Y., habe „als Student“ arbeiten müssen. Er habe mit anderen Mädchen gechattet, das habe immer wieder zu Streit geführt, der von Frau I. ausgegangen sei. Nachbarn könnten das bezeugen. Er habe Frau I. nicht geschlagen. Sie habe im Gegenteil ihn geschlagen und immer wieder „Gegenstände kaputt gemacht“. Einmal, im April 2020, habe sie ihn mit einem Staubsauger am Arm verletzt. „Sie schlägt wie verrückt“, sagt Mohammed Y. Er habe einmal auf Video aufgenommen, wie sie „alles kaputt“ gemacht habe, sie sei „anormal“. Wann er seine Tochter das letzte Mal gesehen habe, fragt die Richterin. „Vorgestern.“

Mohammed Y. bestreitet den Vorwurf der Vergewaltigung. Er behauptet, dass Frau I. zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt im April 2020 gar nicht mit ihm zusammengelebt habe. Er habe mit dem Vater von Frau I. gesprochen, erzählt er. Der Vater glaube, dass seine Tochter ihn, Mohammed Y., „in Misskredit“ bringen wolle. Der Vater habe versucht, ihr „auszureden“, den Vorwurf der Vergewaltigung aufrechtzuerhalten, seine Tochter sei aber „stur“ geblieben. „Man muss nun abwarten, was sie heute sagen wird“, so Mohammed Y. Weiß er etwas, das der Staatsanwalt und die Richterin nicht wissen?

„Eigentlich hätten sie mich umbringen müssen“

Frau I., die „Hausfrau“ als ihren Beruf angibt, ist von zierlicher Statur, 22 Jahre alt und westlich gekleidet. Sie trägt ein Kopftuch, das ihr Haar auf der Mitte des Kopfes bedeckt, während vorne, hinten und an den Seiten Strähnen zu sehen sind. Sie spricht kein Deutsch, alles wird aus dem Arabischen gedolmetscht. 

Die Richterin bittet Frau I., frei und zusammenhängend etwas über ihr Leben zu erzählen. Frau I. nimmt sich die Aufforderung vielleicht etwas zu sehr zu Herzen: Im Folgenden erzählt sie viel über ihr Leben und kaum etwas über die mutmaßliche Straftat, die verhandelt werden soll. Doch was sie zu erzählen hat, ist in jedem Fall interessant.

Frau I. berichtet, dass sie aus Syrien stamme und im Mai 2016 in der Türkei verheiratet worden sei, und zwar mit ihrem Cousin. Aus dieser Ehe stamme ihr Sohn. Zu der Heirat sei sie „genötigt“ worden. Sie hätten kein gutes Leben gehabt, ihr Mann, der als Polsterer arbeite, habe die Verantwortung für die Eltern und seine Schwester übernehmen müssen. Die Ehe habe bis 2018/19 gedauert. Sie hätten eine gute Beziehung gehabt, bis Mohammed Y. aufgetaucht sei. Sie habe ihn zum ersten Mal am Bahnhof gesehen. Dann im Supermarkt. Sie hätten nicht weit entfernt voneinander gewohnt. Er habe sie angesprochen und nach ihrer Handynummer gefragt. Sein Aussehen habe ihr gefallen. Sie hätten geredet, ohne dass es ihr Mann erfahren habe. 

Mohammed Y. habe sie gefragt, ob sie ihren Mann verlassen, ihn heiraten und von ihm „ein Baby haben“ wolle. Sie sei dann „direkt“ schwanger geworden. Als Mohammed Y. von der Schwangerschaft erfahren habe, habe er ihr gesagt, dass das „falsch“ sei: Sie müsse sich erst scheiden lassen, dann zu ihm ziehen und ihn heiraten – erst dann könnten sie beide ein Baby haben. Nun solle sie erst einmal das Baby abtreiben lassen. Sie habe gesagt: „okay“. Der Arzt, von dem sie die Abtreibung habe vornehmen lassen wollen, habe ihr zwei Tage Bedenkzeit auferlegt. 

Zur Abtreibung gedrängt

In dieser Zeit habe ihr Ehemann von der Schwangerschaft erfahren. Er habe sie dann bei seinem Bruder eingesperrt. Sie habe Mohammed Y. eine Textnachricht geschickt, in der sie ihn gewarnt habe, dass er die Stadt verlassen müsse. Er solle sich keine Sorgen machen, sie werde eine Abtreibung vornehmen. Um fünf Uhr morgens solle er unter dem Fenster des Raumes stehen, in dem sie gefangen gehalten werde, dort werde er einen Brief von ihr erhalten. Mohammed Y. sei aber nicht gekommen. Ihr Mann habe von ihr wissen wollen, wie der Vater des Kindes heiße und ob er „ein Auto“ habe. Er sei „sauer“ geworden und habe sie geschlagen. Dabei sei der Brief auf den Boden gefallen. Aus jenem Brief sei klar geworden, dass das Baby von Mohammed Y. stamme. Ihr Mann habe geflucht, der Vater von Frau I. habe ihn beschwichtigen müssen: Frau I. sei „noch sehr jung“ gewesen, als sie mit ihm verheiratet worden sei.

Einen Monat lang sei sie dann eingesperrt gewesen. In der Zeit hätten einige Verwandte versucht, den Ehemann von Frau I. zu beruhigen. Sie selbst habe versucht, ihm einzureden, dass das Kind von ihm sei. Ihr Ehemann habe dann die folgende Forderung gestellt: Das Kind müsse abgetrieben werden, Frau I. müsse jeden Kontakt zu Mohammed Y. einstellen. Auch Mohammed Y. habe sie erpresst: Wenn sie das Kind nicht abtreibe, werde er Fotos von ihr veröffentlichen und ihrem Vater zuspielen. Er werde sie „blamieren“.

Als sie zum Arzt gegangen sei, habe sich herausgestellt, dass es für eine Abtreibung zu spät gewesen sei. Der Vater habe dann einen Plan gemacht: Sie werde das Kind nach der Geburt zur Adoption freigeben und allen Leuten, die sie kenne, erzählen, dass es „gestorben“ sei. Sie habe sich gefügt und allem zugestimmt, denn: 

„Eigentlich hätten sie mich umbringen müssen. Eine Frau, die so etwas macht wie ich, muss umgebracht werden. So ist das bei uns.“ 

Heirat nach der Vergewaltigung?

Frau I. durfte das Haus nur noch in Begleitung ihres Mannes verlassen. Aus ihrem Handy sei die SIM-Karte entfernt worden. Dennoch sei es ihr gelungen, weiter Kontakt zu Mohammed Y. zu halten; sie habe ihn in Nachrichten weiter zur Flucht gedrängt. Unterdessen begann das Kind in ihrem Bauch zu wachsen und sich zu bewegen und Frau I. wollte es nicht mehr weggeben. Mohammed Y. arbeitete weiter gegen sie: Nach einem Termin beim Frauenarzt habe er ihren Ehemann angerufen und ihm davon erzählt. Der sei wütend geworden und habe gefragt, woher Mohammed Y. das gewusst habe. Fortan habe sie auch zum Arzt nur noch in Begleitung gehen dürfen.

Bei der Geburt der Tochter sei Mohammed Y. im Urlaub „in Palästina“ gewesen. Drei Tage später habe er das Kind dann für „fünf Minuten“ gesehen. Er habe ein Foto des Babys an den Ehemann geschickt. Dieser sei wieder wütend geworden und habe wissen wollen, woher Mohammed Y. das Foto habe. Das müsse er wohl von ihrem Instagram-Account haben, erklärte ihm Frau I. Ungeachtet all dieser Vorfälle „versöhnten“ sich Frau I. und Mohammed Y., berichtet Frau I. Geheiratet hätten sie 2021–  das wäre, wenn es denn stimmt, in dem Jahr nach den zwei behaupteten Vergewaltigungen gewesen. Inzwischen seien sie wieder geschieden. Das sei im Islam einfach, erklärt Frau I., man müsse nur dreimal „Du bist geschieden“ sagen. Probleme habe es in ihrer Ehe wegen des Haschisch-Konsums von Mohammed Y. gegeben und wegen der anderen Frauen, zu denen er Beziehungen unterhalten habe. Es seien auch „Sachen kaputt gegangen“. 

Die Richterin fragt, ob Frau I. wisse, was eine Vergewaltigung sei. Frau I. antwortet: Das sei, „wenn jemand mit dir schläft, obwohl du das nicht möchtest, auch wenn keine Gewalt verübt wird“. „Hat Herr Y. Sie geschlagen?“, fragt die Richterin. Ja, erwidert Frau I. „Hat er Sie vergewaltigt?“ Gemäß ihrer genannten Definition habe er das, so Frau I. 

Plötzlich fehlt die Erinnerung

Sie habe keine Möglichkeit gehabt, nein zu sagen. Einmal habe sie Mohammed Y. im Wohnzimmer zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Sie habe sich nicht wehren können, weil sie dann ihren Sohn geweckt hätte, der im Zimmer nebenan geschlafen habe. Sie habe nicht gewollt, dass ihr Sohn sie in dieser Situation antrifft. Immer wieder fragt die Richterin nach den Gewalttaten von Mohammed Y., die Frau I. gegenüber der Polizei konkret beschrieben hatte. Doch daran will sich Frau I. nun nicht mehr erinnern. An einer Stelle sagt Frau I., die Vergewaltigung sei ihr „nicht mehr so präsent“. Weil Frau I. nichts mehr sagt, das für eine Verurteilung benutzt werden könnte, beschließt die Richterin im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, das Verfahren mit einem Freispruch zu beenden.

Wieso wiederholte Frau I. vor Gericht nicht ihre früheren Anschuldigungen? Entweder waren diese von Anfang an nicht wahr gewesen. Oder aber in der Zeit, die zwischen der Aussage bei der Polizei und der Gerichtsverhandlung verstrich, war Druck auf sie ausgeübt worden. Mohammed Y. selbst hatte ja vor Gericht gesagt, der Vater von Frau I. habe versucht, ihr auszureden, den Vorwurf der Vergewaltigung aufrechtzuerhalten. Dass der Vater Sanktionsmöglichkeiten hat, zeigt die Aussage von Frau I, dass man sie eigentlich „hätte umbringen“ müssen. Und warum sagte Mohammed Y.: „Man muss nun abwarten, was sie heute sagen wird“? Hatte er Grund zu der Annahme, dass sie einen Sinneswandel hatte?

Die Frage, wann die „islamische Ehe“ nun eigentlich geschlossen wurde – war es wirklich nach den behaupteten Vergewaltigungen? –, wurde vor Gericht nicht geklärt. Eigentlich sollte es auch über eine islamische Eheschließung Dokumente geben – andere als ein Handy-Video. Doch diese Dokumente lagen dem Gericht nicht vor. Dem Gericht zu erzählen, dass das mutmaßliche Opfer der Vergewaltigung ihren Vergewaltiger anschließend (und nicht etwa vorher) geheiratet hat – könnte das eine Taktik gewesen sein, um eine Verurteilung zu verhindern? Man muss an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass es Frau I. nach dem Stellen ihrer Strafanzeige nicht möglich war, diese zurückzuziehen; von nun an lag der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Wohl aber konnte Frau I. durch ihre Aussagen vor Gericht verhindern, dass es zu einer Verurteilung kommt.

Wie nicht unüblich bei Gerichtsverfahren, bei denen sowohl der Angeklagte als auch die Zeugen muslimisch sind, blieb auch diesmal einiges im Dunkeln, gab es Fragen, die sich einfach nicht beantworten ließen.

Foto: SymbolfotoPixabay

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Frank Holdergrün / 29.10.2022

Sabine Schönfeld, “Die ewige Schönfärberei dieser Ideologie ist nichts als Feigheit der Politik und vieler Medien.” So ist es und die ewigen Vergleicher wie Schuster oder Schönfelder sind das eigentliche Problem. Zu sagen,  patriarchale Strukturen hätte es auch im Christentum gegeben oder im Bildungsdesaster Deutschland ist wenig hilfreich. Kann man es mit Aufklärung in den Griff bekommen oder nicht, es ist die entscheidende Frage. Ist der Islam einer Aufklärung zugänglich? Meine fatal depressive Antwort: nein, niemals. Und wir alle wissen es. Gestern sagte ich einer Frau mit Schleier, sie solle doch ihr an der Kasse stehen gelassenen Einkaufswagen weiter mitnehmen, sonst müsse ich ihn wegstellen.  Ich kam nicht mehr durch. Sie war so erschrocken, wie ich noch nie eine Frau gesehen hatte. Wir alle wissen, warum sie so reagiert und mein Mitgefühl hat sie allemal. Ich war wirklich erkennbar höflich. Mir ist klar, welche doppelten und dreifachen Leiden diese Frau aushalten müssen. Dass ich ihr nicht helfen kann und dieser Staat auch nichts unternimmt, ist eine Tragödie ohngleichen. Ich verachte dafür alle Grünen, Sozen und auch Teile der CDU wie ich noch nie jemand in diese Schublade gesteckt habe.

Thomas Taterka / 29.10.2022

@Sabine Schönfelder - Nö , Frau Schönfelder, gehen Sie mal schön alleine . Ich kann keine Zicke gebrauchen , die einen Mann alt macht . Werd ’ ich irgendwann von selbst.

L. Bauer / 29.10.2022

Was für eine Verschwendung an Steuergeldern für Menschen, die für diese Gesellschaft völlig wertlos sind. Unglaublich!

A. Ostrovsky / 29.10.2022

“Szenen einer islamischen Ehe”. Herr Frank, ich vermute mal, im Haus des Islams ist das Verhältnis noch offen, wer herrscht und wer Sklave ist. Im Wertewesten sind wir da schon viel weiter. Der Islam hat immerhin noch 300 Jahre aufzuholen, die die christlichen Geschichtsschreiber einfach dazugeschwindelt haben, um Eigentumsrechte an Immobilien, Grundstücken und Menschenmaterial zu begründen. Jeder Mensch der neu geboren wird, ist von Haus aus dumm. Er muss alles erst lernen. Und da setzt Herrschaft an. Man erzählt ihm einfach eine erfundene Geschichte, dann kommt der nicht auf die Idee, dass er Rechte haben könnte. Man sagt ihm: “Es ist alles schon verteilt. Im Grunde kommst du zu spät. Aber wenn du es dir einfach von anderen holst, werden wir ein Auge zudrücken, wenn du uns dafür versprichst, dass wir den größeren Teil davon bis zu deinem Ableben erhalten. Du willst doch nicht sterben? Na also. Wir geben Dir das ewige Leben, wenn du für uns arbeitest (das Eigentum Anderer für uns erntest). Wenn du dann trotzdem stirbst, ist das selbstverschuldet. Das liegt dann in deiner Person. Wir haben dir ja alle Möglichkeiten geboten, aber du wolltes es anscheinend nicht.

Thomas Taterka / 29.10.2022

Vergewaltigung ist ein ” Konzept ” der Eroberung , das ich nie verstanden habe . Hat aber politisch eine glänzende Zukunft, schätze ich .

Johannes Schumann / 29.10.2022

Wenn man das so liest, kommt man nicht umhin zu konstatieren, dass man von diesen Menschen möglichst wenig im Land haben möchte. Interessanter Nebenaspekt: Der “Palästinenser” konnte seinen Urlaub in Israel bzw. im Autonomiegebiet verbringen. Nebenbei wird also Märchen vom Apartheids- und Unterdrückerregime Israels sturmreif geschossen.

giesemann gerhard / 29.10.2022

@Gustav K.: Ja, man sollte das verbieten*, wie in Angola. Ist natürlich illusorisch. Zudem macht die Geschichte doch auch Spaß, so viel Blödheit auf allen Seiten - da wäre ich gerne Richter. Wäre was für RTL-Hartz-IV-Glotze. Viel besser kann mensch den “physiologischen Schwachsinn des Weibes” nach Paul Julius Möbius gar nicht zeigen. Die Kerle sind zwar auch nicht besser, werden aber zumindest nicht schwanger. Und was Erwachsene so miteinander treiben, wen geht das schon was an und wen interessiert das. Der Jux hört auf, wenn wehrlose Mädchen geschwängert werden, so mit 13/14/15. Ob die Frau I. auch so ein Fall ist? Geht aus der Geschichte nicht hervor, wie alt der Sohn aus einer anderen Cousin-Beziehung ist, bleibt unklar. Generell: Islam ist die Ideologie einer kriminellen Vereinigung ex tunc, also von Anfang an. Heute gegründet, hätten die sofort ein Problem mit den §§ 129 bis 131 StGB, mindestens, mit allen Schikanen wie Raub, Mord, Kindesmissbrauch etc. Das ist bei denen eben Usus, bei uns eher verpönt - nach langem Kampf gegen die einschlägig Verdächtigen, auch klar. (Denke nur an das Familienrecht im BGB bis in die 70er Jahre hinein - bei UNS!). Und wer Isam gut findet, dem ist auch das Nazitum gefällig, mit Heinrich, dem Himmler:  Reichsführer SS Heinrich Himmler schwärmte für die weltanschauliche Verbundenheit zwischen Nationalsozialismus und dem Islam. Ich werde das doch nicht schon mal zitiert haben? * Da kannst du gleich die Dummheit verbieten wollen ... . Problem: Mit der Dummheit ist das so - selber merkt es nix davo’. Ist physiologisch nicht im DNA-Programm. Und ich soll das bezahlen. Porca miseria. Sabine, übernehmen Sie.

Sabine Schönfeld / 29.10.2022

Von solchen Geschichten gibt es in islamischen Parallelstrukturen unserer Gesellschaft unendlich viele, sie spiegeln die islamische Gesellschaften, aus denen die Beteiligten stammen. Frauen werden regelmäßig wie Besitz behandelt, oft genug ohne Mitspracherecht, was ihr eigenes Leben betrifft. Man will es sich gar nicht vorstellen, was es für eine Frau bedeutet, an einen Mann verheiratet zu werden, den sie sich nicht gewählt hat und damit zum Geschlechtsverkehr mit ihm gezwungen zu sein, gezwungen zu sein, seinen Haushalt zu machen, seine Kinder zu gebären. Ohne Mitspracherecht. Wer den Islam beschönigt, bestätigt einen solchen gewalttätigen Umgang mit Frauen, als seien sie Vieh. Und wer erklärt, das habe nur mit den archaisch patriarchalen Herkunftsgesellschaften zu tun, verleugnet den Inhalt des Koran, der nur so strotzt vor frauenverachtenden Suren. Jeder kann das selbst nachlesen, wenn er es nicht glaubt. Zum Thema Vergewaltigung in der Ehe gibt es eine bezeichnete Sure: “Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker wann und wie ihr wollt; und sendet etwas voraus für euch:...”(Sure 2.224, Heyne-Ausgabe 1992). Den Islam im Hinblick auf die Handlungsweisen von Muslimen zu ignorieren ist ein einziger Logikbruch, letztendlich passt alles zusammen. Die Leugnung dieser Zusammenhänge führt dazu, dass man unhaltbare Zustände in unserer Gesellschaft duldet - zum Schaden dieser Menschen. Die ewige Schönfärberei dieser Ideologie ist nichts als Feigheit der Politik und vieler Medien. Es gab sehr gute Gründe für die Aufklärung, die Proklamation der Menschenrechte und dafür, diese Menschenrechte als letztlich alles bestimmende Artikel unseres Grundgesetzes voranzustellen. Es ist bodenlos, wie diese Menschenrechte in unserer heutigen Gesellschaft im Namen der postmodernen Ideologien mit Füßen getreten werden. In der völligen Beliebigkeit gibt es kein Böse und Gut mehr, alles ist erlaubt und die Menschen haben keinen Schutz mehr. Das ist faktisch Staatsversagen.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com