Am Landgericht Essen wurde am Mittwoch der Prozess gegen drei Mitglieder der syrischen Familie A. fortgesetzt. Der Großfamilie wird angelastet, Mädchen im Kindesalter mit erwachsenen Männern aus der eigenen Familie nach islamischem Recht verheiratet zu haben. In diesen „Ehen" sollen die Mädchen dann misshandelt und sexuell missbraucht worden sein. Der derzeitige Prozess ist bereits das dritte Verfahren dieses Komplexes: Im Juni 2024 wurde Wasim A. vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 13 Fällen und Bedrohung zu einer inzwischen auch rechtskräftigen Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Rund ein halbes Jahr später begann vor demselben Gericht der Prozess gegen seinen 33-jährigen Bruder Ahmad wegen Beihilfe dazu. Dabei räumte Ahmad A. auch schnell ein, den Kaufvertrag über eines der Mädchen für seine Familie unterzeichnet und deren Verbringung nach Deutschland mitorganisiert zu haben. Er bestritt jedoch, vom tatsächlichen Alter der damals 12-Jährigen gewusst zu haben. Dies habe außer deren Eltern nur ein Imam gewusst, beteuerte Ahmad A. Da ihm nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte, endete der Prozess Ende Januar mit seinem Freispruch.
Seit 10. November muss sich der inzwischen 24-jährige Wasim A. erneut vor dem Landgericht verantworten. Ebenfalls angeklagt sind sein 31-jähriger Bruder Yousef sowie dessen 24-jährige Ehefrau nach islamischem Recht. Yousef A. wird vorgeworfen, durch seine Mitwirkung an der Hochzeit seines Bruders Wasim mit der damals 12-Jährigen Beihilfe zu den späteren Misshandlungen und Vergewaltigungen geleistet zu haben. Auch soll Yousef mit Wasim besprochen haben, der Stadt Essen eine gefälschte Urkunde vorzulegen, um sie über das tatsächliche Alter des Kindes zu täuschen. Außerdem soll Yousef A. von Herbst 2015 bis 2017 eine bereits volljährige Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Essener Döner-Restaurant unentgeltlich beschäftigt und damit einer „ausbeuterischen Tätigkeit" zugeführt haben. In seinem eigenen Haushalt soll er die Frau „wie eine Leibeigene behandelt" haben. Dabei hätten laut Anklage „Verhältnisse wie in der Sklaverei" geherrscht.
Hochzeitsnacht „unter Anwendung von Gewalt"
Wasim A. wird erneut vorgeworfen, ein Kind, das ihm von seiner Familie als islamische Ehefrau zur Verfügung gestellt wurde, misshandelt und vergewaltigt zu haben. So soll er bereits im Winter 2019 mit einer damals 13-Jährigen verheiratet worden sein. Auch bei dieser Eheschließung soll Yousef A. mitgewirkt und sie auch finanziert haben. Und auch hier soll es bereits in der Hochzeitsnacht „unter Anwendung von Gewalt" gegen den Willen des Mädchens zum Sex gekommen sein.
Der vierte Verhandlungstag am Mittwoch aber geriet schnell zu einem Debakel: Bereits die erste Zeugin entpuppte sich als Schwester von Yousef und Wasim A. Hinzu kam, dass gegen sie ebenfalls ermittelt wird. Damit hatte die angeblich am 1. Januar 1999 geborene fünffache Mutter ein doppeltes Aussageverweigerungsrecht, von dem sie auch Gebrauch machte. Bei dem zweiten Zeugen, der ebenfalls an einem 1. Januar geboren sein wollte, handelte es sich um den Bruder der damals 12-jährigen Braut. Da aber gegen den gemeinsamen Vater wegen des Verkaufs des Mädchens an die Familie A. ermittelt wird, durfte auch er die Aussage verweigern. Bei dem dritten Zeugen handelte es sich um den Bruder des Vaters der 12-Jährigen, was ebenfalls mit einem Aussageverweigerungsrecht verbunden war. Und auch der „circa 38 Jahre" alte Mann machte davon sofort Gebrauch: „Ich habe nichts zu sagen."
Da die nächste Zeugin erst am späten Vormittag geladen war, blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als die Sitzung bis dahin zu unterbrechen. Als die Verhandlung fortgesetzt wurde, musste das Gericht jedoch feststellen, dass die Zeugin nicht erschienen war, womit die Sitzung erneut unterbrochen wurde. Als die Zeugin 20 Minuten später noch immer nicht da war, wurde die Möglichkeit einer polizeilichen Vorführung erörtert. Dazu wurde die Sitzung wieder unterbrochen. Aber just in dem Moment, in dem die Zuschauer wieder den Saal verließen, standen plötzlich zwei islamisch gekleidete Frauen vor der Tür, die sich als die nächsten Zeuginnen entpuppten.
Daraufhin wurde die Sitzung wieder fortgesetzt: „Ich lerne die Sprache", sagte eine von ihnen auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach ihrem Beruf. Aber auch bei den beiden jungen Frauen stellt sich heraus, dass sie mit den angeklagten Brüdern verwandt sind. Damit hatten sie ebenfalls ein Aussageverweigerungsrecht, wovon beide auch sofort Gebrauch machten. Während die Verhandlung am Mittwoch schon alleine aufgrund der ständigen Unterbrechungen zunehmend wie eine schlechte Komödie wirkte, hellten sich auf der Anklagebank die Mienen von Wasim und Yousef A. gleichzeitig sichtlich auf.
Der unklare Verbleib der Zeugin
Als die Sitzung nach einer weiteren längeren Pause wieder fortgesetzt wurde, musste das Gericht erneut feststellen, dass eine Zeugin erst gar nicht erschienen war. „Sie ist ja von zuhause weggelaufen, weil sie zwangsverheiratet werden sollte", erklärte der Staatsanwalt auf eine Nachfrage des Richters zu der nicht erschienenen Zeugin. Eine 57-jährige Mutter sowie deren Tochter, die ebenfalls als Zeuginnen geladen waren, erschienen jedoch kurz darauf.
Damit aber wurde es bizarr, denn bereits bei der Personalienfeststellung der 57-Jährigen stellte sich heraus, dass gegen sie wegen der Verheiratung einer ihrer Töchter mit Wasim A. ermittelt wird. Womit alles dafür sprach, dass es sich bei der anderen Zeugin, einer heute 19-jährigen Frau, um eines der mutmaßlichen Opfer handelt. Und vergebliche Nachfragen des Richters nach dem Verbleib der nicht erschienenen Zeugin brachten hervor, dass das Mädchen, das laut Staatsanwaltschaft wegen ihrer drohenden Zwangsverheiratung weggelaufen ist, eine andere Tochter der 57-Jährigen ist. Damit stand auch der Verdacht im Raum, dass zumindest eine der involvierten Familien diese Praktiken trotz gegen sie gerichteter Ermittlungen unbeirrt fortsetzt.
Vor diesem Hintergrund hatten aber auch beide Frauen das Recht, die Aussage zu verweigern; die Mutter deswegen, weil gegen sie selbst ermittelt wird und die Tochter deswegen, weil ihre Aussage die Mutter hätte belasten können. Dass die 57-Jährige davon sofort Gebrauch machte, überraschte niemanden. Aber auch das mutmaßliche Opfer verweigerte die Aussage: „Ich werde schweigen", sagte die heute 19-Jährige. Damit ging der vierte Hauptverhandlungstag nach rund fünf Stunden zuende, ohne dass es auch nur zu einer einzigen Vernehmung gekommen war.
Zurück bleibt der Eindruck, dass der Zusammenhalt der involvierten syrischen Großfamilien für Anklage und Gericht eine kaum zu überwindende Hürde darstellt. Bei diesem Komplex ist die Justiz auch damit konfrontiert, dass selbst die mutmaßlichen Opfer nichts sagen wollen. Denn auch die damals 12-Jährige, die 2021 von der Familie A. für 2.000 Dollar erworben wurde, hat bislang trotz mehrfacher Möglichkeit dazu ebenfalls keine entsprechende Aussage gemacht.
Das dürfte auch dem Vorsitzenden Richter Volker Uhlenbrock bewusst sein: „Sie mögen glauben, dass die Beweisaufnahme für Sie bislang ziemlich gut läuft", sagte er am Mittwoch an die gut gelaunten Angeklagten gewandt. Der Bundesgerichtshof erlaube aber auch Verurteilungen „über Umwege", fuhr Uhlenbrock fort und kündigte die Vernehmung der damaligen Vormundin der heute 19-Jährigen an. Da es sich bei ihr um einen Amtsvormund gehandelt hat, sei auch erwartbar, „dass sie die Wahrheit sagt", so der Richter. Die Frage aber dürfte sein, woran sich die damalige Vormundin nach sechs Jahren noch erinnern wird. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt. Das Urteil wird für Ende Januar erwartet.


Wieso werden hier eigentlich auf Kosten des deutschen Steuerzahlers Gerüchte Dolmetscher und Sicherheitspersonal beansprucht wo es doch viel besser wäre die gesamten Familien einschließlich ihrer Kinderbräute in den Flieger nach Syrien zu setzen damit sie dort nach ihren Vorstellungen glücklich werden können. Natürlich OHNE Unterstützungsknete und Kindergeld von den spießigen Kartoffeln die so gar nichts von Kinderehen halten.
Man kann kaum die Identitäten der verschiedenen Personen klären, ihr Alter ist zum teil fraglich – die Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte sind kaum zu überblicken; die Familien der Opfer wollen keine Aufklärung, weil ihnen das Schicksal ihres Kindes egal ist bzw sie kein Problem sehen – und die Opfer möchten im Schoß ihrer supi Großfamilie bleiben und keinen Ärger machen.
Mit anderen Worten: unsere netten neuen Mitbürger dürfen de facto in vielen Fällen straflos Menschenhandel und Zwangsverheiratungen betreiben und Kinder vergewaltigen bzw diese Dinge fördern.
Ein bestimmtes rechtliches Ergebnis hinsichtlich dieser Familien ist jedoch sehr wahrscheinlich: Sie werden allesamt in Deutschland bleiben für immer und ewig.
Zum Glück sind sie alle dringend benötigte Ärzte und Krankenpfleger.
Wenn das in diesen Kreisen so üblich ist, dann lasst die doch. Sie wollen und werden sich nicht integrieren.
Friedrich der Große sagte einst: :„jeder im Land solle nach seiner Facon glücklich werden.“ Das gilt noch heute in unserer Demokratie.
Der Prozess findet zwar nicht in Berlin statt, aber ich musste daran denken, dass der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln (SPD) von Teilen seiner Partei angefeindet wird, weil er angeblich „zu viel“ (!) über Clankriminalität spricht. Daher wird er nicht erneut kandidieren. Und Berlin bekommt demnächst einen Gedenktag „gegen Islamfeindlichkeit“ neudeutsch „Islamophobie“, womit man hübsch jegliche Kritik gegen die Zustände in Teilen der muslimischen Community abbügeln und die Kritiker an den Pranger stellen kann. Die Berliner CDU konnte sich übrigens nicht durchsetzen mit dem Vorschlag, einen ebensolchen Tag gegen Antisemitismus einzurichten. Honi soit qui mal y pense.
„verweigerten am Mittwoch alle Zeugen die Aussage“ Nö so nicht. Ein Aussageverweigerungsrecht haben nur solche Zeugen, die sicht sonst damit selbst belasten würden oder Verwandte usw (StPO §55, §52 ). SONST ist hier das Gericht gefragt – ggfls. mit Erzwingungshaft. Aber diesem Linken Laden – so Bademantel schon einmal bereit gelegt …
Sie behandeln sie schlimmer als Assad!
Das kőnnten sie ruhig zu Hause bleiben…
Was wir hier beobachten, sind mit unserer Gesellschaft nicht kompatible Parallelwelten.
Besser kann man den Spruch „wir schaffen das“ nicht widerlegen.