Vor Kurzem hat es Peter Grimm hier auf sich genommen, Sven Schulze, den derzeitigen Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, dessen Charisma nur noch von dem seines Erfurter Amtskollegen Mario Voigt übertroffen wird, für seine Auffassung von Demokratie zu kritisieren. Denn der Regierungschef hatte in der Plapperparade von Markus Lanz geäußert, wenn er keine Mehrheit ohne AfD und Linke zustande bringen könne, dann werde eben nicht gewählt. Tatsächlich, so heißt es, hat die Landesverfassung „hier eine Lücke, denn sie legt zwar fest, in welcher Frist sich der neue Landtag nach der Landtagswahl konstituieren muss, aber nicht, wann dieser einen neuen Ministerpräsidenten wählt.“
Allerdings hat unser Kanzler, dessen Beliebtheitswerte in ungeahnte Tiefen vorstoßen, vor einigen Tagen die Parole vorgegeben: „Kulturpessimisten, Untergangspropheten, Nöler, Nörgler, empörte Berufskritiker: Wegtreten!“ Das darf man nicht einfach ignorieren, sondern muss zur Kenntnis nehmen, dass zwar nicht mehr die Räder rollen müssen für den Sieg, aber doch immerhin die Verfassung eine gewisse Biegsamkeit zeigen sollte, mit der die endgültige Durchsetzung „unserer Demokratie“ garantiert werden kann. Konstruktive Kritik ist daher dringend geboten, und vielleicht auch ein Hinweis an den ausstrahlungsstarken Ministerpräsidenten, wie er es noch ein wenig besser machen könnte.
Werfen wir daher zunächst einen Blick in die Landesverfassung und auf die Regeln, nach denen der Ministerpräsident gewählt wird. Niedergelegt ist das in Artikel 65, wo es in Absatz 1 heißt: „Der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt“, während uns Artikel 2 über die Einzelheiten belehrt: „Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erhält. Erhält in diesem Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang statt. Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschließt der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.“
Die Verfassung hüllt sich für diesen Fall in geheimnisvolles Schweigen
Das klingt genauso umständlich, wie es ist. Einen ersten Wahlgang muss es geben, und wer hier die Mehrheit aller Abgeordneten auf sich vereint – zur Zeit wären das bei 97 Abgeordneten mindestens 49 Stimmen – der darf sich anschließend Ministerpräsident nennen. Funktioniert das nicht, muss es innerhalb einer Woche zu einem neuen Wahlgang kommen, der gut gehen kann oder auch nicht. Ist das Glück wieder keinem Kandidaten hold, so kann die Mehrheit eben jener Abgeordneten, die gerade ihr mühsam ergattertes und freundlich vergütetes Mandat angetreten haben, die Beendigung der Wahlperiode beschließen, also die Auflösung des Landtages. Sollte man aber auch damit nicht weiterkommen, findet ein dritter verzweifelter Wahlgang statt, für dessen erfolgreiches Bestehen dann jedoch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht. Bei beispielsweise 89 abgegebenen Stimmen darf man sich im dritten Wahlgang mit 45 Ja-Stimmen begnügen.
Doch was geschieht, wenn auch in diesem dritten Wahlgang keine Mehrheit zustande kommt, nicht einmal die der abgegebenen Stimmen? Niemand weiß es. Die Verfassung hüllt sich für diesen Fall in geheimnisvolles Schweigen und will nicht einmal orakelhafte Andeutungen zum Besten geben: Sie sagt gar nichts.
Nach drei Wahlgängen mag somit eine Atmosphäre der Unklarheit in den Gängen des Landtages herrschen, weil die Verfassung ihre Abgeordneten schnöde im Stich lässt. Da nun aber in diesem Fall keine Wahl zum Ministerpräsidenten zustande gekommen ist, darf der amtierende Regierungschef – zur Erinnerung: das ist Sven Schulze – geschäftsführend im Amt verweilen. Weitere gefährliche Wahlgänge sind dann nicht unbedingt zu erwarten, die Verfassung sagt ja nichts dazu.
Doch dieses Verfahren weist für Schulze, den tapferen Verteidiger „unserer Demokratie“, eine kleine Unbequemlichkeit auf, denn er muss immerhin drei Wahlgänge überstehen, in denen weder er noch ein Konkurrent gewählt worden ist. Das kann ihm keiner garantieren, weshalb die von Peter Grimm kritisierte Idee entstanden sein mag, erst gar keine Wahl durchzuführen. Und tatsächlich: So lange man auch sucht, man findet in der Landesverfassung Sachsen-Anhalts nicht ein Wort darüber, wann denn nun eine derartige Wahl stattzufinden habe. Zwar endet nach Artikel 71 das „Amt der Mitglieder der Landesregierung … mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages“, doch nach der „Beendigung ihres Amtes sind der Ministerpräsident und auf dessen Ersuchen jeder Minister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Amtsübernahme durch die Nachfolger weiterzuführen.“ Da müsste der geplagte Sven Schulze doch tatsächlich im Amt bleiben, nur weil der Landtag sich nicht in der Lage sah, einen Nachfolger zu wählen, weil das entweder drei Wahlgänge lang nicht so recht vorangehen wollte oder einfach keine Wahl angesetzt wurde.
Ministerposten wichtiger als eine Brandmauer?
Doch es gibt nicht nur die Verfassung. Peter Grimm hat darauf hingewiesen, dass eine andere Partei – wie alles Böse würde selbstverständlich auch diese Hinterhältigkeit von der AfD initiiert – einfach so einen Wahlgang anberaumen könnte und Schulze somit seinen Laden aufgrund der zu erwartenden engen Mehrheitsverhältnisse aufs Äußerste zusammenhalten müsste: Es soll schon Abgeordnete gegeben haben, denen das Hemd näher ist als der Rock und ein Ministerposten wichtiger als eine Brandmauer. Ob das geht, ist nicht ganz klar. Während die Landesverfassung sich in bewährter Manier ausschweigt, kann vielleicht ein Blick in die Geschäftsordnung des Landtages helfen. Auch sie ist nicht übermäßig auskunftsfreudig, denn in $42 berichtet sie uns nur: „Die Bildung der Landesregierung, die Behandlung eines konstruktiven Misstrauensvotums oder eines Vertrauensantrages des Ministerpräsidenten bestimmen sich nach der Landesverfassung.“ Sehr erhellend ist das nicht.
Wo aber Gefahr ist, sagt der Dichter, wächst das Rettende auch. Denn die gleiche Geschäftsordnung gibt in § 55, Absatz 2, kund: „Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen bestimmt der Präsident, wenn der Landtag darüber keinen Beschluss gefasst hat. Der Präsident kann eine vom Landtag beschlossene Tagesordnung erweitern.“ Der Präsident des Landtages darf also ohne Weiteres einen Punkt wie „Wahl zum Ministerpräsidenten“ auf die Tagesordnung setzen, selbst wenn der Landtag eine Tagesordnung beschlossen haben sollte, die diesen Punkt nicht enthält.
Doch von dieser einmal beschlossenen Tagesordnung kann man abweichen. Sollte es eine Mehrheit geben, die keine Freude an einer Wahl zum Ministerpräsidenten hat, so kann sie nach §57, Absatz 1, Punkt 4 diesen Gegenstand wieder von der Tagesordnung absetzen. Umgekehrt kann der Landtag nach Punkt 1 „auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens acht Mitgliedern des Landtages beschließen, dass Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten werden, es sei denn, dass eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages widersprechen“. Theoretisch kann man also einen unwilligen Landtagspräsidenten dazu zwingen, die Wahl anzusetzen – aber das ist nicht sicher. Denn erstens geht es hier darum, dass Gegenstände „beraten“ werden, und bei der Wahl zum Ministerpräsidenten wird nichts beraten, sie findet ohne Aussprache statt. Und zweitens macht ein Widerspruch von mindestens acht Abgeordneten einen solchen Beschluss ohnehin zunichte, da kann man sich den Versuch gleich ersparen.
Zwei-Drittel-Mehrheit ist die Lösung!
All das spielt ohnehin nur dann eine Rolle, wenn die AfD bei der nächsten Landtagswahl keine absolute Mehrheit der Mandate erzielt. In diesem Fall wird sie auch, obwohl fraglos stärkste Fraktion, nicht das Amt des Landtagspräsidenten besetzen, da sei die Brandmauer vor! Daher kann man sich auch nicht darauf verlassen, dass dieser Präsident die Wahl zum Ministerpräsidenten in die Tagesordnung aufnimmt, und falls ein Antrag nach §57 auf Erweiterung der Tagesordnung gestellt wird, kann er leicht an der erwähnten Hürde des Widerspruchs scheitern.
Wie es scheint, ist es daher möglich, die Wahl des Ministerpräsidenten aufzuschieben bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag und darüber hinaus, das käme Sven Schulze entgegen. Doch eine Kleinigkeit spricht dagegen. Auch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt kennt das Demokratieprinzip, von dem die wenigsten Politiker je etwas gehört haben dürften. In Artikel 2 steht nämlich: „Das Volk ist der Souverän. Vom Volk geht alle Staatsgewalt aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Wenn man aber den vom Volk gewählten Landtag auf Jahr und Tag davon abhält, einen Ministerpräsidenten zu wählen, könnten böswillige Geister dem Gedanken verfallen, dass hier die Rechte des Souveräns verletzt werden. Ich gebe zu, dass findige Verfassungsrichter wie beispielsweise Stephan Harbarth Auswege ersinnen können, indem sie – um nur eine Möglichkeit zu nennen – argumentieren, der geschäftsführende Regierungschef sei ja auch einmal auf demokratischem Wege gewählt worden, da dürfe man den Verfassungsartikel nicht allzu eng auslegen.
Kurz zusammengefasst: Es mag sein, dass man eine Wahl langfristig verhindern kann, doch das macht keinen guten Eindruck und der Weg ist mit Fallstricken versehen. Ich will deshalb eine wesentlich elegantere Methode zur Verteidigung „unserer Demokratie“ vorschlagen, bei der man keine nennenswerten Risiken eingeht. Die Verfassung verlangt bisher, dass der Ministerpräsident mit der Mehrheit der Abgeordneten oder – im dritten Wahlgang – der abgegebenen Stimmen gewählt wird. Nichts spricht dagegen, die Mehrheit ein wenig stabiler zu machen und eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu verlangen. Das geht, für verschiedene Arten von Beschlüssen verlangt die Landesverfassung explizit eine Mehrheit von zwei Dritteln. Hat man das einmal durchgesetzt, ist das Leben leicht. Man kann Wahlen zum Ministerpräsidenten ansetzen, wie es einem Spaß macht: zwei Drittel der Stimmen wird keiner erreichen, und so kann Sven Schulze ungehindert geschäftsführender Ministerpräsident bleiben, „unsere Demokratie“ ist wieder einmal gerettet und die Dienstwagen bleiben erhalten.
Die Änderung des Wahlmodus ist eine Verfassungsänderung
Ein Problem entsteht dabei, aber das ist lösbar. Die Änderung des Wahlmodus ist eine Verfassungsänderung, für die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Artikel 78 der Verfassung verrät uns: „Verfassungsändernde Gesetze bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages.“ Folgt man der letzten Wahlumfrage, so wird der nächste Landtag aus den Parteien AfD, CDU, SED, SPD und BSW bestehen, wobei manche die SED auch als „Die Linke“ bezeichnen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass selbst unter aktiv-konspirativer Beteiligung des BSW keine Zwei-Drittel Mehrheit gegen die AfD zu haben ist, was eine Änderung der Verfassung unmöglich erscheinen lässt.
Aber das macht gar nichts. Im letzten Jahr hat Friedrich Merz ohne mit der Wimper zu zucken eine Grundgesetzänderung zur Vernichtung der Schuldenbremse durchgesetzt, indem er nach einer stattgefundenen Bundestagswahl sich noch auf den letzten Metern vom alten Bundestag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit versehen ließ. Der neue Bundestag war bereits gewählt, aber noch nicht zusammengetreten. So etwas geht.
Warum sollte Sven Schulze sich daran kein Vorbild nehmen? Man warte die Landtagswahl im September ab. Ergibt die Wahl wider Erwarten eine Schulze-Mehrheit – mit allen damit verbundenen Hinterzimmer-Absprachen – ist alles bestens. Ist das aber nicht der Fall, lässt man den alten Landtag gegen Ende seiner natürlichen Lebensspanne noch eine Verfassungsänderung beschließen, nach der Ministerpräsidenten zu ihrer Wahl eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigen. Im derzeitigen Landtag geht das, eine solche Mehrheit bringen die Block-Parteien CDU, SPD, Grüne und SED leicht zusammen, vielleicht findet sich sogar zusätzlich die eine oder andere Stimme aus den Reihen der FDP, die dort noch immer vorhanden ist.
Und dann geht alles wie von selbst. Zweifellos muss man den Unterstützern des Vorhabens im Vorfeld einige kleine Versprechungen machen, das gehört sich so. Jede Wahl zum Ministerpräsidenten wird an der neuen Hürde scheitern, aber ein Verstoß gegen Artikel 2 ist unwahrscheinlich, denn der Landtag wurde gewählt und hatte die Chance, sich für einen Ministerpräsidenten zu entscheiden: Wahlgänge, die scheitern, kann man zuhauf ansetzen. Dass er sie nicht genutzt hat, ist kein Verstoß gegen die Volkssouveränität. Und das Schönste ist: Das geht so weiter. Schulze kann lange, vielleicht bis an sein seliges Ende, geschäftsführender Ministerpräsident bleiben, es sei denn, in irgendeinem künftigen Landtag gibt es eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die die neue Wahlregel wieder aufhebt oder eben doch einen neuen Regierungschef wählt. Aber das kann Sven Schulze erst einmal egal sein.
Es bedarf einer gewissen Skrupellosigkeit, um „unsere Demokratie“ nachhaltig zu schützen. Aber daran fehlt es bei unserer politischen Elite nicht.
Warum solche juristische Tricksereien? Wenn das Ergebnis der Wahl nicht passt, wird es einfach per Ordre für ungültig erklärt. Gleichzeitig treffen die Antifanten auf einer Straße zufällig die Familienangehörigen des unpassenden Gewinners und legen ihnen überzeugende Argumente dar, warum ihr (Vater, Ehemann) lieber zurücktreten sollte.
Dieser Bericht bestätigt meine Erkenntnisse der letzten Jahre: Gesetze sind häufig (meist?) so formuliert, dass die Machthaber sie auslegen können, wie es ihren Interessen entspricht. Das führt häufig zu Unklarheit und dann zu Urteilen, wo Gerichte einfach ihre Sicht umsetzen, ganz egal, was der Gesetzgeber (also die parlamentarische Mehrheit) eigentlich wollte. M.E. hilft einer Demokratie nur, wenn es klare Aussagen und Festlegungen gibt und Anpassung oder Umsetzung der Gesetze nur mit dem. Mehrheit veranlasst werden. Deshalb klares schwarz/weiß, auch wenn es dann für die Gesetzgebung anfänglich schwrig ist, sich klar auszudrücken. Für die Betroffenen und die Richter würde dies aber langfristig die Situation klarer machen, den wenn jeder weiß, was „schwarz“ ist, dann kann auch jeder eindeutig handeln. Klare Kante macht das Leben langfristiger leichter – und wer dann verstößt, ist zu bestrafen, ohne Ausreden oder mildernde Gründe. Auch Kranke sollten bestraft werden können, denn dem Getöteten ist es egal, ob es ein Kranker oder Gestresster war. den Kranke können auch im Gefängnis behandelt werden bzw. auf ihre Resozialisierung innerhalb des „Baus“ vorbereitet werden.
Hätte man die Verfassung Sachsen-Anhalts vor Einführung zumindest hinsichtlich der Wahl des Ministerpräsidenten von einer Schulklasse durchspielen lassen, wären I-Männchen hinreichend gewesen, die aufgeführten Mängel aufzuzeigen.
Die AfD muss einfach nur abwarten. Was diese Clowns der Alt Parteien da abziehen wollen spottet jeder Beschreibung. Und irgendwann wird die AfD soviel Stimmen haben das solche Taschenspielertricks auch nicht mehr helfen. Die merken echt gar nichts mehr und sind anscheinend den ganzen Tag damit beschäftigt ihre Posten zu sichern anstatt vernünftige Politik fürs Land zu machen.
Markus Lanz hat Sven Schulze gegen Ende seines Talkbesuchs daher ganz schön in die Zange genommen und dreimal nachgefragt, wie Schulze das meint, weder mit AfD noch Linkspartei kooperieren zu wollen, und Schulze hat tatsächlich auf die Möglichkeit der Nicht-Wahl eines Ministerpräsidenten verwiesen. Die entscheidenden Nachfragen hat Lanz danach tunlichst unterlassen, nämlich (1) was das für ein Demokratieverständnis wäre, eine Landtagswahl zu ignorieren und kommissarisch weiter zu regieren, (2) mit welchen Mehrheiten Schulze als kommissarischer MP denn Gesetze erlassen möchte, (3) ob Schulze klar ist, dass das der programmierte Absturz der CDU in die eigene Spaltung ist und (4) ob ihm klar ist, dass er damit sogar die CDU im Bund desavouiert und endgültig der Zerreißprobe preisgibt. – Insofern wünsche ich Schulze von Herzen, dass die AfD die absolute Mehrheit der Sitze möglichst knapp verfehlt, um einen einzigen Sitz. Denn dann kann die CDU nicht bequem und geschlossen in die Opposition gehen, sondern muss Farbe bekennen: entweder die Mauer nach links einreißen oder als Minderheitsregierung weitermachen, unter ähnlichen Bedingungen. Und dann ist es sehr bald ganz vorbei mit der CDU. Herrn Schulze und der CDU viel Vergnügen!
Es zeigt sich mittlerweile ganz deutlich, dass für die Parteien „Unsererdemokratie“ der demokratische Rechtsstaat nicht mehr ist als ein mit reichlich Kitsch und Pathos vorgetragenes Theater, solange davon eigene Pfründe und Geschäfte nicht tangiert werden.
Einen Schönheitsfehler hat die Rechnung des Genossen Schulze: Die Landtagswahl in McPomm ist 14 Tage später. Sollte Schulze tricksen, könnte das in ein für die Brandmauerparteien desaströsen Wahlergebnis münden. Letztendlich ist egal, ob der Medienstaatsvertrag in Magdeburg oder Schwerin gekündigt wird.