@Uwe Düppel : “Balkonkraftwerke dürfen eh nur bis 600 W ohne Genehmigung.” Das ist ja der nächste Witz. Wer einen Dauerverbrauch über 600 Watt hat, hat vielleicht auch zwei Balkons. Die Grenze von 600 Watt gilt für jedes “Balkonkraftwerk” einzeln. Aber wer zwei Balkons hat, kann auch zwei betreiben, jedes bis 600W. Das ist ein Wirrwar mit Fallstricken und Schildbürgereien. Da hat niemals auch nur ein einzger Mensch nachgedacht und alles ist nur auf die Stopfung von Steuerlöchern gerichtet. Seitdem die Bundesnetzagentur die Mobilfunk-Frequenzen teuer versteigert. sind da nur noch Raffkes und Haie, aber kein Einziger ist da noch zu einem vernünftigen Gedanken fähig. Die unberechtigte und übersteigerte Geldgier des Staates zerstört letztendlich das Land!
@Uwe Dippel: “Nach meinem Erkenntnisstand (ohne Garantie) ist das gar nicht zulässig; man muss angeschlossen sein.” Scheint so, als hätten Sie meinen Text gar nicht gelesen. DAS IST DAS PROBLEM. Das ist das Problem, wenn Sie tatsächlich nur für den Eigenbadarf PV betreiben wollen und NICHTS in das Netz einspeisen wollen. Wieso ist das “gar nicht zulässig”. Wieso maßt sich eine Netzagentur an, Ihnen PV-Anlagen, die nicht mit ihrem Netz verbunden sind, zu verbieten? Was verstehen Sie an dem Problem nicht? Die Netzagentur DARF keinen Zugriff auf Gartenstühle, Blumenranken, Laubfrösche haben, weil die das nichts angeht. Genauso ist es mit Benzin-Rasenmähern und Batterie-Taschenlampen. Wenn etwas nicht an das Netz angeschlossen ist, haben die NICHTS zu melden und vor allem keine EEG-Umlage zu kassieren. Das ist ein mafiöser ÜBERGRIFF. Nun weiter zu den netzgekoppelten Anlagen, die Sie beraten. Ein synchroner Wechselrichter wandelt überhaupt nur Batteriespannung oder PV-Spannung in Netzspannung wenn er mit dem Netz synchronisiert ist. Es gelten strenge Grenzen bei der Netzspannung und bei der Frequenz. Wenn die Netzspannung unter 210V liegt, schaltet der synchrone Wechselrichter ab, MUSS abschalten, weil er sonst keine Zulassung bekommt. Das bedeutet, wenn im Netz eine Spannung von 0V bei 0Hz anliegt, KANN kein synchroner Wechselrichter die Batteriespannung in 230V wandeln, aus PRINZIP nicht, weil er sich nicht synchronisieren kann. Was Sie da zusammenbauen, weiß ich nicht. Vielleicht haben Sie einfach noch nie getestet, was passiert, wenn Sie mal den FÜ-Schutzschalter auslösen. Dann ist es dunkel, weil dann der synchrone Wechselrichret abschalten MUSS. Das geht technisch nicht. Aber mit einem nicht-synchronisierten Wechselrichter können Sie nichts ins Netz einspeisen, wel es da Rauchwolken gibt. Ein Wechselrichter ist entweder synchron oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Schauen Sie die Datenblätter an.
@A. Ostrovsky / 28.07.2022 Das Argument habe ich schon gebracht. Bei den Klimamodellen braucht man weder Relativitätstheorie noch Quantentheorie.
@A. Ostrovsky / 28.07.2022 UNd warum soll dieses Neutron das Plutonium nicht spalten wie der andere gg-Kern U235? Das war übrigens das Thema meiner Prüfungsfrage in Kernphysik für die ich eine 1 bekam. Gerade die gu-Kerne also Kerne mit gerader Protonenzahl und ungerader Neutronenzahl sind für die Kernspaltung gut geeignet.
Sie sollten sich weniger aufregen, @A. Ostrovsky. Ist besser für die Gesundheit! ;-) Wir sind uns ja in den meisten Dingen einig. Mir scheint, ich weiss mindestens so viel wie Sie in der Elektrotechnik und akzeptiere gerne, dass Sie mehr wissen im Bereich der Physik. Ein Fehler: Ich könnte Ihnen mal ausrechnen wie es mit den Pumpspeicherkraftwerken für Deutschland wäre. Glauben Sie mir, entweder laufen alle Alpentäler voll, ausnahmslos, oder Sie legen den Bodensee 400 m höher. Also: Sackgasse. Wechselrichterei und Insellösungen: da habe ich auch schon nachgedacht und Rechnungen durchgeführt. Nach meinem Erkenntnisstand (ohne Garantie) ist das gar nicht zulässig; man muss angeschlossen sein. Jedenfalls funktioniert das aber, ich weiss auch wie. Ich berate dazu auf Mallorca. Läuft prima. Sogar mit übergangslosem Umschalten bei Ausfall der Netzversorgung und Zurückschalten. Legal-illegal-schietegal. Phasensynchron. Balkonkraftwerke dürfen eh nur bis 600 W ohne Genehmigung. Und das ist verständlich. Netzregelung ist rocket science. Wenn Sie dann noch Riesenmengen von Energie von rückwärts bei blauhimmligen Sommertagen angeboten bekommen, ist schnell Matthäi am letzten. Einspeisevergütungen sind mittlerweile eh ein Witz, und bedingen teure Hardware, zertifizierte Leute, blabla. Also auf Einspeisung verzichten, einfach ein eigenes Kraftwerk, und bei Bedarf zuschalten.
@Uwe Dippel : Um aus einer Kleinanlage (PV/Wind) Elektroenergie in das 230V-Netz der Gemeinde/des Netzbetreibers einspeisen zu können, braucht man einen synchronen Wechselrichter. Diese Geräte haben die Eigenschaft, wenn das Netz ausfällt, dass sie dann komplett abschalten. Mit einem synchronen Wechselrichter ist KEINE Ausfallsicherheit bei dem gefürchteten Blackout möglich. Ausfallsicherheit dürfte aber inzwischen ein Hauptargument sein, wenn sich aktuell kemand so eine Anlage zulegen würde. Also Notstrom bei Netzausfall auf einer Seite und teilweise Einspeisung in das eigene Wohnungsnetz zur Verringerung des EE-Bezuges vom Energieversorger WIDERSPRECHEN SICH. Es kann nicht beides mit der selben Anlage realisiert werden. Trotzdem will der Staat für die PV-Anlagen, die zwangsläufig Inselanlagen sein müssen, wenn sie einen Netzausfall kompensieren sollen, EEG-Umlage, weil er sie nicht als Inselanlagen anerkennt. Mit diesem Schwachsinn, der vermutlich nicht von den Grünen sondern den Merkel-Schwarzen verbrochen wurde, bekämpft der Staat die Binnen-Nachfrage und führt dazu, dass alle PV-Hersteller in Deutschland unter Druck sind und die Meisten bereits aufgegeben haben oder ausgewandert sind. Diese ENERGIEPOLITIK der Merkel-Ära und ihrer Resteverwerter unter Scholz, hat die Energiewende SEIT JAHREN SYSTEMATISCH ZERSTÖRT. Sie haben damit erst die Situation geschaffen, dass nun tatsächlcih mit dem letzten Schlag gegen die Erdgas-Bezugsquellen hier die Lichter aus gehen. Meinen Sie wirklich, das wäre nicht ein seit langer Zeit perfide Schritt für Schritt verfolgter Plan? Nun die Frage: Was genau bezweckt die Regierung in DE damit? Das ist mal eine Frage, die ich Ihnen stelle.
@Uwe Dippel : Vielleicht noch ein Hinweis. Ich habe mich mit dem Gedanken beschäftigt, mit einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach (wenn man eins hat :-) oder am Balkon, die Stromrechnung zu verringern. Da gibt es folgendes Problem. Es wird von der übergeilen Bundesnetzagentur nur dann als Insellösung verstanden, wenn damit das ganze Haus autark mit Energie versorgt wird UND ALLE LIEFERVERTRÄGE mit EE-Versorgern beendet sind und der Anschluss getrennt und versiegelt ist. Selbst wenn die PV-Anlage von dem normalen Netz vollständig getrennt ist und z.B. mit Niederspannung Lampen und Ladegeräte für Handy usw. kleinere Verbraucher einschließlich einem Wasserkucher geringer Leistung betrieben werden, ABER Großverbraucher, wie Waschmaschine, Herd und Staubsauger noch über den normalen Netzanschluss betrieben würden, GILT diese Klein-PV-Anlage mit Batterie NICHT als Inselanlage. Unabhängig von der Leistung muss sie dann beim Energieversorger angemeldet werden und für den selbst erzeugten Strom muss EEG-Umlage bezahlt werden. Jetzt der Knüller: Diese Niederspannungsanlage mit 12 oder 24 V HAT KEINEN ENERGIEZÄHLER und es gibt auch dafür keine Zähler, die ein Energieversorger akzeptieren würde. Ich würde es nicht auf den Versuch ankommen lassen, ob dann der Staat irgendeine Mindestbemessungsgrenze aus dem Hut zaubert und darauf EEG-Umlage fordert. Das ist der in Deutschland betriebene Wahnsinn, mit dem verhindert wird, dass Kleinanlagen, vielleicht noch mit einem Windrad eine Entlastung der Spitzenlast bewirken können. Kein Mensch kann mit kleinen Anlagen bis 200W AUTARK werden. Die Bosheit eines blödsinnig gewordenen Staates verhindert ALLE individuellen Lösungen unterhalb eines 200Meter Windrades. Jetzt fragen Sie mich, was ich denn stattdessen will. Fragen Sie doch mal den Staat, was er sich bei diesem TOTALITÄREN SCHWACHSINN denkt. Ich bin da der Falsche. Die UNSINNIGKEITEN der Bürokratie verhindern jeden Lösungsversuch.
@Uwe Dippel : “Mit oder ohne Napier-Stokes; mit oder ohne Quanteneffekten.” Naja, wenn Sie der Steuererklärung als Grundlage die Satzung des Kaninchenzüchtervereins zugrunde legen würden, hätte Sie sicher Ärger. So ist das mit Napier-Stokes. Wenn man damit die Klimaentwicklung bis 2100 ausrechnen will, aber das entscheidende Klimagas CH4 gar nicht berücksichtigt, wird es nichts wertden. Übrigens wird eine Differentialgleichung, in der Geschwindigkeiten stehen, nicht gut geeignet sein, Temperaturen auszurechnen. Ich meine, das ist Wissen, das man spätestens so in der 10 Klasse bereit haben sollte. Da ist es für einen Professor schon peinlich, wenn er auf einer völlig falschen Formel argumentiert. Die ist zwar in sich nicht falsch, bezieht sich aber überhaupt nicht auf die Größen, um die es bei Infrarot Absorption und Emmission geht. Wenn ich Brikett bestelle und dann nach dem Grundpreis für den Elektroanschluss bezahlen will, muss ich nicht erst Professor sein, um als durchgeknallt zu gelten.
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