Ströbele fand das nicht lustig und schoss zurück – er ging mit Anwalt gegen den Blog vor, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Die Verantwortlichen des Blogs fürchten jetzt Verfahrenskosten in vierstelliger Höhe. Gegenüber dem “Tagesspiegel” verteidigte Ströbele sein Vorgehen. Seine Urlaubsgestaltung gehöre nicht in die Öffentlichkeit, gegen Falschdarstellungen müsse er sich wehren.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13737206/Stroebele-seine-Frau-und-die-Affaere-Fischfutterkugel.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/stroebele-geht-juristisch-gegen-blogger-vor/5890128.html
Siehe auch:
Wir hatten auch Herrn Ströbele am 22. November (!) schriftlich um Antwort zur Sachlage gebeten – sofern Herr Ströbele geantwortet hätte, hätten wir natürlich sofort eine Korrektur vorgenommen. Tatsächlich verbittet sich Herr Ströbele laut anwaltlichem Schreiben jeglichen Kontakt von uns zu ihm – wir sollen nur über seinen Anwalt mit ihm kommunizieren und nahezu 800 Euro bezahlen. Der Anwalt hat uns darüber hinaus auch “jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung” der Abmahnung verboten. Wir nutzen die Abmahnung in keinster Weise publizistisch, informieren aber unsere Leserinnen und Leser über diese skandalöse Reaktion.
http://www.heddesheimblog.de/2011/11/22/ehefrau-von-bundestagsmitglied-christian-strobele-grune-zeigte-13-jahrigen-heddesheimer-an/
http://www.webcitation.org/63SfLgRLK
Abgemahnt wird das Heddesheim Blog, weil es im Bericht hieß, Ströbele habe die Kinder angezeigt. Der Politiker legt nun Wert auf die Tatsache, nicht er, sondern seine Frau habe Strafanzeige erstattet. Durch die Behauptung, er habe Strafanzeige erstattet, fühlt er sich laut Heddesheim Blog in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Ströbele fordert eine Unterlassungserklärung und das Honorar seines Anwalts, immerhin 775 Euro. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/25/strbele-mahnt-ab-was-ist-eine-anzeige/
“Die Veröffentlichung von Personalien ist der Preis der Pressefreiheit. Viele Leser lesen so etwas zuerst. Wikileaks und sein Chef Assange können sich in Deutschland auf den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit berufen. Das Internet gehört zu den modernen Medien. Sie genießen den Schutz des Grundgesetzes wie jedes Lokalblatt. Das ist eigentlich selbstverständlich…”
Ströbele über Wikileaks in der taz vom 19.12.2010
http://www.taz.de/!63073/