Lieber Herr Steinhövel, für den Erhalt, in Wirklichkeit aber für den Wiederaufbau, einer freien Kommunikation in einer freien Gesellschaft, an der sie so emsig an vorderster Front mitwirken, entrichte ich gerne meinen Obulus. Im übrigen und als Laie wage ich mich soweit aus dem Fenster zu behaupten, dass das ‘Netzwerkdurchsetzungsgesetz’ grob verfassungswidrig ist. Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz für die Grundrechte. Für ihren Erfolg im Gerichtssaal fiebere ich mit.
Ein aussichtsloser Kampf? Im GG Art 5 steht zwar (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. ABER nachdem die Politik mit Hilfe von Herr Maaß die Zensur widerspruchslos „outgesourced“, dh. privatisiert hat, stehen Correctiv oder Facebook oder Google doch über dem GG, oder? Dasselbe gilt für Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre: Sie sind frei, brauchen aber Geld – und liefern, wie bestellt und bezahlt, die Freiheit der Lehre entbindet doch nicht von der Vertragstreue … Zur “unabhängigen” Presse hat sich 1883 im Twilight Club, NY John Swinton geäußert. Diese gab’s noch nie flächendeckend, sie war und ist -eine im Schwinden befindliche- Ausnahme, wie z.B. Achgut oder TE. Flächendeckend werden bezahlte Meinungen veröffentlicht, siehe das Propagandamodell von Noam Chomsky. Ich drücke trotzdem die Daumen, Wunder gibt es immer wieder ...
Ich hoffe sehr, dass Steinhöfel und Co - für uns - einen Erfolg bei Gericht erreichen kann. Es ist unglaublich was sich so Vereine wie Correctiv herausnehmen. Eine kleine Spende, mehr kann ich mir nicht leisten, ist unterwegs. Hoffentlich werden im Endeffekt diese Meinungsdiktatoren die Prozesskosten tragen müssen.
Direkt gespendet. Weiter so! Gebt diesen moralinsauren Totalitaristen auf die juristische Fresse!
Die FAZ bezeichnet „Tichys Einblick“ als “Haudrauf-Magazin”. Was ist dann Correctiv? Ein “Schlagtot-Verein”?
Wie nicht wenige Gerichte heutzutage duerfte auch das LG Frankfurt (Hessen) von RichterInnen der passenden Gesinnung durchsetzt sein, von der “Ausbildung” mit der hoffentlich selbst gefertigten “Hausarbeit” als Abschluss abgesehen. Da kommen dann schon mal Urteile heraus, mit denen man in den juristischen Fakultäten in Bayern vor nun schon einigen Jahrzehnten massive Probleme mit den Pruefern bekommen haette. Sic transit….. Viel Erfolg und Glueck mit der juristischen Qualifikation des Personals in der nächsten Instanz.
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