Gunter Weißgerber / 23.10.2016 / 09:31 / Foto: Ziko van Dijk / 7 / Seite ausdrucken

Strafverfahren gegen „Reichsbürger“ nach römischem Recht!

Die einseitig NSA-skeptischen (und damit KGB/FSB-nichtskeptischen) Spaßmacher vom Postillon haben für das völkerrechtsunbekannte Wesen P. aus Georgensmünd das Strafrecht des Deutschen Reiches (1871 - 1945) ins Spiel gebracht. Dies entbehrt jeglicher imperialer Grundlage.

Da müssen wir zunächst die Römer fragen, ob auf deren Gebiet innerhalb des Obergermanisch-Raetischen Limes überhaupt nach den fiktiven Gesetzen eines fiktiven Deutschen Reichs gegen fiktive Bürger des fiktiven Deutschen Reichs verhandelt werden kann:
Faktisch gilt hier noch immer der Codex Justinianus. Odoaker postete zwar 476 unserer Zeit die Reichsinsignien nach Konstantinopel, unterließ jedoch den notariellen Schritt der Beendigung des Staates Westrom.

Mit dem Senden der Insignien des Weströmischen Imperiums durch Odoaker nach der Absetzung des Romulus Augustulus 476. u.Z. nach Konstantinopel war somit kein Rechtsverzicht des Römischen Rechts im Gebiet des Weströmischen Reiches verbunden.

In der Intension der reichsbürgerlichen Sicht, wonach es Staaten nur geben kann, wenn Vorgängerstaaten urkundlich geschlossen/beendet wurden, kann die Existenz des sogenannten Reichs, worauf sich die sogenannten Reichsbürger beziehen, nicht anerkannt werden.

Ergo: Die sogenannten Reichsbürger machen sich der Usurpation und des Hochverrats gegen Westrom schuldig! Das Römische Recht sieht hier bekanntlich einschlägige Todesstrafen vor. 

Nur der Kaiser kann den Vollzug verhindern. Der Kaiser ist verreist...



Gunter Weißgerber ist ehemaliger Bundestagsabgeordneter der SPD (1990 - 2009) und gehörte in der DDR zu den Leipziger Gründungsmitgliedern der Partei.

Foto: Ziko van Dijk CC BY-SA 3.0 via Wikimedia

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Leserpost

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Roland Schmiermund / 23.10.2016

Die “Reichsbüger” wollen lediglich Demokratie, also dass das mündige Volk herrscht. Sie wollen mitbestimmen, was in ihren Umfeld passiert, wie ich auch. Das ist als Staatsangehöriger auch ihr gutes Recht, wäre die Bundesrepublik Deutschland als echte Demokratie geschaffen wurden. Sie ist eine Autokratie, die sich lediglich als Demokratie bezeichnet. Das ist auch der Urkern des aktuellen politischen Problems: Mangelne Demokratie. Sollte dieser Staat von Innen her nicht reformierbar sein, dann wird folgendes passieren: Entweder gibt es einen Volksaufstand oder dieser Staat wird eine totalitäre sozialistische Autokratie, die Früher oder Später wieder befreit werden muss. Das sind die 3 Möglichkeiten, die uns noch bleiben. Ich würde gerne auch die beiden letzteren kriegerischen Akte verzichten und lieber das System evolutionär weiterentwickeln.

Wolfgang Schmid / 23.10.2016

Netter Gedanke, aber leider nicht für den Polizistenmörder zutreffend: Das fränkische Georgensgmünd hat nie zum römischen Reich gehört - es lag knapp nördlich des obergermanischen Limes.

Ulrich Zumbrock / 23.10.2016

Schön, dass der Autor noch Sinn für Realsatire besitzt. Besser wäre es, in dem Erscheinen der Reichsbürgerbewegung Ausdruck einer beginnenden, fortschreitenden Entfremdung vieler Bürger von dem augenblicklich erlebten politisch Systems zu sehen. Also mithin der Beleg des Versagens der verantwortlichen, gewählten Funktionseliten.

Markus Rothhaar / 23.10.2016

Leider ist diese Einschätzung völkerrechtlich nicht ganz korrekt, da Georgensgmünd (knapp) nördlich des obergermanisch-rätischen Limes liegt und insofern Herr P. nicht Bürger des Weströmischen Reichs ist (ist die Teilung in West- und Ostrom eigentlich völkerrechtlich zweifelsfrei vollzogen worden?).

Peter Müller / 23.10.2016

Der Raetische Limes verlief durch Gunzenhausen. Georgensgmünd liegt west-nord-westlich davon - also eindeutig auf germanischem Gebiet. Zu melden haben die Römer in diesem Fall also genau: gar nichts. Die Aburteilung hat nach fränkisch-germanischem Stammesrecht zu erfolgen.

Erwin Cords / 23.10.2016

Aber dem römischen Reich fehlt doch auch die völkerrechtliche Legitimation; es wurde bekanntlich gegründet, nachdem sich Romulus (753 v.Chr.??) an einem Aufstand gegen den König Amulius beteiligt und zur Belohnung von dem Anführer der Aufständischen, einem gewissen Numitor, die Erlaubnis zur Gründung der Stadt Rom erhalten hatte.

Martin Lederer / 23.10.2016

260 wurde der Limes zwischen Rhein und Donau vom Römischen Reich aufgegeben. Seitdem endete das Römische Reich an Rhein und Donau. Alles auf der anderen Seite war freies Germanien. Die Menschen dort waren keine römischen Bürger. Römisches Recht galt nicht für sie. Für sie galten die lokalen germanischen Regeln.

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