Peter Grimm / 14.04.2018 / 16:38 / 12 / Seite ausdrucken

Straftaten-Vertuschung bei der Flüchtlingshilfe?

Im brandenburgischen Jüterbog sollen einige Helfer für Zuwanderer versucht haben, ihnen bekannt gewordene Straftaten ihrer Schützlinge möglichst zu verschweigen. Unter ihnen sei eine Pastorin, die den Vorwurf einerseits bestreitet und andererseits solches Tun begründet, wie der Tagesspiegel berichtet:

„Die Jüterboger Flüchtlingshelfer wehren sich gegen die Kritik, sie würden Straftaten von betreuten Migranten verheimlichen. „Dieser Vorwurf trifft uns sehr hart“, sagt Pfarrerin Mechthild Falk, bei der sich viele der ehrenamtlichen Helfer gemeldet haben, „wir sind nicht blind dafür, dass einige wenige unter den Geflüchteten Dinge tun, die nicht den Ordnungen und Gesetzen unseres Landes entsprechen.“

Genau dies hat Raban von Studnitz, selbst Flüchtlingshelfer, seinen Mitstreitern bei einer Beratung in der vergangenen Woche vorgehalten.“

Es gehe dabei nicht nur um vergleichsweise noch harmlose Delikte, wie das Fahren ohne Führerschein, sondern auch um Sexualstraftaten. Die Pastorin hingegen sorge sich zuerst um den Ruf ihrer Schützlinge, wie der Tagesspiegel weiter schreibt:

„Doch Falk will vermeiden, dass Flüchtlinge wegen der Taten einzelner öffentlich unter Generalverdacht gestellt werden. „Wir befürchten, dass die Angst zunimmt, es wären scharenweise Kriminelle in unsere Stadt gekommen“, erklärt die Pfarrerin, „hier stellen wir uns schützend vor die allermeisten von ihnen, denen damit großes Unrecht getan wird.“

Ihr Mitgefühl gilt also nicht zuerst den Opfern von Straftaten ihrer Schutzbefohlenen. Und gerade für den Umgang mit den „Flüchtlingen“, die mit sexuellen Übergriffen auffallen, sei es offenbar gut, wenn man deren Taten nicht offenbart, wie man in dem Artikel weiter lesen kann:

„Es braucht ein Vertrauensverhältnis für sensible Gespräche. Die Ursache ist meistens Unkenntnis“, sagt sie. Das gelte vor allem, wenn ein sexuell übergriffiges Verhalten erkannt werde.“

Das Vertrauensverhältnis zu den „Flüchtlingen“ hat doch verständlicherweise Vorrang vor der Strafverfolgung, oder?

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Peter Braun / 14.04.2018

Ja, ja wir einfachen Leute sind zu blöd um die Tatsachen richtig einzuordnen. Gott sein Dank gibt es diese extraschlauen Pfarrer*innen, Journalist*innen und Politiker*innen die uns dabei helfen. Was diese Leut*innen , im Gegensatz zu uns normalen Menschen, dazu qualifiziert konnte bislang allerdings niemand sagen.

Dirk Jäckel / 14.04.2018

Bei aller tiefen Abneigung (um ein freundliches Wort zu verwenden) gegenüber dem derzeitigen Zustand der Evangelischen Kirche:  Nicht ohne Grund haben Seelsorger dieselben Privilegien wie Ärzte und Anwälte hinsichtlich des Schweigerechts. Natürlich wäre hier eine Grenze überschritten, wenn es um schwere Straftaten ginge.

Rudolf George / 14.04.2018

Jene, die gerne vor dem Generalverdacht warnen, erkennen nicht, dass der von ihnen geforderte Generalnichtverdacht letzendlich nur eine singuläre Spielart des Generalverdachts ist. Vernünftig oder logisch ist das alles jedenfalls nicht.

Karl Anders / 14.04.2018

Als “Integrationsfachkraft” ist mir diese Samtpfoten-Politik der Träger auch begegnet. Ein Fall von sexueller Belästigung z.B. wurde unter den Teppich gekehrt, bei der “Problematisierung” dessen Wochen später sprang mir nur eine Kollegin bei - als Arabischsprecherin, mit sog. “Migrationshintergrund”, hatte sie auch schon Kursteilnehmer bei den Sicherheitsbehörden angezeigt. Nun hat sie Sorgen, auf dem Nachhauseweg oder anderswo behelligt zu werden. Zur allgemeinen Beruhigung (!): Es liegen auch von Behördenseite (u.a. dem BAMF) keine Konzepte vor, wie man die Leute an der Basis vorbereiten kann auf ihre Aufgabe und damit den Umgang mit Antisemitismus, Radikalisierungstendenzen u.ä.. Es wird also offengelassen, ob Träger und Lehrer (in der Praxis oft nur letztere) sich mit der Problematik auseinandersetzen (wollen) oder sich selbstständig an Sicherheitsbehörden bzw. Beratungsstellen, soweit bekannt, wenden. Ich habe dann zufällig erfahren, dass Lamya Kaddor seit drei Jahren, vom BAMF beauftragt und gefördert, an der Ausarbeitung eines Konzeptes für die sog. Integrationkurse sitze. Aber: bitte keine He…, ähm, Eile.

Gudrun Meyer / 14.04.2018

Die Pfarrerin Falk ist bei weitem nicht die Konsequenteste wenn es um den Schutz migrierter Vergewaltiger vor der bösartigen deutschen Justiz,  Öffentlichkeit und vor den RECHTEN Opfern geht. Netz"feministinnen”, die nach einem missglückten Kompliment des FDP-Politikers Rainer Brüderle 2013 einen “Aufschrei” initiierten, an dessen Ende Brüderles Karriere zerstört war, blieben nach der Kölner Silversternacht zunächst sehr still - um etwas später zu verkünden, indigene Frauen, die von “Flüchtlingen” vergewaltigt würden und dann auch noch Anzeige erstatteten, seien “rechtsextrem”.  Und obwohl einige Femistinnen,  diesen Spucker in die Gesichter der Opfer scharf kritisierten, kam es nicht zu einer breitflächigen, öffentlichen Kritik an den Netz"feministinnen”.

Gabriele Schulze / 14.04.2018

Das erinnert an Rotherdam! Und was Deutschland betrifft: die Devise war doch “freundliches Gesicht zeigen”, oder nicht? Perverse Situation! Jetzt geht es um Heiligenscheine für diese Kirchenleute, die dem Restvolk nur üble Ressentiments zutrauen und bereit sind, es dafür über die Klinge springen zu lassen. Naja, wenn sie dann mit der Schuld leben können… Hauptsache man geriert sich als Experte für “sensible Gespräche”. Diese sind dann sicher auch hilfreich.

Stefan Bley / 14.04.2018

Ein wiederholtes Dankeschön für die Bloßstellung der Wölfe im Schafspelz. Hat Frau Merkel nun etwa auch schon Paragraph 258 StGB der Strafvereitelung ausser Kraft gesetzt?

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