Peter Grimm / 14.02.2019 / 14:00 / Foto: Pixabay / 31 / Seite ausdrucken

Strafrabatt für Reifeverzögerte

Deutsche Gerichte haben ja schön öfter in Fällen von Mord und Totschlag bei Menschen, die in einem islamischen Kulturraum sozialisiert wurden, besondere Milde walten lassen. Insbesondere bei sogenannten „Ehrenmorden“ gab es oft Strafrabatt, weil der Täter die Schwere der Tat in seinem kulturellen Verständnis gar nicht habe ermessen können, schließlich hätte er ja nach den Wertvorstellungen seiner Welt völlig legitim gehandelt.

Wurden solche Urteile der breiteren Öffentlichkeit bekannt, so ernteten sie viele empörte Reaktionen der kulturell eher hier Beheimateten. Schlimm genug, dass sich Menschen, die hier leben wollen, unangefochten an ein Wertegerüst klammern, das mit einer aufgeklärten westlichen Gesellschaft vollkommen unvereinbar ist und die gewalttätige Durchsetzung eigener Regeln fördert. Doch dass diese Täter dann auch noch Straferlass für die Pflege ihrer kruden Weltanschauung bekommen, ist schwer verständlich. Deshalb mündete die Aufregung über ein entsprechendes Urteil sehr oft in den letzten Jahren in diverse Politiker-Beschwörungen, dass es so einen Strafrabatt nicht mehr geben dürfe.

Inzwischen sind solche Äußerungen seltener zu hören – vielleicht, weil ein Teil der einstigen Empörung einer resignierten Gewöhnung beim Publikum gewichen ist. Ob sich beispielsweise noch jemand über das folgende Stuttgarter Urteil im Verfahren gegen einen 20-jährigen afghanischen Asylbewerber aufregen wird?

Dem Gerichtsbericht der Lokalpresse kann man entnehmen: Der junge Mann hatte eine Freundin in Plüderhausen, die sich allerdings wohl von ihm getrennt hatte. Als die 19-Jährige dann auch noch zusammen mit einem anderen jungen Mann in der Stadt gesehen wurde, sah der Afghane seine Ehre verletzt. Er musste handeln, also steckte er sich ein 17 Zentimeter langes Messer ein und machte sich nachts auf den Weg zur Wohnung der Familie der Ex-Freundin. Dort stieg er in ihr Zimmer ein, doch sie war noch unterwegs. Dafür traf er auf den Vater und soll ohne Vorwarnung siebenmal auf ihn eingestochen haben. Nicht nur für die Staatsanwaltschaft, sondern auch für die Richterin war dies offenbar eindeutig ein Mordversuch, den der Vater des Mädchens glücklicherweise überlebte. Im Gerichtsbericht der Badischen Neuesten Nachrichten heißt es:

“Es war Ihnen vollkommen gleichgültig, wohin sie treffen, ob Sie ihn tödlich verletzen, sagte die Richterin. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft sieht sie das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Das Opfer habe nicht mit einem Einbrecher gerechnet, wehrlos war der unbewaffnete, unbekleidete Mann in der Nacht sowieso.

Bessere Begründungen beruhigen

Gegen den jungen Afghanen wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Bluttat eine Haftstrafe von zehn Jahren, der absoluten Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Doch das Gericht mochte dem nicht folgen. „Sie waren verzweifelt, Sie waren in Ihrer Ehre gekränkt und Sie waren wütend.“, wird die vorsitzende Richterin zitiert. Die Höchststrafe sah das Gericht nicht als angemessen an, wie die Badischen Neuesten Nachrichten weiter berichten:

„Die Kammer ging  anders als Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft  von einer Reifeverzögerung beim Angeklagten aus, der mit 16 Jahren aus Afghanistan nach Europa floh. Schon viele Jahre zuvor habe er sich weitestgehend alleine durchschlagen müssen: Mit acht Jahren schickten ihn die Eltern auf eine Schule in eine entfernte Stadt, wo er selbst Geld dazu verdienen musste.“

Er ist nicht reif genug, zu erkennen, dass man nicht einfach auf Menschen einsticht, weil er sich allein durchschlagen musste und immerhin selbstständig genug war, von Afghanistan nach Deutschland zu kommen?

Ja, genau deshalb hielt das Gericht eine Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten Haft für angemessen. Das klingt immerhin besser, als wenn man den Strafrabatt nur mit dem Verständnis für die verletzte Ehre und seinen traditionellen Ehrbegriff begründet hätte. Möglicherweise hat jeder, der an solch mörderischen Ehrbegriffen hängt, eine „Reifeverzögerung“. Sollten wir dann nicht mal über das Reifeverzögerten-Problem reden, das wir in diesem Lande haben?

Aber warum eigentlich, wenn sich doch inzwischen kaum noch jemand drüber aufregt? Vielleicht gibt es auch deswegen keine große Erregung mehr, weil die Strafnachlässe heutzutage einfach besser begründet werden.

Am Ende scheint das Strafmaß in diesem Falle ohnehin nicht so wichtig zu sein. Noch einmal der Gerichtsbericht:

„Laut Richterin wird der Angeklagte nicht die komplette Strafe absitzen, sondern wegen der Tat aus Deutschland ausgewiesen werden. Der Asylantrag des Mannes war zuvor abgelehnt worden, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht aber bis heute nicht beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Leserpost

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Wolfgang Kaufmann / 14.02.2019

Die Gesinnung verlangt, dass kein Deutscher bevorzugt und kein Fremder benachteiligt werden darf, denn wir sind entweder unfehlbare Heilige oder haben das Recht verwirkt zu existieren. – Wenn es dem Deutschen zu gut geht, kommt er auf die absurdesten Gedanken. Nun gut, die nächste Krise kommt bestimmt.

Hartmut Laun / 14.02.2019

Merkel hat bestellt und es wurde geliefert. Wir, die Bürger und Steuerzahler, müssen bezahlen. Wer wählt bloß so etwas wie diese Parteien?

Marc Blenk / 14.02.2019

Lieber Herr Grimm, Deutschland hat ein Problem mit seinen Richtern. Man stelle sich vor, dass die gleichen Taten von Einheimischen begangen würden. Das Strafmaß wäre höher. ‘Reifeverzögerung’ würde da nicht als Entschuldigung reichen. Mit mangelnder Reife haben solche Untaten überhaupt nichts zu tun. Oder ist es bei hiesigen Jungs üblich, dass sie Mädchen vergewaltigen? Aus Unreife? Dann wäre quasi jeder unreife Mensch eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit. Unreife kann mit Ladendiebstahl, kleineren Mutproben oder dumme Jungen Streichen verbunden sein. Es ist aber kein Zeichen von Unreife, andere Menschen zu töten, zu verletzen oder zu vergewaltigen! Unreife Kinder machen so etwas nicht und wenn doch, dann nicht wegen ihrer Unreife.

Jürgen Probst / 14.02.2019

Lieber Paul Mittelsdorf, so sehe ich das auch. Was soll man sonst machen?

P. F. Hilker / 14.02.2019

Deutschland lädt ein. Punkt.

Werner Arning / 14.02.2019

Einige deutsche Richter scheinen sich das so vorzustellen, mit der verletzten Ehre. Der „Wilde“ und seine Ehre. Ja, so eine Ehre, die muss man respektieren. Wie romantisch ... „In seiner Ehre verletzt“. Echt rührend. Hat fast was niedliches. Die Indianer bei Karl May, hätten die nicht auch so eine Ehre? Großes Indianerehrenwort! Ja so sind sie , die Wilden. Da muss man doch Verständnis haben. Die haben so ihre Welt. Denken ganz anders. Deshalb meinen die das auch nicht so. Ist alles Ehrensache. Sind sehr verletzlich. Also bei der Ehre kennen die keinen Spaß. So wie bei der Mutter. Da kennen sie auch keinen Spaß. Sag bloß nichts gegen die Mutter. Und verletzte nie ihre Ehre. Da kennen die wirklich keinen Spaß. Aber eigentlich wären die sonst ganz ok ...

Anton Geiger / 14.02.2019

Das glauben doch nur solche, die sich die Hose mit der Kneifzange anziehen, dass dieser Verbrecher dauerhaft aus Deutschland weg muss. Solche Urteile sind Zeichen einer gesellschaftlichen Dekadenz, wie sie nur in Endzeiten auftritt. Finis Germaniae! Finis eruditionis!

Dr. R. Möller / 14.02.2019

Bei Biodeutschen gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn die Kartoffel weder lesen noch denken kann, weiterhin wählt was Sie immer gewählt hat, landet sie halt auf dem Teller. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich und muß mit den Folgen leben - Afghane hin Deutscher her. Michel liegt im Sterben und verweigert die bittere aber heilende Medizin. Werde ich ihn vermissen ?

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