Einige deutsche Richter scheinen sich das so vorzustellen, mit der verletzten Ehre. Der „Wilde“ und seine Ehre. Ja, so eine Ehre, die muss man respektieren. Wie romantisch ... „In seiner Ehre verletzt“. Echt rührend. Hat fast was niedliches. Die Indianer bei Karl May, hätten die nicht auch so eine Ehre? Großes Indianerehrenwort! Ja so sind sie , die Wilden. Da muss man doch Verständnis haben. Die haben so ihre Welt. Denken ganz anders. Deshalb meinen die das auch nicht so. Ist alles Ehrensache. Sind sehr verletzlich. Also bei der Ehre kennen die keinen Spaß. So wie bei der Mutter. Da kennen sie auch keinen Spaß. Sag bloß nichts gegen die Mutter. Und verletzte nie ihre Ehre. Da kennen die wirklich keinen Spaß. Aber eigentlich wären die sonst ganz ok ...
Das glauben doch nur solche, die sich die Hose mit der Kneifzange anziehen, dass dieser Verbrecher dauerhaft aus Deutschland weg muss. Solche Urteile sind Zeichen einer gesellschaftlichen Dekadenz, wie sie nur in Endzeiten auftritt. Finis Germaniae! Finis eruditionis!
Bei Biodeutschen gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn die Kartoffel weder lesen noch denken kann, weiterhin wählt was Sie immer gewählt hat, landet sie halt auf dem Teller. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich und muß mit den Folgen leben - Afghane hin Deutscher her. Michel liegt im Sterben und verweigert die bittere aber heilende Medizin. Werde ich ihn vermissen ?
Mich fasziniert auch immer, wie “Reifeverzögerten” jeglicher Herkunft alles mögliche zugute gehalten werden muß, daß sie etwa die Folgen eines Stiefeltritts ins Gesicht eines Artgenossen und anderes noch nicht einzuschätzen vermögen, ihnen daher allenfalls einfache Aufgaben zugetraut werden können, wie z.B. zu entscheiden, von wem der Staat regiert werden soll oder ähnliche Bagatellen.
Der Richterin wünsche ich aus vollem Herzen, dass irgendein Afghane (oder so) sich über irgendeine hier völlig normale Begebenheit aufregt, er sich in seiner Ehre gekränkt fühlt und ihren Mann, den der Richterin, 7 mal mit einem langen Messer durchlöchert weil das Ziel seines Ärgers gerade nicht zur Stelle ist. Wir leben in einem (kirchlich geweihten) Irrenhaus! Wenn der Typ dann ausgewiesen ist und abgeschoben wurde - per Flugzeug und Begleitmannschaft - dann kann der übermorgen wieder vor der Tür stehen, um an seiner Verflossenen, sein Werk zu vollenden! Schließlich besteht seine Ehrverletzung immer noch; sein Glaube / seine Sozialisation sagt ihm, nur der Tot des Verursachers gereicht ihm zur Ehre ????? Sagen Sie bitte, Herr Grimm, stimmt mit meiner Intelligenz etwas nicht? Anfügen möchte ich noch, wenn der besagte Vater den Anschlag von 7 Stichen überlebt hat, ist die Welt doch nicht in Ordnung! Der Mann wird körperliche Beeinträchtigungen zurückbehalten von denen niemand spricht – und er wird doch auch psychisch niemals mehr normal funktionieren können ?!?! Die Kriminalitätsstatistik der A. Merkel sagt, „alles besser geworden“.
Ich kann ja die Gründe ein wenig nachvollziehen, also im Ansatz schon. Aber irgendwie sträubt sich was in mir. Dagegen halten kann man ja, dass eben genau diese Reifeverzögerung eine Gefährdung der Mitmenschen darstellt, er also länger einsitzen müsste. Dagegen spricht auch der uralte lateinische Grundsatz “Ignorantia legis non excusat”. Wenn der Täter allerdings tatsächlich ausgewiesen wird, dann kann ich durchaus mit einer verkürzten Haft leben.
Zum Beenden des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht haben sie ja jetzt noch einige Jahre Zeit. Und sollte der Mörder wider Erwarten dennoch ausgewiesen werden, steht er sicher kurze Zeit später wieder auf der Matte. Zum sogenannten Kulturrabatt sei auf die Menschenrechte im Allgemeinen und das GG im Besonderen verwiesen. Im GG Artikel 3 Abs. 3 wird ausdrücklich festgestellt, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt oder bevorteilt werden darf. Ich frage mich bei so Urteilen immer wo die Staatsanwaltschaft und der Verfassungsschutz bleiben. Müsste der Verfassungsschutz solch verfassungsfeindlichen Umtriebe nicht beobachten. Und müsste die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln und anklagen, wenn Richter das Recht so offenkundig beugen? Oder werden solche Urteile von der Regierung vorgegeben, die entgegen aller Beteuerungen neben der Legislative auch die Judikative kontrolliert?
Meiner Meinung nach ist die Empörung einer kopfschüttelnden Resignation gewichen. Allerdings steigert diese Resignation die Wut in den ehemals Empörten!
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